Förderverein

September 21, 2020

info@verwahrung.ch

Am 24.Februar 2012 wurde der „Förderverein der Interessen-Gemeinschaft Fair-wahrt?“ (FV) gegründet.

Zweck des Vereins ist die finanzielle Förderung der IG „Fair-wahrt?“

Ziele des Vereins sind das Sammeln von Spenden, die er einzig zu Gunsten der IG verwaltet und ihrer Weisung gemäss einsetzt. Der FV vergütet Auslagen der IG und begleicht ihre Rechnungen durch Überweisung soweit es die Mittel des Spendenkontos erlauben. 
Die IG hat jederzeit das volle Einsichtsrecht in die Finanzen des FV.

MITGLIEDSCHAFT IM „FOERDERVEREIN DER IG – FAIR-WAHRT?“

VERHALTENSKODEX

STATUTEN

PROTOKOLL DER 4. HAUPTVERSAMMLUNG VOM 7. MÄRZ 2016

JAHRESBERICHT 2016/17

BRIEF AN DIE 5. HAUPTVERSAMMLUNG VOM 6. FEBRUAR 2017

PROTOKOLL DER 5. HAUPTVERSAMMLUNG VOM 6. Februar 2017

JAHRESBERICHT 2017/18

Damit die „IG Fair-wahrt?“ ihre Aufgaben erfüllen kann, sind wir auf Spenden angewiesen.
Deshalb bitten wir auch Sie um einen Beitrag.
Herzlichen Dank!

Konto Förderverein „IG Fair-Wahrt?“
Postkonto: 85-593775-8
IBAN: CH48 0900 0000 8559 3775 8
BIC: POFICHBEXXX

Was können SIE tun? 
Wir erwarten nicht, dass Sie einzelnen Verwahrten helfen. Aber wir glauben, dass auch Sie an einer fairen und menschlichen Schweiz interessiert sind. Und dass es auch Sie interessiert, ob Abermillionen von Steuerfranken wirklich nur für Sicherheit, oder oftmals eher für politische, persönliche und institutionelle Machtspielchen mit der Angst und dem Hass aufgewendet werden. Wir möchten die hierin angedeuteten und viele weitere Missstände aufdecken und hoffen dabei auf IHRE Hilfe. 

Aktivmitglied des Fördervereins kann werden, wer sich verpflichtet:
a) sich an den Tätigkeiten des Vereins aktiv zu beteiligen, die Interessen des Vereins nach Kräften zu wahren und seine Bestrebungen zu fördern,
b) die von der Vereinsversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. 
Die Aktivmitglieder sind an Vereinsversammlungen stimm- und antragsberechtigt.

Anmeldung mit beiliegendem Formular (bitte ausdrucken und per Post schicken an):

Beat Meier, abt 60plus, Wilstrasse 51, CH-5600 Lenzburg

Passivmitglied des Fördervereins kann werden, wer sich verpflichtet:
den von der Vereinsversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. 
Passivmitglieder haben Anrecht auf Informationen über das Vereinsgeschehen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Alle Mitglieder des Fördervereins erhalten jeweils auch die Bulletins und Rundbriefe der „IG Fair-wahrt?“

Spenden mit Adressangabe (ohne Mitgliedschaft beim Förderverein) 
werden in die Gönnerliste aufgenommen und erhalten die Bulletins und Rundbriefe der „IG Fair-wahrt?“ : 
Für Gönner/innen gilt, was in den Teilnahmebedingungen der „IG Fair-wahrt?“ aufgeführt ist:
„Aussenstehende Personen (oder Institutionen), welche nicht selber betroffen sind und an einer unterstützenden Teilnahme in der „IG Fair-wahrt?“ interessiert sind, können sich ebenfalls anmelden. Das gilt insbesondere auch für Angehörige und andere Bezugspersonen von Verwahrten oder von Gefangenen einer stationären Massnahme. Diese alle gelten dann jeweils als Gönner/in. … Für Gönner/innen wird kein fixer Beitrag erhoben, sie entrichten freiwillige Beiträge in von ihnen selbst zu bestimmender Höhe und Frequenz „