Verhaltenskodex & Infos

September 21, 2020

(Fassung aktuell ab Februar 2017)

Formelles:
Die Leitung der IG „Fair-wahrt?“ (hier künftig kurz: IG-FW) befindet sich in einer geschlossenen Anstalt. Aufgrund deren Hausordnung untersteht daher jeglicher Briefverkehr von der und an die IG-Fw – Leitung der Zensur (das dazu bevollmächtigte Personal untersteht nach aussen dem Amtsgeheimnis bzw. der Schweigepflicht).

Ab der Hauptversammlung 2017 des Fördervereins der IG-Fw wurden die bisherige Passivmitgliedschaft im Förderverein der IG „Fair-wahrt?“ (nachstehend Förderverein) bei Inhaftierten in eine neue, sogenannte Betroffenen-Mitgliedschaft umgewandelt. Damit erhielten diese ein – umständehalber begrenztes – briefliches Stimmrecht bei künftigen Sach-Abstimmungen anlässlich der Hauptversammlungen (näheres ist unter 8. den Statuten zu entnehmen). Betroffenen- Mitglieder entrichten einen deutlich kleineren Jahresbeitrag als Passivmitglieder. Nach ihrer Entlassung ist es ihnen freigestellt, entweder eine Passiv- oder Aktivmitgliedschaft zu beantragen. Ansonsten erlischt ihr Sonderstatus ein Jahr nach der Haftentlassung. Selbstverständlich können auch Betroffenen-Mitglieder jederzeit wieder austreten (siehe unter 10. in den Statuten).

Beitrittsberechtigung, Erwerb von Mitgliedschaft:
Inhaftierte Personen überall*, beiderlei Geschlechts und unabhängig der Herkunft, der religiösen, ethnischen oder sexuellen Identität, insbesondere Verwahrte, andere Massnahmegefangene, Insassen in geschlossenen psych. Abteilungen oder Kliniken, aber auch interessierte Straf-, Sicherheits- oder Untersuchungsgefangene: sie alle können dem Förderverein als Betroffenen-Mitglieder beitreten. In der JVA Pöschwies wurden gegen Insassen-Mitgliedschaft beim Förderverein keine speziellen Auflagen oder Einwände erhoben. Es obliegt indes den interessierten Insassen in anderen Institutionen sich darüber Gewissheit zu verschaffen.

(* die Mitgliedschaft steht nicht nur Personen in der deutschsprachigen Schweiz, sondern in allen Landesteilen sowie im Ausland offen. Mangels Fachkräften für Übersetzung in andere Sprachen bieten wir Dokumentationen und Schriftverkehr grundsätzlich einstweilen nur in deutscher Sprache an. Einfache Zuschriften werden indes auch in französischer oder englischer Sprache entgegen genommen und, soweit möglich, auch in diesen Sprachen beantwortet.)

Eine Aktivmitgliedschaft ist für inhaftierte Personen in geschlossenen Institutionen aus naheliegenden Gründen nicht möglich (keine Möglichkeit zur Teilnahme an Versammlungen).

Personen in Freiheit können Passiv- oder Aktivmitglieder im Förderverein werden (für Bedingungen siehe Abschnitt B in den Statuten). Der hierin aufgeführte Kodex wird, soweit passend, auch ihnen anempfohlen.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist in jedem Falle ein ehrliches Interesse an einer möglichst weitgehenden Verwirklichung der Ziele der IG-Fw (siehe Anhang in den Statuten oder Rückseite des IG-Fw-Flyers).
Von der Homepage (www.verwahrung.ch) kann ein Anmeldeformular heruntergeladen werden oder es wird auf Anfrage zugeschickt. Für die Aufnahmebedingungen, Rechte und Pflichten siehe Abschnitt B in den Statuten. Jede Mitgliedschaft untersteht dem Aufnahmebeschluss an der nächstfolgenden Vorstandsitzung. Im Übrigen wird auf die Statuten des Fördervereins verwiesen: www.verwahrung.ch/fv.html, oder per Post auf Anfrage.

Leistung der Interessengemeinschaft, Berichte:
Die IG-Fw, in Zusammenarbeit mit dem Förderverein, macht den Aktiv-, Passiv- und Betroffenen-Mitgliedern sowie Gönnerinnen und Gönnern und konstruktiv interessierten Dritten, insbesondere Fachkräften und Institutionen die Jahresberichte und allfällige Zwischenberichte, Bulletins und Rundschreiben sowie die jeweilige Jahresrechnung schriftlich bzw. über die Homepage (verwahrung.ch) zugänglich. Inhaftierte und auf Verlangen andere Mitglieder oder Gönnerinnen und Gönner ohne Internetzugang haben Anspruch auf Versand per Briefpost.

Darüber hinaus bemüht sich die IG-Fw um den Erhalt und das Erweitern von Kontakten zur und um Zusammenarbeit mit der Fachwelt und entsprechenden Institutionen und appelliert an Behördenstellen und Politiker, sich für unsere Ziele zu sensibilisieren und engagieren. In Sachen Öffentlichkeitsarbeit, sprich: Kontakte mit Medien oder Werbung, sind wir gezwungen, Zurückhaltung zu üben oder zumindest Vorsicht walten zu lassen, da dies angesichts der Stimmungslage gegenüber Verwahrten sehr leicht kontraproduktiv wirken kann. Anstatt die Öffentlichkeit auf die menschenrechtlich bedenkliche Entwicklung beim ausufernden präventiven Wegsperren von Menschen hierzulande hinzuweisen und sie für wieder mehr Rechtstaatlichkeit und Menschlichkeit zu ermutigen, wird von gewissen Kreisen stattdessen oft der Sicherheitswahn gar noch weiter angefeuert. Bestehende Kontakte zu wirklich guten Journalistinnen werden jedoch aktiv gepflegt und von uns fortlaufend informiert.

Weder der Förderverein noch die IG-Fw verstehen sich als juristische oder psychologische Anlaufstellen und können somit – ausser beim Vermitteln von Adressen von entsprechenden Fachleuten – auch keine juristische oder psychologische Betreuung anbieten. Der IG-Fw stehen indes sporadisch, je nach freier Kapazität, verschiedene Fachleute, u.a. Juristen und Psychologen, beratend zur Verfügung. Zudem fördern wir aktiv die Ausweitung einer unentgeltlichen juristischen Beratung durch eine wachsende Anzahl renommierter und erfahrener Rechtsanwält/Innen und vermitteln bei Bedarf und wo immer möglich auch zwischen diesen und verwahrten Menschen, welche hilfesuchend an uns gelangen.

Beiträge und Spenden:
Spenden werden halbjährlich jeweils im Juli bzw. Januar verdankt. Für Jahresbeiträge oder Spenden liegt jeweils mit den allgemeinen Mitteilungen nach den Hauptversammlungen ein Einzahlungsschein bei. Ein solcher kann aber jederzeit angefordert werden.

KODEX für inhaftierte Mitglieder:

1. Persönlichkeits- und Datenschutz, Anonymität:
Förderverein und IG-Fw sichern gegenüber Mitgliedern und Gönnerinnen und Gönnern den Persönlichkeits- und Datenschutz zu und schütze ihre Anonymität. Alle ihre persönlichen Informationen werden strikte vertraulich behandelt. Ausgenommen ist die vorgängige eindeutige Erlaubnis zur Weitergabe oder Veröffentlichung (z.B. auf speziellen Wunsch auf unserer Homepage) von autorisierten persönlichen Daten oder Informationen.

Desgleichen erwarten wir insbesondere auch von den inhaftierten Mitgliedern das Respektieren untereinander des Persönlichkeits- und Datenschutzes, ganz besonders nach aussen, aber auch innerhalb der Mauern!

2. Auftritt nach innen und aussen, Umgangston, Höflichkeit, Rücksicht
Unser Auftreten nach aussen und innen ist verantwortungsbewusst, anständig, korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen kompetent. Mit der gebotenen Umsicht, Diplomatie, oder-je nach Thema und Anlass – auch mit Bestimmtheit und Beharrlichkeit versuchen wir im Rahmen unserer Rechte und der Gesetze bestmöglich auf unsere Ziele hinzuarbeiten.

Die Mitglieder – ganz besonders auch die inhaftierten solchen – bemühen sich um die Pflege eines korrekten Umgangstones untereinander, sei dies bei mündlichem oder schriftlichem Verkehr. Mitglieder nehmen Abstand davor, andere Mitglieder nach aussen oder innen zu diskriminieren, anzuschwärzen oder sich sonstwie respektlos übereinander zu äussern. Selbstverständlich bleibt jedem/jeder das Recht Vorbehalten, sich zum Beispiel über ungebührliches Verhalten anderer Mitglieder im Rahmen des üblichen Rechts zu beschweren.

Die IG-Fw legt auch Wert darauf, dass Mitglieder sich im Umgang mit Justiz- und Justizvollzugsvertretern, Behörden und allgemeinen brieflichen oder mündlichen Kontakten nach aussen um einen anständigen Tonfall und eine höfliche Sprache zu bemühen. Auch Frustration und verständliche Wut kann in einer nicht beleidigenden, nicht vulgären und natürlich vor allen Dingen nicht drohenden (auch nicht versteckt oder unterschwellig), sondern in wenigstens sachlicher Sprache von der Seele geschrieben werden. Nicht nur erspart dies eventuell nachteilige ‚Retourkutschen‘, sondern man wird auch eher ernst genommen. Jedes Mitglied ist so irgendwie auch eine Referenz für unsere Interessengemeinschaft und dient mit gutem Vorbild letztlich unserer Sache in wertvoller Weise!

3. Keine unautorisierten Handlungen namens der IG-Fw / des Fördervereins
Sowohl Mitglieder des Fördervereins wie auch Gönnerinnen und Gönnern ist es untersagt, ohne unsere schriftliche Ermächtigung nach aussen oder innen im Namen der IG-Fw oder des Fördervereins aufzutreten, Briefe zu versenden oder mündlich vorzugeben, in deren Namen zu sprechen. Dies gilt insbesondere auch für Kontakte zu den Medien oder Behörden. Die IG-Fw und deren Förderverein können Verantwortung nur für Handlungen tragen, welche von ihren rechtmässigen Vertretern ausgehen oder von ihnen explizit autorisiert wurden. Wir mahnen zur besonderen Vorsicht im Umgang mit Medien und raten in jedem Fall dazu, sich vorgängig anwaltlich beraten zu lassen.

Freiwillige / ehrenamtliche Mithilfe
Wissen ist Macht! Wissen, das förderlich sein kann für die Ziele der IG-Fw sollte – soweit der Persönlichkeitsschutz der Quellen gewahrt wird – uns zugänglich gemacht werden. Dies betrifft etwa nützliche Adressen von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten und anderen Fachkräften, Organisationen, potentiellen Förderern oder Gönner/Innen usw., oder juristisch interessante Informationen wie wegweisende Gerichtsurteile oder Menschenrechtsentscheide, besonders Verwahrungsentscheide oder verwandte Themen betreffend. Auch sind wir an wichtigen Medienausschnitten aus seriösen Zeitungen und Zeitschriften zum Thema interessiert (solche immer mit dem Namen der Publikation und dem Erscheinungsdatum versehen und Unterstreichung oder andere Markierungen bitte vermeiden!). Und natürlich interessieren uns auch für Ihre Vorschläge und Meinungen!

Aufgrund unserer knappen Kapazitäten und eingeschränkten Ressourcen freuen wir uns immer auch über engagierte Menschen aus der ‚freien Gesellschaft‘ mit etwas Zeit und Eignung für Vereinstätigkeiten. Besonders hilfreich wären gute PC-Anwenderkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit den Sozialen Online-Medien. Für den Verein tätigen Mitgliedern kann der Jahresbeitrag erlassen werden.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse an einer fairen Justiz für alle!
Beat Meier, Gründer und Leiter der IG-Fw und deren Vertreter im Vorstand des Fördervereins

Zitate
Stille Unterordnung unter Willkür schwächt – stille Unterordnung unter Notwendigkeit stärkt
Jean Paul, Levana, VI 2 (aus „Der grosse Zitatenschatz“, Weltbild)

Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!
Albert Einstein (aus „Der grosse Zitatenschatz“, Weltbild)