Protokoll der 5. Hauptversammlung Förderverein der IG „Fair-wahrt?“

February 6, 2017

Montag, 6. Februar 2017,18 Uhr c/o Schule für Sozialbegleitung, Ausstellungsstr. 36 in Zürich

Präsidentin L.L. eröffnet um 18:10 die Hauptversammlung und begrüsst die eingetroffenen Mitglieder und Gäste überaus freundlich.
B.M. verfasste zuhanden der Versammlung eine herzliche Grussbotschaft, welche U.H. vorzutragen übernimmt.

Präsent:
Aktivmitglieder L.L., Präsidentin, L.L. Beisitzer W.S. Versandchef, U.L. Kassier & Aktuar a.i., B.R. RA, Fachperson, UH., PM, Fachperson H.M., PM
A.Z., PM, Betroffener, M J., PM, Helfer, J.S. PM, Helferin, S.B. (WOZ)
Entschuldigt: B.M., IG-Leiter, er delegiert sein Stimmrecht an W.S., M.B. RA

Traktanden

1. Auf die Wahl von Stimmenzählern wird verzichtet.
Stimmberechtigte anwesend 5+1 Vertretung = 6, absolutes Mehr = 4

2. Das Protokoll der letzten Vereinsversammlung wurde mit einem Rundschreiben verschickt. Den anwesenden Gästen wird ein Ausdruck gegeben.
Das Protokoll der HV 2016 wird diskussionslos und einstimmig genehmigt.

3. Der Jahresbericht des Vorstands wurde von B.M. verfasst und wird von U.L. vorgelesen. Nach einigen zustimmenden und ergänzenden Voten wird der Jahresbericht einstimmig und anerkennend genehmigt.

4. Die Erfolgsrechnung mit Bilanz wurde der Einladung zur HV beigelegt.
Den Gästen wird die Jahresrechnung jetzt ausgeteilt.
Da wir leider keine GPK haben, erfolgt die Kontrolle der Belege durch die anwesenden Aktivmitglieder – gemäss Art. 21 der Statuten.
Die Kontrolle ergibt Korrektheit der Rechnung mitsamt Belegen.
Die Rechnung wird einstimmig genehmigt und verdankt.

5. Die formelle Entlastung des Vorstands erfolgt durch die anwesenden Aktivmitglieder einstimmig und in gegenseitigen Dank.

6. Statutenrevision
Der Statutenentwurf wurde mit der Einladung versandt, den Gästen wird eine Kopie abgegeben.
U.L. erläutert die wichtigen Änderungen:
Art. 8. Mit der Schaffung einer neuen Mitglied-Kategorie soll Menschen in Haft, die bis anhin nur Passivmitglied sein konnten, eine aktivere Rolle ermöglicht werden. Es sind neu die „Betroffenen Mitglieder“. Ihnen soll das briefliche Stimmrecht gegeben werden, nicht aber das Wahlrecht, weder aktiv noch passiv. Auch das briefliche Stimmrecht ist begrenzt, da die Vereinsversammlung das höchste Organ des Vereins ist und bleibt, hat diese „das letzte Wort“ und kann im (seltenen) Bedarfsfall die brieflichen Stimmen missachten. Dies ist eine unschöne aber notwendige Begrenzung des brieflichen Stimmrechts der Betroffenen Mitglieder, da sie an den aktuellsten Verhandlungen der Versammlung nicht teilhaben können.
Art. 9 (ersetzt Art 8) regelt die Mitgliedschaft einfacher und zwar in der Kompetenz des Vorstandes. Die Anrufung der Vereinsversammlung bleibt natürlich erhalten (Art 10).
Die beantragte Statutenrevision wird ohne Änderung einstimmig genehmigt.
Nun sind nach den sofort gültigen neuen Statuten die 6 brieflichen Stimmen gültig.
Präsent ist ein „Betroffenes Mitglied“ nun stimmberechtigt, also 7 Stimmen.

7. Mutationen:
Zwei Passivmitglieder haben ihren Austritt erklärt (Z. und R.).
16 Passivmitglieder mutieren zu „Betroffenen Mitgliedern“.
Die HV ernennt U.H. & E.H., sowie B.R. zu Ehrenmitgliedern.
B.R. bedankt sich für die Ehre, bleibt aber lieber einfaches Aktivmitglied.
Bestand aktuell:
12 Aktivmitglieder, davon 3 Ehrenmitglieder;
16 Betroffene Mitglieder;
20 Passivmitglieder.
Neu sind stimmberechtigt 8 plus die delegierte Stimme = Total 9, absolutes Mehr 5.

8. Die Anerkennung der IG-Leitung wird mit lobenden Worten für den sehr aktiven und kompetenten B.M. begleitet. Erfreut sind alle, dass es ihm gesundheitlich wieder wesentlich besser geht. Die Anerkennung des IG-Leiters erfolgt einstimmig.

9. Festsetzung der Jahresbeiträge auf Antrag des Vorstands:
Aktivmitglieder: 100.00 (zuvor 250.00) angenommen inkl. 5 briefliche, 1 Enthaltung.
Passivmitglieder: 40.00 (zuvor 25.00) angenommen inkl. 6 briefliche, 2 Gegenstimmen.
Betroffene Mitglieder: 25.00 einstimmig angenommen, briefliche gab es nicht (?).
Weiterhin gilt in der Kompetenz des Vorstandes:
Der Vorstand kann (Art. 13) bedürftigen Mitgliedern den Jahresbeitrag erlassen.
Der Vorstand befreit sich selbst vom Jahresbeitrag als Anerkennung seiner Arbeit,
Entschädigungen werden hingegen keine erstattet.
Kenntnisnahme und allgemeines Einverständnis.

10. Wahlen, es liegen weder Demissionen noch Bewerbungen vor:
• Präsidentin L.L. wird freudig und einstimmig wieder gewählt
• Rechnungsführer U.L. ebenso
• Aktuarin, Aktuar bleibt leider vakant
• Beisitzer L.L. sich ermutigen im Vorstand zu bleiben und wird einstimmig bestätigt.
• Die Rechnungsrevision bleibt leider vakant.

11. Antrag der IG-Leitung:
Der Vorstand klärt die Möglichkeiten zur Schaffung eines Fonds für Anwaltshonorare zu Gunsten von mittellosen „Betroffenen Mitgliedern“. Er stellt entsprechend Antrag an die HV 2018.
Es wird über die Chancen und Schwierigkeiten diskutiert, nicht ganz ohne Skepsis. RA B.R. will sich an Abklärungen beteiligen.
Der Antrag wird inklusive 6 brieflichen Ja, bei einer Gegenstimme angenommen.

12. Ausblick und Aktivitäten 2017
Es wird der Wunsch nach einer Beratungsstelle geäussert. Leider liegt dieses berechtigte Anliegen ausserhalb den Möglichkeiten unsres Vereins.
Ferner werden die Werbemöglichkeiten durch Zeitungsbeilagen (WOZ) oder Inserate als teuer und wenig erfolgreich eingeschätzt.

13. Erfahrungs-Austausch mit betroffenen und engagierten Menschen
A.Z. – „Betroffenes Mitglied“, seit kurzem wieder in Freiheit – berichtet über den Ablauf seiner Freilassung. Auf die Freilassung und das Leben danach gäbe es weder Vorbereitung noch Unterstützung. Es scheint sogar, dass die Behörden Rückfälligkeiten als Bestätigung pessimistischer Prognosen gerne sähen und deshalb passiv förderten.
Dieses passive Zulassen der Behörden bestätigt auch W.S., der seit nun zwei Jahren ein unbescholtenes Leben in Freiheit führt. Allgemein wird betont, wie wichtig gerade deshalb ein „gutes Leben danach“ ist. Dankbar und sehr anerkennend wird W.S. ermutigt, so weiter zu machen.
Wegen der schon sehr fortgeschrittenen Stunde wird die Gesprächsrunde beendet.

Die Präsidentin schliesst die Versammlung um 21:09 Uhr
Präsidentin L.L. Protokollführer U.L.


Kommentar des Vorstandes (U.L):

Keine „Fair-Justiz“ am Tag unserer Hauptversammlung

Liebe Mitglieder,
Liebe Gönnerinnen und Gönner,
Liebe Freunde der IG „Fair-wahrt?“,

„Jede Regierung lügt“. Dieser provokante Titel trägt eine ARTE-Doku mit und von Oliver Stone. Es erstaunt, dass Arte als französisch-deutscher Staats-Kultur-Sender eine solche Doku überhaupt machen und senden darf! Chris Hedges, US-Journalist mit Pulitzerpreis sagt in diesem Film: „es gibt nur zwei Arten von Reporter, die mit Gewissen und die ohne, die meisten haben keines…“ Eine happige Recherche, hier zu sehen: youtube.com/watch?v=Gc1E2KujMGE

Objektive Wahrheit kann man nicht besitzen, wir können uns aber für sie interessieren und ihr näherkommen, was durchaus anstrengen kann.
Der Tagi titelt: Bekennender Pädophiler lädt in Zürcher Gefängnis Pornos herunter.
Im Text heisst es weiter: Da nicht bewiesen werden kann, ob Meier die pornografischen Manaa- Comics selbst heruntergeladen und gespeichert hat, ist er nur wegen des Besitzes schuldig. (sda). 06.02.2017
Weshalb schreibt die sda nicht, dass Meier vom herunterladen verbotener Zeichnungen frei gesprochen wurde?
Der Tagi-Titel ist gelogen
! Ähnlich berichteten andere Medien.
Heruntergeladen Nein – besessen Ja? Ein widersprüchlicher, unverständlicher Gerichtsentscheid!

Tatsächlich ist ungeklärt, wer diese Zeichnungen heruntergeladen hatte. Das USB Modem blieb nach Beschlagnahmung längere Zeit bei der Vollzugsbehörde, wo es vermutlich „ausprobiert“ wurde, 23 mal wurde eingelogt und es wurden etwa 2 GB Daten auf de Stick geladen!
Korrekterweise hätte das Konfiskat versiegelt werden müssen und die Expertise hätte von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden müssen. RA Bernard forderte die Klärung von Dritteinwirkung und kritisierte weitere Verfahrensmangel.
Erstinstanzlich wurde gedeutelt, es sei „abwegig“ zu erwägen, die Zeichnungen seien nach der Konfiskation auf den Speicher geladen worden. Es wäre „abwegig“, Dritteinwirkung zu prüfen??
Das Obergericht hatte dann ähnlich gedeutelt, es sei „lebensfremd“, Dritteinwirkung zu prüfen.
Der Wahrheit verpflichtet? – deuteln anstatt prüfen – im Zweifel gegen den Rekurrenten.
Während unsrer Versammlung erfuhren wir durch einen Anruf von B.M. den „lebensfremden“ und widersprüchlichen Gerichtsentscheid, was uns alle natürlich sehr traurig stimmte.

Ansonsten war die Versammlung informativ und angeregt. Sehr erfreulich war der Besuch von WOZ-Redaktorin Susan Boos, welche einen Bericht über unsren Verein verfasste, hier zu lesen: woz.ch/1707/ig-fair-wahrt/alltaegliche-details-die-wehtun

Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüssen. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung, ganz speziellen Dank natürlich dem IG-Leiter!
Der Vorstand des Fördervereins der IG „Fair-wahrt?“ (U.L.)