Rundbrief 2

December 22, 2012

Bericht über eine Audienz
Punkt 14:00 Uhr heute Donnerstag wurde ich zur Direktionsaudienz gerufen. Das Audienzgesuch hatte ich gegen Ende vergangenen Monats eingereicht.

Themen des Gesprächs hatte ich wie folgt angegeben:

„Betreffend IG ‚Fair-wahrt?’ (Rahmenbedingungen?)“
„Betreffend Urlaub (Voraussetzungen?)“

Nach der Begrüssung sagte ich, dass wir uns – eine einzige Zufallsbegegnung vor etwa 2 Monaten auf dem Weg zum Besuchspavillon ausgenommen – schon sehr lange nicht mehr gesehen hätten. Wir tauschten dann noch ein paar persönliche Worte aus.

Herr Graf wartete dann offenbar auf mein Wortergreifen. Nach kurzem Warten meinerseits sagte ich in fragendem Ton, dass Herr Graf vielleicht mir das Wort als Erster zu überlassen gedenke? Daraufhin ergriff er seine Notizenmappe und Kugelschreiber und sagte, dass er ja schon mal gewisse Punkte ansprechen könne.

Er hatte sich offenbar gut vorbereitet. Verschiedene Blätter mit Skizzen und Schlagwörtern lagen in der Mappe bereit.

Als erstes zeigte er mir folgendes auf anhand von einer Skizze, die er ab einem solchen Blatt auf einem Notizbogen nochmals zeichnete:

Nach dem früheren Verwahrungsgesetz wurde die Strafe „zugunsten der Verwahrung aufgeschoben“ (Die Verwahrung begann also am ersten Hafttag, dauerte jedoch meist kürzer als die Haftstrafe. Nach Aufhebung der Verwahrung wurde richterlich entschieden, ob die allfällige Reststrafe – auf die Strafe wurde nämlich auch die Verwahrungszeit angerechnet – überhaupt noch zu verbüssen sei, oder ob die weitere Haft die Wirkung einer Therapie schmälern würde. Unabhängig davon konnte ausserdem bei guter Führung auch der Erlass des dritten Strafdrittels gewährt werden; Entlassung jedoch in jedem Fall frühestens nach Aufhebung der Verwahrung, aber auch äusserst selten später als nach voller Strafhaftverbüssung).

Beispiel Urteil 5 Jahre Haft, aufgeschoben zugunsten Verwahrung:

Alt StGB (Verwahrung nach Art. 43.1.2, bis 31.12.2006)

0< Haftstrafe > (5)
< Verwahrung (meist nach 1-3 Jahren aufgehoben) >
iI______________________________i I
(wahrsch. frühzeitige Entlassung)

Nach dem neuen Verwahrungsgesetz wird umgekehrt die Verwahrung „zugunsten der Haftstrafe aufgeschoben“ (eine „Zeit“ der Verwahrung kann natürlich nicht an die Zeit der Haftstrafe angerechnet werden, da sie unbestimmt ist und ja ohnehin erst nachträglich beginnt).

Neu StGB (Verwahrung nach Art. 64, ab 1.1.2007)

0< Haftstrafe >5< Verwahrung – – – – – >(unbegr.)
I_______________________________________________II

Neu gelten also ‚juristisch-technisch’ nur jene als Verwahrte, welche sich NACH Abschluss ihrer vollen Strafe weiter in Haft befinden (Drittel wird hier generell auch bei noch so guter Führung nicht gewährt). Herr Graf wollte mir damit aufzeigen, dass eigentlich nur jene 

Häftlinge, welche sich „technisch-juristisch“ schon in Verwahrung befänden, also die ganze Haftstrafe restlos verbüsst hatten, mein Zielpublikum seien.
Das verneinte ich entschieden, vielmehr wären sämtliche Gefangene, welche sich in einer Haftsituation ohne Gewissheit eines spätesten Entlassungsdatums befänden, Zielpersonen der IG. So gälte dies auch auf Massnahmegefangene auf unbestimmte Zeit (Art. 59 neu StGB) etc., da diese genauso unter der Ungewissheit leiden würden, wie die 64er. Das würde auch seit Anfang so kommuniziert und sei ‚unverhandelbar’.

Herr Graf argumentierte nicht dagegen. Ich warnte Herrn Graf zu etwa dem Zeitpunkt, dass ich alles, was wir hier reden würden, ggf. als öffentliches Wissen betrachten und mir vorbehalten wolle, dass ich es allenfalls auch zitieren dürfe. Wenn es irgendetwas gäbe, das er nicht verwendet sähen möchte, so möchte er mir dies bitte sagen und ich würde es respektieren. Herr Graf hatte damit offenbar kein Problem.

Er fuhr weiter, indem er mittels diverser weiterer Skizzen und Aussagen verdeutlichte, dass er sich ernsthaft und intensiv Gedanken mache über eine Lösung der eindeutig unbefriedigenden Situation, unter welcher Verwahrte inhaftiert seien.

Ich stellte die Zwischenfrage, ob er dabei eher Unterstützung von Amtskollegen etc. anderswo hätte, oder ob es ev. eher ein Kampf gegen Windmühlen sei.

Nein, das sei ja schweizweit ein Problem und es würde generell als solches erkannt und auch intensiv an Lösungsansätzen gearbeitet (wobei er auch im Folgenden wieder auf die ‚ich’-Form zurückfiel: „Ich sähe als mittelfristige Lösung zum Beispiel…“, oder: „…bin ich völlig mit Ihnen in dem Punkt einverstanden…“, oder: „…dabei muss ich aber auch damit Rechnung tragen, dass…“).

Er verdeutlichte anhand der Wortlaute der bestehenden Gesetze die Problematik beispielsweise betreffend Arbeitszwang bei über 65-Jährigen in der Haft. „Der Gefangene ist zur Arbeit verpflichtet“, zitierte er aus dem Vollzugsgesetz, was eben juristisch jeden Gefangenen jeden Alters einschliesse und ihm somit an sich keinen Spielraum liesse für eigenmächtige Veränderungen in diesem Bereich. Und hatte aber unmittelbar davor erwähnt, dass andererseits mit dem neuen Verwahrungsgesetz, welche ja grundsätzlich die Problematik einer stetig alternden Gefängnispopulation und somit zunehmender Gefangenenzahl im Pensionsalter als logische Folge mit sich brächte, schlichtweg gar nichts gesagt werde über etwa eine Arbeitspflicht für solche nach Erreichen des Pensionsalters; eine klare Gesetzeslücke.

Und was das Ganze gleich noch weit schwieriger mache, sei, dass jene Gefangenen, für welche im Grunde seiner Meinung nach eine Sonderlösung gesucht werden müsse, eine ganze Palette an unterschiedlichen Fällen darstellten, für welche alle eine Sonderlösung notwendig wäre; reduziert auf drei Hauptgruppen:

Auf meine Zwischenfrage, was eigentlich die Gründe seien für eine Inhaftierung (auf unbestimmte Zeit in einer Strafanstalt) von geistig und psychisch Kranken, sagte Direktor Graf lakonisch: „weil die Spezialkliniken sie entweder nicht wollen, nicht behandeln können oder weil dort schlicht kein Platz vorhanden sei. Das fände ich doch bedenklich, für ein Land wie die Schweiz, vor allem angesichts der doch etwas ‚allmächtig’ klingenden Botschaften eines Herrn Urbaniok. Ich erwartete und bekam darauf keine Antwort.

Gemäss der obigen sich überschneidenden Kreisdarstellung gäbe es also sowohl verwahrte Gefangene, Pensionsaltergefangene wie auch Gefangene mit unbestimmter Entlassung, welche körperlich, psychisch oder geistig (unterschiedlich) schwer beeinträchtigt seien. Und es gäbe eben auch Kombinationen von jeweils zwei oder auch drei Typen (unterschiedlich schraffierte Bereiche). Wobei ich wohl ziemlich genau in die Mitte gehören würde, wandte ich ein und zeigte auf das karierte Feld (körperlich behindert, pensioniert und verwahrt).

Ja, da drin sind Sie, bestätigte er mir, was mich, als Nebenschauplatz, gleich auch kurz zu meiner Frage führte, wie seine Haltung sei bezüglich meiner selbst deklarierten Unfähigkeit, und konsequenterweise darum auch Unwilligkeit, der täglichen Arbeit weiterhin nachzugehen. Ich wollte von ihm wissen: Bei derzeitig (noch?) fehlendem ärztlichem Arbeitsunfähigkeitszeugnis oder auch im Falle eines gänzlichen Ausbleibens eines solchen nach Abschluss der derzeitigen, weitgehenden gesundheitlichen Tests und Kontrollen; würde ich zu irgendeinem Zeitpunkt mit disziplinarischen Konsequenzen wegen Arbeitsverweigerung rechnen müssen? Und ich fügte auch sofort bei, dass ich solche auf jeden Fall würde in Kauf nehmen müssen, jedoch meine grosse Unsicherheit darin bestünde, ob mir ggf. (auch) als Sanktion mein Miet-PC weggenommen würde?

Herr Graf verneinte klar jegliche Aussicht auf Sanktionen und verwies dabei auch auf den Antrag von RA R., welcher bekanntlich den Antrag auf Befreiung von der Arbeitspflicht aufgrund Überschreitens des Pensionsalters gestellt hatte. Das werde jetzt ohnehin auf höherer Ebene geprüft und dann entschieden, denn dies hätte ja natürlich auch Auswirkungen auf eine Reihe weiterer Gefangenen.

Zurück beim Thema Sonder-Anstalt oder abgesonderte Abteilung für die genannten Typen Gefangene (Verwahrte etc.) weitete Direktor Graf den Problematikkatalog noch um eine Dimension aus, indem er darauf hinwies, dass es unter den erwähnten Gefangenen-Typen noch eine Anzahl Sub-Typen zu unterscheiden gäbe, bei welchen weitere Besonderheiten Schwierigkeiten in der Unterbringung mit anderen Gefangenen darstellen würden, wie etwa Neigung zu schwerster Gewalttätigkeit, starke Suchtproblematik usw. usw.

(Im Geiste sah ich schon die ganze Zeit nichts anderes als in etwa auch jene Mischung, welche wir hier in der ASP aktuell haben, wobei hier ja auch Viele wohnen, welche meiner Meinung nach keineswegs ein solch isoliertes, restriktives geschlossenes Regime benötigten.)

Dann aber ‚legte’ Direktor Graf plastisch mit den Händen vor sich auf dem Tisch ‚aus’, dass es zunächst einmal näher zu unterscheiden gälte, wer von all den Verwahrten/Kranken/Behinderten etc. überhaupt ein solches Regime bräuchte. Man werde abklären müssen, welche zum Beispiel in einem lockereren Rahmen etwa in einem Männerheim ebenso gut untergebracht werden könnten und für welche zum Beispiel auch etwa elektronische Fussfesseln in einem noch freieren Rahmen genügen würden.

Das zwang mich zur Frage, ob denn nicht der Kanton Zürich längstens auf politischer Ebene die Verwendung von el. Fussfesseln ohne Wenn und Aber vom Tisch gefegt hätte? (was ja Tatsache ist – oder war).

Ja, aber es müsse jetzt doch wieder darüber diskutiert werden, sei neu wieder als mögliche Option auf dem Tisch.

Das wäre allerdings eine geradezu bahnbrechende Sache, meinte ich anerkennend dazu.

Auf meine Frage, was in diesem Falle unter „mittelfristig“ zu verstehen sei, sprach er von „frühestens in 5 Jahren“ – korrigierte sich dann aber insofern, dass er in diesem Falle lieber einen etwas späten Zeitpunkt in Aussicht stelle. Wenn sich dann früher etwas materialisiere, dann wäre dies ja umso besser.

Ich fragte dann ganz intensiv nach, ob denn nicht auch an eine allfällige kurzfristige, provisorische, allenfalls experimentelle Lösung gedacht würde? Ich würde dabei – rein als Beispiel – an die ASP denken; wir hätten doch hier zwei leicht voneinander trennbare Etagen (es bestehen auf jeder Etage ausbruchsichere, zusätzlich mit Panzerglas versehene Trenngitter zu Treppenhaus und Lift). Und wenn jetzt etwa die obere Etage ausschliesslich mit Verwahrten (oder vergleichbaren Fällen) belegt würden, welche dann weitgehend erleichterte Haftbedingungen geniessen könnten?

Auch für so etwas bräuchte es eben genauso eine gesetzliche Grundlage und eine solche benötige immer gleich Jahre. (Nicht zuletzt auch angesichts einer gewissen, menschenverachtend hetzerischen Presse und zudem einer immer noch allzu starken SVP und anderen Hardlinern in den Räten, dachte ich, sagte aber nichts.)

Im Weiteren kam noch dies und das betreffend der IG „Fair-wahrt?“ zur Sprache. So versicherte mir Direktor Graf auch, dass er klare Anweisung gegeben habe (gegenüber der Gruppen-/Abteilungsleitung), alles Geschriebene von mir rauszulassen; er würde es jedes Mal wieder sagen: „Lässt es alles raus!“, wenn er jeweils gefragt würde.

„…solange es nicht in Diffamierung ausartet und sachlich bleibt“. Ich sei ja soweit durchaus korrekt in meinen Schriften und er fände im Grunde recht gut, was ich mache, auch wenn ich im einen oder anderen Fall „schon nahe an der Grenze“ liegen täte. Dazu versicherte ich ihm, dass ich es diesfalls gerne von ihm erfahren möchte, ich sei kein Geschulter und ja durchaus offen für Kritik und Belehrung. Doch er verzichtete darauf, die – von mir bereitgehaltenen – Bulletins kurz zu konsultieren, um entsprechende konkrete Hinweise anbringen zu können.

Zum Thema Beschwerde gegen „die Verantwortlichen im Fall A.H.“ beschlossen wir jeweils dasselbe: Wir sagen dazu angesichts „des beantragten“ (aus meiner Sicht), bzw. „des derzeit behandelten“ (nach Direktor Graf) Verfahrens nichts. Herr Graf meinte lediglich, dass die Leiter/Aufseher sich sehr korrekt verhalten und sich auch sehr um das Wohl der Gefangenen bemühen würden. Die Beschwerde läge nun beim (neuen) Justizdirektor Graf. Anstaltsdirektor Graf erwähnte dann auch noch, dass er vom Beobachter-Journalisten Johannes Meier am Telefon gefragt worden sei, ja, ob denn die Gefangenen alle die Unwahrheit sagen würden? Das wolle er nicht behaupten, er unterstelle den Gefangenen keine Lügen, er sage nur, dass es die subjektive Sichtweise der Gefangenen sei. Jene des Personals sei anders.

Herr Graf zeichnete wieder einen kleinen Kreis aufs Notizpapier, als Symbol für einen Sachverhalt. Ein Pfeil zeigte von der einen und ein anderer von der anderen Seite darauf. Das seien eben die unterschiedlichen Sichtweisen, erklärte er.

Dazu meinte ich, dass wir eben gerade darum eine unabhängige Untersuchung wünschen würden, und zeigte mit meinem Finger senkrecht von oben auf den Kreis. Diese hätten nochmals eine andere, eine neutrale Sicht auf das Geschehen und hätten – darauf täte ich 

vertrauen – gewiss die Fähigkeit, um festzustellen, welche Gefangenen sich allenfalls getäuscht hätten oder welche Sicht letztlich überzeuge, bzw. der Wahrheit näher komme.

Zudem gab ich zu bedenken, dass er, Herr Graf, selber nie zugegen gewesen wäre, auch nicht bei den Sitzungen etwa mit Herrn Huber, dem Abteilungsleiter, und dass ich ihm allen Ernstes sagen müsse: es brodle stark unter der Oberfläche und es bestünde meines Erachtens dringender Handlungsbedarf.

Einige weitere Punkte – welche m. E. mindestens ebenso dringlich und wichtig wären – konnte ich vor allem auch aus Zeitgründen nur kurz ansprechen. Allen voran das Thema PPD (ich nannte dabei das Beispiel des aus den Medien bekannten, verwahrten seinerzeitigen „Blaufahrers“, der nach 10 Jahren Haft vor Bundesgericht mit einer Beschwerde Erfolg hatte): Die Methoden dieser Institution unter Franck Urbaniok, sagte ich, seien doch nun einfach jenseits allem Tolerierbaren und verwies dabei auf den Artikel des Journalisten Brotz im „Der Sonntag“. Herr Graf meinte, dass zuerst mal stimmen müsste, was dieser geschrieben habe. Ich wandte ein, dass er immerhin wörtlich aus dem Beschluss zitiert hätte. Auch sei der Erwähnte Fall alles andere als ein Einzelfall; ich würde mittlerweile genügend weitere Akten kennen, welche auf eine eher schon systematische Druckausübung durch PPD-Fachleute auf Verwahrte bzw. Massnahmegefangene hinwiesen, aber auch von eklatanten Manipulationen durch Falschaussagen etc. zeugten. Aber wie gesagt, die Zeit reichte nicht für eine vertiefte Behandlung dieses Themas, wobei dies auch wenig gebracht hätte, da Direktor Graf (wegen der Gewaltentrennung) darauf kaum einen Einfluss hätte.

Zu irgendeinem Zeitpunkt – ich erinnere mich nun nicht mehr genau wann – erwähnte ich noch meinen autobiographischen Roman, den ich ihm vor vielen Jahren (auf sein Verlangen anlässlich meines damaligen Gesuchs um Gründung eines eigenen Verlags) leihweise zukommen hatte lassen. Trotz mehrmaligem Nachfragen über die folgenden Jahre hatte ich es nie zurückerhalten. Ebenso einen Bundesordner mit einer umfassenden Präsentation über meine PC-Arbeiten zugunsten diverser Betriebe in der Anstalt. Diese hatte er mir leihweise abverlangt und mir damals auch klar eine Position versprochen, bei welcher ich entsprechend vollamtlich für die Anstalt, bzw. für diverse Betriebe administrativ unterstützend tätig sein könnte (erstellen von automatisierten computerunterstützten Abläufen, auch etwa Lagerkontrollen, welche automatisch bei Erreichen von Mindestbeständen warnten, detailliert beschriftete Etikettenserien ausdrucken liessen etc.). Auch diesen Ordner hätte ich mehrmals von ihm zurückerbeten und dazu seither nie eine Antwort erhalten. Schliesslich sei auch alles damals Versprochene aus meiner Sicht bis heute leere Worte geblieben.

Daher hätte sich bei mir – umso mehr, als ich später auf wohlbegründete und schwerwiegende Klagen betreffende, an ihn gerichtete Beschwerden gegen Personal keinerlei Reaktionen erhielt und auch keine Audiengesuche mehr beantwortet wurden – eine leider zunehmend negative Meinung, eine sich vertiefende Enttäuschung gebildet. Nun, nachdem ich im „Beobachter“ und in anderen Zeitungen seine Aussagen zu den Themen A.H. und auch generell zum Thema Alter in der Strafanstalt gelesen hätte, hätte ich begonnen, meine Meinung wieder gänzlich neu zu überdenken. So könnte es ja durchaus auch sein, warf ich ein, dass etwa meine Beschwerden und Audienzgesuche in der Vergangenheit durch das Gruppenpersonal oder durch die Rayonchefs im Normalvollzug damals abgefangen und zum Verschwinden gebracht worden wären.

Eigentlich erstaunlicherweise nickte Herr Graf dabei leicht und brachte ein knappes ‚Ja’ hervor.

Auch die Tatsache sprach ich an, dass damals, Ende 2009 bis Anfang 2010, doch sämtliche sich mit mir beschäftigenden und mich kennenden Personen und Instanzen sich für eine 

Versetzung in eine offene Anstalt mit Urlauben etc. ausgesprochen hätten. Nach dem Obergutachten Dr. Kiesewetters sei dies derart überzeugend gekommen, dass ich quasi schon fast auf gepackten Koffern gesessen sei.

Und dass es mir schon äusserst schwer falle, zu verstehen, wie dann – einzig aufgrund der Empfehlung von einer einzigen Person dieser Fachkommission, welche die Akten offenbar nur oberflächlich und mich überhaupt nicht kannte – alle unisono ihre Empfehlungen von davor um 180 Grad umkehren hätten können.

Direktor Graf musste von mir gänzlich an die Sache und auch die jeweiligen Daten erinnert werden; er hatte davon nichts präsent. Nun meinte er, dass die Fachkommission eben deshalb eingesetzt worden sei, weil die mit dem Gefangenen sich beschäftigenden Personen sich irren könnten. Und dass die Fachkommission die Akten schon eingehend studieren würden. Dass 
sie andererseits jedoch nie den Gefangenen anhören würden, um zu vermeiden, von diesem beeinflusst zu werden.

Ich schloss dieses Thema dann mit den Worten: „Herr Graf, finden Sie nicht auch, dass, genauso, wie sich Menschen in ihrer Einschätzung eines anderen Menschen irren könnten, auch die (ebenfalls von Menschen angelegten) Akten nicht immer das Non plus Ultra wären und sich also genauso ‚irren’ könnten. Und ob er nicht auch fände, dass eine solche Vorgehensweise letztlich alle vorherigen Instanzen bis auf diese eine Person der Fachkommission obsolet werden liesse; es bräuchte sie dann eigentlich gar nicht mehr (ausser zum Anlegen eben dieser Akten). Und ob er es nicht auch eine bedenkliche Entwicklung fände, wenn so der Mensch und die altbewährte Zwischenmenschlichkeit quasi ausgeschaltet würden. Der ganze übrige Apparat, so befürchte ich jedenfalls, würde so doch letztlich zur reinen ‚Maschine’ degradiert.

Herr Graf blickte mich dabei nur schweigend (ich hatte den Eindruck, nachdenklich) an und sagte nichts mehr dazu.

Fazit: Ich bekam zwei klare Zusicherungen (beide bisher schon unter Beweis gestellt): Die Post wird auch künftig problemlos durchgelassen. Und: Ich muss wegen meiner Verabschiedung aus der Knast-Arbeitswelt keine Sanktion befürchten.

Alles andere muss sich erst noch bewahrheiten. Buch und Ordner wolle er mir nun selbstverständlich zurückgeben, sagte Direktor Graf zum Schluss, ich bedankte mich für die eineinhalb Stunden Zeit, die er für mich aufgewendet hat und wir wünschten uns gegenseitig gute Festtage.

Direktor Graf geht übrigens in eineinhalb Jahren in Pension…

Inzwischen Samstag den 24. Dezember, 23:30 Uhr    Beat Meier

(Kopie an Herrn Direktor Graf)