Genug ist genug! Jetzt packen Verwahrte aus!
„Hundertprozentige Sicherheit“
Zu jedem Preis?
„Seriöse, hieb- und stichfeste Abklärungen.“
„Verlässliche Gerichtsgutachten „,
“ Gerechte und ausgewogene Urteile „,
„Sorgfältige jährliche Überprüfungen bei Verwahrung“.
gebetsmühlenartige Stichworte, oft ins Feld geführt, um einzelne, aber auch um die rapide zunehmende Zahl der Verwahrungen zu legitimieren.
„Es handelt sich nur um eine kleine Gruppe von schweizweit vielleicht um die 20 bis 40 extrem gefährlicher und untherapierbarer Gewalt- und Sexualstraftäter, welche verwahrt werden müssen“ so Dr. Frank Urbaniok, Chef des Psychiatrisch – Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich vor wenigen Jahren in verschiedenen Medien. Wirklich? Heute gibt’s allein im Kanton Zürich schon weit mehr als doppelt so viele Verwahrte, schweiz-weit ca. 300.
„Extrem gefährlich,“
tatsächlich? Einer der im Kanton Zürich Verwahrten wurde seinerzeit zu einer Gefängnisstrafe von wenigen Monaten verurteilt – und verwahrt. Er sitzt heute, fast zehn Jahre nach seinem Urteil immer noch in der Strafanstalt. (Siehe Tages-Anzeiger Magazin Nr.21/11)
„Gerechte und ausgewogene Urteile“?
Wie gerecht war wohl das Urteil jenes Richters, welcher (laut Leserbrief einer Verteidigerin vor Jahren im Zürcher Tages-Anzeiger) nach der Urteilsverkündung zu ihr gesagt haben soll: „Natürlich ist mein Entscheid störend aber wie würde ich denn vor der Öffentlichkeit dastehen, wenn ich anders entschieden hätte? „. (sinngemäss nach Erinnerung)
“ Sorgfältige jährliche Uberprüfungen bei Verwahrung“?
Von wegen! Offenbar auch alles andere als ein Einzelfall: Ein Verwahrter in der Strafanstalt Pöschwies, der laut Urteilsbegründung in seinem Leben nie „gewalttätig in Erscheinung trat“, wurde über viele Jahre hinweg ein einziges Mal überprüft‘. Dabei traf ihn ein Beamter zu einem kurzen Gespräch im allgemeinen Besuchsraum, fragte ihn nach dem Befinden und stellte dann lakonisch fest, dass „keine Veränderungen“ zu verzeichnen seien, mithin die „Gemeingefährlichkeit“ unverändert weiter bestünde und die Verwahrung fortgesetzt werde. Kein neues Gutachten, keine näheren Abklärungeri, keine Perspektiven, nichts. Gefangenschaft, jahrelang, in einer kleinen Betonzelle, kann je nach Individuum schon schwere, bleibende psychische Schäden zur Folge haben. Niemand aber, der das nicht selber erlebt, kann sich vorstellen, wie grausam solche Gefangenschaft ist, wenn der Gefangene zu keiner Zeit weiss, wie lange der Zustand anhalten wird – und ob er überhaupt jemals lebend wieder rauskommen wird.
Verwahrt wurde zum Beispiel auch ein in der Schweiz nicht vorbestrafter Aargauer, der die ihm vorgeworfenen Taten seit jeher abstreitet und deshalb als “ nicht therapierbar“ und “ uneinsichtig“ eingestuft wurde.
Dabei beteuerten auch die angeblichen Opfer seine Unschuld (auch heute noch!) Strafurteil: 4 1/3 Jahre. 20 Jahre nach Aufnahme des Verfahrens gegen ihn, sitzt er immer noch ohne jegliche Hafterleichterungen im härtesten Knast der Schweiz. Nach wie vor ohne Perspektiven. (mehr bei uns auf Anfrage) „Seriöse, hieb- und stichfeste Abklärungen“? Sehr oft Fehlanzeige!
Ein Fall unter Vielen: Zur Abklärung über die Verwahrungsnotwendigkeit reichte bei einem Verurteilten aus dem Berner Oberland gerade mal ein einziges Gutachten und später noch zwei Ergänzungsgutachten, alles von ein und derselben Psychiaterinl Ohne dass neue Fakten vorlagen wurde mit jedem weiteren erhobenen Rechtsmittel des Angeklagten ihr Ton schärfer, ihre Prognosen immer düsterer! Das einzige aber, das sich über die in der Zwischenzeit verflossenen gut acht Jahre verändert hatte, war die „politische Stimmungslage“. (mehr bei uns auf Anfrage) „Verlässliche Gerichtsgutachten“?
Bevor man als Richter über einen Menschen die wohl folgenschwerste in diesem Rechtsstaat mögliche Entscheidung fällt, will man doch sicher gehen, dass man sich nicht irrt, denke ich. Wie sicher kann sich ein Richter sein, wenn er weiss, dass bei Gerichtsgutachten der Anteil der zu Unrecht als gefährlich eingestuften Verwahrten (,false positives‘) bis zu 85%* betragen kann? (*gemäss Fachlektüre über eine Studie in NY USA) „Verwahrung ist keine Strafe! Es ist eine Massnahme!“ So der beschwichtigende (zynische?) Hnweis, den Verwahrte zu hören bekommen, wenn sie sich über die als besonders hart empfundenen Haftbedingungen beklagen.
Viel mehr als ‚gewöhnliche‘ Strafgefangene haben die meisten Verwahrten in der Strafanstalt mit Vorurteilen, Diskriminierungen, Anfeindungen und Schikanen zu kämpfen. „Verwahrte leben natürlich nicht wie Straftäter! Sie haben ganz andere, bessere Bedingungen…“ (so oder ähnlich der damalige Justizminister Christoph Blocher in der ‚Arena‘ auf SF1, nachdem er zuvor die Pöschwies besucht hatte, wo mit Abstand die meisten Verwahrten schweizweit untergebracht sind – mitten unter Strafgefangenen, unter gleichen Bedingungen. (Allerdings meist noch mehr geächtet). So viel zum Thema Ehrlichkeit in Sachen Verwahrung dem Schweizer Volk gegenüber…