Jahresbericht 2018
Liebe Mitglieder, Gönnerinnen und Gönner, sowie Freunde der IG „Fair-wahrt?“
Sehr geehrte Damen und Herren
Auch das vergangene Jahr verlangte dem Schreiber und auch unserem Vorstand, wie schon 2017, ausserordentlich viel Zeit und Arbeit ab. Im Jahresbericht 2017 war die Rede von unserem Versuch, ein Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Vollzugsart von geschlossenen Massnahmen endlich auch für die Schweiz zu erstreiten. Bekanntlich sitzen hierzulande Menschen, welche nach den Massnahme-Artikeln 59 oder 64 StGB präventiv eingesperrt sind, in den meisten Fällen in geschlossenen Strafanstalten. Da fristen sie, teilweise jahrzehntelang, ihr Leben in dauerhafter völliger Ungewissheit darüber, wann und ob sie überhaupt je die Freiheit wieder erlangen werden. Das ist nicht weniger als reinste psychische Folter. Ein solcher Vollzug – meist mitten unter Strafgefangenen und unter dem gleichen Haftregime weit über ihre eigene Haftstrafe hinaus – ist in diverser Hinsicht unzweifelhaft menschenrechtswidrig. Es wäre längst an der Zeit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch die Schweiz dazu bringt, ihr menschenverachtendes und EMRK-widriges Verwahrungs- und Massnahme-Regime zu überarbeiten und wieder in Einklang mit den Grundrechten zu bringen, ähnlich wie dies 2010/11 Deutschland tun musste. Schliesslich hat sich auch die Schweiz mit ihrer Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention seinerzeit dazu verpflichtet.
Beim Stand Dezember 2017 war noch der Entscheid unserer Bundesgerichtsbeschwerde hängig. Mittlerweile, nach einem weiteren Jahr aufzehrender Arbeit mit Aktenbergen und nach insgesamt enormen Anwaltskosten * (trotz von diesen gewährten, grosszügig reduzierten Ansätzen) wurde nun, just vor wenigen Tagen, klar: Der erste Versuch, mit einer solchen Klage gegen die Schweiz in Strasbourg beim EGMR vorstellig zu werden, scheiterte letztlich leider geradezu erbärmlich.
Kurze Zusammenfassung: Das Obergericht hatte anfangs 2018 auf das 2017 eingereichte Revisionsgesuch des Schreibers in fast schon verächtlichem Tonfall mit einem Nichteintretens-Entscheid reagiert. Dabei zweifelte es die Tauglichkeit des neues Beweises kurzerhand an, verweigerte jedoch glattweg dessen Prüfung, obwohl der eigebrachte Beweis von einem, im Strafvollzug tätigen, hochdotierten Mediziner verifiziert worden war. Stattdessen behauptete das Obergericht einfach, der Beweis sei „zu spät“ vorgebracht worden; er hätte schon seinerzeit anlässlich der (längst in Rechtskraft erwachsenen) Obergerichtsverhandlung eingebracht werden können. Dagegen spricht allerdings, dass der Beweis damals eben gerade nicht bekannt war – weder dem Gericht noch dem Angeklagten oder dessen Verteidigung – da er ja erst gegen Ende 2016 entdeckt wurde. Dies ignorierte das Obergericht und nannte das Revisionsgesuch sogar „rechtsmissbräuchlich“.
Dieser Entscheid wurde dann vom Bundesgericht am 1. Februar 2018 in einem sehr dünnen Urteil aufrecht erhalten, sodass nur noch der Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieb.
Dann geschah, was eigentlich nicht geschehen dürfte: Obwohl reichlich frühzeitig mandatiert, reichte der Anwalt, eigentlich ein ausgewiesener Menschenrechtsspezialist, die Klage buchstäblich erst am letzten Tag der Sechsmonatefrist ein. Diese Frist ist für EGMR-Klagen verbindlich; sie beginnt am Tag des abweisenden Urteils der höchsten gerichtlichen Instanz des zu beklagenden Landes zu laufen und endete für uns somit am Samstag den 1. August 2018. Wohl aufgrund Arbeitsüberlastung passierten dem Anwalt in der Eile diverse Formfehler, welche dazu führten, dass das EGMR die Klage innert zwei Wochen nach deren Einreichung aufgrund „Verletzung der vorgeschriebenen formellen Vorgehensweisen“ abwies. Unter anderem sei ein veraltetes EGMR-Klageformular verwendet worden und gewisse zwingende Gerichtsakten fehlten in den Beilagen. Eine Korrektur der Fehler war nicht mehr möglich, da die Frist eben schon abgelaufen war; ein verzweifelter Versuch des Schreibers, der seiner Ansicht nach nicht für Fehler seines Anwalts verantwortlich gemacht werden dürfte, den Gerichtshof in Strasbourg per DRINGEND-Kurier umzustimmen, blieb erfolglos. Der verantwortliche Anwalt, der seinerseits ebenso erfolglos intervenierte, erstattete immerhin den schon geleisteten Vorschuss von 10‘000 Franken auf die veranschlagten Fr. 20‘000 zurück.
Parallel dazu reichten wir, letztlich auch mit Hilfe einer belgischen Anwaltskanzlei, die für Erfolge in Vergleichsfällen berühmt wurde, einen weiteren Versuch ein mit dem Argument der sogenannten „continuing violation“, der anhaltenden (Menschenrechts-)Verletzung. Demnach würde die Sechsmonatefrist solange nicht zu laufen beginnen, wie die Verletzung weiterhin anhält – in diesem Falle die weitergehende Internierung aufgrund eines seinerzeitigen Urteils das ohne Kenntnis massgeblicher Unschuldsbeweise zustande gekommen war, sowie zudem u.a. die menschenrechtswidrige präventive Internierung in einer Strafanstalt. Auch das EGMR sei gegenüber dem Kläger zu einem fairen Verfahren verpflichtet, wie es solches den Mitgliedstaaten ja selber explizit und zwingend vorschreibe.
Diesmal benötigte das EGMR statt der zwei Wochen für die formelle Vorprüfung wie bei der ersten Eingabe zwar vier Monate – wies dann aber auch diese Eingabe schliesslich erneut zurück, rügte Ablauf der Frist und ging auf die vorgebrachten Argumente gar nicht ein.
Dies alles sei auf die massive Überlastung des EGMR durch hunderttausende hängige Klagen aus allen Mitgliedsländern zurück zu führen. Nur mit rigorosen, komplizierten formellen Anforderungen, die korrekt einzuhalten ein grosser Teil der Klagenden in den Mitgliedsstaaten gar nicht in der Lage sein dürften, glaube man in Strasbourg einen Kollaps des EMRK-Gerichtshofs vermeiden zu können, wie der Schreiber unlängst einem Medienbericht entnehmen musste. Die Wartezeiten bei den hängigen Verfahren könnten bis zu acht Jahre betragen.
Wir können nur raten, sich davon nicht entmutigen zu lassen, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit – das sind bei Verwahrten etwa die jährlichen obligatorischen Überprüfungen – alle Hebel einzusetzen im Versuch, nicht nachvollziehbare abschlägige Urteile weiter zu ziehen. Früher oder später wird die Politik erkennen müssen, dass sie ihre geradezu irrsinnige Strategie der „absoluten Sicherheit“ auf Dauer nicht aufrecht erhalten kann, will man nicht letztlich auf einen totalitären Staat zusteuern. Dass sich ein solches Umdenken anzubahnen scheint, zeigt die in den vergangenen Jahren häufiger gewordenen kritischen Medienberichte und Fachdiskussionen zu diesem Thema.
Ergänzender Satz von U.H. – HV 2019:“Die zweite – fast ebenso nichtssagende bis nachlässige – Ablehnung durch den EGMR, relativiert die sogenannten Formfehler der zuständigen RA’s erheblich! Man muss politische Gründe für die Ablehnung des sehr gut recherchierten und begründeten Revisionsantrages von RA B.R. vermuten“.
2018 war leider auch ein Jahr nicht weniger ausgebliebener Jahresbeiträge. Gleichzeitig mussten wir gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang an Spenden verkraften. Hinzu kamen einige Sonderauslagen. Eine grössere solche stellte etwa unser Beitrag zugunsten der neuen unentgeltlichen telefonischen Rechtsauskunft für Gefangene dar (Tel.-Nr.: 031 – 301 9275): Deren Budget für den Betrieb 2019 war noch ungesichert, sodass auch wir dem Spendenaufruf der Betreiber (humanrights.ch) mit einem, gemessen an der Höhe des Fehlbetrags allerdings relativ bescheidenen Beitrag folgten.
Wie jedes Jahr danken wir von der IG-Leitung und vom Förderverein den Mitgliedern und anderen Unterstützern für ihre Mitwirkung und für Beiträge und Spenden. Dem nächsten Rundschreiben, bald nach der diesjährigen Jahresversammlung vom 25. März, wird wieder ein Einzahlungsschein beiliegen.
Abschliessend noch zu einem traurigen Ereignis: Wir betrauern den Hinschied am 24. Februar einer ausserordentlichen Persönlichkeit; einer Dame, die unsere Bemühungen über Jahre hinweg besonders grosszügig mit Spenden unterstützt hat. Den Hinterbliebenen sprechen wir unser herzliches Beileid aus. Ein Ehrenmitglied unseres Vereins hat stellvertretend für den Schreiber und für alle unsere Mitglieder, Gönnerinnen und Gönner an der Abdankung teilgenommen. Ein Kranz und Trauerbekundungen wurden, auch in unser aller Namen, abgegeben. Ihr gebührt für ihre Grossherzigkeit und beispiellose Aufopferung für viele Menschen in Not unser nachhaltiger Dank und unser aller Respekt!
Mit allseits besten Wünschen und herzlichen Grüssen, die IG „Fair-wahrt?“ und der Vorstand derer Fördervereins
* Die Kosten für dieses Verfahren konnten, unabhängig vom Verein, dank privaten Spenden und eigenen Mitteln des Schreibers und seines persönlichen Umfelds getilgt werden