* JETZT: MITGLIEDSCHAFT IM FOERDERVEREIN !
Passivmitgliedschaft für Massnahmegefangene

* OPFER FRUEHERER ADMIN
ZWANGSMASSNAHMEN
Betroffene: meldet Euch – es lohnt sich!

* PROFIBESCHWERDE BEIM E M R G!
Dank grossartiger Mithilfe von Teilnehmern!

* NEU: FACHLITERATUR FUER MASSNAHMEJURISTEN
macht Eure Anwälte darauf aufmerksam!

* MEDIENSPIEGEL – BRISANTES IN KUERZE
und was der Fall „Carlos“ wirklich aufdeckt…

WICHTIG

MITGLIEDSCHAFT IM FÖRDERVEREIN DER IG-Fw.


Anlässlich der Vorstandssitzung des Fördervereins der IG „Fair-wahrt?“ im Februar wurde beschlossen, dass nun einer Mitgliedschaft im Förderverein durch Teilnehmer der IG-Fw. grundsätzlich zugestimmt werden könne. Bisher konnten die Akteure im Verein dies aus Kapazitätsgründen noch nicht gewährleisten. Die Leute des Vorstands sind in ihrem Berufsalltag in Familienbetrieben und dem bisherigen Aufwand für den Verein – nebst anderweitigen Engagements – zu stark ausgelastet, um die Mehrarbeit tragen zu können, welche durch eine grössere Zahl von Mitgliedern anfallen würde. Auch der Schreiber (IG-Leiter und Vertreter der IG im Vorstand des Fördervereins) kann sein Engagement, auch aus gesundheitlichen Gründen, kaum noch weiter ausbauen.

Seither galt es, die rechtliche Situation hinsichtlich einer Vereinsmitgliedschaft durch Insassen von geschlossenen Anstalten zu prüfen. Dass für diese einzig eine Passivmitgliedschaft in Frage kommt, ist schon aufgrund der Unmöglichkeit der Teilnahme an Versammlungen gegeben. Ein für Aktivmitgliedschaft gesetzlich vorgeschriebenes Stimm- und Wahlrecht generell auf brieflichem Weg zu gewährleisten wäre zeitraubend, ginge zu Lasten der Effizienz und würde zudem erheblichen Mehraufwand bringen, wofür wir schlicht zuwenig aktive Helfer sind.

Bei einer Passivmitgliedschaft fällt der Mehraufwand dagegen bedeutend weniger ins Gewicht. Passivmitglieder haben Anrecht auf Einblick in Jahresbericht, Jahresrechnung und allenfalls Zwischenberichte nach ausserordentlichen Versammlungen, bei welchen alle Mitglieder betreffende Entscheidungen gefällt werden. Sie haben zudem das Recht, Anträge an Vorstand und Versammlungen zu stellen. Dies sicherzustellen betrachten wir als vertretbaren Mehraufwand für die derzeit aktiven Vorstandsmitglieder. Dabei hoffen wir aber nach wie vor auf Helfer/-innen-Zuwachs

Unser Rechtsanwalt gab denn, aus seiner Warte, auch grünes Licht für das Unterfangen.

Etwas langer dauerte die Stellungnahme der Pöschwies-Direktion, als Host der IG-Leitung, welche wir um ihre Stellungnahme baten. Es war nicht von vorneherein sicher, ob Insassen von Strafanstalten, bzw. Massnahmegefangene überhaupt Mitglieder in einem Verein sein dürfen. Aber auch diese Hürde konnte inzwischen genommen werden und damit steht der Realisation unseres Vorhabens nun nichts mehr im Wege.Beachtet also bitte unbedingt das diesbezügliche Schreiben „WICHTIGE MITTEILUNG“ und sendet uns das ausgefüllte Formular bis spätestens 31. Mai 2014 zurück!

Siehe auch VERHALTENSKODEX UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN


BESCHWERDE GEGEN DIE SCHWEIZ IN STRASBOURG

AM 24. JANUAR 2014 REICHTE UNSER ANWALT BEIM EUR0PÄISCHEN GERICHT FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASBOURG FRISTGERECHT BESCHWERDE EIN GEGEN DIE SCHWEIZ WEGEN ARBEITSZWANG FÜR INSASSEN VON GESCHLOSSENEN ANSTALTEN – SOWOHL MASSNAHMEGEFANGE WIE AUCH STRAFGEFANGENE IM PENSIONSALTER BETREFFEND.

Damit wird sich das EMRG grundsätzlich mit dem sogenannten Abstandsgebot* im Schweizer Massnahmevollzug befassen. Dies ist jedenfalls die Ansicht einer Rechtswissenschaftlerin, welche die Klageschrift studiert hat und dies anlässlich ihres Besuchs beim Schreiber in der Pöschwies so prognostizierte (Dr. jur. Grischa Merkel, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Kiel, Deutschland). 
(*Andersbehandlung von Massnahmegefangenen, die nach Verbüssung einer allfälligen Strafe wegen befürchteter Rückfallgefahr auf unbestimmte Zeit weiter inhaftiert bleiben – bei uns also sowohl nach Art.59 wie auch nach nach Art.64 Inhaftierte).

Laut Ziffer 105.2. der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze dürfen Gefangene, welche das gesetzliche Rentenalter überschritten haben, nicht mehr der Arbeitspflicht unterstellt sein. Dieser Grundsatz betrifft also alle Insassen einer geschlossenen Anstalt, auch Strafgefangene. Bei Massnahmegefangenen muss sich grundsätzlich der Haftalltag von einem Strafhaftregime unterscheiden.

Das ist hierzulande in der grossen Mehrheit der Fälle nicht oder zuwenig der Fall. Das EMRG wird also, gemäss Einschätzung der genannten Wissenschaftlerin, schon im Interesse der Gerichtsökonomie (Vermeidung einer Vielzahl weiterer ähnlicher Klagen, welche das Abstandsgebot in der Schweiz betreffen) sich voraussichtlich nicht ausschliesslich mit dem Arbeitszwang für pensionierte Häftlinge, sondern gleich grundsätzlich mit dem Abstandsgebot in Schweizer Vollzugsanstalten insgesamt befassen, oder zumindest im Urteil mit klaren Worten an diese erinnern.

Die Klageschrift umfasst 20 Seiten. Wir zitieren in der Folge einige Stellen daraus. Wer die ganze Beschwerdeschrift möchte, kann von uns mit einer Kopie bedient werden.

AUSZUEGE AUS DER BESCHWERDE

Gemäss Art. 4 Abs. 2 EMRK darf niemand gezwungen werden, Zwangs oder Pflichtarbeit zu verrichten. (…) Als „Zwangs oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von irgendeiner Person unter Anordnung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.(…)

Bereits im Jahre 1976 hat das Schweizerische Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats über die Behandlung von Gefangenen bei der Konkretisierung der Grundrechte der Bundesverfassung zu berücksichtigen und für den Vollzug freiheitsentziehender Sanktionen relevant sind.

In Frankreich besteht (…) die weitestgehende Regelung, indem die Arbeitspflicht im Gefängnis gänzlich abgeschafft und damit die formelle Trennung von Strafe und Arbeit vollzogen wurde. (…) Das deutsche Strafvollzuggesetz (…) gilt nicht für Gefangene, die über 65 Jahre alt sind. Auch in England sind Gefangene nur bis zum Erreichen des Rentenalters zur Arbeit verpflichtet.

Wie Art. 4 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze festhält, kann (…) Mittelknappheit keine Rechtfertigung sein für Vollzugsbedingungen, die gegen die Menschenwürde von Gefangenen verstossen.

Die Anforderungen an das Sozialverhalten der Insassen im Alltag und an die Leistungen im Bereich der Arbeit sollen sich möglichst nicht von den vorherrschenden Bedingungen und Anforderungen der Gesellschaft ausserhalb der Anstaltsmauern unterscheiden.

Ziff. 2 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze von 2006 (hält) fest, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, alle Rechte behalten, die ihnen nicht rechtmässig aberkannt werden. Gefangene werden durch die Verurteilung nicht zu rechtlosen Objekten. Die Regeln für das Zusammenleben in einer Vollzugseinrichtung unterscheiden sich nicht grundlegend von dem, was in einem Staat für alle gelten muss.

In Anwendung der obengenannten Vollzugsgrundsätze muss der Schutz des Alters auch im Strafvollzug gewährleistet sein. (…) (Es) muss auch einem Gefangenen das Recht auf Befreiung von der Arbeit nach Erreichen des Rentenalters (sofern. gewünscht) gewährt werden.

Anders als die Freiheitsstrafe wurde die Sicherungsverwahrung nicht aufgrund der persönlichen Schuld des Täters verhängt, sondern im Hinblick auf die Gefahr, die er auch nach Verbüssen der Straftat für die Allgemeinheit darstellen könnte. (…) Im Unterschied zur Strafe wird der Zweck der Sicherungsverwahrung nicht darin gesehen, eine strafrechtliche Schuld zu sühnen, sondern sie gilt als Präventionsmsssnahme, welche die Allgemeinheit vor einem gefährlichen Täter schützen soll. (…) In der Praxis wird die Sicherungsverwahrung in der Schweiz für gewöhnlich gleich wie normale Freiheitsstrafen in regulären Strafvollzugsanstalten vollzogen. (…) Angesichts der unbestimmten Dauer der Sicherungsverwehrung seien besondere Anstrengungen zur Unterstützung dieser Gefangenen notwendig, die in der Regel nicht in der Lage seien, durch eigene Bemühungen Fortschritte in Richtung Entlassung zu erzielen (Verweise auf frühere Urteile des EMRG).

FINANZIERUNG DER BESCHWERDE

Die Klage beim EMRG wurde professionell vorbereitet und eingereicht. Unser RA veranschlagte die Kosten dafür auf ca. Fr. 6000.-

Da die Mittel des Fördervereins hierfür nicht ausreichten, wurde unter den IG-Teilnehmern in einer Umfrage zu zweckgebundenen Beiträgen aufgerufen, wer immer dazu in der Lage sei und das Unterfangen unterstützen möchte.

Es kamen so insgesamt Fr. 4750.- .zusammen. Es beteiligten sich:
Pöschwies: der Schreiber mit Fr.1000.-
2 Teilnehmer mit Fr.1000.-
1 Teilnehmer mit Fr. 100.-
1 Teilnehmer mit Fr. 50.-
JVA Lenzburg: 1 Teilnehmer mit Fr. 100.
auswärts: 1 Stiftung mit Fr. 1500.-

Der Rest konnte aus den vorhandenen Mitteln des Fördervereins gedeckt werden.
Die endgültige Rechnung lautete auf Fr. 6480.- und wurde umgehend bezahlt.

Die Klage wurde fristgerecht in Strassburg eingereicht. Es ist bekanntlich mit sehr langer Wartezeit zu rechnen.


ACHTUNG – INSASSEN VON GESCHLOSSENEN ANSTALTEN:

Wurden Sie, vor 1981, in Ihrer Kindheit, als Jugendlicher oder als Erwachsene/r,

IHREN ELTERN WEGGENOMMEN, IN EIN ‚HEIM‘ ODER EINE ANSTALT VERSORGT, FREMDPLATZIERT, ZWANGSADOPTIERT, BEI BAUERN VERDINGT, ZWANGSPSYCHIATRISIERT, ZWANGSMEDIKAMENTIERT, ZWANGSSTERILISIERT ODER ANDEREN ADMINISTRATIVEN ZWANGSMASSNAHMEN UNTERZOGEN?

Wenn Sie Betroffene/r jenes „dunklen Kapitels“ der Schweizerischen Sozialgeschichte sind, über welches in den letzten Jahren zunehmend in den Medien berichtet wird, dann sollten Sie wissen, dass auch Sie höchstwahrscheinlich Anrecht auf Anerkennung des Ihnen angetanen Unrechts, auf ‚Wiedergutmachung‘ und wohl demnächst auch auf finanzielle Unterstützung haben!

Ich erinnere an das Rundschreiben vom März 2013, Beilage „Aufruf zur Vernehmlassung… betreffend Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen“, worin wir allfällige Betroffene unter den Inhaftierten zu Stellungnahmen aufriefen. Es trafen damals fast keine Antworten dazu bei uns ein.

Aus meinen eigenen über zwei Jahrzehnten Hafterfahrung weiss ich, dass es jedoch nicht Wenige sind unter den heute Verwahrten und auch unter anderen Insassen von geschlossenen Anstalten, welche in ihrer Kindheit oder später im Leben unter solchem behördlichen Unrecht litten und vielfach auch heute noch leiden. Nicht selten dürften bei einer heutigen Inhaftierung, einer heutigen geschlossenen Massnahme eine Mitursache gerade auch in solchen Leiden aus früheren Lebensjahren zu suchen sein – das muss gesagt werden dürfen, ohne sich damit gleich den Vorwurf einzuhandeln, man wolle damit von der Verantwortung für eigenes Fehlverhalten ablenken. Es ist hinlänglich bekannt: Zum Einen sind psychisch durch Schicksalsschläge in ihrer Kindheit und Jugend angeschlagene Menschen im späteren Leben grösserer Gefahr für Straffälligkeit ausgesetzt. Und andererseits werden nicht selten gerade diese so geschwächten Menschen vom Gesetz besonders hart angefasst.

So ist es zwar bemerkenswert, dass eine IG „Fair-wahrt?“ damals tatsächlich zur Vernehmlassung zum (inzwischen verabschiedeten) Rehabilitierungsgesetz eingeladen wurde, aber leider nicht allzu verwunderlich, dass im Verlaufe der weiteren Aufarbeitungsbemühungen sich (bislang) niemand um jene Betroffenen dieses „dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte“ kümmerte, welche heute (wieder), immer öfter auf völlig ungewisse Zeit, ihrer Freiheit und teilweise auch ihrer Menschenrechte beraubt sind.

Der Schreiber dieser Zeilen hat in vergangenen Jahren aktiv bei den Bemühungen Betroffener, diese unrühmliche Schweizer Vergangenheit publik zu machen, mitgeholfen und agierte während etwa drei Jahren aus der Zelle heraus als Sekretär des Vereins „Verdingkinder und Heimkinder suchen ihre Spur“.

Noch während dem Schreiben dieser Zeilen, traf nun vom „Delegierten fürsorgerischer Zwangsmassnahmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ erstmals Post ein. Dies geschah laut Begleitbrief auf Initiative der eh. Präsidentin des genannten Vereins. Der Brief ist an mich, als Mitbetroffener, persönlich adressiert und enthält die Protokolle zweier Sitzungen des „Runden Tisches“, der durch den Bundesrat initiiert wurde, um die inzwischen gesetzlich verankerte Rehabilitierung solcherart Betroffener vorzubereiten und zu organisieren. Dazu erhielt ich auch die betreffenden Medienmitteilungen zugeschickt.

Für alle Betroffenen solcher früherer Zwangsmassnahmen in Haft liegen diese Unterlagen, inklusive Begleitbrief mit Kontaktadresse, nun bei mir bereit. Verlangen Sie kostenlos Kopien. Achtung: schon ab Juni können Betroffene in Geldnot Anträge für finanzielle Soforthilfe einreichen!

Die IG-Fw. hat den zuständigen Delegierten des Bundes und den „Runden Tisch“ dazu aufgerufen, sich aktiv auch um die gewiss nicht wenigen Betroffenen zu kümmern, welche in langjähriger Haft, in Verwahrung, in einer geschlossenen Massnahmeanstalt oder in geschlossenen Psychiatrieabteilungen ihr Dasein fristen müssen, damit auch diese von den ‚Wiedergutmachungs‘-Bemühungen profitieren können.
Ausserdem werden wir die verschiedenen Anstaltsleitungen ersuchen, vor allen jenen betroffenen Insassen proaktiv beizustehen, welche selber nicht in der Lage sind, nötige Schritte für sich zu unternehmen.

Hier der Text des Briefes aus Bern:

DELEGIERTER FÜR OPFER VON FÜRSORGERISCHEN ZWANGSMASSNAHMEN
CH3003 Bern

Unser Zeichen: MAJ Sachbearbeiterin: Janine Mauerhofer Bern, 15. April 2014

Herr Beat Meier
Roosstr. 49
8105 Regensdorf

Protokolle Runder Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Sehr geehrter Herr Meier
Frau M hat mich beauftragt, Ihnen die Protokolle des Runden Tisches zuzusenden. In der Beilage finden Sie die Protokolle des 2. und 3. Runden Tisches, welche auch auf der Homepage des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen aufgeschaltet sind: www.fszm.ch
Für den ersten Runden Tisch wurde kein Protokoll publiziert und das Protokoll des 4. RT vom 21. März wird erst nach der Verabschiedung am 5. RT im Juni auf der Homepage publiziert, daher kann ich Ihnen dieses nicht zusenden.
Anbei finden Sie ebenfalls die Medienmitteilungen der letzten beiden Sitzungen des RT.

Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der Nummer; 031 32242 84 oder per E-Mail: sekretariatfuersorqerischezwangsmassnahmen.ch zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Assistentin des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Janine Mauerhofer

Und die Antwort:

An den Delegierten für Opfer fürsorg. Zwangsmassn. 
Herrn Luzius Mader 
Postfach 8817 
3001 Bern

Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in geschlossenen Anstalten

Sehr geehrter Herr Mader

Ich schreibe Ihnen sowohl als Leiter der Interessengemeinschaft „Fair-wahrt?“ als auch aus persönlicher Betroffenheit.
Unsere Interessengemeinschaft erreicht in der Schweiz über hundert Empfänger, wovon viele als Verwahrte oder Insassen mit einer anderen Massnahme von ungewisser Dauer in geschlossenen Strafanstalten und zum Teil in geschlossenen Massnahmezentren und psychiatrischen Institutionen ihr Dasein fristen. Wir haben keine Zahlen, aber ich weiss aus vielen Jahren als Verwahrter in der Strafanstalt Pöschwies, sowie aus weiteren sechs Jahren Untersuchungs- und Sicherheitshaft, dass es unter diesen Menschen nicht wenige gibt, welche als Betroffene früherer administrativer Zwangsmassnahmen gelten dürften, sei dies als ehemalige Verdingkinder, Heimkinder, Zwangsadoptierte, ihren Eltern geraubte Fahrende-Kinder etc. Ohne damit mein eigenes Schicksal ungebührlich in den Vordergrund rücken zu wollen, erlaube ich mir, Ihnen, als Beispiel, eine rudimentäre, tabellarische Übersicht über meine diesbezüglichen Erfahrungen aus meiner Kindheit und Jugendzeit beizulegen.

Frau Janine Mauerhof er hat mir kürzlich freundlicherweise die Protokolle des zweiten und dritten „Runden Tisches“ zugesandt. Initiiert hatte dies Frau M, die ehemalige Präsidentin des Vereins „Verdingkinder und Heimkinder suchen ihre Spur“, für welchen ich seit vor seiner Gründung tätig war und zwischen November 2004 und Februar 2007 aus meiner Zelle heraus Sekretariatsarbeiten leistete und deren Bulletin „Verdi“ erstellte und herausgab.
Im November 2012 wurde die IC von der Rechtskommission des Nationalrats zur Vernehmlassung zum neuen Rehabilitationsgesetz 11.431 eingeladen. Nach einem Aufruf an die Teilnehmenden unserer IG haben wir uns am 17. Februar 2013 verlauten lassen. Irgendwelche Rückmeldungen gab es in der Folge keine. Wie ich aus den Medien erfuhr, wurde das Gesetz inzwischen angenommen. Über Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung ist mir nichts bekannt.

Heute gelange ich mit dem folgenden, dringlichen Anliegen an Sie:
Obwohl ich, wie gesagt, in meinen vielen Haftjahren mit etlichen Betroffenen in Kontakt kam – soweit solche sich mir darüber anvertrauten -, weiss ich von niemandem (ausser mir selber) darunter, der oder die in Kontakt mit jemandem stünde, der oder die in dieser Sensibilisierungskampagne und den seit längerer Zeit laufenden Aufarbeitungs- und Wiedergutmachungsbemühungen mit Jemandem in Kontakt stünde, oder mit dem oder der irgendjemand entsprechenden Kontakt aufgenommen hätte.
Natürlich ist mir bewusst, dass auch Sie und alle anderen damit beschäftigten Menschen im Lande, nicht wissen können, wer unter den Inhaftierten Menschen so betroffen sein könnte, solange diese sich nicht aktiv selber bei Ihnen/ihnen melden.
Ich verfolge ziemlich aufmerksam die Medien (soweit dies in der relativen Isolation einer Strafanstalt – wo Massnahmegefangene nach Menschenrechtsgrundsätzen gar nicht untergebracht sein dürften! – möglich ist). Und doch konnte ich von Seiten der Organisatoren und Akteure dieser ja höchst begrüssens- und verdenkenswerten Bemühungen keine Versuche wahrnehmen, die bekanntlich grosse und rapide zunehmende Zahl von älteren Gefangenen hierzulande anzusprechen, unter welchen sich doch, wie gesagt, nicht wenige Betroffene befinden dürften.
Darum beantrage ich dringlich, das Thema „Betroffene unter den zunehmend vielen inhaftierten älteren Gefangenen in die Traktanden mit aufzunehmen. Gleichzeitig bitte ich den „Runden Tisch“ darum, Möglichkeiten zu finden und in Betracht zu ziehen, solche Betroffene möglichst direkt anzusprechen und dazu zu ermutigen, sich zu erkennen zu geben, damit auch diese Menschen eine faire Chance bekamen, ihre Leidensgeschichten aufzuarbeiten und von den Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsbemühungen zu profitieren.

Ich appelliere an die Beteiligten des „Runden Tisches“, zu bedenken, dass viele dieser Menschen älteren Jahrganges in Verwahrung nach Artikel 59 oder 64 StGB sind, ihre Strafe längst verbüsst haben und lediglich noch zur Befriedigung eines übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses der heutigen Gesellschaft – voraussichtlich lebenslang – in Gefangenschaft bleiben müssen.
Und dass man sich bewusst werde, dass von Verwahrung längst nicht nur eine angeblich „kleine Zahl von extrem Gefährlichen und unbehandelbaren Gewaltverbrechern“ (wie immer wieder behauptet wird) betroffen ist, sondern dass viele Menschen schon allein wegen Drohung und immer mehr auch bei einer kleinen Grundstrafe von wenigen Monaten verwahrt werden.
Sowie, dass die einer solchen Massnahme zugrunde liegenden Gefährlichkeitsprognosen alles andere als sicher sind: internationale Studien sprechen von bis zu 90% sogenannter false positives (zu Unrecht als gefährlich Beurteilte):
Und dass doch gerade auch solche ältere Menschen, welche es nach einer leidvollen Kindheit und Jugend als Erwachsene oft besonders schwer hatten, meist ‚unten durch‘ mussten, strauchelten und heute, in Haft, endgültig ‚am Boden zerstört‘ sind, dass diese Menschen nun einmal mehr unter einer dauerhaft quälenden Ungewissheit über ihr künftiges Schicksal leiden müssen.

Zum Abschluss das eine und andere Beispiel: Ein heute knapp 60jähriger schwarzhäutiger Mann, der als Nicht-Vorbestrafter nach einer Strafe von 9 Monaten seit 11 Jahren in Verwahrung ist – ohne Therapie, weil er unter Aphasie (Sprachverlust) leidet – er hat, wie alle Verwahrten, keine Ahnung, ob er noch lebend die Strafanstalt verlassen wird. Ein anderer, ebenfalls bald 60jährig, mit dem Wesen und der Intelligenz eines vielleicht 8jährigen, der nie gewalttätig war und schon als Jugendlicher in der Psychiatrie versorgt, mit Medikamenten ruhiggestellt und zeitweise ans Bett gefesselt wurde, sitzt ebenso seit vielen Jahren verwahrt und (wie Viele) medikamentiert in der Strafanstalt, ohne jegliche Perspektive.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich sehr über ein positives Echo zu meinem Antrag. freuen.

Mit freundlichen Grüssen für die IC „Fair-wahrt?“
Beat Meier


FACHLITERATUR FUER ANWAELTE VON VERWAHRTEN

Wir erhielten unlängst gleich zwei hervorragende Fachzeitschriften aus Nachbarländern. Beide behandeln analytisch das Thema Verwahrung und jede andere Form von geschlossener Massnahme ohne vorbestimmtes Ende.

Das eine Heft, „Blickpunkte“, wurde mir aus Wien, Österreich zugeschickt. Es ist eine neue Sonderausgabe ausschliesslich zum Thema Massnahmenvollzug und umfasst 120 Seiten.

Das andere, „Nk“ (Neue Kriminalpolitik) erreichte mich aus Hamburg in Deutschland. Erstellt wird es jedoch an der Universität Leibzig, zählt 44 Seiten und wird von nicht weniger als 18 renommierten Rechtsprofessoren erzeugt. Die vorliegende Ausgabe ist die Nr. 2/2012. Sie hat wegen den Auseinandersetzungen mit dem damaligen Karlsruher Verfassungsgerichtsurteil nach dem bahnbrechenden Entscheid des Menschenrechtsgerichts in Strasbourg heute noch hohe Aktualität. Frau Dr. Grischa Merkel aus Hamburg brachte es mir anlässlich eines Besuchs eigenhändig mit.
Die Artikel, Interviews und wissenschaftlichen Beiträge, oft mit einer wahren Fundgrube an unzähligen Quellenangaben, sind zum Teil von internationalen Koriphäen (wie etwa Dr. Norbert Nedopil) und sind durchaus auch für Verteidiger von Massnahmegefangenen in der Schweiz von hohem Informationsweit, wie mir ein hoch angesehener Rechtsanwalt aus Zürich (einer von fünf Anwälten, denen ich bisher Kopien der beiden Publikationen zusandte) beeindruckt schrieb. Er freue sich „ungemein“, dass er, obwohl er schon lange im Bereich Verwahrung/stationäre Massnahme arbeite, durch den Kontakt mit uns „sogar zu einer echten Weiterbildung“ komme. Er lese derzeit „jede freie Minute diese Publikationen“ und werde einiges in Auszügen Kollegen und Kolleginnen zukommen lassen, liess er in einem Dankesbrief verlauten.

2 Sätze herausgepickt aus „Nk“ 2/2012:

Unter dem Titel „Sicherungsverwahrung im Übergang“ schreibt Autor Heinz Schöch unter VII. Ausblick: …dabei wird zu beachten sein, dass – wegen der methodischen Grenzen der Prognose bei seltenen schwersten Straftaten – der Anteil der sog. false positives erschreckend hoch ist. Nach den bisherigen Forschungsergebnissen zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung und zur Fortdauer der Sicherheitsverwahrung nach zehn Jahren wurden von etwa 100 Begutachteten 90 zu Unrecht als hoch gefährlich beurteilt, um zehn wirklich Gefährliche zu erfassen… (mit Hinweisen auf diverse entsprechende wissenschaftliche Studien).
In der Sonderausgabe von „Blickpunktei“ ist auch ein längeres Interview abgedruckt mit Professor Dr. Manfred Nowak, Professor für internationalen Menschenrechtsschutz und Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (RIM) in Wien. Von 2004 bis Oktober 2010 war er UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter. Er ist Mitglied des österreichischen Menschenrechtsbeirats, Vize-Präsident der UNESCO-Kommission seines Landes und Leiter der Forschungsplattform „Human Rights in the European Context“ an der Universität Wien.
Er sieht, auf Frage, den Massnahmenvollzug im Kontext der Menschenrechte als „Problematisch“. „Die Ungewissheit im Massnahmevollzug über das Strafende“ werde zum Teil als „unmenschliche Strafe im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretiert.“

Wir haben beide Herausgeber schriftlich um die Erlaubnis angefragt, Kopien zwecks Weitergabe an eine grössere Anzahl Schweizer Rechtsanwälte sowie an weitere, hierzulande interessierte Personen schicken zu dürfen, da die Hefte nicht mehr nachbestellt werden können. Bisher steht eine Antwort aus.
Unter Vorbehalt dieser Erlaubnis wollen wir, auf Anfrage, gerne von einem oder von beiden genannten Heften weitere Kopien erstellen. Wir senden sie dann zu, gegen eine kleine Spende zur Deckung unserer Selbstkosten, als lose Stapel A4-Seiten, S/W, beidseitig bedruckt, 1zu1 ab Originale.

„VON 100 BEGUTACHTETEN 90 ZU UNRECHT ALS GEFÄHRLICH BEURTEILT“


INTERNE INFORMATIONEN

KEIN VERTRETER IN KRAUCHTHAL,

Leider klappte es mit der Zusammenarbeit mit R.S., dem im Bulletin 7 angekündigten neuen Ansprechpartner für die IC „Fair-wahrt?“ nicht. Wir haben im nächstfolgenden Rundschreiben die vorzeitige Beendigung des Verhältnisses bekannt gegeben. Hiermit also nochmals die Bestätigung in diesem Folgebulletin. Wir bedauern dies, zumal wir darin viel Zeit, Energie und auch einige Geldmittel investiert hatten. R.S. wollen wir dennoch für seine gewiss auch wohlgemeinten Bemühungen danken, auch wenn sie nicht unseren Vorstellungen entsprachen. Wir wünschen ihm viel Glück für den weiteren Lebensweg.
Es steht hingegen allen frei, die ev. in Kontakt mit R.S. getreten sind, diesen Kontakt aufrecht zu halten. In der Anschrift sollte aber sein Name ausgeschrieben sein und ohne den Zusatz ‚c/o IG „Fair-wahrt“‚

SPENDEN

Seit unserem letzten Bulletin, der Nr. 7, sind folgende Spenden eingegangen:

April 2013: Fr. 250.- von einer Gönnerin („Uriella“) 
Mai 2013: Fr. 20.94 von einem Gönner in Deutschland 
Juni 2013: 100.- von einer Gönnerin 
Fr. 200.- von einer Gönnerin 
Juli 2013: Fr. 50.- von einer Gönnerin (RAin) 
Fr. 61.52 von einem Gönner in Österreich Pater Karl vom Verein Netzwerk 
Fr. 50.- von einem Teilnehmer in Freiheit 
Fr. 100.- von einem persönlichen Bekannten 
August 2013: Fr. 20.83 von einem Gönner in Deutschland 
Fr. 200.- von einer Gönnerin (RAin) 
Fr. 100.- von einer Gönnerin (Angehörige eines Teilnehmers) 
Fr. 500.- von einem Gönner
September 2013: Fr. 200.- von einem Teilnehmer
Oktober 2013: Fr. 20.70 von einem Gönner in Deutschlandwww.verw
Dezember 2013: Fr. 150. von einer Gönnerin 
Fr. 20.61 von einem Gönner in Deutschland 
Fr. 50.- von einem Teilnehmer 
Fr. 50.- von einem Gönner 
Fr. 100.- von einem Teilnehmer 
Fr. 50.- von einem befreundeten Ehepaar
Januar 2014: Fr. 10.- von einer Gönnerin (FM) 
Fr. 100.- von einem Gönner (Seelsorger)
Fr. 100.- von einem Gönner in Haft 
Fr. 50.- von einem Gönner (Dr.jur.) 
Fr. 200.- von einem persönlichen Bekannten 
Fr. 2000.- von einem Teilnehmer (!) 
Fr. 100.- von einer Gönner (-Familie eines Teilnehmers)
Fr. 20.58 von einem Gönner in Deutschland 
Fr. 100.- von einem Teilnehmer in Freiheit
Februar 2014: Fr. 60.35 von einem Gönner in Österreich
Fr. 50.- von einer Gönnerin RAin) 
Fr. 300.- von einem Teilnehmer 
März 2014: Fr. 310.- von einem Gönner 
Fr. 420.- von einer Gönnerin 
Fr. 20.52 von einem Gönner in Deutschland

Liebe Leser

In jüngerer Zeit ist die Bereitschaft, die IC „Fairwahrt“, bzw. deren Förderverein mit Spenden zu unterstützen, angestiegen. Das erfüllt uns nicht nur mit Freude, es stärkt unsere Motivation und erlaubt das Budgetieren von künftigen Aktionen.
Auch ich trage dazu bei, was in meiner Macht liegt. Seit Beginn beglich ich u.a. weitestgehend Kosten für Büromaterialien, Druckerzubehör und dergleichen aus meinem Freikonto und aus den bescheidenen monatlichen AHV-Beiträgen. Mein begrenztes Kontingent an „Beziehungs-Telefonaten“ diente meist der Abwicklung von Gesprächen im Zusammenhang mit unserer IG. Denn die Pöschwies erlaubt mir keine zusätzlichen Sachtelefonate. Auch die Kosten fürs Kopieren sind nicht unerheblich.
Anlässlich der letzten Vorstandssitzung bestand unser Kassier darauf, dass ich meine Auslagen ausweise und dem Konto des Fördervereins in Rechnung stelle. Eigentlich hatte ich damit zuwarten wollen, bis unsere Kasse ein gewisses finanzielles Polster erreicht haben würde. Und selbstverständlich will ich mich selber auch an den Kosten beteiligen. Doch unser Kassier findet wohl zu Recht , dass wir Ausstände nicht allzu lange vor uns her schieben sollten.
Also durchforstete ich die ganzen Rechnungen und Kontoauszüge der letzten Jahre seit der Gründung unserer Interessengemeinschaft. Und erschrak, als ich alles fein säuberlich aufgelistet und zusammengerechnet hatte. Ich hatte, bis Ende 2013, nicht weniger als Fr. 4100. aus eigenen Mitteln ausgelegt – ohne Barauslagen am Anstaltskiosk für diverses zusätzliches Material.
Die entsprechenden Belege und die Aufstellung habe ich dem Gesamtvorstand zur Prüfung vorgelegt. Zusammen mit meinem Vorschlag, davon Fr. 2000. als Spende verbuchen zu lassen. Ich will auch künftig beitragen, solange und so viel ich kann,
Beat Meier

UNSERE HOMEPAGE

Fallgeschichten, Einzelschicksale

Unsere HP (www.verwahrung.ch) bietet auch Platz für die Veröffentlichung von Fallgeschichten von Teilnehmenden/Mitgliedern. Dazu gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Der Text dazu sollte möglichst in Druckschrift, oder, wenn dies nicht möglich ist, in gut lesbarer Handschrift sein.
Er sollte alles Wesentliche enthalten, auch die wichtigsten Daten (Verhaftung, Urteil, Strafmass, Überprüfungen, Therapiedaten, Gutachten etc.), aber dennoch möglichst kurt und prägnant bleiben (das müsste ich mir selber auch manchmal mehr zu Herzen nehmen 🙂 Anm. des Schreibers). Es wird so jedenfalls viel eher gelesen!
Möglichst sachlich berichten, auch wenn es schwer fällt. Emotionen zurück halten! Das Ziel ist, nicht nur glaubwürdig zu sein, sondern auch so rüber zu kommen! Gar nicht zulässig sind Beschimpfungen, Drohungen und dergleichen.
Wir empfehlen auf jeden Fall, zuvor den Anwalt oder die Anwältin zu kontaktieren, wenn es einen gibt. Seine/ihre Meinung sollte unbedingt beachtet werden. Eine Veröffentlichung seiner Fallgeschichte kann u.U. auch Negativschlagzeilen in der Boulevardpresse nach sich ziehen, also Vorsicht!
Wir können nicht sagen, wie gut oder schlecht unsere Homepage besucht wird, da wir seit Langem keine Zugriffdaten mehr erheben. Wir hoffen, die notwendigen Tools bald wieder einrichten und künftig diese Daten wieder bekannt geben können.
Im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz sollte dein Text anonymisiert sein, also entweder nur Initialen oder Pseudonyme und keine Adressen oder andere identifizierbare Details enthalten. Wir veröffentlichen Namen und Adressen nur, wenn der/die Urheber/in dies ausdrücklich verlangt; dann tut er/sie es auf eigene Verantwortung. Uns gegenüber musst du dich zu erkennen geben, damit wir dich für allfällige Rückfragen kontaktieren können. Allfällige Rückmeldungen aus der Leserschaft werden wir dir zusenden. Es steht dir dann frei, dich der Person zu erkennen zu geben oder nicht.
Schick deine Geschichte an die hiesige Adresse (s. Titelseite). Wir werden sie gerne prüfen. Wir müssen uns das Recht vorbehalten, eingesandte Texte zu kürzen, ganz zurückzuweisen oder nötigenfalls uns sinnvoll dünkende grammatische Änderungen vorzunehmen. Bei Unklarheiten suchen wir die Rücksprache mit dem Verfasser.
Eine Veröffentlichung deiner Fallgeschichte auf unserer Homepage kostet dich nichts. Andererseits können wir keine Honorare für deine Geschichte entrichten.


MEDIENSPIEGEL

Es ist lange her seit dem letzten Bulletin (Nr. 7) und in dieser Zeit wurde auch im Medienwald über viel von Interesse für unsere IG berichtet. Wir haben versucht, die Zeit mit diversen Rundschreiben zu überbrücken, teils zu aktuellen Anlässen, teils zur Vermittlung besonderer Anliegen.

Angesichts der wachsenden Zahl an aufgehobenen Artikeln und der erweiterten Auswahl an Themenbereichen müssen wir uns für dieses Heft auf ein paar Schwerpunkte beschränken. Dabei gäbe es noch viele Weitere, welche sicherlich genauso viel Aufmerksamkeit verdienten. Wir werden diese (wie natürlich auch die Artikel, welche den hierin abgedruckten Auszügen zugrunde liegen) weiter fortlaufend katalogisieren und zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang zu unserem vor einiger Zeit einem Rundschreiben beigelegten DOKUMENTEKATALOG versenden, sodass davon dann ebenfalls Kopien von gewünschten Artikeln bestellt werden können.

Aus Weltwoche Nr. 34 vom 22.08.13

MÖRDER IN DER GRUPPENTHERAPIE
(Philipp Gut und Lucien Scherrer)

Schlechtere Resultate bei Behandelten.
Wenig erbauliche Befunde forderte der kanadische Kriminologe Bruno Pellerin in einer Auswertung von Spezialprogrammen für Pädophile und Vergewaltiger bereits 1996 zutage. In acht von zwölf untersuchten Programmen waren die Ergebnisse der Behandlungsgruppe schlechter als unter nicht behandelten Tätern.
Solche Effekte lassen sich auch in der Schweiz nachweisen. So ergab die Evaluation einer therapeutischen Sonderabteilung für persönlichkeitsgestörte Drogenabhängige in der Strafanstalt Lenzburg (…) eine erhöhte Rückfallquote der psychologisch Betreuten. Im ersten Jahr nach der Entlassung wurden 50 der Therapierten erneut verurteilt, während es in der sogenannten Kontrollgruppe, die per Los bestimmt worden war und im Normalvollzug verblieb, nur 20 Prozent waren. Die Therapie nützte also nicht nur nichts, sie schadete sogar.

Aus Sonntags Zeitung vom 16.02.14

SENIOREN HINTER GITTERN
BOSTADEL PLANT EIGENE ALTERSABTEILUNG AUCH STERBEHILFE WIRD ZUM THEMA 
(Pascal Michel und Petra Wessalowski)

..Die Seniorenabteilung soll auf „Gefangene fortgeschrittenen Alters mit langen und sehr langen Strafen und Verwahrte“ ausgerichtet sein (…).
..die Zahl der älteren Häftlinge ist explodiert. (…) 212 Straftäter über 50 sassen Mitte der 80er Jahre hinter Gittern, inzwischen sind es 516 mehr als doppelt so viele. Bei den Senioren über 60 hat sich die Zahl der Inhaftierten im gleichen Zeitraum von 58 auf 145 sogar verdreifacht.
Jetzt wird Sterbehilfe im Gefängnis zum Thema.
Die Rechtssituation zur Sterbehilfe hinter Gefängnismauern ist nicht eindeutig. „Es läuft auf eine Güterabwägung hinaus“, sagt Markus Müller, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bern. (…) Bei Verwahrten habe die Öffentlichkeit (…) nur Anspruch auf Sicherheit. Wenn ein Insasse von der Sterbehilfe Gebrauch machen würde, „wäre diesem Anliegen hinreichend Rechnung getragen“.

Aus Tages Anzeiger im März 2014

DIE ANGST VOR DEM KONTROLLVERLUST
DAS GENFER GEFÄNGNIS CHAMP-DOLLON IST EINER UNO-STADT UNWÜRDIG 
(Philippe Reichen)

… Anwälte berichten .(…) von Häftlingen, die Mithäftlinge malträtieren würden, ohne dass von aussen eingegriffen werde. (…) Denn die Aufseher hätten Angst, die Kontrolle zu verlieren und selbst Opfer von Gewalt zu werden.
Zwar weisen Anwälte und Menschenrechtsorganisationen seit Jahren auf die unhaltbare Situation in Champ-Dollon hin, und auch die Antifolterkommission des Europarats hat sich schon eingeschaltet, doch die Politik nimmt ihre Hinweise bestenfalls zur Kenntnis – mehr nicht. Die Überbelegung des Gefängnisses nahm in den letzten Monaten sogar noch zu. In der für 376 Gefangene konzipierten Anstalt leben derzeit 850 Häftlinge.
Anwältin Yaël Hayat, die für ihren Klienten vor Bundesgericht gezogen ist, hat recht, wenn sie mit dem französischen Philosophen Albert Camus sagt: „Der Zustand eines Gefängnisses entspricht dem Zustand einer Gesellschaft.“

DIE POLITIK NIMMT DIE HINWEISE DER ANTIFOLTER-KOMMISSION BESTENFALLS ZUR KENNTNIS – MEHR NICHT.

Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt es.
In der Tat. 
Werner Mitsch, 
Philosoph

Aus Sonntags Zeitung vom 06.04.14

DER 59er FÜLLT KNAST UND KLINIKEN
FÜR DIE VERWAHRUNG VON STRAFTÄTERN FEHLEN HUNDERTE VON THERAPIEPLÄTZEN (Urs Zurlinden)

Basel. Der Fall der elfjährigen, in Unterägeri ZG vermissten Svenja, sorgte für beklemmende Schlagzeilen. (…) Die Vermisstmeldung war inszeniert, die Mutter hatte ihr Töchterchen versteckt. Sie leide unter psychischen Störungen. (…) Trift dies zu, könnte die Frau zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt werden.
„59er“: Die Ziffer steht für jenen Artikel im Strafgesetzbuch, der immer häufiger angewandt wird – und zunehmend Sorgen macht. Gemeint ist die gerichtliche Anordnung einer therapeutischen Massnahme für „psychisch schwer gestörte“ Täter (kleine Verwahrung).
Institute für Verwahrte platzen aus allen Nähten
Seit der Strafgesetzrevision 2007 nimmt die Zahl der gerichtlich angeordneten stationären Massnahmen kontinuierlich zu: von 366 im Jahr 2010 auf rund 830 Fälle im letzten Jahr. (…) Die rasch wachsende Zahl von 59er-Urteilen hat rechtsstaatlich gravierende Folgen. Nicht nur die normalen Gefängnisse sind randvoll, gerade auch die entsprechenden Institutionen für psychisch kranke Täter platzen aus allen Nähten (…), nur die Hälfte (sind) in einer Therapiestation untergebracht. Die andere Hälfte wird – entgegen der gesetzlichen Forderung – in normalen Gefängniszellen eingeschlossen. Oder sie wartet in einer U-Haft mit rudimentärster Betreuung und ohne Aussicht auf einen freien Therapieplatz. (…)
Kosten von monatlich über 58’OOO Franken für die Therapie eines (…) Straftäters in der Zürcher Uniklinik Rheinau (…) bleiben zwar schweizweit unerreicht. (…) Aber auch in der UPK Basel ohne Hochsicherheitstrakt kostet die Betreuung der 59er-Fälle pro Tag 1000 bis 1250 Franken. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von drei bis vier Jahren erwachsen Fallkosten in Millionenhohe.

DER FALL „CARLOS“ 
WARUM SICH DIE IG „Fair-wahrt?“ DAFÜR INTERESSIERT

April 2014
Nicht wegen „Carlos“. Er war und ist nicht verwahrt (und wir wünschen ihm, dass er im weiteren Leben davon verschont bleibe). Nein, es geht um die Verantwortlichen, welche über „Carlos'“ Los bestimmten. Die ihre Macht über ihn spielen liessen. Damit ist nicht der für das teure „Sondersetting“ für den Jugendlichen zuständige Jugendanwalt gemeint. Er und die von ihm mit ins Boot geholten Leute von Riesen-Oggenfuss und Beqiri-Familie hatten ja ganz offensichtlich Erfolg damit. Gemeint ist vielmehr Oberjugendstaatsanwalt Riesen und sein Chef, Justizdirektor Martin Graf.
Wir haben eine kleine Auswahl an Zitaten aus Zeitungsartikeln zusammengetragen. Der geneigte Leser möge aus unserer Auswahl herauslesen, weshalb dieses traurige Kapitel der Zürcher Justiz gerade auch uns interessieren muss… In Grossbuchstaben die entsprechenden Haupttitel.

(Einige Anmerkungen zwischendurch in Klammern können wir uns nicht verkneifen…)

Zunächst einige Zitate aus einem der jüngeren Berichte, zum besseren Verständnis des Ganzen:

Tages Anzeiger Magazin 10/2014
(DER VERRAT)

(Aus Teilen eines fiktiven Pressestatements, basierend auf bekannten Umständen) „…Carlos ist auf jeden Fall seit Geburt stark vernachlässigt worden. Er ist ein hyperaktives Kind, das keine normalen Beziehungen eingehen kam. Seit frühstem Alter. Im Kindergarten gilt er noch als hochbegabt und wird für ein Förderprogramm vorgeschlagen, in der Schule ist er dann schon ein richtiger Problemfall, er kann nicht stillsitzen (…) Als er neun Jahre alt ist, kommt er für drei Wochen ins Gefängnis, jemand beschuldigt ihn, ein Haus angezündet zu haben, die Ermittlungen später zeigen, er war es nicht. Er randaliert, mit elf Jahren wird Carlos für sechs Wochen eingesperrt im Aufnahmeheim Basel (…) Niemand wollte ihn (…) Alle hatten Angst vor ihm, man hat ihm nicht vertraut (…) Dann gab es die Messerstecherei mit einem Typen in Schwamendingen, der ebenso aufgemotzt war wie er selber, Carlos kam ins Gefängnis Limmattal. Neun Monate. Ein Suizidversuch brachte ihn in die psychiatrische Klinik, wo er ans Bett gekettet wurde, damit er nicht abhauen konnte.“

(War da nicht noch so ein hochaktuelles Thema in den Medien in letzter Zeit, ein „dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte“, wo es auch um skandalösen behördlichen Umgang mit Kindern ging?)

Am 22.11.13, Tages Anzeiger
(CARLOS ALS SPIELBALL DER POLITIK)

„…haben jene 13 Monate vor dem verhängnisvollen Dokfilm gezeigt, dass Carlos in der richtigen Umgebung lernfähig ist und keine Probleme macht.“

(Betonung auf „richtigen Umgebung“…)

Am 15.12.13 Sonntags Zeitung
(SONDERSETTING FÜR REGIERUNGSRAT MARTIN GRAF)

„… über die Widersprüche der Zürcher Behörden“
„Wäre der ‚Fall Carlos‘ das Buch eines Fiction-Autors, es wäre sein letztes. Zu unglaubwürdig, zu absurd, zu masslos ist die Geschichte. Der Leser würde den Urheber auslachen (…) Um die Fehler der Vergangenheit zu überdecken, griff man tief in die Steuerkasse.“

Am 22.12.13 Sonntags Zeitung
(FALL CARLOS: ZÜRCHER JUSTIZ FÜHRT EIN STRAFVERFAHREN GEGEN DREI CHEFÄRZTE)

„Carlos wurde im Sommer 2011 (…) ins Burghölzli (Uniklinik PUK) eingeliefert (…) nachdem er im Knast einen Suizidversuch begangen hatte (…) Im Burghölzli fackelte das Personal nicht lange: Man setzte ihn medikamentös ausser Gefecht und band ihn zehn Tage lang auf einem Bett fest. Am 27. September 2011 wurde der schwer traumatisierte Bursche in das Psychiatriezentrum Rheinau eingeliefert, wo er sich vom Aufenthalt in der Klinik und der chemischen Keule zu erholen versuchte – für den Teenager hat wohl nicht nur das PUK-Erlebnis, sondern auch die Unterbringung an der Seite von hochgefährlichen Insassen mit schweren psychischen Störungen in Rheinau nachhaltige Eindrücke hinterlassen.“

(Das war die Antwort der Behörden auf die Proteste eines von klein auf traumatisierten Jugendlichen. Man will dem Burschen zeigen, ‚wo der Bartli den Most holt‘ – und wendet dabei Methoden an wie zu Nazi-Zeiten.Der Junge hatte von klein auf vor allem eins gelernt: Vertrau nur ja der Obrigkeit nicht, sie ist dein Feind. Das musste längst allen klar gewesen sein. 21. Jahrhundert? Aufgeklärte Gesellschaft? Wer sind denn da wirklich die Unverbesserlichen?)

Am 25.02.14 Tages Anzeiger
(CARLOS: NACH RÜGE DES BUNDESGERICHTS SPRICHT ALLES FUR NEUE EINZELBETREUUNG)

„In ungewöhnlich scharfen Worten kommt das oberste Gericht zum Schluss, die geschlossene Unterbringung allein aufgrund des öffentlichen Drucks verletze Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen.“ 
TA-Kommentar von Redaktorin Liliane Minor:
„Wie der Staat mit dem Jugendlichen umgegangen ist, spottet jeder Rechtsstaatlichkeit (…) Es darf nicht von der öffentlichen Meinung abhängen, ob ein Straftäter eine adäquate Behandlung erhält oder nicht.“

(Genau das aber geschieht im Justizalltag sehr viel öfters, als sie vielleicht denken, Frau Minor. Ganz besonders, wenn es um die Fragen der Verwahrung oder nicht geht. Wir von der IG „Fair-wahrt?“ sagen sardonisch bis sarkastisch: Verwahrung oder nicht, das hängt vor allem von der Dicke der Medien-Schlagzeilen zum Fall ab.)

(EINE SCHLAPPE FUR DEN JUSTIZDIREKTOR)
„Nun stellt sich auch die Frage, ob gegen die für Carlos‘ Wegsperrung verantwortlichen Personen eine Strafuntersuchung eingeleitet werden muss (…) Bei entsprechenden Ermittlungen würden Tatbestände wie Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung im Vordergrund stehen (…), sowohl Amtsmissbrauch als auch Freiheitsberaubung sind Offizialdelikte. Zeigt sich ein Anfangsverdacht, müssen Ermittlungen aufgenommen werden, allenfalls (…) sogar gegen den vorgesetzten Justizdirektor und dessen Unterstellten.

(BUNDESGERICHT KRITISIERT DAS VORGEHEN DER BEHÖRDEN SCHARF)

„(und) ordnet eine unverzügliche Entlassung an (…) Der Abbruch des Settings der Firma Riesen-Oggenfuss und die vorsorgliche Einweisung in die geschlossene Abteilung des MZU (Massnahmezentrum Uitikon) waren laut Bundesgericht ‚Folge der kritischen Berichterstattung und des wachsenden öffentlichen Drucks‘. Der mit der geschlossenen Unterbringung verbundene schwere Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Carlos beruhe damit auf sachfremden Gründen.“

Am 28.02.14 Tages Anzeiger
(CARLOS BEKOMMT EIN NEUES S0NDERSETTING)

„Weil die Behörden vom Entscheid des Bundesgerichts überrascht worden sind, fehlte die Zeit, um Details zu regeln.“

(Wer davon überrascht war, hatte entweder von der ganzen Vorgeschichte nichts mitbekommen oder dürfte erschreckend wenig Ahnung von demokratischer Rechtsstaatlichkeit haben.)

(„JUGENDLICHE FÜHLEN SICH HEUTE AUFFALLEND HÄUFIG ALS OPFER“)
Aus Interview mit Dagmar Müller, Leiterin des ‚Platanenhofs‘, der als eines der härtesten Jugendheime der Schweiz gilt: Frage: „(Carlos) ein hoffnungsloser Fall?“ „Das sollte man vor, allem bei Jugendlichen nie sagen. Frage: „Und wenn das Sondersetting nicht funktioniert, wartet man dann, bis man ihn in ein Gefängnis für Erwachsene einweisen kann?“ „Diese Haltung kommt schon vor, auch wenn ich sie falsch finde.“

(In der Tat. Auch unter unseren Teilnehmern gibt es weggesperrte, welche seit ihrer Jugend hinter Gittern – in Psychiatrien oder geschlossenen Massnahmezentren und Strafanstalten ihr Dasein fristen. Seit Jahrzehnten!)

Am 01.03.14 Tages Anzeiger
TA Kommentar von Thomas Knellwolf, Leiter des ‚Carlos‘ – Rechercheteams

„(…) Sorgen bereiten muss die Hatz in (…) Leserbriefen und Onlinekommentaren oder auf Facebook. Rassistisches ist zu lesen und Aufruf zu Gewalt. Justizvertreter, Politiker, Journalisten fischen üble Zuschriften aus dem Briefkasten und finden Morddrohungen in der elektronischen Post. Sie müssen ihren Kindern im Schulalter erklären, dass sie zu Hause darauf achten sollen, dass die Fenster geschlossen sind. Was im Fall Carlos stattfindet, nimmt Züge einer modernen Hexenjagd an (…)“

(Auch davon können viele Verwahrte ein Lied singen. Vor allem seit dem Fall ‚Zollikerberg‘, als der Strafvollzug sich vom Resozalisierungsziel mehr und mehr zu verabschieden begann und schliesslich vollends einer regelrechten Wegsperrmentalität Platz machte. Willkür und Kollektivbestrafungen nahmen rapide zu. Egal wie viele klaglose Urlaube ein Verwahrter bislang hinter sich gebracht hatte; sowie ein Gefangener auf Urlaub ‚Mist baut‘ – meist sind das nicht mal die als ‚hochgefährlich‘ geltenden – werden seine und auch die aller Anderen im Kanton oder gar im ganzen Land komplett und auf wieder unbestimmte Zeit gestrichen. Mit Verwahrung – ob mit oder ohne Therapie ist man viel schneller zur Hand als früher, wo Verwahrung für Viele noch als Segen galt. Verwahrt wird oft schon, wer droht. Verwahrt sind auch Viele mit einer Grundstrafe von wenigen Monaten. Wegen ‚Uneinsichtigkeit‘. Im Grossen und Ganzen fühlen sich Verwahrte heutzutage zunehmend wie im Kessel einer modernen Hexenjagd.)

(„BUNDESGERICHT SEGNET QUERULANTENTUM AB“) 
„Der Zürcher Justizdirektor übt massive Kritik an den obersten Richtern im Fall Carlos“ (Justizdirektor M. Graf ist nicht gelernter Jurist – Anm.Red.)

Interview mit Martin Graf:
Frage: „Was denken Sie über das Urteil?“ 
„Es ärgert mich massiv, dass ein Jugendlicher Obstruktion mit Segen des Bundesgerichts betreiben kann. Ich meine nach wie vor, wir, handelten richtig.“

(War es nicht eine legitime Obstruktion, da die Isolationshaft und schon die Gefängniseinweisung offensichtlich zu Unrecht erfolgt waren?)

Am 07.03.14 TagesAnzeiger
(GRAF IN BEDRÄNGNIS)

Aus Pressekonferenz mit Oberjugendstaatsanwalt Riesen und Justizdirektor M. Graf:
„(Carlos) ist in Holland und hat Kontakt mit dem Thaiboxer Beqiri (…) Zudem seien immer wieder Mitglieder der Beqiri-Familie vor Ort, zu denen Carlos Vertrauen habe. Laut Riesen erhalten diese Leute kein Geld“

(Man kann bei dieser ganzen Geschichte wohl auch die Meinung vertreten, dass der ‚grosse Erfolg des Sondersettings‘ für Carlos weitgehend gerade jenen ‚Leuten‘ zu verdanken ist, in die er – endlich! – Vertrauen finden konnte. Vielleicht gerade deshalb, weil sie bereit waren, ihm Vertrauen entgegenzubringen?)

Am 01.04.14 Neue Zürcher Zeitung
(CARLOS‘ MANN AN DER MEDIENFRONT)
„Tunlichst vermieden habe er es, sagt Stephan Bernard (RA von „Carlos“), im Fernsehen aufzutreten. (…) Im Fall „Carlos“ bezweckte er mit seiner Zurückhaltung, die Behördenseite nicht zu brüskieren und nicht unnötig zu verärgern: „Das wäre für meinen Klienten kontraproduktiv“, sagt Bernard.

(Trittst du dem hohen Herrn Beamten auf die Zehen, dann kriegt dein Schützling eins ans Schienbein?- Wie könnte man deutlicher auf Missstände in unserer Justiz hinweisen, als mit diesem kurzen Zitat am Schluss dieser traurigen Geschichte?)

„DIE GESCHLOSSENE UNTERBRINGUNG ALLEIN AUFGRUND DES ÖFFENTLICHEN DRUCKS VERLETZT DIE PERSÖNLICHKEITSRECHTE“
(Schweizerisches Bundesgericht)


IN EIGENER SACHE

Dieses Bulletin erscheint sporadisch und ohne Gewähr auf Kontinuität!
Handlungen im Namen der IG müssen von uns vorgängig autorisiert sin! Wir bitten um Verständnis; wir können die Verantwortung nur für unser eigenes Handeln übernehmen!
Wir brauchen Namen und Adressen von möglichen Gönnern und Sponsoren!
Annoncen und Beiträge bitte sachlich und kurz halten (keine Garantie für Verwendung). Kurze Annoncen sind für Teilnehmende/Gönner kostenlos, hier veröffentliche Beiträge können nicht mit Geld honoriert werden. Auch auf unserer Homepage könnt ihr Annoncen oder von uns genehmigte eigene Beiträge veröffentlichen lassen! Wer früher schon etwas veröffentlichte (Buch, Artikel, Diskussionspapiere etc.), kann auf Antrag auf unserer Homepage darauf hinweisen oder es unter Umständen auch zum Herunterladen veröffentlichen oder mittels Link darauf verweisen lassen! Bitte fragt uns nach den Bedingungen.
Chiffre-Inserate: Es können auch Chiffre-Inserate veröffentlicht werden. Einfach im Brief an uns mit dem gewünschten (kurzen!) lnserattext erwähnen, dass statt Ihrem Namen und Ihrer Adresse eine Chiffre verwendet werden soll. Das Inserat wird dann hier nur mit der Chiffre-Nummer und unserer Adresse erscheinen. Allfällige Antworten werden dann von uns an den oder die Inserierende(n) weitergeleitet. Auf ein Chiffre-Inserat antworten: Antworttext in Umschlag stecken, diesen nur mit der Chiffre-Nr. und Ihrem Absender beschriften. Das Ganze in einen zweiten Umschlag stecken und diesen an uns adressieren.

DRINGEND GESUCHT: MENSCHENFREUNDE!
Besuchen Sie einen einsamen Gefangenen und bringen Sie ihm regelmassig einen Lichtschein in seinen trüben Alltag! Schreiben Sie an unsere E-mailadresse Fair-wahrt@safe-mail.net

Gerecht: Es ist immer gut, für eine Sache zu kämpfen.
WS. JVA Pöschwies

Endlich können wir wieder ein Bulletin herausgeben. Um es in dieser Form zu erstellen, waren wir – angesichts der in letzter Zeit immer rigoroseren Einschränkungen hier in der JVA Pöschwies – mehr den je auf die Hilfe von Dritten angewiesen. So entstand schliesslich, nach langem und kompliziertem Hin und Her, die vorliegende Ausgabe, das Bulletin Nr. 7.
Erst kürzlich hat der bisherige, für die Verschlechterung der Haftbedingungen, insbesondere für das unsägliche Hilfeverbot hauptverantwortliche Vollzugschef, Dr. Noll, seinen Dienst quittiert. Eine Frau ersetzt ihn ab 1. Juni. Wir wünschen ihr einen guten Start und hoffen auf wieder mehr Fingerspitzengefühl und Pealitätssinn bei ihr.
Zuletzt haben Sie im März mit einem Rundbrief unsere Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf für die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen erhalten. Inzwischen fand in Bern der Gedenkanlass statt, bei welchem unter Anderem Bundesrätin Simonetta Sommaruga um Entschuldigung bat für das den Betroffenen früher angetane Unrecht. Und wir gehen davon aus, dass nicht wenige, heute (wieder) auf unbestimmte Zeit Inhaftierte, diese Entwicklung aufgrund eigener Erfahrungen in ihrer Kindhiet oder Jugend mit Interesse verfolgen. Wir drucken in diesem Bulletin darum auch die wichtigsten Auszüge des seither getätigten IG „Fairwahrt?“-Briefverkehrs zu diesem Thema ab.
Unsere Interessengemeinschaft ist inzwischen zwei Jahre alt. Zu diesem Anlass habe ich nun die bei mir vorhandenen Medien-Ausschnitte und Notizen durchstöbert und eine Auswahl von Auszügen, Zitaten und auch einige Anmerkungen zusammengestellt. Ihr findet diese unter dem Titel „Medien-Spotlights“.
Viele dieser Artikel sind mir in den vergangenen Jahren von Mitgefangenen, vor allem Teilnehmenden unserer Interessengemeinschaft zugetragen oder gesandt worden. Dafür möchte ich diesen an dieser Stelle danken
Mit freundlichen Grüssen, Ihr Beat Meier

-> Homepage und Facebook
-> Wiederbelebung und Neugestaltung
-> MedienSpotlights
-> Auszüge, Zitate, Abrisse aus gesammelten Zeitungsartikeln und anderen öffentlichen Beiträgen
-> Versorgt und vergessen
-> Heutige Parallelen zu früheren administrativen Zwangsmassnahmen. Briefauszüge rund um den Gedenkanlass vom 11. April 2013 in Bern

Liebe Leserinnen und Leser

Und wieder geschieht ein grausamer Mord, bei dem eine junge Frau, noch kaum erwachsen, entführt, gepeinigt und getötet wurde. Es ist nicht ein Mord wie so viele andere, wie leider fast täglich allenthalben, von denen man meist nur wenig erfährt (obwohl diese für die Opfer und deren Hinterbliebenen wohl kaum minder tragisch sind). Nein, es geschah wieder ein Verbrechen, das die Menschen sehr viel heftiger aufwühlt, als die meisten solchen Gräueltaten uns von der IG „Fairwahrt?“ genauso sehr. Well der Tatverdächtige ein vorzeitig freigelassener Straftäter ist, der schon einmal mordete. Unter Hausarrest zwar, aber ohne Schloss und Riegel. Mit elektronischer Fussfessel, aber ohne GPS. Unter Schutzaufsicht zudem, welche denn auch rechtzeitig Alarm schlug, als der Mann seinen nächsten Mord ankündigte, die aber letztlich doch ignoriert wurde.
Wir von der IG „Fairwahrt?“ sind zutiefst betroffen, entsetzt und traurig ob diesen offenbar einmal mehr vermeidbaren Geschehnissen. Ein abscheulicher Mord, der sich einreiht in die, zwar seltenen, aber umso schändlicheren Kapitalverbrechen der Vergangenheit, welche ebensolche Schlagzeilen machten. Und bei denen auch wir in aller Entschiedenheit bedauern müssen, dass damals, wie auch bei diesem jüngsten Fall, jeweils beim ursprünglichen Urteil keine sichernde Massnahme an die Strafe angehängt worden war. So etwa vor 20 Jahren, als die heutige „Nul-lRisiko-Welle“ ihren Anfang nahm, nachdem ein Gefangener auf Urlaub am Zollikerberg ebenso brutal eine junge Frau tötete. Schon damals hätten, wie jedermann, auch wir uns gewünscht, dass der keinen Urlaub bekommen hätte.
Der nach solchen Schlagzeilen regelmässig folgende Schrei nach noch mehr Härte im Strafund Massnahme vollzug, noch restriktivere Haftbedingungen; was grossmehrheitlich ohnehin die Falschen triff, wird an der Mordstatistik kaum etwas ändern. Denn Fehler bei Ämtern oder Justizund Vollzugsbehörden wird es immer wieder geben. Schon heute kommt kaum mehr einer von uns Massnahmegefangenen mehr frei, da werden für uns faktisch längst schon gleiche Kriterien angewandt wie für die sogenannt „Lebenslang Verwahrten“ nach der Volksinitiative. Das trifft uns alle, egal ob zu Gewalt neigend oder seit jeher friedliebend! So aufwühlend und brutal sie auch waren; die wenigen, meist von Strafgefangenen auf Urlaub oder vorzeitiger Entlassung begangenen Kapitalverbrechen, machen dennoch einen kleinen Bruchteil aller Morde und Tötungen aus, die fast tagtäglich von ‚unbescholtenen‘ und oft unauffälligen Menschen in Freiheit begangen werden.
Wir fragen uns, ob die seit nunmehr an die 20 Jahren (wieder) herrschende Wegsperr-Mentalität die Gesellschaft sicherer gemacht hat? Früher versuchte man, bei einem Mörder dessen allenfalls kranke Seele zu heilen und ihn langsam aber sicher auf die Resozialisierung vorzubereiten. Heute wirft man immer öfter den Schlüssel gleich weg und das bei immer trivialeren AnlassStraftaten! Und man nimmt dafür in Kauf, dass solch nicht viel minder gnadenloses Verhalten Schule macht bei immer mehr labilen, haltlosen Menschen mitten in der, freien‘ Gesellschaft.
Man weiss doch längst: Je härter die Justiz und deren Sanktionen, desto höher und brutaler die Kriminalitätsrate im Lande. Siehe USA.
Nur eine Diktatur wie NordKorea hat wirklich wenig Kriminalität. Und aber riesige, randvolle Gefängnisanlagen. Denn dort ist jeder Zweite ein Staatsspitzel…
Ich finde, es wäre Zeit, dass wir uns wieder auf wahre menschliche Werte zurückbesinnen!
Ihr Beat Meier


DIVERSES

Homepage:
Unsere seit vergangenem Sommer ‚verwaiste‘ Homepage (www.verwahrung.ch) (www.fair-wahrt.ch) ist seit Ostern 2013 wieder bedient!
Ein persönlicher Bekannter, seines Zeichens pensionierter diplomierter Psychotherapeut mit jahrzehntelanger Erfahrung aus eigener Praxis, hat sich inzwischen für den ‚Job‘ bereit erklärt. Er hat die Seiten neu gestaltet, dabei auch etwas übersichtlicher gemacht und das eine und andere gestrafft. So ist auch der Blog verschwunden, denn dieser war recht dürftig genutzt worden – die meisten guten Einträge stammten vom früheren Webmaster „Fuchur“.

Facebook:
Gleichzeitig blieb lange Zeit auch unsere Seite auf Facebook (,’Fair Wahrt“) ohne Webmaster, da diese auch von „Fuchur“ (erstellt und) betreut worden war.
Die Präsidentin unseres FV hat nun zugesagt, zusammen mit ihrem Mann sich sporadisch als Betreiber des FacebookKontos zu engagieren.
Die Seite soll vor allem dazu dienen, die ganzen Probleme heutzutage rund um die ‚,Wegsperr-Mentalität“ und die „politische Stimmungslage“ etc. im Zusammenhang mit Verwahrung, stationären Massnahmen und auch sonst jeder Form von Einsperrungen ohne ‚Verfalldatum‘ für ein möglichst breites Publikum anschaulich auszuleuchten: Aufklärung mittels kurzen, prägnanten Wahrheiten von hinter den Kulissen, von Aspekten, welche so öffentlich sonst nicht oder kaum zur Kenntnis gelangen, usw., den Klischees vom „blutrünstigen Monster“, das sich „sicherlich doch“ hinter der Fassade eines jeden Verwahrten verberge (,“sonst würde einer ja nicht verwahrt“), der Meinung, nur „grausamste Mörder oder brutalste Vergewaltiger und dergleichen“ würden verwahrt, mit Fakten entgegentreten. Insbesondere soll aufgezeigt werden, dass Verwahrung menschenrechtswidrig in Wahrheit in den meisten Fällen als übergangslose endlose Verlängerung einer Gefängnisstrafe vollzogen wird.
Ab demnächst also auf der FacebookSeite ‚Fair Wahrt“: Regelmässige Kurzeinträge unter dem Titel: „Wussten Sie, dass…?“, und anderes mehr.

EMRG:
Ein Teilnehmer, der anfangs 2011 beim Europäischen Menschenrechtsgericht gegen seine Verwahrung klagte, wartet gemäss letzten Informationen immer noch auf Bescheid über die Zulassung seiner Klage. Das EMRG wird vor allem aus östlichen Mitgliedstaaten, insbesondere Russland, mit Klagen überschwemmt. Laut einem damaligen Bericht im Tages-Anzeiger (siehe auch hierin unter Medien-Spotlights/EMRK) waren Anfang 2010 schon 120’OOO Beschwerden beim EMRG hängig.

Rechtshilfe:
Unser Anwalt, der uns punktuelle Unterstützung zugesagt hat, konnte bisher zwar noch keine abschliessende Erfolge für uns erzielen, jedoch wäre dies in der Zeit auch noch nicht möglich gewesen bei der heutigen politischen Stimmungslage und dem trägen Instanzenweg.
Immerhin sind die bereits laufenden Verfahren auf gutem Weg – jenes bezüglich Arbeitspflichtenthebung für Pensionierte in Haft ist derzeit beim Bundesgericht hängig.
Leider müssen wir feststellen, dass es immer schwieriger wird, einen auf dem Gebiet von Massnahmen und Verwahrung spezialisierten Anwalt zu finden. Nicht nur RA B. Rambert ist überlastet, auch jener RA, welcher uns vor einem Jahr eine erste unverbindliche lnteressensbekundung abgab hinsichtlich der Einleitung eines Verfahrens zwecks „Einforderung von echten Perspektiven für Verwahrte“. Ich hatte damals dazu mit einem rosa Formular eingeladen, sich soweit möglich mittels noch unverbindlichen Zusagen zu monatlichen Beiträgen an den Kosten für ein solches Unterfangen zu beteiligen.
Von den sieben Zusagen, die eintrafen, stammten die meisten aus der JVA Pöschwies. Es stellte sich dann aber bald heraus, dass entsprechende Beiträge, wäre es denn überhaupt zur definitiven Zusage seitens des Rechtsanwaltes gekommen, von uns Gefangenen kaum hätten geleistet werden können. Dies weil die hiesige Leitung seither (ohne Vorankündigung!) die bisherige Bewilligungs-Praxis bezüglich Überweisungen vom Gefangenen-Sperrkonto an Anwälte grundsätzlich änderte: Sie verbietet es glattweg und lässt solche Zahlungen nur noch vom Freikonto zu. Wir finden, dass dies eine sehr fragwürdige Einschränkung der Verteidigungsrechte darstellt und versuchen, uns dagegen zu wehren, zumal viele Gefangene mehr als genug auf dem Sperrkonto haben. Tatsache ist, dass bei den mageren Arbeitsvergütungen, in der JVA Pöschwies zumindest, die wenigsten mit ihrem Freikonto ‚auf einen grünen Zweig‘ kommen können, auch bei fleissiger Vollzeitarbeit nicht.
Gleichzeitig ist indes die Arbeitslast des RA für seine schon bestehenden Mandanten dermassen angewachsen, dass er mir kürzlich eine Absage erteilen musste: Er könne aus Kapazitätsgründen schlichtweg keine Mandate von Insassen in schon bestehender Verwahrungs oder Massnahmehaft mehr annehmen.
Wir suchen indes weiter nach Unterstützung für unsere legitimen Anliegen!

INTERNE INFORMATIONEN
Spenden:
Bekanntlich musste unser Anfang 2012 gegründeter Förderverein, kurz nachdem er für unseren Bedarf ein eigenes Konto bei der Raiffeisenbank eröffnet hatte, sich schon wieder um ein neues Konto kümmern. Hetzerische und diffamierende Artikel in der Boulevardpresse hatten die Raiffeisengruppe dazu veranlasst, das Konto zu kündigen.
Am 20. Juni 2012 konnte, mit Einlage des Saldos vom Raiffeìsen-Bankkonto über Fr. 2106.35, unser neues, definitives Konto eröffnet werden.
Es ist ein Postbankkonto und weist aktuell einen Stand von Fr. l’836.02 auf.
Seit unserem letzten Bulletin, der Nr. 6, sind folgende weiteren Spenden eingegangen:
Mai 2012: Fr. 100-. von einem Gönner Fr. 20-. von einem Teilnehmer in Freiheit Fr. 50-. von einer Gönnerin Fr. 100-. von einem Vorstandsmitglied des FV. Fr. 100.- von einer Gönnerin (Angehörige eines Teilnehmers) Fr. 100.- von einer Aktivistin Amnesty Intern. Juni 2012: Fr. 100.- von einer Gönnerin (Angehörige eines Teilnehmers) Fr. 71.09 von einem Gefangenenseelsorger in Österreich, Fr. 20.15 von einem Gönner in Deutschland, Fr. 100.- von einer Gönnerin (Psychotherapeutin eines Teilnehmers) [Überweisung des bisherigen Spendensaldos auf das neue Postkonto des Fördervereins (FV)] Juli 2012: Fr. 50.- von einer Gönnerin (Psychotherapeutin eines Teilnehmers), September 2012: Fr. 500.- von einer persönlichen Bekannten Fr. 250.- von einer Gönnerin („Uriella“) Fr. 17.97 von einem Gefangenenseelsorger in Österreich, Fr. 50. von einem Teilnehmer, Oktober 2012: Fr. 119.64 von einem Gönner in Deutschland Fr. 20.34 von einem Gönner in Deutschland, November 2012: Fr. 250. von einer Gönnerin (,’Uriella“) Fr. 20.27 von einem Gönner in Deutschland Fr. 100. von einer persönlichen Bekannten Januar 2013: Fr. 20.31 von einem Gönner in Deutschland Fr. 200-. von einer persönlichen Bekannten, März 2013: Fr. 20.74 von einem Gönner in Deutschland, April 2013: Fr. 400-. vom Schweizersichen Verein für Gefangenenseelsorger
Wir danken den Spenderinnen und Spendern hiermit ganz herzlich – ohne Ihre Hilfe könnten wir uns die Unkosten unserer Interessengemeinschaft nicht leisten! Ihr Geld wird respekt- und verantwortungsvoll eingesetzt!

MEDIEN SPOTLIGHTS

Auszüge, Zitate, Abrisse (und einige Anmerkungen, Hervorhebungen durch BM)

Gerichtsgutachter und Vollzugspsychiatrie Mutation zu ‚Richtern‘ und ‚Vollziehern‘ in Weiss
[TagesAnzeiger online 23.09.2008]

Top-Gutachter an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich war IV-Arzt (Leiter des Regionalärztlichen Dienstes der IV Zürich) und Psychiater. Als solcher untersuchte er Gewalt- und Sexualstraftäter fürs Gericht und gab seine Meinung zu deren Strafvollzug. Nun kam aus: Dr. Dr. Arnulf M. war bis 2005 Funktionär bei der rechtsextremen deutschen NPD. Die IV-Stelle überprüft nun bis 200 Verfahren, zu denen Arnulf M. Empfehlungen lieferte.
Werden seine Ratschläge zum Strafvollzug überarbeitet?
Er war ja Gerichtsgutachter und Mitglied der Fachkommission. „Das kann ich mir kaum vorstellen“, sagt Florian Funk vom Amt für Justizvollzug. Noch unklar ist, um wie viele Gutachten und Straftäter es geht. (Zuviel Aufwand für ev. zu Unrecht vielleicht bis an ihre Lebensende Verwahrte? BM).

OnlineKommentar: Das Amt für Justizvollzug und Psychiatrische Universitätskliniken massen sich in Gutachten an, erkennen zu können, ob eine Person bestimmte Kriterien fir eine mentale Krankheit oder Störung erfüllt, schaffen es aber gleichzeitig nicht, eigene (Kader)-Mitarbeiter, die bei der Einstellung evaluiert werden und die man über Jahre kennt und beurteilen können müsste, als Problemfälle zu erkennen. Fachkollegen schaffen das ebenso wenig. Man kann daraus eigentlich nur den Schluss ziehen, dass Psychiatrie eher Vodoo als Wissenschaft ist und richtige Diagnosen Glücksache sind. (Heinz Moli)
[Beobachter 24/2008]
„Gutachter, die Karriere machen wollen, dienen sich den Behörden an.“ (Peter Zihlmann, eh. Richter und Anwalt).
‚Wes Brot ich ess, des Lied ich sing‘ „Diese Gefahr besteht.“ (Volker Dittmann, leitender Arzt P1.JK Basel)
[Beobachter 24/2008]
Ein grosser Teil der Gerichtsgutachten wird nicht von qualifizierten Spezialisten erstellt. (Volker Dittmann, Chefarzt PUK Basel)
[NZZ 24.11.2009]

Gastbeitrag von PD Dr. med. Mario Gmür:
Der heute im Kanton Zürich praktizierte gerichtspsychiatrische Umgang mit gefährlichen Gewalttätern verspricht Erfolge, die nicht erzielt werden können. Gleichzeitig verletzen die neuen Therapiemethoden medizinische Leitlinien, die auch fir Strafgefangene gelten. (…) In einem Rechtsstaat und in einer
humanisierten Gesellschaft darf die Psychiatrie weder Vorreiter noch Handlanger eines Justizfanatismus sein.
(Unter dem Subtitel: Grassierender Hochmut) Die Entwicklung der Psychiatrie seit Beginn der 1990er Jahre war eine eigentliche Kulturrevolution, in deren Zuge persönlichkeitsgeschichtlich therapeutische, durch ausschliesslich deliktorientierte Methoden ersetzt worden sind, die erklärtermassen auf die Befindlichkeit des Patienten keine Rücksicht nehmen. Voreilig als Sensation präsentierte Erfolgsmitteilungen über die kostenintensiven Behandlungen im Zücher PPD passen ins Bild des grassierenden Hochmuts. Bei näherer Kenntnis der von Urbaniok verwendeten Methodik erweist sie sich als höchst zweifelhaft.
Die sogenannte „kleine Verwahrung“, wie die stationäre Behandlung neuerdings genannt wird, löst zudem ernsthafte Zweifel aus betreffend der Einhaltung medizinethischer Leitlinien, die bei Häftlingen ebenso zu beachten sind wie bei anderen Patienten. Sie läuft Gefahr, (…) zu einer sadistischen Seelenmanipulation im Schraubstock des Strafvollzugs zu entarten. (…)
Repression hat in der Psychiatrie und Psychotherapie, abgesehen vom fürsorgerischen Freiheitsentzug zum Schutze psychisch Kranker gegen Selbst und Fremdgefährdung, nichts zu suchen…

[TagesAnzeiger online 20.01.2010]
Eine Studie des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) Zürich präsentiert „erstaunlich tiefe Rückfallraten“: Nur 12% der Gewalt und Sexualstraftäter seien rückfällig geworden. Man wisse aber, dass die Gefahr eines Rückfalls steigt, je länger ein Entlassener in Freiheit ist. Darum warnt PPD-Chef Frank Urbaniok vor Euphorie.
(Er tut gut daran. „Die untersuchten Straftäter bewegten sich [mindestens teilweise] während fünf Jahren in Freiheit.“ sagt Jérôme Endrass, Leiter der Abteilung ‚Evaluation und Qualitätssicherung‘ beim PPD. Angesichts der extrem kleinen Zahl von aus einer Verwahrungsmassnahme Entlassenen während diesen fünf Jahren beruft sich die Studie wahrscheinlich vor allem auf ohnehin in Freiheit lebende Täter mit einer ambulanten Massnahme, also von Anfang an nicht als hochgefährlich eingestufte Probanden. Und das ,mindestens teilweise‘ in Klammern weist daraufhin, dass auch jene miteinbezogen wurden, welche nach wie vor im geschlossenen Vollzug sind, aber schon gelegentlich von einem sogenannten therapeutischen begleiteten Ausgang von ein paar Stunden profilierten BM).

[TagesAnzeiger Leserseite (Okt. 2010)]
Das von Frank Urbaniok marktschreierisch präsentierte Prognose-Instrument ‚Fotres‘ ist wissenschaftlich nicht gut abgestützt. Es täuscht hohe prognostische Treffsicherheit vor, erfüllt diesen Anspruch aber nicht besser als die klinische und intuitive Beurteilung erfahrener Psychiater und Justizbeamter. Es passt gut in die Landschaft einer (…) totalitären Psychiatrie mit zunehmender Verluderung psychiatrieethischer und rechtsstaatlicher Grundsätze.
(PD Dr. med. Mario Gmür)

Weitere Aussagen derselben Leserseite:
„Urbanioks wahrer Erfolg ist seine ausgezeichnete Medienarbeit.“
„Mir fehlen die positiven Ergebnisse seiner Therapieprojekte für Gewalt und Sexualstraftäter, sie kosten aber Millionen. Und dabei werden zum Teil immer noch die gleichen Straftäter therapiert. Die fantastische Rückfallquotenreduktion beruht darauf, dass kaum noch jemand entlassen wird“
„Ein Einbezug der Anstalts-Werkmeister und Aufseher wäre bedeutend billiger.“

[Der Sonntag 38/2011]
Die Bestandesaufnahme (unter dem Titel „Psychiatrie und Ethik“ in der Schw. Ärztezeitung über ‚Star-Psychiater‘ Frank Urbanioks Therapiemethoden) ist vernichtend: Dr. med. Mario Gmür verurteilt diese scharf In den Therapien mit Häftlingen gäbe es Drohungen, Herabsetzungen, Beleidigungen, Drangsalierungen, zermürbende, an Gehirnwäsche grenzende Stereotypen. Patienten und Angehörige schwiegen aus Angst vor Repressalien. Der Weg führe in ein rechtsstaatliches Debakel.
Gmür ist Privatdozent an der Universität Zürich und mit mehr als 400 Gerichtsgutachten eine Kapazität.
Abteilungsleiter Endrass wird von Urbaniok zur Stellungsnahme beauftragt: „Den Missbrauch, wie er da beschrieben und vermutet wird, können wir nicht feststellen.“ Es werde niemand gezwungen, sich auf eine Therapie einzulassen. (Es droht bei Weigerung ,nur‘ die Verwahrung hinter Gittern, möglicherweise bis zum Tod BM).

[Schweizerische Ärztezeitung ;92: 37]
Die forensische Psychiatrie hat sich in den Letzten Jahren immer mehr von psychiatrischen Maximen entfernt. Für die Psychotherapie von verurteilten Delinquenten gelten dieselben ethischen Gebote wie für andere Patienten. Eine ethikkonforme forensische Psychiatrie kann extreme Erwartungen an die Sicherheit und Restrisiko nicht erfüllen (PD Dr. med. Mario Gmür).

[Emma Herbst 2011]
Emma: Bei Dominique StraussKahn aber auch im Fall Kachelmann wurden die Aussagen der Frauen in Zweifel gezogen. Was halten sie davon?
Chefarzt PPD Zürich Frank Urbaniok: Es gibt das Phänomen der Falschanschuldigungen. Viel häufiger ist jedoch, dass wirklich etwas vorgefallen ist, das aber nicht bewiesen werden kann.
(Eine interessante, aufschlussreiche Antwort von einem forensischen Chefpsychiater. Urbaniok ‚weiss‘ hier Dinge, die nicht bewiesen sind. Ähnlich wie er ‚weiss‘, ob ein Gefangener irgendwann rückfällig wird oder nicht BM).

[Der Sonntag online 18.12.2011]
Kommentar zum Artikel „Gefangene Liebe der Fall Mansour“ vom eh. Richter und Anwalt Dr. Peter Zihlmann:
(…) Die Frage nach dem Restrisiko, die Frage, welche Gefahr von einem Menschen in Zukunft ausgehen mag, verdrängt die wichtigste Frage: Wo bleibt das Grundrecht auf Freiheit und Unversehrtheit der Persönlichkeit? Über derart willkürlichen Freiheitsentzug lässt sich sachlich nicht mehr diskutieren. Psychiater, die sich von solchen Massnahmen nicht distanzieren, machen sich an dem Verbrechen der Freiheitsberaubung mitschuldig.

[TagesAnzeiger 24.01.2013]
Volkshochschule fürchtete „Sicherheitsrisiko“: Ein auf den 5. Februar angekündigter Vortrag von PPD-Chef Frank Urbaniok zum Thema „Jeder Mensch ein potentieller Mörder?“ wurde kurzfristig vorverschoben ohne öffentliche Bekanntgabe. Grund: Die linke Organisation Revolutionärer Aufbau hatte ihren Besuch angekündigt.

[WOZ 21.02.2013]
Bei der Anzahl Psychologinnen und Psychoanalytikern ist Zürich Weltspitze.

[TagesAnzeiger 19.04.2013] Gastbeitrag von Prof. Daniel Hell
Die unter psychiatrischen Experten nicht seltene Kritik, die Psychiatrie befinde sich (hierzulande) im Würgegriff der Pharmaindustrie (…) wird von mir weitgehend geteilt. Manche Pharmafirmen haben nicht davor zurückgeschreckt, durch gezielte Fehlinformationen ihren Marktanteil zu vergrössern und ungünstige Ergebnisse von Pharmastudien unter Verschluss zu halten. (Tatsache ist, dass in der JVA Pöschwies Gefangene, wenn sie sich weigern, ein verschriebenes Psychopharmaka einzunehmen, diszipliniert werden, was meist einen Aufenthalt im ‚Bunker ’nach sich zieht BM).

[TagesAnzeiger 23.05.2013]
Aus Gastartikel von Zürcher PPDChef Frank Urbaniok:
„Nur wenn man das Risiko kennt, kann man abschätzen, welche Massnahmen im konkreten Fall passend sind.“
(Man ‚kennt‘ viele Risiken; Auto oder Badeunfall, Feuertod, Herzinfarkt, atomarer Supergau… Wenn überhaupt, dann sollte man viel eher noch als bei den ‚passenden Massnahmen‘ gerade hier bestenfalls von einer „Schätzung“ sprechen BM).
„Wahrscheinlichkeitsaussagen (über die Gefährlichkeit bzw. Rückfallgefahr sind (…) sehr zuverlässig.“
(‚Zur Erinnerung: Die weitaus meisten Gefährlichkeitsprognosen stellten sich bei verschiedenen Grossraumstudien als falsch heraus. Daher: Sehr zuverlässige Wahrscheinlichkeitsprognosen wie bitte? BM).
„Wenn das Rückfallrisiko bei 20 Tätern mit (je Täter) 5% bezeichnet wird, dann heisst das, dass einer von 20 Tätern rückfällig wird und 19 nicht. Der eine Täter war dann trotz des Rückfalls richtig eingestuft worden.“
(Selbst Laien wissen, dass es zwei grundsätzliche Unterscheidungen gibt bei den Wissenschaften: Exakte Wissenschaften /z. B. Mathematik] und Geisteswissenschaften /z. B. Psychologie etc.!, welche letzteren niemals als ‚exakt ‚gelten können. Urbaniok aber scheint hier genau dies zu suggerieren.
Und: Der in seiner ‚Rechnung rückfällig gewordene Täter war bei diesem Ausgang eben gerade nicht richtig eingeschätzt worden, ‚richtig‘ wäre da eine 100%ige Rückfallprognose gewesen. Weitab von den prognostizierten 5%! Da lag die ‚Fehlerabweichung‘ bei den 19 nicht rückfällig gewordenen doch wesentlich niedriger! BM)

[verschiedene Quellen]
Chefarzt des PPD Zürich Frank Urbaniok operiert gerne mit falschen Zahlen. Immer wieder sagt er zum Beispiel, dass 99% aller Gewalt und Sexualstraftäter nach Ablauf ihrer Strafe entlassen werden müssen“ (z.B. in EMMA Herbst 2011; plädoyer 1/2013).
Wurden vor 1993 jährlich in etwa gleich viele Täter neu verwahrt wie welche aus der Verwahrung entlassen wurden – zwischen etwa 10 bis 20 jährlich sank die Zahl der Entlassenen nach 1993 auf durchschnittlich eine pro Jahr (Mathias Brunner, plädoyer 1/2013). Stark zugenommen hat seither die Population jener, welche nicht nach Verbüssen ihrer Strafe freikommen, Verwahrte mit oder ohne Therapiemassnahme. Es dürften heute schon um die 1000 sein schweizweit. Am Stichtag 2. September
2009 sassen gesamthaft 6084 Menschen gefangen in einer Anstalt (TagesAnzeiger 20.01.2010). Bekanntlich sind nur ein Teil davon Gewalt und Sexualstraftäter. Von diesen aber sitzt ein erheblicher Teil in einer Massnahme und wird nicht nach Verbüssen der Strafe entlassen. Somit ist die Prozentangabe von Frank Urbaniok deutlich falsch. Statt nur 1% bleibt ein sehr viel grösserer Teil dieser Gefangenengruppe nach Verbüssen ihrer Strafe in Haft. Mit weiter steigender Tendenz BM.

[TagesAnzeiger 04.12.2012]
Therapie für Straftäter: Vergangenes Jahr wurden in der Schweiz 71 psychisch kranke Straftäter zu einer Therapie verurteilt. Ein Teil davon wird, nicht selten auch mehrmals, während einer ungewiss langen Vollzugsdauer in die Sicherheitsabteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen, wo sie unterschiedlich lange bleiben. Ein Tag in der Klinik Rheinau kostet pro Eingewiesenen und Tag zwischen 1’485 und 1’852 Franken.
(Rechenbeispiel: Ein Straftäter wird als 30Jähriger zu einer stationären Therapie [Art. 59 StGB] verurteilt. Nach 5 Jahren Therapie im geschlossenen Vollzug wird er als noch nicht reif für eine bedingte Entlassung beurteilt. Die Massnahme wird um weitere 5.Jahre verlängert. Schliesslich wird der Mann als untherapierhar eingestuft und unter Art. 64 StGB verwahrt. Da er nie von Urlauben etc. profitierte, hätte er eine allfällige Ungefährlichkeit auch nie beweisen können.
Angenommen, in der Zeit wurde er mehrmals in die Klinik Rheinau eingewiesen und verbrachte schliesslich total zwei Jahre dort. Da er ausserkantonal dort landete, gelten die hohen Tarife. Diese zwei Jahre kosten 1,35 Millionen Franken. Lebt der Mann noch 50 Jahre und wird, gemäss heutiger Praxis, bis zu seinem Tod nicht entlassen oder erst kurz davor, so verbringt er nebst den Klinikaufenthalten 48 Jahre in einer Strafanstalt, sehr wahrscheinlich in einer der Abteilungen mit höheren Sicherheitsstandards und mehr Personal. Diese kosten zwischen 600 und 800 Franken pro Tag und Mann, je nach Anstalt. Damit kommen für einen einzigen Massnahmegefangenen Kosten von insgesamt ca. 14 Millionen Franken zusammen. Nicht mit eingerechnet sind die Kosten für jährliche Überprüfungen, Pflichtverteidiger, Rekuiwverfahren, Gutachten, etc.
Mit solch ebenso drakonischen wie teuren Massnahmen wird dem Steuerzahler vorgegaukelt, er bekäme dafür die ‚absolute Sicherheit‘. Dass es eine solche niemals geben kann, egal wie viele Straftäter man ihr Leben lang einsperrt, ist klar. Klar ist zudem, dass sich der Steuerzahler auch anders vor unserem Beispiel-Delinquenten vor möglichen, aber keineswegs sicheren Rückfällen schützen könnte: mit einer Rundum-Bewachung-Betreuung durch speziell geschultes Personal. Das käme auch wesentlich billiger und würde ein 40jähriges qualvolles Einsperren eines Menschen ersparen BM)

Medien

Demokratiefeindliche Boulevardpresse

[Der Sonntag 38/2011]
Kommentar von Sandro Brotz: (…) Mit Journalisten streitet sich (PD Dr. med. Mario) Gmür gerne darüber, warum das Private nicht in die Medien gehört. Dazu zitiert der Autor von „Der öffentliche Mensch“ gerne Oskar Wilde: „Früher bediente man sich der Folter. Heutzutage bedient man sich der Presse.“ Gmür ist ein Insider. Er weiss, wovon er schreibt. Er hat so viele Straftäter begutachtet wie kaum ein anderer Psychologe. Er ist ein Kronzeuge. Doch was machen die Angegriffenen? (…) Sie streiten Missstände ab, bevor sie überhaupt genau hingehört haben.

[DAS MAGAZIN 48/2011]
Die Richter auf der Redaktion (zum Thema Vorverurteilung durch Blick-Redaktion bei blossem Verdacht) Der Pranger wurde in Europa in einem historischen Prozess im Jahre 1853 abgeschafft. Die Verfolgung und Bestrafung sei Aufgabe des Staates. Der Pranger löse keine Probleme, sondern schaffe höchstens welche und sei ausserdem menschenunwürdig. Heute greift „Blick“ auf diese mittelalterlichen Methoden zurück und nimmt das Gesetz in die eigenen Hände. Die Justiz scheint dies nicht nur zu dulden; Staatsanwälte und Polizei liefern auch Bilder und Informationen über Angeschuldigte via Internet.

[DAS MAGAZIN 07/2013]
Die Blick-Methode: Blick lässt einen Privatdetektiven und einen Polizisten bestechen und kommt so an Bild und Informationen eines Verdächtigen. Er stellt diesen an den Pranger und macht so aus einem Unschuldigen einen Vergewaltiger.
Staatsanwalt: Verstehe ich es richtig, dass es fur Sie keine Rolle spielt, ob Bilder illegal besorgt wurden, wenn nur feststeht, dass der Reporter sich nicht strafbar gemacht hat?
„Blick“-Blattmacher: Das stimmt.
„Wenn die Boulevardpresse in den geschützten Bereich des Staates eindringen kann, dann ist dieser Staat nicht mehr davor gefeilt, korrupt zu sein.“ (Ständerat Paul Rechsteiner)

100%ige Sicherheit? „Die Meisten sind zu Unrecht verwahrt“

[Beobachter 13/2001]
„Die grössten Probleme der Justiz: Fehlendes Tempo und Filz.“ Strafrechtsprofessor Franz Riklin: „Das fehlende Tempo ist ein Riesenproblem… Besonders schlimm ist es in Strafverfahren. Immerhin gibt es bei der EMRK ein Beschleunigungsgebot. Es ist also ein Menschenrecht, dass ein Verfahren zügig über die Bühne geht…
Der Filz in der Justiz ist ein ganz übles Thema… Hier wird leider nicht selten gesündigt. Das grösste Problem sind persönliche Verflechtungen… Wenn da ein Vorwurf gegen eine Person aus dem Filz im Raum steht, will sich niemand die Finger verbrennen. Schliesslich kennt man einander. Das fordert in starkem Masse, dass Missstände vertuscht oder bagatellisiert werden.
Hier braucht es Richter, die bereit sind, auch unpopuläre Entscheide zu fällen. Doch längst nicht alle Richterinnen und Richter haben dies begriffen.. . (Anwältinnen und Anwälte) schreiben von einer „einschüchternden Atmosphäre“ (Bezirksgericht Aarau), von Desinteresse und Beleidigungen“ (Bezirksgericht Zürich) oder von „überdurchschnittlicher Arroganz“ (Obergericht Zürich).“

[Beobachter 20/2006]
Derzeit gilt noch immer: Wer einmal verwahrt ist, kommt nicht mehr raus. Die öffentliche Diskussion über Verwahrung ist so emotional geladen, dass sie irrational wird. „Die Gefahreneinschätzung und die Bereitschaft, Risiken in Kauf zu nehmen, ist ganz unterschiedlich ausgeprägt. Im Strassenverkehr nimmt man jährlich 500 Tote in Kauf. Bei Straftätern gilt hingegen punkto Risiken eine Nulltoleranz.“ (…) Unter dem Druck der öffentlichen Meinung werden Verwahrte bis ans Lebensende weggesperrt selbst wenn sie längst keine Gefahr mehr für die Gesellschaft sind. (Dies betrifft nicht allein die vom Stimmvolk angenommene „Lebenslängliche Verwahrung“, die trat erst 2008 in Kraft, sondern auch die ’normale‘ Verwahrung nach Art. 64 StGB BM)
Im Bereich der Verwahrung herrscht ein derart grosser öffentlicher Druck, dass selbst Regierungsräte rechtsstaatliche Prinzipien ritzen. Doch niemand empört sich, denn Verwahrte haben keine Lobby. (Strafrechtsprofessor Franz Riklin)

[Beobachter 20/2006]
„Wir werden an eine Vollzugsgrenze stossen“ (Oberrichterin Marianne Heer)
Verlassen Verwahrte das Gefängnis nur noch im Sarg, wird sich die Zahl der Verwahrten in 30 Jahren bei total rund 600 einpendeln. Ein Verwahrter kostet pro Tag zwischen 500 und 1500 Franken. So entstehen dem Staat dereinst Auslagen von mehr als einer halben Million Franken pro Tag! „Spätestens dann wird sich die Gesellschaft fragen müssen, was ihr die Null-Risiko-Mentalität wert ist.“ (Heer)
(Zählt man die Verwahrten mit einer Therapieauflage dazu, haben wir heute, kaum sieben Jahre später, dieses Szenario schon weit überschritten BM).

[Beobachter 20/2006]
Seit 1993 werden kaum mehr Verwahrte entlassen. Bestand für sie früher eine gewisse Hoffnung, eines Tages wieder freizukommen, sind sie heute faktisch lebenslänglich im Knast… Nicht nur Vergewaltiger und Mörder werden verwahrt, sondern auch Inhaftierte, die in ihrem Leben nie Gewalt angewendet haben. Allein in der Pöschwies sind (z.B.) fünf Diebe verwahrt.

[BAZ 19.12.2007]
Wer als 20-Jähriger mit dem Sturmgewehr wahllos auf Menschen schiesst, ist noch kein Fall fir die Verwahrung. Bundesgerichtsentscheid über einen vom Zürcher Obergericht wegen mehrfachem versuchten Mord zu 12 Jahren Haft verurteilten Schweizer. Das psychiatrische Gutachten stufte den Mann nicht als hochgefährlich ein.

[DAS MAGAZIN 30/2009]
Der Preis für die NullRisikoStrategie: Es sitzen nun auch solche hinter Gittern, die dort nicht hingehören.

[Beobachter 21/2007]
Beobachter: Haben Medien und Öffentlichkeit einen massgeblichen Einfluss auf Verwahrungsentscheide?
Oberrichterin Marianne Heer: Ja. Wir Richter stehen unter einem unheimlichen Druck. (…)
Beobachter: Sitzen Leute in der Verwahrung, die dort nicht hingehören?
Heer: Ja. Es gibt Leute, die zu Unrecht in der Verwahrung sind. (…) Für Verwahrte ist es derzeit fast unmöglich, wieder herauszukommen, da kaum Hafturlaube bewilligt werden. Wie wollen sie denn hinter Gittern beweisen, dass sie nicht mehr gefährlich sind?

[DER BUND 20.01.2010]
Die Schweizer Gefängnisse sind voll (…) Zur Dauerbelastung werden namentlich auch die seit Jahren Verwahrten. Felix Benziger, Präsident der Schweizer Strafverfolgungsbehörden: „Die zunehmende Lange der Verwahrungen spielt bei der Belegung im Freiheitsentzug eine ganz entscheidende Rolle.“

[taz Deutschland 6.17. Jan. 2010]
Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hält eine weitere Verschärfung der Sicherheitsverwahrung fir unnötig. (…) „Die Diskrepanz zwischen gefühlter und tatsächlicher Kriminalitätsbedrohung ist heute grösser denn je.“ Gewalt und Sexualdelikte seien nämlich rückläufig. Die Zahl der Verwahrten habe sich seit 1993 indes verdreifacht. Derzeit sitzen in Deutschland knapp 500 Personen in Sicherungsverwahrung. Der BGHPräsident warnt vor einer „Sicherheitshysterie“. (Die Schweiz wird beim gegenwärtigen Trend Deutschland bald einmal überholen. Zählt man die hierzulande ebenfalls fir ungewisse Länge in der sogenannt „kleinen Verwahrung“, also in einer geschlossenen therapeutischen Massnahme Inhaftierten dazu, hält die Schweiz also unter dem Strich schon jetzt etwa doppelt so viele Menschenfür unbestimmte Zeit in Hqft wie das etwa zehnmal mehr Einwohner zählende Deutschland! BM).

[ak Deutschland 19.11.2010]
Die geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung geht auf Kosten der Menschenrechte die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein „rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel.“ Dies ist das Ergebnis einer unter diesem Titel erschienenen wissenschaftlichen Studie des Kriminologen Michael Alex. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein Grossteil der Prognosen über die Gefährlichkeit nicht stimmt. Zudem fielen die derzeit gültigen Gesetzesvorschriften zur Verwahrung in punkto Rechts(un)sicherheit noch hinter den ‚,Rechts“Zustand von 1933 (!) zurück.

[WOZ 19.02.20101
In einem mehr als 100 Seiten starken Untersuchungsbericht zeigt Bundesgerichtspräsident Claude Rouiller auf, wie ein Jugendlicher von Justiz und Strafvollzug zum sogenannt „gefährlichen Insassen“ eines Hochsicherheitstrakts gemacht wurde. (…) durch ein psychiatrisches Gutachten wurde er (…) als potentiell gewalttätig eingestuft und seine Strafe durch eine Verwahrung ersetzt.
Skander Vogt (der in der Folge in einer Arbeitszelle an Rauchvergiftung starb, weil ihn das Wachpersonal aufgrund von „Sicherheitsvorschriften“ nicht retteten, gemäss diversen Quellen BA.!) war laut Claude Rouiller „weder geisteskrank noch ein gefährlicher Krimineller“. Seine Gesuche um ein neues psychiatrisches Gutachten waren während zehn Jahren abgelehnt und seine Verwahrung wegen Bagatellzwischenfällen immer wieder verlängert worden. So sinnlos wie die Verwahrung von Skander Vogt war auch sein Tod.

[WOZ 09.09.2010]
Der Fall Skander Vogt ist kein Einzelfall. 1995 wurde eine Person wegen kleiner Eigentumsverstösse zu neun Monaten Haft verurteilt. Der Vollzug wurde seither in Verwahrung umgewandelt. 2008 wurde die Person nach einer Revolte gegen die Verwahrungshaft als „gewalttätig“ eingestuft und in den Hochsicherheitstrakt verlegt. „Gewalt gegen Gewalt, das muss notwendigerweise scheitern“. Solange nichts gegen die Gewalt unternommen werde, die vom Haftsystem selbst erzeugt werde, könne es zu neuen tragischen Vorfällen kommen (eh. Nationalrätin AC Menètrey).

[TagesAnzeiger (?) 18.07.20111
Zur Fachkommission fur die Überprüfung der Anträge auf Hafterleichterungen, u.a. fur Verwahrte: „Die Kommission ist der Geist, der stets verneint“, sagt der Justizdirektor.

[DAS MAGAZIN 21/2011]
Jeder weiss, dass man dem Menschen das Recht nicht absprechen darf, sich zu verändern, sich zu verbessern, denn das gehört zum Kern einer zivilisierten Gesellschaft: den freien Willen des anderen anzuerkennen. (…) Im Normalfall könnten sich die Behörden darauf verlassen, dass das Volk weiss: Die absolute Sicherheit gibt es nicht.
Der Haken ist, dass es den Normalfall nicht mehr gibt. Die Politik hat ihn im Herbst 1993 abgeschafft. Seither gilt: Im Zweifel gegen den Verwahrten. Lieber ein paar Menschen zuviel wegsperren, als einen zuwenig das ist das unausgesprochene Leitmotiv des heutigen Justizvollzugs. Wer verwahrt ist, bleibt es. (Matthias Ninck)

[DAS MAGAZIN 21/2011]
In Sachen Verwahrung haben wir in der Schweiz die totale Blockade. (…) Richterkollegen: „Ich lasse sicher niemanden mehr raus. Sollen das, wenn schon, die oberen Gerichte tun.“ (Niklaus Oberholzer, Kantonsrichter SG)

[DAS MAGAZIN 21/2011]
Weit mehr als die Hälfte aller Verwahrten sind weggesperrt, obwohl sie in Freiheit nicht mehr delinquieren würden, wie sich die Fachleute in der forensischen Psychiatrie einig sind.

[DAS MAGAZIN 21/2011]
In den USA musste zweimal aus formalrechtlichen Gründen eine Strafanstalt geschlossen werden, alle Gefangenen wurden entlassen. Im New Yorker Fall begingen 14 der 98 als gemeingefährlich eingeschätzten Entlassenen später wieder eine Gewalttat, in Pensilvanya 60 von 414 Entlassenen. Sechs von sieben Verwahrten waren also zu Unrecht als gemeingefährlich eingeschätzt worden.

[Leserbrief dazu]
im Namen der Sicherheit: (…Matthias Ninck und) der Chefredaktion gilt meine Anerkennung, dass sie diesen nicht Mainstreamtauglichen Beitrag publiziert hat. Nachdenklich stimmt mich, dass bereits Richter von der populistischen Strafwelle eingeholt worden sind. Quo vadis justicia helveticae? (Benjamin F. Bragger, Bösingen)

[Beobachter 26/2011]
„Alle haben derart ‚Schiss‘, Verwahrte zu entlassen, dass es in verschiedenen Fällen unhaltbar geworden ist.“ (AltBundesrichter Hans Wiprächtiger)
Beobachter: Verwahrte bleiben in der Schweiz de facto lebenslänglich verwahrt. Widerspricht das nicht den Menschenrechten?
Wiprächtiger: Eindeutig.

[Verschiedene Westschweizer Medien April / Mai 2013]
Dem derzeit ältesten Schweizer Gefangenen (89) er war 2010 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden wurde kürzlich eine Haftverschonung verweigert. Der Mann litt schon zur Tatzeit an Demenz und ist im Endstadium seiner Krebserkrankung. Laut den behandelnden Ärzten hat er noch 1018 Monate zu leben. (Wird so die „humanitäre Schweiz“ gelebt? BM).

[TagesAnzeiger 03.08.2011]
Heute werden selbst Schwerkriminelle nach kürzester Zeit wieder aus der Untersuchungshaft entlassen Mörder laufen frei herum, obwohl sie gefährlicher sind als viele seit Jahren Verwahrte (Martin Killias, Strafrechtprofessor an der Universität Zürich).
TA: Sie plädieren für Wohngemeinschaften für Verwahrte, wo zusammen gekocht und gewohnt wird?
Killias: Das ist eine Variante. Über die Umsetzung müsste man sich Gedanken machen.

[TagesAnzeiger 17.05.2013]
Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger: „Elektronische Fussfesseln eignen sich für gefährliche Täter offensichtlich nicht.“ Er hält bereits die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für problematisch, Fussfesseln bei Strafen bis zu zwölf Monaten auszugeben. „Denn schon ab einem Strafmass von über sechs Monaten kann es sich um gefährliche Täter handeln.“ Brägger ist Dozent an der Universität Bern.
(Nicht wenige sind heute schon nach einer ähnlich niedrigen Grundstrafe in Verwahrung. Wenn solche Aussagen wie die von Uni-Dozent Bragger weiter Schule machen, dann erreicht die Schweiz eines Tages eine Gefangenendichte wie Nord-Korea RM,).

[TagesAnzeiger 21.05.2013]
Nach dem Tod von Marie (ermordet durch Claude D., unter Hausarrest mit elektronischer Fussfessel) verlangen mehrere Experten Reformen im Strafvollzug. Es brauche ein umfassenderes Sicherheitsrecht für(!) alle gefährlichen Straftäter.
(Hier wurde einmal mehr ein Mörder, der weiterhin offensichtlich hoch gefährlich war [er gab gemäss Zeitungsberichten noch kurz/ich Thdesdrohungen von sich], schon lange vor Verbüssung seiner Haftstrafe freigelassen, versehen lediglich mit einer elektronischen Fussfessel ohne Ortungsfähigkeit.
Gleichzeitig werden schweizweit hunderte ungefährliche Personen verwahrt, ohne reelle Hoffnung auf Entlassung oder schon nur Hafterleichterung. Die Rede ist von der grossen Mehrheit unter den Verwahrten: unter anderem den sogenannten false positives‘ [fälschlicherweise als ‚gefährlich‘ eingestufte Täter] BM).

Ein grosser Schritt für …….. 
„Gestern standen wir noch am Abgrund heute sind wir einen Schritt weiter!“
 (Erich Honecker, in einer Rede vor der SED-Parteiversammiung zu DDR-Zeiten)


Verwahrungs-/Massnahmevollzug
„Der Vollzug macht alt und krank“ 
(und immer öfters tot BM)

[NZZ 23.02.2009]
Die Zürcher Gerichte sind seit Anfang 2007 mit rund siebzig Überprüfungen beschäftigt (ab Inkrafttreten der neuen Verwahrungsartikel) und haben den gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmen längst verpasst. (Heute, fünfeinhalb Jahre nach A blauf der gesetzlichen Frist, sind noch immer nicht alle diese Überprilfungen abgeschlossen! BM).

[P.M. Dez. 2010]
Seniorenknast in Singen (D) Dort sind die Türen in Haus und Hof nicht verschlossen, auf der fünf Meter hohen Mauer gibt es keinen Stacheldraht. Wozu auch? Wer hier einsitzt ist mindestens 62 Jahre alt. Der älteste der derzeit 57 Häftlinge ist 80. „Im Alter ist man haftempfindlicher“, weiss Anstaltsleiter Thomas Maus. Schliesslich wartet ‚draussen‘ keine zweite Zukunft, sondern der Lebensabend als Rentner.

[TagesAnzeiger 04.06.20111
Neun Suizide in Zürcher Gefängnissen in den letzten zehn Jahren Ein Drittel aller Todesfälle in den Gefängnissen des Kantons waren Selbstmorde.

[TagesAnzeiger 28.06.2011]
Der Mensch ist nicht dafür gemacht, eingesperrt zu sein. (…) Entgegen dem Vorwurf der Kuscheljustiz: Der Vollzug macht alt und krank. Nach meiner Beobachtung altern Menschen in Haft schneller als Menschen in Freiheit. Ein 60jähriger in Freiheit ist heute kein alter Mensch. Ein Gleichaltriger im Gefängnis aber kämpft mit Altersbeschwerden, die einen draussen erst mit 70 erreichen (Ueli Graf, Direktor der JVA Pöschwies).

[TagesAnzeiger 28.06.2011]
TA: Eine neue Nationalfondsstudie sagt, das Gefängnispersonal sei zuwenig auf ältere Insassen vorbereitet.
Ueli Graf, Direktor der JVA Pöschwies: Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf
In einem Zusatz zu dem Artikel wird Abteilungsleiter Huber der Gruppe „Sucht und Pensionäre“ in der Pöschwies zitiert:
„Hier leben wir vor, dass man vor älteren Menschen Respekt hat und sie unterstützt. Zudem versuchen wir, auf ihre Bedürfnisse zu reagieren (…)“
(Diesen Aussagen begegnet ein Betroffener auf dieser Abteilung mit Erstaunen und Verärgerung: ,,So/che Äusserungen ausgerechnet von AL Huber sind der Gipfel. Von Respektfür ältere Gefangene merken wir gerade bei ihm wenig! Will einer einem älteren behinderten Mitgefangenen behilflich sein, etwa hei der Zeilenreinigung, so wird ihm das bei Strafandrohung verboten. ‚Auf Bedürfnisse reagieren heisst hier meist: mit Ablehnung und Verbot. Und wehe du beschwerst dich, denn dann gewärtigst du erst recht Schikanen. „BM).


[Beobachter 24/2011]
Nach dem Tod eines Verwahrten kritisieren Gefangene in der Strafanstalt Pöschwies die ungenügende Betreuung von Kranken und Alten. Das Problem wird sich verschärfen. Beobachter: Braucht es Seniorengefängnisse wie man sie in Deutschland kennt? Ueli Graf, Direktor der JVA Pöschwies: Das wäre ein Ansatz. Wir müssen aber eine grundsätzliche Frage beantworten: Sollen Verwahrte überhaupt noch zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden? Denn obwohl sie ihre Strafe verbüsst haben, bleiben sie unter einem Strafregime. (…) Die Verwahrung soll aber keine zusätzliche Strafe sein. Sie soll nur verhindern, dass gefährliche Menschen wieder in die Gesellschaft entlassen werden.

[SonntagsBlickUmfrage vom 15.01.2012]
Macht es Sinn, für Seniorenverbrecher eigene Gefängnisse zu betreiben?
Antworten: 61% ‚Ja‘, 39% ‚Nein‘.

[SÜDOSTSCHWEIZ 27.07.2012]
Jens Sommer, Direktor MassnahmeZentrum St. Johannsen: Der Gesetzgeber hat nicht bedacht, dass Leute im Massnahmevollzug älter werden.

[SÜDOSTSCHWEIZ 27.07.2012]
Im September wird das Berner Kantonsparlament über einen Kredit von 2,2 Millionen Franken für den Bau von sechs Alterswohnungen unter dem Dach des Massnahmezentrums St. Johannsen abstimmen.

[TagesAnzeiger 01.12.2012]
TA: (U.a.) sollen auch haufenweise Psychopharmaka zur Beruhigung (der Insassen der JVA Pöschwies) beitragen. Ueli Graf, abgehender Direktor Pöschwies: Sicher ist: Der Einsatz von Medikamenten macht krank. (…) Angenommen, wir würden in Regensdorf 100 Leute einsperren, die nichts verbrochen haben: Mehr als die Hälfte hätte bald massive Probleme Durchfall, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Angstzustände.

Europäische Menschenrechtskonvention: 
„Die grösste Partei der Schweiz will sie kündigen“

[TagesAnzeiger 19.02.2010]
Beim Europäischen Gerichtshof fur Menschenrechte treffen pro Tag im Schnitt 1’500 Briefe, Faxe und EMails von Menschen ein, die sich über die Behandlung durch Gerichte und anderen Behörden in ihrer Heimat beklagen. Aus der Schweiz sind (Anf. 2010) 417 Fälle hängig. Die 47 Richter behandelten 2009 zwar 30’OOO Beschwerden, aber gleichzeitig kamen 57’OOO hinzu.

[BUND 07.05.2011]
Der Berner Strafrechtler Walter Kälin, Leiter des neuen Kompetenzzentrums für Menschenrechte in Bern:
„So selbstverständlich, wie es scheint, ist die Einhaltung der Menschenrechte nicht. Die Schweiz hat oft Mühe, Menschenrechtsempfehlungen umzusetzen.“

[ZEIT online, dpa Deutschland 19.07.2011]
Sicherheitsverwahrung Bund und Länder sind nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs fur Menschenrechte in Strassburg zur Reform gezwungen; nach der Vorgabe aus Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) muss dies bis 2013 geschehen. Die Richter hatten erklärt, dass die Sicherungsverwahrung bislang zu sehr einer Haftstrafe ähnelt. Nach dem Strassburger Urteil mussten bereits eine Reihe von Tätern freigelassen werden.
(Weil die Verwahrungen in Deutschland früher auf zehn Jahre begrenzt waren und die nach neuem Gesetz unbegrenzte Verwahrung zu Unrecht auch auf altrechtlich Verwahrte anwandten BM)

[plädoyer 1/2012 Leserbriefe]
(Zum Thema Durchsetzung der Grundrechte) Ein Schweizerisches Verfassungsgericht wäre der beste Hüter der Grundrechte. Gäbe es ein solches, wäre das Prognoseprogramm Fotres von Herrn Urbaniok gar nicht erst bewilligt worden. (…) Ohne Verfassungsgericht funktioniert die Schweizer Gesetzgebung nicht. Es ergeben sich absurde Missstände. So gibt es 350 Menschen, die nach Absitzen ihrer Strafe noch im Gefängnis sind, weil sie auf ihre Therapie warten müssen. (…) Das verletzt die Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Land ist ohne ein Verfassungsgericht nicht wirklich demokratisch. (Aleksander Opacic, Regensdorf)

[ZDF-ZOOM TV Deutschland 03.05.2012]
Sicherheitsverwahrung in Deutschland Dr. Michael Angst, Jurist und Psychologe, der sich seit Jahrzehnten mit der Sicherheitsverwahrung beschäftigt: „Die Strassburger Richter haben mal deutlich gemacht, dass Deutschland in den vergangenen 13 Jahren massivst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hat. Und wir müssen uns eigentlich schämen, dass wir überhaupt bereit waren, solche Gesetze einzuführen.“ Dabei hat Michel Alex in einer Grossraumstudie herausgefunden, dass Gutachter sich auch täuschen können. Sie hatten Häftlinge als besonders gefährlich eingestuft. Aber nur ein Bruchteil wurde nach ihrer Freilassung wieder wegen Gewalt oder Sexualdelikten aufflillig. Der grösste Teil der Prognosen sei also falsch gewesen. Das heisst, dass die Gefahr, dass man jemanden für gefährlich hält, obwohl er es nicht ist, sehr viel grösser ist als die umgekehrte Gefahr.

[BBC online 18.09.2012 (England)]
Inhaftierung auf unbestimmte Zeit „verletzt Menschenrechte“. im Jahr 2005 wurde gegen drei Männer Haft auf unbestimmte Zeit zum Schutz der Öfffentlichkeit angeordnet. Die drei Männer klagten beim EMRK, dass ihr Recht auf Freiheit verletzt worden sei, indem sie nicht zu einem Rehabilitationskurs zugelassen wurden. Die Strassburger Richter sagten: „Es ist klar, dass die Zulasssungsverzögerungen auf mangelnde Ressourcen zurückzuführen sind.“ Sie fanden, dass die ungenügenden Ressourcen „die Konsequenz sind aus der Einführung drakonischer Massnahmen, ohne die dafür notwendige Vorplanung und ohne realistische Beachtung der Folgen solcher Massnahmen.“ Das EMRK sprach den drei Männern Entschädigungen zu. Juliet Lyon vom GefängnisReformFonds verlangt vom (englischen) Justizsekretär Grayling, die Fälle von 3’500 Menschen in Überhaft zu überprüfen. „Es ist beschämend, dass so viele Menschen inhaftiert sind, nicht für etwas, das sie getan haben, sondern für etwas, das sie vielleicht in Zukunft tun könnten.“, sagt Frau Lyon weiter.
(Aus dem Englischen übersetzt von BM,).

[TeleZüriText 15.03.2013]
80 UNOStaaten haben der Schweiz 140 Vorschläge zur besseren Umsetzung der Menschenrechte gemacht. 99 davon stiessen bei der Schweiz auf Anklang, 41 lehnte sie ab. Die Schweiz sichert zu, die UNOKonvention über die Rechte von behinderten Menschen zu ratifizieren oder die Anstrengungen zur Bekämpfung von Ausländerfeindlichkeit zu intensivieren. Nichtregierungsorganisationen bemängelten, dass alle Empfehlungen, die Gesetzesänderungen zur Folge gehabt hätten, abgelehnt wurden. Dem Bundesrat fehle es an Mut.

[Teletext SRFI 17.05.2013]
SVP-Präsident Toni Brunner reichte in Bern eine Interpellation ein. Seine Partei stört sich an einigen Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs und erwägt eine Initiative zur Kündigung der Menschenrechtskonvention. Die Antwort der Landesregierung: das würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz gravierend beschädigen.

[DAS MAGAZIN 21/2011] 
„Those who would give up essential Liberty to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“ Zitat von Benjamin Franklin.
kurz: „Wer die Freiheit aufgibt um etwas mehr Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Matthias Ninck zum Thema zunehmender Entfernung von einer aufgeklärten, liberalen Gesellschaft bei uns).


AUS DEM JAHRESBERICHT DER JVA PÖSCHWIES 2011

Als kleine Anreicherung an Daten zu den obigen Medienauszügen

JVA Pöschwies (ohne Erweiterungsbau)

Bestand Gefangene am 31.12.2011: 310 – Davon in Verwahrung / geschl. Massn.: 80 (Berücksichtigt man eine gewisse jährliche Zunahme, dann dürfte heute ungefährjeder dritte Pöschwiesinsasse ohne ein Entlassungsdatum auf unbestimmte Zeit inhaftiert sein. 1996 waren es 27, also deutlich weniger als 10% der Insassen BM).

Rückfälle im Jahr 2011:
Rückfällig: 81
Nicht rückfällig: 229
(Demnach wurde mehr als ein Drittel der Haftentlassenen wieder rückfällig BM).

Anteil Insassen mit Schweizer Pass: 103 (Nur ein Drittel der Insassen sind Schweizer, [inklusive Eingebürgerte]. Es fehlt zwar eine Aufteilung in der Statistik in Schweizer und Nichtschweizer bei den Verwahnin gen/geschlossenen Massnahmen, jedoch scheint das Verhältnis da eher umgekehrt zu sein BM).

Anteil ältere Insassen im Jahr 2011:
50 bis 59 Jahre: 56
60 und mehr Jahre: 14
(Ungefähr jeder fünfte Insasse ist 50 bis 59 Jahre alt, 4,5% sind 60 Jahre und älter. Der Altersdurchschnitt steigt zunehmend BM).

Die Verurteilung erfolgte wegen Verbrechen gegen:
Leib und Leben (Mord, vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens etc.): 108
Sexuelle Integrität: 54
Betäubungsmittelgesetz: 69
(Der weitaus grösste Anteil sind demnach Gewaltverbrechen, gefolgt von Drogen und Sexualdelikten, letztere genau halb so viele wie Gewaltverbrechen. Es fehlt eine statistische Aufteilung der Verwahrungen/Massnahmen hinsichtlich der zugrunde liegenden Deliktarten BM).

Disziplinarvergehen im Jahr 2011:
(Computer: Von den total 346 Rapporten waren gerade mal 9 wegen Verstösse gegen das Computerreglement. Bei den Disziplinarmassnahmen schlägt der PCEntzug aber mit 134 alle anderen Massnahmen! BM).

Arrest (Bunker/Arrestzellen):
Arrestbelegung total Tage im Jahr 2011: 1’201

Finanzen:
Der Aufwand für die JVA Pöschwies betrug 2011: Fr. 49’715’331, sowie Zuschreibungen und innerkantonale Entgelte usw. Abgesehen von den kantonalen Kostgeldern pro Verurteilten (welche am Ende auch von Steuergeldem stammen BM), erwirtschaftete die Anstalt einen Ertrag aus den Gewerben von: Fr. 4’813’621

Der Gefangenenkiosk setzte Waren um für: Fr. 1’079’208

Die Snack und Getränkeautomaten erzielten einen Umsatz von Fr. 168’205

VERSORGT UND VERGESSEN – BIS HEUTE

Administrative Zwangsmassnahmen an Kindern und Jugendlichen früher – Gedenkanlass vom 11l. April 2013 in Bern

Als Mitbetroffener wurde auch ich eingeladen. Ich gehe davon aus, dass nicht wenige Betroffene unter den Verwahrten und Massnahmegefangenen sind. Die wesentlichen Auszüge aus IG „Fairwahrt?“Briefverkehr mit den Verantwortlichen:

Briefauszüge:

Aus Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga vom Bundesamt für Justiz und an neun weitere Adressaten von Unterzeichnern der Einladung zum Gedenkanlass für eh. administrativ versorgte Menschen, von Ostern 2013:

(…) Selbstverständlich können Verwahrte solchen Einladungen keine Folge leisten, so gerne sie dies auch täten…

Dennoch ist es vermutlich nach vollziehbar, wenn jene heutzutage auf unbestimmte Zeit Versorgten‘ (Verwahrten), welche seinerzeit schon als Kinder und/oder Jugendliche zu Unrecht versorgt worden sind, ein gewisses, vielleicht auch hohes Mass an Bitterkeit verspüren…

Wie verträgt sich die heutige Einsicht in das Unrecht ferner Vergangenheit seitens Behörden mit den unbestreitbaren, gleichzeitigen Wissen ob dem heutigen, in vielen Fällen vielleicht noch weit grösseren Unrecht, Verwahrte, welche ihre Strafe längst vollständig verbüsst haben, weiterhin, am liebsten bis an ihr Lebensende, in Strafanstalten eingekerkert zu behalten? Wäre der rubrizierte Gedenkanlass nicht auch die Gelegenheit, für wissende, rechtschaffene Menschen, um auch einmal auf heutiges Unrecht hinzuweisen? (…)

Verdienten es nicht gerade auch die einstigen Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, welche heute in Strafanstalten verwahrt sind und allein schon daher erneutes Unrecht erleiden, dass Mitmenschen wie Sie, in Ihrer einflussreichen Position, wenigstens ein wirklich unabhängiges Hinsehen zu erwirken sich bemühen?

Gezeichnet Beat Meier IG „Fairwahrt?“

Aus Antwort im Auftrag von BR Sommaruga vom 09.04.2013:

(…) Ihr Anliegen können wir leider nicht aufnehmen…
Die Vorwürfe, die bei den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 im Raum stehen (keine geregelten Verfahren, teilweise keine Möglichkeit auf Weiterzug, keine oder ungenügende Aufsicht, keine bundesrechtlichen Mindestvorschriften, usw.) treffen bei einer Verwahrung nach geltendem Recht, so einschneidend und belastend eine solche im Einzelfall auch sein mag, nicht zu…
Gezeichnet Michael Leupold Direktor Bundesamt für Justiz.


Aus Antwort von CURAVIVA (Verband Heime und Institutionen Schweiz vom 18.04.2013:

Herzlichen Dank für Ihren informativen Brief. Ich habe diesen interessiert gelesen. Ihre Fragen haben mich zum Denken angeregt. Deshalb habe ich mir auch erlaubt, Ihren Brief denjenigen operativ verantwortlichen Mitarbeitern von CURA VIVA Schweiz zur Einsicht vorzulegen, welche sich ebenfalls mit dem Thema auseinander setzen…
Es ist unser Bestreben, dass mit dem Thema verbundene Fragen wie beispielsweise (…) auch die von Ihnen genannten Aspekte angegangen werden und wir uns um ein „wirklich unabhängiges Hinsehen“ bemühen.

Gezeichnet Dr. Ignazio Cassis Präsident CURAVIVA Schweiz

In einem persönlichen Folgebrief an Bundesrätin Sommaruga gab ich meiner Enttäuschung über die Antwort von Herrn Leupold Ausdruck und beschrieb, zur Veranschaulichung des heutigen Unrechts im Zusammenhang mit ‚Versorgung‘ unter einer Massnahme im Vergleich zum früheren Unrecht administrativer Versorgung, als Beispiel, eigene einstige Erlebnisse und in groben Zügen den Verlauf meiner Verwahrung und deren Vollzug.
Ich wies auf den bedenklichen Trend hin, bei welchem die elementarsten Grundrechte aufgrund oftmals äusserst fragwürdigen und in jedem Fall unsicheren Gerichtsgutachten missachtet werden und stellte die Frage, wo uns dies alles hinführen wird, wenn dem nicht Einhalt geboten werde. Entsprechend mahnte ich Frau Sommaruga zur Intervention an und rief sie dazu auf, kraftvoll und mutig der heutigen Angst und Hasspolitik und der dadurch zunehmenden egoistischen Gleichgültigkeit im Volke entgegen zu steuern.
In einem Folgebrief an Herrn Dr. Cassis dankte ich sehr für die freundlichen Zeilen und für sein Versprechen hinsichtlich „unabhängiges Hinsehen“. Ich stellte die Frage in den Raum, wie konkret ein solches Hinsehen geschehen könne, ob beispielsweise die Schaffung eine Kommission angestrebt würde, bestehend aus von Justiz und Justizpsychiatrien unabhängigen Juristen und Psychiatern, welche dem Abstandsgebot (Abkehr vom heutigen Verwahrungsvollzug, der einer Zusatzstrafe gleichkommt) Nachdruck verleihen könnten und würden, sowie zumindest einmal besonders fragwürdige Verwahrungs, bzw. Massnahmefälle unter die Lupe zu nehmen beauftragt würden.

Von EJPDSeite wurde die ‚Angelegenheit‘ am 16. Mai 2013 mit kurzem Schreiben des Generalsekreteriats ‚erledigt‘. Per B-Post. Auszug:
„Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Departementsvorsteherin respektive die Amtsdirektoren keine fortlaufende Korrespondenz mit Bürgerinnen und Bürgern führen können.“

IN EIGENER SACHE

Dieses Bulletin erscheint sporadisch und ohne Gewähr auf Kontinuität!
Handlungen im Namen der IG müssen von uns vorgängig autorisiert sein! Wir bitten um Verständnis, wir können die Verantwortung nur für unser eigenes Handeln übernehmen!
Wir brauchen Namen und Adressen von möglichen Gönnern und Sponsoren!
Annoncen und Beiträge bitte sachlich und kurz halten (keine Garantie für Verwendung). Kurze Annoncen sind für Teilnehmende/Gönner kostenlos, hier veröffentliche Beiträge können nicht mit Geld honoriert werden. Auch auf unserer Homepage könnt ihr Annoncen oder von uns genehmigte eigene Beiträge veröffentlichen lassen! Wer früher schon etwas veröffentlichte (Buch, Artikel, Diskussionspapiere etc.), kann auf Antrag auf unserer Homepage darauf hinweisen oder es unter Umständen auch zum Herunterladen veröffentlichen oder mittels Link darauf verweisen lassen! Bitte fragt uns nach den Bedingungen.
ChiffreInserate Es können auch ChiffreInserate veröffentlicht werden. Einfach im Brief an uns mit dem gewünschten (kurzen!) Inserattext erwähnen, dass statt Ihrem Namen und Ihrer Adresse, eine Chiffre verwendet werden soll. Das Inserat wird dann hier nur mit der ChiffreNummer und unserer Adresse erscheinen. Allfällige Antworten werden dann von uns an den oder die Inserierende(n) weitergeleitet. Auf ein ChiffreInserat antworten Antworttext in Umschlag stecken, diesen nur mit der ChiffreNr. und Ihrem Absender beschriften. Das Ganze in einen zweiten Umschlag stecken und diesen an uns adressieren.

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Chiffre Fw1020: Mann, 52, NR, seit langem präventiv im Freiheitsentzug, sucht Kontakt / Beziehung zu Mann, ‚drinnen‘ oder ‚draussen‘, vorerst schriftlich/ev. telefonisch, später gerne auch fürs’s spätere Leben. Interessiert? Dann freue ich mich über Deine KontaktAufnahme! Zuschriften an: IG „Fairwahrt?“; do R.S.; Postfach 1; 3326 Krauchthal.

Vor genau einem Jahr sassen wir hier zunächst zu Dritt zusammen und entschlossen uns, eine Interessengemeinschaft für Verwahrte zu gründen. Daraufhin schlossen sich uns noch drei weitere Verwahrte dieser Abteilung an. Und wir waren uns von Anfang an bewusst, dass auch Massnahmegefangene auf unbestimmte Zeit im Grunde ‚im gleichen Boot’ sitzen, da ihre Haftdauer ebenso ungewiss ist wie jene der Verwahrten nach Artikel 64. Darum sind auch sie bei uns vertreten. Heute machen sie nahezu die Hälfte aller Teilnehmer unserer IG aus.
Einer unserer Mitgründer ist tragischerweise im letzten Herbst verstorben. Ein weiterer Teilnehmer starb erst kürzlich, auch viel zu früh, mit 49 Jahren (siehe obige Todesanzeige). Und wir müssen uns bewusst sein, dass es noch mehr solche Todesfälle geben wird – Haft macht krank, lässt schneller altern, fördert Gebrechen und Krankheiten. Das sind nicht zu widerlegende Tatsachen. Das sehen auch Gefängnisdirektoren ein und stehen auch öffentlich dazu.
Darum brauchen wir möglichst viel Kraft, um durchzuhalten. Kraft, welche durch realistische Hoffnung genährt wird. Und je besser, ernsthafter und breiter unsere Stimme als Kollektiv wahrgenommen wird, desto mehr wächst unsere Unterstützung und umso realistischer können letztlich solche Hoffnungen werden.
Inzwischen wachsen wir weiter. Heute sind wir schon fast 70 Verwahrte, Massnahmegefangene und Gönner/Gönnerinnen in einer Interessengemeinschaft vereint. Dies, obwohl uns die Mehrheit aller von uns angeschriebenen Schweizer Strafanstalten boykottieren, ihren verwahrten Gefangenen unser InfoMaterial vorenthalten! Heute werden wir unterstützt von einem offiziellen Förderverein, gegründet durch Freunde in Freiheit und mir als Vertreter unserer IG. Wir haben mittlerweile eine Stimme, welche zunehmend gehört werden wird!
So finden unsere Kritiken und Beklagungen von Unrecht, Unmenschlichkeit und Willkür auch Gehör beim „Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe“ CPT in Strassburg. Und sogar die Eidgenössische Justizministerin, Frau Simonetta Sommaruga persönlich sandte mir einen Brief (dessen Inhalt ich an dieser Stelle [noch] nicht kommentieren kann, da hierfür die erbetene Erlaubnis noch aussteht).
Konkret haben wir für unsereinen noch nicht viel erreicht, das muss man sich ja auch bewusst sein. Wer aber vielleicht mehr erwartet hat in der Zeit, der belügt sich selbst, denn jeder weiss um den kalten Wind, der uns von gesellschaftspolitischer Seite entgegenweht. Über viele Jahre durch politische Opportunisten und verantwortungslose Medienschaffende aufgebaute Vorurteile lassen sich nicht über Nacht aufweichen. Und natürlich müssen wir auch eingestehen: in unseren Reihen sind gewiss viele Mitgefangene, deren Taten die Menschen zu Recht empörten, deren Strafe gewiss eine gerechte war.
Eine verbüsste Strafe bedeutet indes eine Straftat gesühnt. Und Sicherheitsverwahrung über die Strafe hinaus darf bei jedem Menschen nur ultima ratio, also letztes Mittel sein. Sie muss ganz besonders seriös abgeklärt und begründet sein, und sie muss in der Folge ebenso seriös gesetzeskonform überprüft werden. Sonst ist sie selber ein Verbrechen, ganz egal welcher Tat ein Mensch ursprünglich verurteilt wurde.
Wie es so schön heisst: Gut Ding will Weile haben. Immerhin haben wir uns im Laufe unseres ersten Jahres aus der Isolation vieler Einzelner aufgebaut zu einer Gemeinschaft, die nicht mehr so leicht ignoriert werden kann. Aus einem anfangs sehr kleinen Grüppchen wurde eine grosse und weiter wachsende Körperschaft, unterstützt seit Kurzem auch von einem offiziellen Förderverein, mit Hilfe dessen wir auch gesetzlichen Schutz geniessen für unsere legitimen Tätigkeiten. Auf unsere Initiative im vergangenen Herbst bildete sich eine Interessengemeinschaft von Angehörigen und Freundinnen und Freunden von Verwahrten und Massnahmegefangenen und daraus wurde Ende Jahr ebenfalls ein eigenständiger Verein gegründet: die „IG-FFP“ Fessel Forensische Psychiatrie“.
Unsere Homepage erfreut sich zunehmender Beachtung und auch das Facebook-Konto, mit mittlerweile um die 160 Freunden, birgt wohl noch ungeahntes Potential. Wir sind als Interessengemeinschaft schon verschiedentlich in den Medien erwähnt worden – erfreulicherweise für einmal ganz ohne Häme, Zynismus oder Ächtung. Dank Initiativen von Exponenten der „IG-FFP“ wurden, mit Unterstützung des ehemaligen Basler Oberrichters, Anwalts und Buchautors Dr. Peter Zihlmann, diverse konkrete Fälle von besonders fragwürdiger Verwahrungspraxis im Online-TV Schweiz5 in der jeweiligen Freitagssendung auf dem Sendegefäss ‚TimeToDo’, „Recht und Unrecht“ ausführlich thematisiert (siehe dazu hierin unter „Medien“). Weitere sind unseres Wissens in der Pipeline.
So rufe ich Euch dazu auf, unser Aller Bemühungen nach besten Kräften zu unterstützen. Dabei geht es nicht unbedingt um Geld; dieses soll von Jenen kommen, welche sich das leisten können und welche auch an einer gerechteren Schweiz interessiert sind, die fair ist mit allen Bürgern, auch mit jenen, die im Leben gestrauchelt sind. Unterstützung kann auch durch Hilfe bei der Bekanntmachung unserer IG geschehen. Andere Verwahrte und Massnahmegefangene über uns informieren. Freunde, gute Bekannte, Angehörige draussen auf den Verein „IG-FFP“ aufmerksam machen (direkter Kontakt über deren Homepage www.ig-ffp.ch, oder Facebook: „IG-FFP“. Brieflich bislang noch nur indirekt über meine Anschrift). Und: wer dies möchte und dazu in der Lage ist, der sende uns das jüngst versandte rosa Formular ausgefüllt zu und signalisiere damit sein Interesse an einer Beteiligung bei unserer Initiative, eine Art Sammelverfahren anzustrengen mit dem Ziel: „faire Perspektiven für Verwahrte“ und der Äufnung eines Fonds hierfür.
Nun wünsche ich Allen weiterhin viel Kraft und positive Gedanken! Euer Beat Meier

PC-Wegnahme! Das Ende meiner Arbeit für die IG?
Liebe Leserinnen und Leser
Für einmal muss ich über meine ganz persönliche Situation schreiben.
Dieses Bulletin entstand unter starkem Zeitdruck und ich musste auf gewisse geplante Mitteilungen und Berichte verzichten. Warum?
Weil mir ab Montag, 21. Mai der PC weggenommen werden soll. Die Hintergründe:
Nahezu 20 Jahre lang bin ich nun schon inhaftiert. Von Anfang an arbeitete ich und erntete für Fleiss und Effizienz viel Lob. Aufgrund meines Gesundheitszustandes wurde ich 2007 auf 50% Arbeitsfähigkeit reduziert. Aber auch danach arbeitete ich zur besten Zufriedenheit der Arbeitschefs. Vor 2 Jahren wurde ich in die Abteilung ASP (Abteilung für Suchtkranke und Pensionäre) verlegt. Meine Pensionierung stand ja bald bevor. Obwohl ich hier nun wieder mehr Stunden arbeiten musste (um ca. 1/3 reduzierter Arbeitstag), erhielt ich hier anfangs nun lediglich das Mindestentgelt, mit der Zeit nur wenig mehr. Von Anfang an gingen hier die ohne Zweifel stark durch hetzerische und grossteils falsche Medienberichte geschürten Vorurteile gegen mich weiter. Im Normalvollzug hatte ich damit nur auf der Wohngruppe zu kämpfen – durch Aufseher. Hier in der ASP nun, wo Wohnund Arbeitsbereiche sich im selben Haus befinden, wurde dies zu einem echten Problem. Im ersten Jahr empfand ich den Umgang mit mir seitens der Werkmeister (welche hier auch als Gruppenaufseher fungieren), als Mobbing pur. Darunter begann nun meine Gesundheit zunehmend zu leiden.
Im März vergangenen Jahres erreichte ich das Pensionsalter. Dies änderte natürlich vorerst nichts. Zwar verzeichnete ich mit der Zeit langsam eine Verbesserung der Haltung der Werkmeister und gewisser Aufseher, fühlte mich jedoch nach wie vor bei der Arbeit innerlich unter starkem psychischem Druck, auch aufgrund dessen, was ich um mich herum hinsichtlich anderer, schwächerer Mitgefangener im Arbeitsalltag erlebte. Zunehmend begann ich mich ernsthaft vor allem um meine Herzbeschwerden zu sorgen. Dies, weil ich spürte: die Grundeinstellung ist unverändert; man hält sich lediglich äusserlich zurück. Die psychische Belastung, die psychosomatischen Auswirkungen spitzten sich eines Tages bei der Arbeit in einem akuten Schwächeanfall mit kurzzeitigem Verlust des Bewusstseins zu, wobei ich mich beim Sturz am Kopf verletzte, wurde mir klar: wenn ich nichts unternehme, mute ich meinem Herz eines Tages zuviel zu. Ich gab dies Ende November letzten Jahres in einem Schreiben an die Leitung bekannt und quittierte im Dezember die Arbeit. Ich fühlte mich ab sofort gesundheitlich nicht mehr in der Lage, weiter an der täglichen Arbeit in den Werkstätten der ASP teilzunehmen.
Der Anwalt reichte einen Antrag ein für Befreiung von der Arbeitspflicht aufgrund meines überschrittenen Pensionsalters und meiner Gesundheit. Darauf wurde die Wiederaufnahme der Arbeit verfügt. Der Rekurs an die nächste Instanz enthielt einen Antrag auf aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Verfügung. Vor wenigen Tagen nun kam der Bescheid: der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt.
Mir wurde nun (trotz genug auf dem Freikonto dank Pensionsgeld) das Taschengeld ganz gestrichen und gestern Mittwoch, 17.05., zudem mit Zelleneinschluss und Wegnahme u. a. meines Arbeitscomputers gedroht, wenn ich ab Montag 21.05. nicht zur Arbeit erscheine.
Aus Rücksicht auf meine Gesundheit und damit meine Lebenserwartung kann ich die Arbeit nach wie vor nicht wieder aufnehmen.
Die Teilnehmenden und die Gönner und Gönnerinnen der Interessengemeinschaft „Fair-wahrt?“ sind daher hiermit darüber informiert, dass ich fortan, sollte diese Verfügung dauerhaft in Kraft bleiben, nicht mehr in der Lage sein würde, effizient für die IG tätig zu sein. Ohne den PC würde ich nur sehr beschränkt Briefe schreiben können. Ich sehe darin eine wahrscheinlich gewollte Verhinderung meiner Tätigkeiten im Rahmen der IG „Fair-wahrt?“. Dies verstösst meiner Ansicht nach gegen die Menschenrechte!
Was findet Ihr? Bitte schreibt Eure Meinung, höflich, aber bestimmt, an:
Die Direktion der JVA Pöschwies, Roosstrasse 49, CH-8105 Regensdorf.
Vielen Dank für Eure Unterstützung! BM

Diverses
Erfreuliches…,

Befreiung von der Arbeitspflicht: Nach einem Antrag unseres Anwalts zugunsten des Schreibers wurde dieser „bis zum Entscheid des Antrags“ vorläufig von der Arbeitspflicht freigestellt. Bis letzten Mittwoch… (siehe hier links!)
Grossartige Anstrengungen: Mein Laserdrucker ist endlich wieder da und einsatzbereit. Lange hat’s gedauert. Ein klarer Fall von „höherer Gewalt“; da gibt’s nichts zu rütteln. Gerüttelt hatte nämlich Mutter Natur die Erdkruste vor Japan und das gleich recht heftig. Der darauf folgende Tsunami hatte zwei Werke des ErsatzteileHerstellers genau meines Druckertyps dem Erdboden gleich gemacht. Daher die inzwischen leer gewordenen Lager und die daraus resultierenden Lieferschwierigkeiten.
Schliesslich erstand unser Lieferant einen zweiten gleichen Drucker und lieferte letztlich diesen als Ersatz, nachdem die Bildtrommel daraus wegen den elektronischen Sperren nicht im vorhandenen Drucker verwendet werden konnten. Ohne zusätzliche Kostenverrechnung notabene! Wir sind ihm dankbar!

…über weniger Erfreuliches…
Nachtrag zur Busse wegen „Rechtsgeschäft: (siehe Bulletin 3, 4 und 5 unter dieser Rubrik) Der ‚Fall’ liegt jetzt beim Schweizerischen Bundesgericht!
Inzwischen wurde ich wegen zwei weiteren angeblichen „Rechtsgeschäften“ rapportiert! Im einen Fall hatte ein Kollege aus Langeweile und Spass an der Sache in seiner Freizeit eine Anzahl Zigaretten gestopft. Für mich, um mich etwas zu entlasten – unentgeltlich, unter Verwendung meiner Dose Tabak und meiner Schachtel Hülsen. Das wurde als „illegales Rechtsgeschäft“ taxiert und (mit ‚Verwarnung’) geahndet. Im jüngsten Fall soll ich angeblich einem geistig zurückgebliebenen Mitgefangenen eine Packung Burrus-Tabak (Kioskpreis Fr. 4.30) zu zehn Franken verkauft haben. Ein Abriss sondergleichen, wenn dies wahr wäre! Gegen die daraus resultierende Disziplinarverfügung von Fr. 40.Busse und „Rückzahlung“ der zehn Franken für den Tabak (für ein Geschäft das nie getätigt wurde!) blieb mir nichts anderes übrig, als wiederum Rekurs einzureichen. Fortsetzung folgt!

Individuelle Zelleneinrichtung wurde nicht bewilligt, mit der Begründung, wir seien eine Abteilung innerhalb des Untersuchungsgefängnisses (in der JVA Lenzburg die Abt. 60+!). Also müssen sich (ev. bis an ihr Lebensende) Verwahrte mit fest montierten Spanplatten an der Betonwand als Tisch begnügen, und einem Bett aus Eisen (…)
Verbesserung erreicht: Die Zellenöffnungszeiten wurden wie folgt geändert: Mo.-Fr.: 08:30 bis 11:30 und 14:00 bis 20:00 Uhr. Wochenende abends bis 20:45 Uhr.
Aus „Pipeline“, informative kleine Knast-Info. Für Infos oder ‚Abo’-Konditionen: Peter Wiederkehr, Abteilung 60+, Postfach 75, 5600 Lenzburg)

…bis zu Inakzeptablem: 
dem gewiss nie ernsthaft von einer
Verhinderungstaktik? Dass man in einer Strafanstalt bei einem Vergehen gegen die Hausordnung sanktioniert wird, ist nachvollziehbar. Dass es dabei für Übertretungen, welche die Ordnung und Sicherheit auf der Wohngruppe ernsthaft gefährden oder beeinträchtigen zum Beispiel eine Woche Gruppenausschluss, also fast ganztags Zelleneinschluss geben kann, ist ebenfalls vertretbar. Und damit einer darin nicht einfach eine Woche ‚Ferien’ von der Arbeit mit viel Zeit für Freizeitvergnügen sieht, wird ihm in dieser Zeit die sogenannte „Unterhaltungselektronik“ entzogen. Auch dafür kann man Verständnis aufbringen.
Wenn diese Sanktion aber gegen einen Verwahrten ausgesprochen wird, der seine gut vierjährige Strafe schon fast 5-fach verbüsst hat – nach wie vor in einer Strafanstalt unter Strafgefangenen notabene, der seit über einem Jahr pensioniert ist und mit Herzbeschwerden, Arthrose, Rückenschaden und Atemnot zu kämpfen hat, bei
„Gefährdung der Ordnung und Sicherheit auf der Wohngruppe“ gesprochen werden konnte, der seinen Computer praktisch ausschliesslich für den Betrieb einer bewilligten Interessengemeinschaft mit legitimen Zielen verwendet, und dem dann ausgerechnet dieser Computer weggenommen wird… …dann ist das meiner Meinung nach jenseits jeglicher Verhältnismässigkeit und auch jenseits jeglichen Rechtsgefühls!
Aus diesem Grunde ist es mir nicht möglich, dieses Bulletin ordentlich fertig zu stellen – die mir am vergangenen Mittwoch gewährte „Gnadenfrist“ dauert nur bis Montag und es ist nun schon Freitag. Das Wochenende wird noch benötigt, um alles auszudrucken, zu falten, zu heften, zu verpacken, zu adressieren und zum Versand Montag früh bereit zu stellen. Einige Rubriken hierin werden deshalb unvollständig sein und auf diverse geplante Mitteilungen und Beiträge muss ich aus Zeitnot leider verzichten.

JURISTENFUTTER
– Der EMRGa – der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof, bzw.
–  Der EGMRa – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
–   Die EMRKb – die Europäische Menschenrechtskonvention
a Die unterschiedlichen Bezeichnungen haben mit unterschiedlichen Übersetzungen aus der Englischen bzw. Französischen Originalfassung zu tun.
b Aus der Konvention entstand der EMRG, bzw., EGMR
Häufig schon bekam ich von Teilnehmern unserer IG und von anderen Seiten etwa zu hören:
„Die Verwahrung auf unbestimmte Zeit (oder deren Vollzugsform) verstösst doch gegen die Menschenrechte!“ und oft dazu: „Warum verklagst du die Schweiz denn nicht einfach beim Menschenrechtsgericht?“
Es wird denn auch meist auf das Urteil des EMRG gegen Deutschland vom 17.12.2009 einerseits1, und auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 andererseits2 verwiesen.
Die erwähnten ‚Deutschlandurteile’
1 Der EMRG hatte in seinem Urteil vom 17.12.2009 einem in Deutschland Verwahr-ten recht gegeben und seine Freilassung sowie eine Entschädigung für ihn gefordert. Der Mann hatte, nach vergeblichem jahre-langem Kampf durch alle Instanzen bis zum deutschen Bundesverfassungsgericht, im Mai 2004 den EMRG in Strassburg angerufen, weil er über die Zeit einer in Deutschland bislang auf maximal 10 Jahre beschränkten Verwahrung inhaftiert blieb, und zwar nachdem in Deutschland 1998 das Verwahrungs-gesetz auf unbegrenzt abgeändert worden war. Da dieser Kläger (wie in D etwa 70 weitere) noch unter dem alten Gesetz verwahrt worden war, machte er zu Recht geltend, dass für ihn das neue Gesetz nicht angewendet hätte werden dürfen.
2 Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in der Folge am 4. Mai 2011 aufgrund einer Klage von 4 Sicherheitsverwahrten ein Urteil erlassen, welches sämtlichen vor Inkrafttreten des neuen Verwahrungsgesetzes Verurteilten und danach weiterhin Verwahr-ten zugute kam. Konkret bekamen nun die zuständigen Behörden Zeit bis 31.12.2011, um alle in Deutschland vor der Gesetzesänderung von 1998 Verwahrten zu überprüfen und ggf. freizulassen. Aber auch nach dem neuen Deutschen Verwahrungsgesetz Verwahrte müssen bis spätestens 31. Mai 2013 umfassend individuell auf ihre Gefährlichkeit hin geprüft werden.
Die Situation in der Schweiz
Ich möchte nun versuchen, aufzuzeigen, dass die Sache für uns hier in der Schweiz leider so einfach nicht ist und weshalb die obgenannten Deutschland-Urteile nicht 1 zu 1 auf die Schweiz übertragbar sind.
Im Unterschied zu Deutschland war in der Schweiz die Verwahrung vom Gesetz her nie zeitlich begrenzt – weder im alten Strafgesetzbuch, noch in den neuen ent-sprechenden Artikeln. Einzig die Anwen-dung ist heute extrem härter als vor etwa 15 bis 20 Jahren.
Auch gibt es in der Schweiz kein Verfassungsgericht.

Der Gang nach Strassburg
Nach dem Bundesgericht kann grundsätzlich der EMRG angerufen werden. Es scheint mirnotwendig, Erläuterungen anzustellen zu den einzelnen Artikeln der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (so lautet der Titel über den allgemein als ‚europäisches Menschenrechts-gesetz’ bekannten Artikeln). Ich bin natürlich kein Jurist und schon gar kein EMRK-Spezialist, habe mich aber in der Vergangenheit sehr intensiv damit befasst.
1. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte ist von der Schweiz ratifiziert worden (Ratifizierungsurkunde hinterlegt am 28. November 1974).
2. Niemand kann einfach ‚aus dem Stand heraus’ den EMRG anrufen. Dazu müssen erst einige Grundbedingungen erfüllt sein. Ist auch nur eine dieser Grundbedingungen nicht erfüllt, wird eine Klage gar nicht erst angenommen. Dazu später mehr.
3. Der EMRG ist nach wie vor überlastet. Alleine aus der Schweiz warten derzeit hunderte Klagen auf deren Beurteilung. Ein Verfahren vor dem EMRG dürfte heute mindestens um die 5 bis 6 Jahre dauern.
3. Die einzelnen EMRK-Artikel sind alles andere als etwa messerscharf klar. Besonders wichtig sind für uns die folgenden Artikel:
Einige wichtige Artikel im Wortlaut

EMRK-Artikel 3: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder ernied-rigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. (…)“
Die sogenannte ‚weisse Folter’ (Ungewissheit über die Haftdauer etc.) ist kaum beweisbar. Es fehlt nicht nur an entsprechenden physisch feststellbaren oder ursächlich zuzuordnenden Merkmalen, sondern leider nach wie vor auch am politischen Willen, so-che Leiden überhaupt als Folter anzuerkennen. Hier gilt es vor allem, eine Sensibilisi-rung, letztlich vor allem der Gerichtsorgane bis hin zum EMRG, hierfür zu bewirken. Dies kann mittels Öffentlichkeitsarbeit angestrebt werden. Dringend ist auch die Gewinnung von kritischen Experten, welche dies mittels empirischen Untersuchungen erfassen und in Berichten darlegen und bekräftigen könnten.

EMRK-Artikel 4: „Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit“
Dieser Artikel wird u. a. durch folgenden Zusatz eingeschränkt:
„3) Nicht als Zwangsoder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt:
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen (…) worden ist. (…)“
Zeitlicheoder Altersbegrenzungen fehlen hier, wie auch im erwähnten Artikel 5:

EMRK-Artikel 5: „Recht auf Freiheit und Sicherheit
1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
a) rechtmässiger Freiheitsentzug nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht; (…)“
Die „gesetzlich vorgeschriebene Weise“ sagt an und für sich auch, dass jeder Vertragsstaat frei ist darin, seine Gesetze so zu gestalten wie er, bzw. wie dessen Souverän es will. So ist beispielsweise nach dem EMRK auch die Todesstrafe erlaubt, wenn sie gesetzlich verankert wurde:
in Artikel 2 EMRK („Recht auf Leben“) steht u. a.: „…Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe vorgesehen ist.“

EMRK-Artikel 6: „Recht auf ein faires Verfahren
1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über (…) eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. (…)“
Was eine angemessene Frist ist, bestimmen die Gesetzgeber der einzelnen Länder. Diverse Nachbarländer kennen eine fixe zeitliche Obergrenze bis zur Anklageerhebung, die Schweiz nicht – hier gelten nicht selten auch mehrere Jahre Untersuchungshaft noch als „angemessen“. In Italien liegt beispielsweise die gesetzliche Obergrenze bei 6 Monaten Untersuchungshaft.

EMRK-Artikel 7: „Keine Strafe ohne Gesetz
1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden. (…)“
Unter „angedrohte Strafe“ ist die laut dem jeweiligen Strafgesetzartikel mögliche Höchststrafe gemeint und nicht etwa die ta-sächlich kassierte Strafe.
Ein fiktives Beispiel:
Herr A begeht 1999 ein Delikt nach Artikel XY. Die Höchststrafe laut Gesetz betrug hierfür, sagen wir, 5 Jahre. Bestraft wurden solche Delikte damals seit Jahr und Tag meistens mit einer bedingten Strafe oder im schlimmsten Falle mit, sagen wir, etwa zwei Jahren. Herr A rechnete also trotz der im Gesetz verankerten möglichen Höchststrafe von 5 Jahren mit einem viel milderen Urteil, falls er überführt würde.
Herr A wird überführt und noch während er auf seinen Prozess wartet, wird im Jahr 2000 von Medien und gewissen Politikern öffentlich plötzlich eine härtere Gangart bei Straftaten gegen Art. XY gefordert. Irgendein anderer solcher Fall hat inzwischen die Gemüter besonders erhitzt. Quasi über Nacht werden nun Delikte gegen Art. XY massiv härter bestraft. Dies trifft nun auch unseren Herrn A; er kassiert, statt einer bedingten Strafe, gleich 4 Jahre Knast.
Kann nun Herr A (nachdem er vergeblich bis zum Bundesgericht dagegen geklagt hat) darauf hoffen, vor dem EMRG die Schweiz zu verklagen? Er hatte ja aufgrund der langjährigen Praxis nicht mit einer derart hohen Strafe rechnen müssen und die veränderte Stimmung hatte er auch nicht voraussehen können!
Kann er wohl nicht, denn gegen ihn wurde ja eben keine schwerere als die zur Zeit der Begehung „angedrohte“ Strafe verhängt. Die angedrohte Strafe betrug schon damals max. 5 Jahre und innerhalb dieses Rahmens ist der Vertragstaat eben frei in seiner Gerichtspraxis. Kein EMRK-Gesetz verbietet solche drastischen Praxisänderungen über Nacht.
Noch ein Beispiel, auch fiktiv, aber sehr realistisch; sehr viel schlimmer ist es nämlich bei der Verwahrung:
Herr B wird 1994 eines gewaltfreien Sexualdeliktes beschuldigt. Verwahrung gab es damals schon, allerdings wurde diese damals selten ausgesprochen und wenn, dann konnte der Verwahrte meist sogar damit rechnen, wieder frei zu kommen, lange bevor er seine Haftstrafe verbüsst hat. Nach damaligem Wis-sensstand konnte Herr B, im Falle einer Verurteilung, also damit rechnen, spätestens innerhalb von 1 bis 2 Jahren wieder frei zu sein.
Noch während Herr B in Untersuchungshaft sass, geschah der Sexualmord am Zollikerberg durch einen verwahrten Gefangenen auf Urlaub. Grosse öffentliche Empörung und der Ruf nach härterem Durchgreifen bei Sexualdelikten. Der Fall des Herrn B zieht sich jahrelang dahin. Erst 1998 kommt er vor G-richt. Er kassiert dann zwar ‚nur’ drei Jahre, wird aber zusätzlich nach dem damaligen Artikel 43.1.2 verwahrt. Dies, nachdem er durch einen Gerichtspsychiater als „psychisch gestört“ und „rückfallgefährdet“ bezeichnet wird, denn dies ist für die Verwahrung Voraussetzung. Da Herr B nicht geständig ist, wird er ausserdem als „untherapierbar“ gebrandmarkt. Nach der Gesetzesänderung 2007 wird seine Verwahrung überprüft. Da er ja als nicht therapierbar gilt, wird er nach dem neuen Artikel 64 verwahrt.
Obwohl Herr B nun schon seit 14 Jahren in Haft sitzt, darf die Schweiz ihn weiterhin auf unbestimmte Zeit im Knast schmoren lassen. Ganz egal, dass zur Zeit der Tat nach Gerichtspraxis eine bedingte Strafe oder höchstens etwa zwei Jahre zu erwarten waren, und auch egal, dass die nach Gesetz angedrohte Höchststrafe lediglich 5 Jahre betrug.
Auch Herr B kann nicht auf den EMRG hoffen. Denn eine Verwahrung sei lediglich eine Sicherheitsmassnahme, und keine Strafe, rechtfertigt sich die Schweiz und „bestraft“ sei er ja nur mit 3 Jahren Zuchthaus geworden. Und bisher hat der EMRG dies gestützt. Denn das schweizerische Strafgesetz erlaubt den Vollzug der Verwahrung auch in einer Strafanstalt. Dass Herr B dort genau gleich behandelt wurde in all den Jahren wie jeder Strafgefangene, oder, wie bei Sexualdelikten häufig der Fall, sogar noch schlechter, ist der Schweizer Justiz egal.
Nun hat ja unlängst der EMRG Deutschland auch gerade deswegen gerügt, weil auch dort Verwahrte in gewöhnlichen Strafanstalten schmorten. Dies allerdings wird mit Sicherheit auch auf die Schweiz Auswirkungen haben. So wird denn auch hierzulande schon intensiv über entsprechende Verbesserungen für Verwahrte nachgedacht. Man kann davon ausgehen, dass die Schweiz bemüht sein wird, möglichst EMRK-konforme Zustände zu schaffen, noch ehe derartige Kl-gen in Strassburg dereinst zur Verhandlung kommen – man erinnere sich: die Wartefris-ten dort sind sehr lange!

Die Hürden für einen Gang zum EMRG sind hoch. Zusammengefasst die wichtigsten Auszüge aus dem „Merkblatt für Personen, die sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden wollen“:
Der Kläger muss „persönlich und unmittelbar das Opfer einer Verletzung eines oder mehrerer der EMRK-Grundrechte … geworden“ sein.
Der EMRG ist „kein Berufungsgericht gegenüber den nationalen Behörden und kann deren Entscheidungen weder aufheben noch abändern“.
Der EMRG kann nur angerufen werden „nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel“ und „nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit dem Tag der letzten endgültigen Entscheidung“.
„Die innerstaatlichen Verfahrensregeln“ müssen ausnahmslos „beachtet“ worden sein, sonst kann sich der EMRG nicht mit einer Klage befassen.
„Mehr als 90% der vom Gerichtshof un-tersuchten Beschwerden (sind) wegen Nichtbeachtung einer oder mehrerer der Zulassungsvoraussetzungen zurückge-wiesen worden“.
„Die Amtssprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch“. Es kann zwar auch Deutsch geschrieben werden und zu Beginn des Verfahrens wird der Gerichtshof in der Regel auch in dieser Sprache antworten. Später im Verlauf des Verfa-rens wird „der Schriftverkehr (…) ausschliesslich auf Englisch oder Franzö-sisch geführt“.
„Die Kanzlei des Gerichtshofs kann (…) weder Informationen über die Rechtslage in dem (beklagten) Staat geben, noch Hinweise zur Anwendung und Auslegung innerstaatlichen Rechts erteilen“.
Der Gerichtshof gewährt keine Verfahrenshilfe, um (…) die Finanzierung eines Anwalts zur Einbringung einer Beschwerde zu ermöglichen.

Das Thema Menschenrechte habe ich schon oft und schon lange mit diversen Anwälten diskutiert. Früher hauptsächlich bezüglich meinem Verfahren, seit der Gründung unserer IG mehrfach auch bezüglich dem Thema Verwahrung und Massnahmen generell.
Unsere Teilnehmer wurden kürzlich darüber informiert, dass es eine Interessensbekundung gibt durch einen hoch qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwalt; also eine voraussichtliche Bereitschaft, unter Umständen Mandate für eine gewisse Anzahl Verwahrte anzunehmen. Dabei ginge es um eine grundsätzliche Infragestellung der heutigen Verwahrungspraxis. Viele von uns bleiben ohne Perspektiven jahre, teils jahrzehntelang verwahrt und gelten einfach fortlaufend und weiterhin als „gefährlich“. Ob es tatsächlich so ist, weiss aber dabei in vielen Fällen in Tat und Wahrheit kein Mensch auch nur annähernd. Das Argument, es hätte keine Therapie stattgefunden, wird oft allzu leichtfertig angewendet, ohne dabei zu bedenken, dass vielleicht (noch) gar keine Therapie angeboten wurde, weil es an den Kapazitäten fehlt, weil gar keine zu therapierende Störung festgestellt worden war, oder weil zum Beispiel der Gefangene seine Unschuld beteuert und so gar keine Chance bekommt, in einer Therapie sein Innerstes zu offenbaren, da sich niemand die Mühe macht, seine Glaubwürdigkeit ernsthaft zu ergründen.
Wie die meisten von uns wissen, scheint weder der PPD besonders daran interessiert, einen Verwahrten als ungefährlich zu beurteilen, noch sind die Vollzugsbehörden bereit, irgendwelche Verantwortung zu übernehmen. Beide haben sie Angst vor Rückfällen, welche sie beide nicht wirklich ausschliessen können, mit oder ohne Therapie. Die „NullLösung“ hat längst Einzug gehalten und dafür nehmen Alle in Kauf, 4 von 5 gemäss Gutachten als angeblich ‚rückfallgefährlich’ Beurteilte weiter zu verwahren, obwohl nur einer es tatsächlich ist. Dies jedenfalls die übereinstimmende Aussage von diversen Grossraumstudien, welche eigentlich schon seit vielen Jahren bekannt wären, aber erst seit Kurzem an die Öffentlichkeit dringen.
Und bei den jährlich vorgeschriebenen Überprüfungen stützt man sich, wenn überhaupt, sehr oft auf Gutachten, welche vor vielen Jahren erstellt worden sind.
Wir von der IG „Fair-wahrt?“ sind mit dem besagten Anwalt der Meinung, dass – bei richtiger Vorgehensweise von Anfang an – durchaus Chancen auf Erfolg spätestens vor dem EMRG in Strassburg bestehen. Das wichtigste Ziel der wohl meisten Verwahrten ist die Aussicht auf eine Entlassung eines Tages, eben eine echte Perspektive; das haben auch die Umfrageergebnisse deutlich gezeigt. Für dieses Ziel zu kämpfen ist also an sich noch wichtiger als für Verbesserungen der Haftbedingungen. Dennoch wollen wir natürlich weiterhin ebenso dringlich auch darauf pochen.

INTERNE INFORMATIONEN 
Bisher:

Spenden: Aus den Postkonto-Auszügen Dezember 2011 bis Mitte März 2012, und dem ersten Bankauszug, also ab Aufnahme der Geschäfte durch unseren neuen Förderverein (siehe weiter unten), d. h. ab Mitte März bis Ende April 2012, gingen folgende Spendeneingänge hervor:
im Dezember 2011: 50.-von einem Gönner(Dr.F. in Basel)
81.33 von einem Gönner (Pater H. in Österr.) 100.- von einem IG-Repräsentanten 100.- von eine rGönnerin 200.- von einer Gönnerin
Im Januar 2012: 200.- von einer Gönnerin („Uriella“) 50.- von einem Teilnehmer
100.- von einem Gönner
Im Februar 2012: Fr. 14.82 von einem Gönner in Deutschland
Ab 1. bis 13. März 2012: Fr. 100.von einem Gönner in Spanien Fr. 14.83 von einem Gönner in Deutschland [Überweisung des bisherigen Spendensaldos auf das Konto des neuen Fördervereins (FV)]
Ab 14. März 2012 bis 30. April 2012: 100.-von einem Vorstandsmitglied des FV 500.-von der Präsidentin des FV u.Ehemann
50.- von einer Gönnerin 150.- von einer Mitgründerin der „IG-FFP“
20.- von einem Teilnehmer 300.- von einer Gönnerin
Wir danken den Spendern und Spenderinnen hiermit ganz herzlich! Ihre Spenden werden respektund verantwortungsvoll eingesetzt!

Anlässlich der Überweisung des Saldos vom uns bislang zur Verfügung ge- stellten Postcheckkonto auf das Konto des neu gegründeten FV wurden erst- 
mals Rechnungen über Unkosten beglichen. Das war eine Rechnung für personifizierte Briefmarken von insgesamt Fr. 2’130.40 und eine solche für Fr. 375.- für Druckerzubehör. Weitere Rechnungen in der Höhe von insgesamt ca. Fr. 1’200.- sind ausstehend, bei einem momentanen Saldo von Fr. 2’255.11 (Stand Ende April). Ich selber habe bislang einen erheblichen Teil der Unkosten aus eigener Tasche bezahlt. Davon habe ich bislang noch nichts in Rechnung gestellt. Solange mir dies möglich ist, werde ich damit noch zuwarten, in der Hoffnung auf weiteren Spendenfluss.
Der Rechtsanwalt aus Zürich, von welchem in vergangenen Bulletins mehrfach die Rede war, ist schon verschiedentlich tätig geworden. Schon erwähnt wurde sein Engagement in Sachen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Tod unseres Mitgründers A. H. Bislang wurden alle Vorwürfe zurückgewiesen und eine unabhängige oder überhaupt eine Untersuchung wurde durchwegs abgelehnt. Hier ist das letzte Wort allerdings noch lange nicht geschrieben.
Auch seine Bemühungen in Sachen Befreiung von der Arbeitspflicht für pensionierte Verwahrte sind noch am Laufen, nachdem die erste Instanz erwartungsgemäss rundweg ablehnte. Das Verfahren ist jetzt bei der Justizdirektion Zürich hängig. (siehe aber auch Seite 4 hierin!)
Weiter hat er beantragt, dass langjährige Gefangenen Ferien von der Arbeitspflicht zugestanden werde. Auch hier ist noch alles offen. Weitere Hilfestellungen sind in der Pipeline.
Allfällige individuelle Vertretungsanfragen sind an ihn direkt zu richten: Adresse:
Herr lic. iur. Bernard Rambert
Zweierstr. 129, Postfach 8612, 8036 Zürich Telefon: 043-322 20 30.

Homepage: (www.fair-wahrt.ch / www.verwahrung.ch)
Statistik seit dem letzten Bulletin (Dez. 11):
Gesamtanzahl Zugriffe auf die Seite
Monat  KBytes   Visits  Files   Hits
Dez.11 396’054 1’372 14’445 27’719
Jan.12  377’965 1’710 14’258 25’967
Feb.12  291’473 1’103 8’964 18’546
Mar.12  653’831 2’494 25’505 40’514
Apr. 12 465’883 2’543 17’318 27’131
Teilnehmer/Gönner: Nach heutigem Stand (17.05.2012) zählt unsere Interessengemeinschaft 33 Gönner und Gönnerinnen und 36 Teilnehmende (Verwahrte/Massnahmegefangene), total also 69 Personen.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung und Euer Vertrauen!

Die „Blogistik“
In dieser Rubrik werden für Teilnehmer ohne Webzugang Auszüge aus unserem Webseite-Blog und Kommentare unseres Webmasters „Fuchur“ veröffentlicht.
Wir können hier leider nicht die gesamten Blog-Artikel und -Kommentare wiedergeben. Eine Auswahl:

Auch Verwahrte sind Menschen, Auch für sie gelten Menschenrechte!
FUCHUR im Fair-wahrt-Aktuell 12.04.2012
„Ja, aber…“ Höre ich all jene sagen, die sich noch nie Gedanken gemacht haben, was Sinn und Zweck von „Verwahrung“ ist – und schon gar nicht, was es für den Einzelnen bedeutet und wie „gerecht“ (also nach Menschenrecht) diese durchgeführt wird.
Doktor hinter Gittern – die aussergewöhnliche Arztpraxis im „Pöschwies“
Dr. P.Z. im Fair-wahrt-Kommentar 27.03.2012: „Dümmlicher Report. Suggeriert, es werde für Gefangene und Verwahrte mehr getan auf medizinischem Gebiet als für Normalsterbliche…“
M.M. im Fair-wahrt-Kommentar 27.03.2012: „Mein Mann ist in Pöschwies inhaftiert unschuldig – und berichtet mir über alles. Seine Wirbelsäulenverletzung wird und wurde nie richtig behandelt…“
Berichte aus der Pöschwies im Februar 12
Prof. Dr. A. L. im Fair-wahrt-Kommentar 18.03.2012
„Höchsten Respekt aus den Niederlanden für Ihre tapfere Arbeit. Sie sind nicht allein! Wir sind in Gedanken bei Ihnen. Viel Erfolg und vor allem Kraft gewünscht…!“
Querulanten – präventiv wegsperren?
FUCHUR in FUCHURS Kolumne 28.01.2012
Der 47jährige Thomas Ruben (bis Januar dieses Jahres in der JVA Pöschwies inhaftiert) sei Zürichs bekanntester Querulant und wäre beinahe für unbestimmte Zeit weggesperrt worden. Er hatte am 1. August mit Platzpatronen in die Luft geschossen und sich auch schon mal als Polizist ausgegeben und Drogendealer ‚dingfest’ gemacht. Verletzt hatte er niemanden. Dr. Urbaniok wollte ihn verwahren! Die Justiz entschied – für einmal – anders. Er ist heute frei. Er hat umgehend der Schweiz, in der er viele Jahre lebte und unsere Sprache erlernte, den Rücken gekehrt und ist in seine Heimat in Kalifornien zurückgekehrt.

MEDIEN
Dr. M. Gmür in Schweiz5 „TimeToDo“

Am 27.04.2012 strahlte das Schweizer Online-Fernsehen Schweiz5 im Sendemodul von “TimeToDo” unter einem der regelmässigen Freitagsthemen „Recht und Unrecht“ ein ausführliches Gespräch aus mit Dr. Mario Gmür, dem bekannten Schweizer Gerichtspsychiater, Dozenten und Aotoren. Bulletin-LeserInnen und BesucherInnen unserer Homepage kennen Dr. Gmür schon aus seinen PPDkritischen Äusserungen in anderen Medien (siehe Bulletins 4+5). Hier nun einige bemerkenswerte Auszüge aus der genannten TV-Sendung:
Aus: „Recht und Unrecht“ (TimeToDo)
Norbert Brakenwagen: In (diversen Zeitungs)Artikeln kritisieren Sie eine Art von Beurteilung, die heute vorgenommen wird…
Dr. Mario Gmür: …Was ich kritisiert habe, ist (…) dass der Mensch eigentlich nur noch als Seele angeschaut wird, die vermessbar ist. Und das erinnert so ein bisschen an alte Zeiten, wo man so quasi den erbbiologischen Delinquenten bestimmte, und gewisse Psychiater (…) propagieren auch diese Messmethoden, auch vor allem für die Prognose. Das heisst der Mensch wird dann eigentlich nur noch so als Merkmalbündel aufgefasst das man vermessen kann, und es wird dann der zukünftige Verbrecher nach Punkten bestimmt. (…) zum Beispiel in diesem FOTRES. ‚Der hat soundso viele Punkte, also ist er gefährlich’. Und das ist äusserst problematisch.
N.B: (…) Man darf auch nie die Menschlichkeit ausser Acht lassen, ich finde es muss ja auch im Gericht unser oberstes Prinzip sein.
Sonst setzen wir uns auf die gleiche Stufe; (…) Also, das sollen wir uns auch im Gericht immer wieder durch den Kopf gehen lassen.
Dr. Gmür: …(Der Richter) ist auch nur ein Mensch, und Menschen können sich irren, und aus diesem Grunde sind solche definitive und zu langfristige Entscheide, wie zum Beispiel auch die lebenslange Verwahrung, eigentlich nicht nur eine Unmenschlichkeit, sondern es widerspricht jeglichem Prinzip der Aufklärung!
N.B: Jetzt haben wir ja im Vorfeld uns ein bisschen unterhalten und sind dann auf den Punkt gekommen, dass natürlich die Medien und die öffentliche Meinung da eigentlich ja unglaublich viel mit anschüren. (…) Beeinflusst das das Gericht und die Psychiatrie?
Dr. Gmür: Ja ich glaube. Ich glaube es ist tatsächlich so, dass (…) massenpsychologische Phänomene werden eigentlich geschürt. Und die Richter werden unter Druck gesetzt, meines Erachtens auch durch solche Psychiater die ich kritisiere. Die sagen: „Wir können ein Verbrechen verhindern, wir können die Kriminalität irgendwie auf Null herunterschrauben, wenn wir nur den richtigen Test anwenden und so weiter“, und ich meine das ist ein Unsinn. (…) Und die Richter stehen unter Druck; sie sind ja schliesslich auf ihre Wiederwahl angewiesen. Sie sind in diesem Sinne auch nicht unabhängig; ihr Name steht heute oft auch in der Zeitung. Und dann haben sie die Tendenz die Verantwortung zu delegieren an die Psychiater. Und der Psychiater wird dann der Richter in Weiss. Und das ist auch eine Verluderung des Rechtsstaates, wenn das in diese Richtung geht. (…) Aber ich würde sagen, das rechtfertigt meines Erachtens nicht, dass man von rechtsstaatlichen Prinzipien und Maximen und von medizinethischen Standards Distanz nimmt. (…)
N.B: Im Kanton Zürich haben wir uns ein paar Zahlen mal angeschaut; da waren es mal 30 (Verwahrte), plötzlich ein paar Jahre später sind’s 200. (…) Haben wir plötzlich mehr Verrückte oder so was? (lacht) Das würde ja noch naheliegen.
Dr. MG: (…) Wir haben tatsächlich eine Zunahme der Verwahrten und ich glaube es wird auch einmal zu einem ganz grossen Problem kommen im Strafvollzug, nämlich zu einem Ansteigen des Aggressionspegels, der auch gefährlich werden kann. (…) Das muss man einfach bedenken. Und ich glaube der Grund ist aber nicht die Zunahme der Verbrechen die wir mehr haben, sondern dass die Ideologie sich verändert hat. Die Psychiatrie hat eben einen Beitrag dazu geliefert, also diese modernen Psychiater die ich sehr in Zweifel ziehe. (…) Wir haben also eine ‚Versenkungsideologie’, die wieder eingerissen hat. Und das Zweite ist die Angst, das Angstklima und das Drohklima auf Seiten der Öffentlichkeit. Also wenn ein Psychiater jemanden freilässt oder das Gericht jemanden freilässt, und es hat sich als falsch erwiesen, dann entsteht fast eine Pogromstimmung gegen diese Verantwortlichen. In der umgekehrten Richtung kann man es zurzeit ja nicht nachweisen, wenn jemand zu Unrecht inhaftiert ist…
Und wir müssen einfach wissen; wir dürfen nicht eine radikale Gesellschaft sein, wir dürfen nicht extremistisch sein, sondern wir müssen den Mittelweg beschreiten und das Prinzip Hoffnung aufrechterhalten. Und Perfektionismus ist auf diesem Gebiet nicht möglich,ausser man lässt es zu, dass wir eine totalitäre Gesellschaft werden, mit einer totalitären Psychiatrie, das geht zur Zeit ein bisschen in diese Richtung.
N.B: Da wäre doch gerade meine nächste Frage angesetzt, bedeutet das, dass die Psychiatrie oder die Psychiater plötzlich eine ganz andere Machtstellung einnehmen in diesem juristischen Thema, und, wie weit werden da plötzlich ethische Grundlagen ausser Acht gelassen?
Dr. Gmür: Ja, ich würde sagen. Also ich stelle fest: bei der Psychiatrie innerhalb der Justiz ein Dominanzstreben, sozusagen, ein Machtstreben; ich würde fast sagen, ein Cäsarenwahn von einzelnen Psychiatern, die ich nicht mit Namen nennen will hier, die meinen, sie seien eben wirklich die Götter in Weiss, die Richter in Weiss, und sie können bestimmen. Ich finde, das ist eine Entwicklung, die man in Frage stellen muss (…)
N.B: Das wirft doch ein grosses Problem auf. Denn, wie gesagt, wir haben ja das höchste Gut, neben dem Leben, ist die Freiheit des Menschen.
Dr. Gmür: Ja. (…) Ich habe (auch) sehr viele psychiatrische Patienten gesehen (…), die schmoren, Tage, Wochen, Monate, sogar jahrelang in Untersuchungshaft, in Einzelhaft. Ein Schizophrener; Sie müssen sich das mal vorstellen!
N.B: Ja, das verschlimmert es ja noch! 
Dr. Gmür: Oder auch in der Strafanstalt, (…) und das ist ja gegen die ärztliche Kunst; das müsste eigentlich angezeigt werden! Es geht nicht, dass ein Schizophrener mit Medikamenten abgefüllt wird und 24 Stunden in Untersuchungshaft verbringt, weil die Klinik ihn nicht will! Da finde ich, das muss thematisiert werden. Ich finde, es müssten auch Kommissionen eingesetzt werden, die das untersuchen. (…) Und wir haben eben heute oft die Tendenz, dass Kliniken schwierige Patienten nicht wollen. (…) Also, vereinfacht gesagt: es wird der Kriminelle nach Punkten bestimmt, also der zukünftige Verbrecher. Und diese Gattung, möchte ich fast sagen, von Psychiatern, die sozusagen aufgeboten werden um eine psychiatrisch belegbare Säuberungsaktion von Kriminellen in unserer Gesellschaft zu bewerkstelligen. Und das sehe ich eigentlich eher fragwürdig. Die Psychiatrie muss sich an ihre eigenen Prinzipien halten, an ihre eigenen medizinethischen, psychiatrieethischen Qualitätsstandards und darf sich nicht von der Politik oder von der Justiz vorschreiben lassen.
(Moderator zitiert Neue Zürcher Zeitung vom 24. November 2011):
„Den wahnwitzigsten Ausdruck findet solche Messund Zahlengläubigkeit in dem vom Züricher Forensiker Frank Urbaniok mit Unterstützung einer Pfeffersprayfirma Piexon Hunderte von Faktoren umfassende Prognoseinstrument FOTRES, das die Rückfallwahrscheinlichkeit errechnet und es als obligate Grundlage für die Entscheidung über die Massnahmeindikation propagiert wird.“
Dr. Gmür: (…) Es kommt noch viel schlimmer in der Zukunft. Wissen Sie, heute mit dem Fortschritt in der Genetik und der Hirnforschung (…) wird jetzt auch auf diesem Wege wieder angeschlossen an die erbbiologische Vergangenheit, wo man den Schädel vermessen hatte und den Verbrecher bestimmt hatte. Und heute passiert das wissenschaftlich hochkarätig. Und es ist eine Frage des Persönlichkeitsschutzes auch, des Schutzes der Intimsphäre und muss ganz sicher auch in den nächsten Jahren zu einem Hauptthema der Politik werden.
Das komplette Transkript der Sendung (23 Seiten in Broschürenform) kann bei uns bestellt werden.

Verwahrung in Deutschland
ZDF-Zoom vom 3. Mai 2012

Auszüge aus der Sendung:
Moderator: „Hätte das Wohnheim für Sicherheitsverwahrte nicht mit den Anwohnern besprochen werden müssen?“ Das will ich vom zuständigen Sicherheitsrat Ralph Kleindieg wissen.
R. Kleindieg: „Wir müssen mit der Situation jetzt umgehen, wir haben auch damit gerechnet, dass es Proteste gegen diese Entscheidung einer Unterbringung geben wird. Aber es gab keine Alternative dazu, eine Unterbringung auf unserem Stadtgebiet vorzunehmen.
Und die Vorteile einer gemeinsamen Unterbringung sind grösser als eine Unterbringung einzeln, die dann auch weniger Betreuung, unter Umständen auch weniger Sicherheit bieten würde.“
(…)
Moderator: Die Behörden wirken überfordert. Kamen die Freilassungen wirklich so überraschend? „Absolut nicht!“, sagt mir der Jurist und Psychologe, Dr. Michael Angst. Er beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Sicherungsverwahrung. Die Urteile und damit auch die Freilassungen waren völlig absehbar, sagt er. Immer wieder hatten Rechtsexperten die Gesetzgeber gewarnt.
M. Angst: „Es ist ja nicht, dass da irgendwelche durchgeknallten Richter in Strassburg sich da über die wunderbare Rechtssprechung in Deutschland hinweggesetzt haben, sondern dass sie mal deutlich gemacht haben, dass Deutschland in den vergangenen 13 Jahren massivst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hat. Und das muss man sich dabei immer klar machen, dass wir uns eigentlich schämen müssen, dass wir überhaupt bereit waren, solche Gesetze einzuführen.“
Moderator: „Warum waren wir bereit?“
M. Angst: „Weil die Politik sich die Aufgabe gesetzt hat, der Bevölkerung vorzugaukeln, dass man 100%ige Sicherheit gewähre, und dafür war jedes Mittel recht. ‚Wegsperren für immer’ und das kam gut an bei der Bevölkerung. Und das wird von den Medien gefördert, und es werden entsprechende Ängste geschürt bis auch in der Bevölkerung das angekommen ist: ‚die Sexualstraftäter sind unser grösstes Problem’.“
Moderator: Dabei hat Michael Alex in einer Grossraumstudie herausgefunden, dass Gutachter sich auch täuschen können. Sie hatten Häftlinge als besonders gefährlich eingestuft. Aber nur ein Bruchteil der Häftlinge wurde nach ihrer Freilassung wieder wegen Gewaltoder Sexualdelikte auffällig. Der grösste Teil der Prognosen sei also falsch gewesen.
Moderator: „Das heisst?“
M. Angst: „Dass die Gutachter sich in sehr vielen dieser Fälle täuschen. Dass also die Gefahr, dass man jemanden für gefährlich hält, obwohl er nicht gefährlich ist, viel grösser ist als die umgekehrte Gefahr, dass man jemanden für ungefährlich hält und sich dann aber doch eine Gefährlichkeit ergibt.“
Moderator: Dass Gutachter-Prognosen nicht immer leicht nachzuvollziehen sind, zeigt der Fall in Augsburg: Beim Prozess vor 10 Jahren wurde Michael W. für psychisch nicht gestört eingestuft. Jetzt behaupten Gutachter genau das Gegenteil. Der Mörder von Romana Gilgs Tochter sei psychisch gestört. Denn nur dann kann er nachträglich in Sicherheitsverwahrung kommen. In den 10 Jahren, die er in Haft sass, wurde er nur zwei Jahre therapiert. Viel zu wenig, sagt Vanessas Mutter.
R. Gilgs: „Es geht hier nicht um juristische Feinheiten, die nützen weder mir noch dem Täter etwas. Es geht darum, wie lang er mit seinen Fähigkeiten, die er hat, so umzugehen weiss, dass er keine Gefahr mehr ausgeht, und da hat jeder ein Recht auf psychische Hilfestellung, ob er krank ist, bloss auffällig ist oder ernsthaft gestört. In dem Moment wo er ein schwerer Straftäter ist, kommt er mit den Regeln unserer Gesellschaft nicht klar und muss psychisch, psychologisch, therapeutisch, sozialtherapeutisch etwas dazulernen, um mit seinen Mitmenschen und seiner Frustration und seiner Aggression zu leben, ohne andere zu gefährden!“ (…)
Moderator: (…) in Holland (hat man) schon vor 12 Jahren (…) eine spezielle Einrichtung für untherapierbare Straftäter geschaffen. ‚Veltzicht’ ist eine staatliche Klinik für psychisch kranke Straftäter. Hochgesichert. Mit Elektrozäunen und Wassergräben. Doch auf dem 40 Ha grossen Klinikgelände gibt es auch eine Abteilung, in der es nicht mehr um klinische Behandlung geht. Die sogenannte ‚LongStay’-Abteilung. Dr. Tom Lehnen ist therapeutischer Leiter der Station. (…)
T. Lehnen: „Was wir versuchen, ist so optimal wie möglich zu leben, innerhalb der Möglichkeiten, die es gibt. Und das Schönste unseres Systems ist, dass Leute mit einer Störung nicht im Gefängnis sitzen, wie das bei Euch ist.“
Moderator: 6 von 40 Patienten wohnen sogar in (…) Bungalows. Es sollen noch mehr werden. Doch auch in Holland ist es nicht leicht, Geld zu bekommen für Sexualstraftäter, sagt Tom Lehnen. Auch wenn die ‚Long-Stay’Bewohner den Staat eigentlich weniger kosten als andere Psychiatriepatienten.
„Können Sie denn der Bevölkerung vermitteln, dass Sie Menschen, die Straftaten begangen haben, die noch als gefährlich gelten, die auf so luxuriöse Weise unterbringen?“
T. Lehnen: „Das Teure in diesem Fachbereich ist das Personal. Aber das Personal gibt es hier schon. Und die Leute, die hier wohnen, machen das selber, kochen selber, machen sauber und sorgen für sich selber, und das ist relativ billig.“
Moderator: Das holländische Modell stösst nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil auch auf Interesse in Deutschland. Denn bis zum 31. Mai 2013 sollen die Gesetze zur Sicherheitsverwahrung neu geschrieben werden. Auch neue Therapieund Unterbringungskonzepte müssen entwickelt werden. Die Politik muss jetzt nachholen, was sie all die Jahre versäumt hat.
Und die Richter in Augsburg? Sie stehen vor einer schwierigen Aufgabe. Sie sollen jetzt entscheiden, ob eine Sicherheitsverwahrung für Vanessa Gilgs Mörder noch verfassungsgemäss ist. Im Sommer soll das Urteil verkündet werden.
„Was passiert wenn er freigelassen wird(…)?“
R. Gilgs: (Mutter der ermordeten V. Gilgs) „Dann kann ich nur beten, dass er, irgendwie, dass Gott sich seiner annimmt und dass er irgendwie versteht, dass er die Verantwortung für sein Leben hat und dass er an sich arbeiten muss und sich das einfach unter keinen Umständen wiederholen soll.“
Moderator: „Hat er noch ein Recht auf ein Leben?“
R. Gilgs: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben.“
Moderator: „Auch der?“ R. Gilgs: „Auch der.“
Das komplette Transkript der Sendung (4 Seiten in Broschürenform) kann bei uns bestellt werden.

Monster und Bestien
Mathias Ninck*, „Magazin“-Redaktor, schrieb im Tages Anzeiger vom 5. März 2012 unter obigem Titel folgenden Artikel:
Die Wiederholungstat des Verwahrten M. W. in Basel, vergangene Woche vom „Blick“ publik gemacht, wühlt auf. Kein Mensch, der diese Tat nicht zutiefst bedauert. Die Wut auf den Täter ist nachvollziehbar. M. W. muss zur Rechenschaft gezogen werden, nur so wird das entstandene Sühnebedürfnis ein Stück weit befriedigt. Auch die Frage erlaubt, ob es Fehler im System gibt und wer allenfalls dafür verantwortlich ist.Gefährlich ist es aber, wie jetzt die Gefühle geschürt werden, um Politik zu machen. Politik für ein totalitäres Justizsystem, das mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat. Der „Blick“ titelt Seite 1: „Skandal: Verwahrt aber frei!“ Und darunter: „Weitere fünf Verwahrte laufen draussen frei herum!“ Im Subtext heisst das: Es ist ein Skandal, dass Verwahrte überhaupt je wieder in Freiheit kommen. Diese Meinung ist populär. Wer sie vertritt, tut dies ohne Risiko. In den Augen sehr vieler Menschen sind verwahrte Straftäter „Sexmonster“, die, kaum sind sie frei, eine Frau anfallen.
Die Verwahrten, etwa 200 in der Schweiz, werden heute dämonisiert. Man sieht in ihnen Monster und Bestien, jedenfalls keine richtigen Menschen. Es wird die Haltung propagiert: Weg mit Ihnen! Und das mit gutem Gewissen. Wer sich der Haltung widersetzt, wird mit Hilfe von Medienkampagnen fertig gemacht. Richter, Psychiater, Gefängnisdirektoren können ein Lied davon singen.
Die totalitäre Haltung steht im Widerspruch zu unserer liberalen Gesellschaftsordnung, der wir den sozialen Frieden im Land verdanken. Soll einer, der wie M. W. über 20 Frauen vergewaltigt hat, keine Menschenrechte mehr haben? Doch! Selbst ein schwer gestörter Mann, der bestialisches getan hat, muss eine rechtstaatliche, korrekte Behandlung erwarten dürfen.
Warum? Eine Antwort lautet: Weil Menschen sich ändern können. Es gibt Straftäter mit schwersten Delikten, die sich wieder in die Gesellschaft einfügen und ein normales Leben führen. Das ist keine Behauptung, sondern ein Fakt. Und zwar ein vielfach belegter. Deshalb man in unserem Justizsystem ein aufwändiges Verfahren etabliert, um in regelmässigen Abständen zu prüfen, ob sich ein Straftäter allenfalls geändert hat, ob man ihm einen Vertrauensvorschuss gewähren könnte.
An dem Verfahren wirken Psychiater mit, Mitarbeiter der Justizvollzugs, Fachkommissionen, Richter. Sie alle sind angesichts des gesellschaftlichen Grundstimmung sehr vorsichtig und geben im Zweifelsfall keine Chance mehr, und wenn sie es doch einmal tun, dann langsam und in kleinen Schritten und bei starker Überwachung: Der Straftäter soll sich bewähren. Tut er dies über all die Jahre hinweg, die solche Vollzugslockerungen dauern, kommt er vielleicht in Halbfreiheit und in ein Arbeitsexternat. So war das auch beim jetzt rückfälligen Verwahrten aus Basel.
Ihn in Halbfreiheit zu lassen war aus damaliger Sicht richtig, es ist aus heutiger Sicht falsch. Wie ist ein solcher Widerspruch möglich? An dieser Frage scheitern zurzeit viele. Es gibt zwei Antworten. Zum einen existiert keine absolute Sicherheit, schon gar nicht bei der Beurteilung von Menschen. Psychiatrische Gutachten sind nie mehr als Annäherungen. Zweitens: Richtersprüche sind nie mehr als Beurteilungen von Beweismitteln, sie sind keine absolute Wahrheit. Es gehört zum Rechtsstaat, dass Fehlurteile möglich sind.
Das ist natürlich beunruhigend, aber es gibt keine Alternative. Der Rechtsstatt ist der Kern unseres Systems. Unser Rechtsstaat ist in einem demokratischen Prozess ausgehandelt worden, die Spielregeln sorgen dafür, dass Täter sich gegen Beschuldigungen wehren können, dass nicht Vermut ungen zählen, sondern Beweise, und dass Angeklagte nach ihrem Verschulden bestraft werden, nicht nach Ihrer Tat.
Das alles setzt voraus, dass man von unmittelbarem Rachebedürfnis des Opfers ein wenig abrückt und die Tat in ihrem Zusammenhang betrachtet. Dazu gehört auch, dassman Untersuchungen anstellt zur Gefährlichkeit eines Täters. Es ist eine grosse, schwierige, fehlerträchtige Arbeit. Zivilisierte Gesellschaften übertragen sie Richtern.
* Der Autor befasst sich seit Jahren mit der Problematik der Verwahrung. 2009 kritisierte er die Luzerner Behörden, weil sie dem Verwahrten M. W., 17 Jahre nach der letzten Tat Vollzugslockerungen verweigerten – obwohl zwei Gutachter und die Fachkommission zur Überprüfung gemeingefährlicher Täter solche empfohlen hatten. Das Luzerner Verwaltungsgericht ordnete später Vollzugslockerungen an.

«Die Justiz kuschelt nicht»
Interview mit Bundesrichter Hans Wiprächtiger

«alle haben derart ‚Schiss’, einen Verwahrten zu entlassen, dass die Situation in verschiedenen Fällen unhaltbar geworden ist» Hans Wiprächtiger war «ein Bundesrichter zum Anfassen», was ihm nicht nur Lob einbrachte. Nun geht
er nach 22 Jahren in Pension – und plädiert für Augenmass im Strafrecht. (Interview: Vera Bueller)
Beobachter: Ihnen ist immer wieder vorgeworfen worden, sie verträten eine Kuscheljustiz mit zu milden Strafen. Haben Sie…? Hans Wiprächtiger: Vorerst einmal: Der Begriff «Kuscheljustiz» ist zwar sehr prägnant und in allen Köpfen. Aber er stimmt einfach nicht. Die Justiz kuschelt nicht. Dass ich immer für ein gerechtes Strafrecht eingestanden bin, ist korrekt
Das Volk empfindet das oft anders. Etwa wenn es um Urteile im Zusammenhang mit Rasern oder Schlägern geht und das Gericht zu viel Verständnis für die Täter zeigt. Auf den ersten Blick mag es seltsam erscheinen, wenn solche Täter beispielsweise nur eine bedingte Strafe bekommen. Immerhin werden 80 bis 90 Prozent aller Urteile bedingt ausgesprochen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dabei viel zu wenig bedacht, dass die bedingten Strafen eine wichtige Funktion erfüllen.
Was bedenkt denn die Öffentlichkeit zu wenig?
Für mich ist bei der Bestrafung die Resozialisierung der Hauptzweck. Die Warnwirkung einer bedingten Strafe gross. Wir geben den Tätern damit eine neue Chance, die auch in den meisten Fällen genutzt wird. Dies trägt zur Sicherheit aller bei und führt letztlich zu weniger Kriminalität! Zu erwähnen ist zudem, dass wir trotz einem liberalen Strafrecht verglichen mit
Europa und vor allem mit den USA in der Schweiz eine sehr kleine Kriminalitätsrate haben.
Dennoch glauben viele, dass die Kriminalität hierzulande steigt. Wie erklären Sie sich das? Primär mit tendenziösen Berichterstattungen in den Medien und einer Instrumentalisierung des Strafrechts durch gewisse rechtsbürgerliche Politiker.
Instrumentalisierung durch die Politiker?
Ja, die fetten Schlagzeilen über Verbrechen geben den Politikern die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern und so noch härtere Gesetze zu fordern. Damit befriedigen sie ein angebliches Grundbedürfnis im Menschen, nämlich dem nach Vergeltung und Bestrafung. Positive Meldungen und Statistiken haben es da schwer.
An welche positiven Meldungen denken Sie?
Im November hat beispielsweise das Bundesamt für Statistik bekannt gegeben, dass die Kriminalitätsrate in der Schweiz rückläufig ist und mit dem neuen Strafrecht die Rückfälle insgesamt abgenommen haben. Diese äusserst erfreuliche Nachricht wäre es wert gewesen, medial besonders aufbereitet zu werden, was ich vermisst habe. Aber wenn etwas Negatives passiert, sind die Medien sofort zur Stelle und bauschen dies auf. Dann wird auch noch Rechtsprofessor Martin Killias zitiert mit seiner Haltung, die den Er-kenntnissen aller anderen profilierten Kriminologen entgegensteht.
Martin Killias ist wie Sie Sozialdemokrat. Andere Parteigenossen wie Nationalrat Daniel Jositsch und alt Bundesrat Moritz Leuenberger fordern ebenfalls eine härtere Justiz – Stichwort «Nulltoleranz».
Das stimmt. Es gibt in meiner Partei leider einige wenige, welche die Realität nicht wahrnehmen. Es gibt bei uns aber auch viele andere Stimmen. Ich stehe da überhaupt nicht alleine da!
Wie sieht es diesbezüglich im Bundesgericht aus? Sind Sie mit Ihrer Meinung im meist 5köpfigen Gremium oft unterlegen? Ich habe mich im grossen Teil meiner Amtszeit mit meiner liberalen Politik oft durchsetzen können. Aber natürlich gibt es per se Unterschiede in der Grundhaltung der einzelnen Richter, die dann ihren Ausdruck in einer unterschiedlichen Rechtsprechung finden. In der heutigen Zusammensetzung der Abteilung ist die Zusammenarbeit schwieriger geworden.
Ist Rechtsprechung also immer auch Politik?
Selbstverständlich. Das ist auch richtig so. Es braucht Richter mit einer gesellschaftspolitischen Überzeugung und nicht solche mit einer Wischiwaschi-Haltung. Doch aufgepasst: Ich spreche nicht von Parteipolitik. Es ist fatal, wenn sich Richter in der Pflicht ihrer Partei fühlen oder mit dem Parteibuch in der Hand Recht sprechen.
Folglich fallen Urteile je nach gesellschaftspolitischer Haltung der Richter so oder anders aus? Dies ist insofern richtig, als Richter von äusseren Faktoren geprägt sind, je nachdem, ob sie alt oder jung sind, ob sie in einem Arbeitermilieu oder auf dem Zürichberg aufgewachsen sind und so weiter. Sie müssen sich aber dessen bewusst sein und sich immer wieder hinterfragen. Sie dürfen nicht befangen sein. Zumal der Ermessenspielraum bei der Rechtsauslegung und der Urteilsfindung in gewissen Bereichen gross ist.
Für den Täter, der als Folge einer ungünstigen Zusammensetzung des Gerichts verwahrt wird, ist das ein schwacher Trost. Stimmt, begründen kann man jedes Urteil. Aber immerhin hat ja Ermessen pflichtgemäss und
nach nachvollziehbaren Kriterien zu erfolgen. Es darf nicht in Willkür ausarten. Aber je nach Beurteilung kann es einen Freispruch oder vielleicht 20 Jahre geben. Klar, das ist schwer vermittelbar.
Wie gehen Sie damit um? Haben Sie sich als Richter auch schon geirrt? Wir hatten unlängst einen Fall einer Drogenprostituierten zu beurteilen, die ihrem Freier für 50 Franken quasi freie Hand gab, um mit ihr «alles» machen zu dürfen. Dieser ging dann allerdings zu weit, schleppte sie in einen Keller und folterte sie. Ich war zuerst nach dem Studium der Akten der Meinung, dass man den Mann nicht verurteilen könne. Ich habe dann aber in der Verhandlung meine Ansicht geändert und bin wie zwei andere Kollegen zu einem Schuldspruch gekommen. Der Entscheid fiel wegen mir 3:2 aus. Es trat der seltene Fall ein, dass ich in der öffentlichen Verhandlung meine Meinung geändert habe.
Im Fall des Nacktwander-Verbots in Appenzell blieben Sie in der Minderheit. Sie sind also fürs Nacktwandern? (lacht) Nun, das nicht gerade. Aber ich finde, es ging hier um eine Bagatelle, eine harmlose Extravaganz, für die das Strafrecht nicht zuständig ist. Dennoch hat unser Gericht zu dem Fall 24 Seiten verfasst!
Wenn das eidgenössische Parlament Gesetze verabschiedet, die der Verfassung widersprechen, müssen Sie diese dennoch anwenden. Braucht die Schweiz ein Verfassungsgericht?
Ja, das wäre richtig. Es ist ein Unding, dass wir zwar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg folgen müssen, wenn dieser entscheidet, dass ein Schweizer Urteil menschenrechtswidrig ist, dann aber innerstaatlich andere Regeln gelten . Darum bin ich für die Verfassungsgerichtsbarkeit, die es in sämtlichen Kantonen ja seit jeher schon gibt. Aber das wird kaum je Realität. Zu beachten ist allerdings, dass wir schon jetzt Urteile auf ihre Verfassungsmässigkeit prüfen. Es ist dann aber am Parlament, das Gesetz anzupassen.
Sie haben den Europäischen Gerichtshof angesprochen. Bei der Frage der Verwahrung könnte dieser dereinst eine Rolle spielen, weil Verwahrte in der Schweiz de facto le-benslänglich verwahrt bleiben. Widerspricht das nicht den Menschenrechten? Eindeutig!
Würden Sie sich freuen, wenn ein Verwahrter sein Urteil nach Strassburg weiter ziehen würde?
Ich fände das sinnvoll. Ich kann mir Konstellationen vorstellen, bei denen dies der Fall ist, vor allem im Zusammenhang mit einer nachträglichen Verwahrung oder mit der Entlassung aus einer Verwahrung. Seit einigen Jahren haben einfach alle derart «Schiss», einen Verwahrten zu entlassen, dass die Situation in verschiedenen Fällen unhaltbar geworden ist. Ich spreche hier in erster Linie Justizdirektionen an, die zuständig sind, aber natürlich auch Gutachter und Gerichte. Anderseits gibt es aber auch Verwahrte, die man wirklich nicht mehr rauslassen darf.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Ich denke an D. L., der die Wahnvorstellung hat, in einen schönen weissen Bauch stechen zu müssen. 1985 hat er eine junge Prostituierte so getötet. Seither wurden immer wieder Gutachten über ihn erstellt und er hat keinerlei Fortschritt gemacht. Er ist in der Verwahrung ein «lieber Siech», aber rauslassen darf man den nicht!
Und wie sieht es mit den zu Unrecht verwahrten aus? Davon gibt es leider auch einige. In meinem letzten Urteil während meiner Amtszeit ging es um einen solchen Fall: Ein Alkoholiker und Schläger, der wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verstiess, , wurde 2002 als Gewohnheitsverbrecher verwahrt. Nach neuem Recht wäre das nicht mehr zulässig, weil kein Anlassdelikt gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB begangen worden ist. . Die Zürcher Justiz hatte sich einfach über ein Gutachten hinweggesetzt, das die Entlassung des Verwahrten empfahl, weil keine Gefahr schwerer Delikte bestand.
Folglich haben Sie das korrigiert?
Ja. Aber natürlich muss er in Freiheit engmaschig betreut werden. Dass unsere Abteilung hier einen Verwahrten rausholen konnte, ist für mich ein schöner Abschluss meiner Tätigkeit als Bundesrichter.
Gutachten, aber auch Behörden und Kommissionen spielen für die Urteilsfindung eine immer wichtigere Rolle. Inwieweit ist ein Richter mit seinen Entscheidungen noch frei? Es ist zugegeben schwierig, Gutachten infrage zu stellen. Aber wir müssen diese auch überprüfen und sie gegebenenfalls als willkürlich oder falsch zurückweisen können. Die Herren in Weiss sind für uns nicht die Götter in Weiss! Dies gilt insbesondere auch für aussagepsychologische Gutachten. Das sind mitunter die schwierigsten Fälle.
Konkret wann?
Wenn Sie z.B. in einem Scheidungsfall ein vierjähriges Kind vor sich haben und das redet vom «Schnäbi», das der Vater während des gemeinsamen Bades berührt habe, und so weiter. Stimmt das? Und wenn ja: Wie muss man das einschätzen? In unserer Generation hiess es immer, die Väter müssten endlich auch netter und zärtlicher mit ihren Kindern umgehen. Darum sind diese Fälle unendlich schwierig zu beurteilen – trotz den Gutachten. Generell hat sich einerseits die Situation bei den Gutachten in letzter Zeit jedoch verbessert, es sind junge, gut ausgebildete und forensisch sensibilisierte Gutachter nachgekommen, die den Anforderungen von uns Juristen genügen. Es dauert auch nicht mehr zwei drei Jahre, bis ein Gutachten vorliegt. Andererseits wurden die Richter vermehrt geschult, damit sie die Gutachten besser verstehen und auch hinterfragen.
Inwieweit spielt der Zeitgeist bei den Gutachtern und in der Justiz eine Rolle? Wie haben Sie das im Laufe Ihrer 22 Jahre am Bundesgericht erlebt?
Eine repressivere Haltung, wie sie generell heute erkennbar ist, lässt sich auch bei den Gutachtern feststellen. Das ist meines Erachtens fatal. Gutachter haben ebenso wie Richter Fälle möglichst objektiv anzugehen. Und Gutachter haben ihr Fachwissen zum Tragen zu bringen, das ausschliesslich medizinischer Natur ist, und sich nicht von rechtspolitischen Überlegungen leiten zu lassen. Das war früher anders.
Welche persönliche Voraussetzung braucht es fürs Richteramt? Ein Richter muss neben fachlicher Kompetenz Objektivität, Sozialkompetenz, Mut und Unab-hängigkeit besitzen. Er muss im direkten Kontakt Sie müssen nun aus Altersgründen zurück mit den Leuten vor Gericht vor allem auch ein treten. Gibt es eine Art Vermächtnis, das Sie
einfühlsamer Mensch bleiben und darf nicht die starre Maske der Macht aufsetzen. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die Leute eher Furcht haben, ihm gegenüber zu treten – so wie wenn sie zum Zahnarzt müssen. Diese Angst muss man den Leuten nehmen und ihnen richtig zuhören. Sie müssen sich ernst genommen fühlen. Damit erhöht man die Akzeptanz unserer Urteile und trägt im Strafrecht etwa auch zur Resozialisierung des Täters bei.
hinterlassen?
Mein grosses Anliegen ist, dass wir unser liberales Strafrecht behalten und die Strafe nur als letztes Mittel einsetzen. Dauerndes Strafen wertet das Strafrecht ab.
Hans Wiprächtiger, 68, ist SP-Mitglied, war seit 1989 Bundesrichter und kämpfte für ein liberales Strafund Strafprozessrecht. Wiprächtiger hat über 60 Fachpublikationen veröffentlicht, so asl Herausgeber und Autor von Kommentaren zum Strafgesetzbuch, zum Bundesgerichtsgesetz und zur Strafprozessordnung

BRIEFZITATE
Eine aus aktuellen Gründen stark reduzierte Auswahl:

Dr. Mario Gmür: „Vielen Dank für die Zusendung der Auswertungen. Ich habe am letzten Freitag ein einstündiges Interview im Fernsehen Schweiz5 gegeben über das Thema Forensische Psychiatrie“ (siehe Auszüge davon hierin ab Seite 12!
Herr P.A. in Spanien (per Mail): „…Ich möchte Gönner sein, finde eure Arbeit bitter nötig und werde gleich nochmals 100 Franken spenden.“ Antwort von Fuchur: „…Ich habe dieses Mail an Beat weitergeleitet, da er keinen Zugang zum Internet hat…“ Rückantwort von Herrn P.A. in Spanien: „…ich dachte Internet sei heutzutage ein Menschenrecht?!“
Europäisches Komitee zur Verhinderung von Folter (…) CPT in Strassburg: „Wir bedanken uns für das Zusenden der Ergebnisse der von Ihnen (…) durchgeführten Umfrage unter Sicherheitsverwahrten. Diese Information kann sehr hilfreich sein für unsere Arbeit zu den Haftbedingungen in der Schweiz.“
Kleiner Auszug aus unserer Antwort darauf:
„Das Hauptproblem der Verwahrten und Massnahmegefangenen auf unbestimmte Zeit
in der Schweiz liegt einerseits in allzu schwammigen (Willkür erleichternden!) Gesetzen und andererseits in einer immer stärkeren Beeinflussung der forensischpsychiatrischen Gutachten und der entsprechenden Urteile und Überprüfungsentscheide durch politischen und medialen Druck. (…) Gebotene Differenzierung und das Verhältnismässigkeitsprinzip leiden alarmierend darunter.“
Frau Dr. G.M. in Deutschland: „…möchte Ihnen sagen, dass ich hoffe, dass Sie sich nicht entmutigen lassen. (…) Die Sicherheitsverwahrung (ist), so wie sie zurzeit vollzogen wird, ein groteskes und menschenunwürdiges Exempel menschlicher Unvernunft und leider auch Niedrigkeit. Sobald man mit Richtern und sonstigen Akademikern spricht, sind alle der Ansicht, es müsse etwas verändert werden am Strafvollzug – ich denke und glaube, dass sich die Vernunft durchsetzen wird.“

Die IG „Fair-wahrt?“ wünscht eine friedliche
und in uns Allen die Hoffnung stärkende Weihnachten
und
ein glückbringendes neues Jahr

Ein 2012, das uns Allen mehr Lebensfreude, mehr Gerechtigkeit und vor allem mehr Freiheit bringt! AUFRUF!

Aufruf!

An alle Angehörigen und Freunde/Freundinnen
von verwahrten, unter einer Massnahme auf unbestimmte Zeit inhaftierten oder in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung festgehaltenen Mitmenschen.

Nun können auch Sie sich organisieren!
Eine Interessengemeinschaft ist derzeit im Aufbau für Angehörige und Freunde/ Freundinnen von Verwahrten/Massnahme-Inhaftierten sowie in psychiatrischen Institutionen Festgehaltenen – schon jetzt unterstützt von prominenter Seite! SOLIDARITÄT wird ab sofort gross geschrieben! Direkter Kontakt bei:
Frau Marion Mansour, m.mansour@gmx.ch
Oder schriftlich über:

IG „Fair-Wahrt?“
c/o

Beat Meier, abt 60plus, Wilstrasse 51, CH-5600 Lenzburg

Meine Meinung

Seine Stimme bebt vor Aufregung. „Häii du! Häi nomal!“ hängt er immer wieder seinen schwer ver- ständlichen, empörten Worten hintenan, als er mir sein Leid klagen will. Der Mann mit dem ewig treuher- zigen Lächeln, welches jetzt wieder einmal etwas ge- quält wirkt – gerät bei innerer Erregung leicht in ein gepresstes, atemloses Stottern. „Er dörf-ich nid!“ jetzt war’s deutlicher. „Er dörf-ich nid! Häii-äi-äi!“ M. ist 56 – jedenfalls hat er mir diese Zahl mal mit dem Finger an die Wand gezeichnet. Schlohweisses Haar, dem äusserlichen Eindruck nach eher ein Mitte- 60er, das treuherzige Gemüt etwa eines 8Jährigen. Gut möglich, dass er mir eigentlich eine 65 an die Wand malen wollte. Ich verstand schliesslich soviel: M. war vom Betreuer erwischt worden, als er mit seinem Vor- mund telefonierte. Die Kabine steht direkt vor dem Werkraum. Kurz zuvor hatte darin B., ein Arbeitskolle- ge, scheint’s längere Zeit telefoniert – wie schon oft, auch während der Arbeitszeit. Wie schon oft auch unter den Augen des Werkmeisters. „Er dörf-ich nid! Häii!“. „Und- und…, ich muss immer schaffe du – immer schaffe, ha-han Ruggeweh du, er nid. Und er muss nid schaffe-ich muess! Häi nomol!“ Einfach aus der Kabine gezogen hätte ihn der Chef, erklärte mir M. dann am Abend, bei einem per- sönlichen Gespräch zu dem Vorfall. Dabei hätte er doch unbedingt mit seinem Vormund telefonieren müs- sen. Der käme nämlich am nächsten Freitag! Aber mit dem Abeitsbetreuer, „näi-näi!“, mit dem Chef hätte er schon wieder „Fride gmacht“, entgegnet er mir, als ich ihm sage, er dürfe es diesem ruhig sagen, wenn er sich nicht gerecht behandelt fühle. „Näi-näi! Süsch macht er Rapport, du! Wäisch!“ Nun ist sein Lächeln wieder die pure Treuherzigkeit. B., „dem Chef sein Liebling“, wie allenthalben ge- munkelt wird, „darf“ vieles, was andere nicht dürfen, weil sie Schelte, Kürzung des (äusserst kargen) Arbeits- geldes oder einen Rapport befürchten müssen. B. „darf“ zum Beispiel die Arbeit ohne Folgen auch sonst meist problemlos verlassen, wenn er Lust hat. Öfters

schaut er, bequem sitzend in einem der Plastiksessel im Hinterhof, dem Betreuer zu und plaudert gemütlich auf ihn ein, während dieser für ihn den Holzblock schleift oder sonst eine B. zugeteilte Arbeit für ihn macht. B. der „Liebling“, der alles „dörf“. B., 23, ist ein schlaues Kerlchen, ein gekonnter Manipulator. Aber auch er gehörte wohl kaum hier- her; im Grunde, ebenso wie M., Opfer von Behörden und/oder Verwaltungen ohne Augenmass, ohne den geringsten Zugang zu den verletzten Seelen jener, über welche sie entscheiden. Heute kaum viel anders als zu Zeiten der Zwangsversorgten, Zwangssterili- sierten, Entrechteten, Verdingkindern und in Heimen Ausgebeuteten. B. ist wie die junge ‚Version’ von M. Er zittert wie ein Greis; Nebenwirkungen der starken Medikamente, glaub’s. Wie wohl auch sein schwam- miges Gesicht. B. war früher in der Psychoklinik, da, wo er nicht sein wollte, wochenlang ans Bett gefesselt worden, bis er schliesslich ausrastete und bei der ers- ten Gelegenheit einen Pfleger angriff. Jetzt sitzt er schon lange in dieser Abteilung der Strafanstalt Pöschwies und wartet auf die scheinbar nie kommen wollende Gerichtsverhandlung. B. war also gewalttä- tig und wäre es heute vielleicht weiterhin, ohne die ständigen starken Medis. Vielleicht, weil er es nicht erträgt, abwertend behandelt zu werden. Und weil er nicht endlos in einem Zuchthaus sein möchte… Sieht so ein „humaner Strafvollzug“ aus? Ver- wahrte, Gewaltverbrecher, Drogenkriminelle, Schwerstsüchtige, Sexualmörder, Pensionäre, Untersu- chungshäftlinge, Unschuldige, Zurückgebliebene, Kranke und Behinderte – Kraut und Rüben durchein- ander. Ungleichbehandlungen wären da ja wohl tat- sächlich angebracht, könnte man mit Fug und Recht fordern. Aber dann doch angemessen an Einzelfall und Situation, und nicht nach dem Gusto gewisser ‚Betreuer’! Sonst wird es höchste Zeit, solchen Betreuern eine Betreuung zur Seite zu stellen…

Dies ist an die Geschädigten gerichtet – aber auch an die ‚Steinewerfer’

…und an jene unserer Teilnehmer, die’s betrifft! Es wurde dem Schreiber unlängst vorgeworfen, bisher in sei- nen „Fair-wahrt?“-Schriften „kein Wort des Bedauerns für, oder der Einsicht in die den Opfern zugefügten Leiden“ ge- schrieben zu haben, sondern sich einzig um das Wohl aus- gerechnet jener zu kümmern, welche eben diese Opfer auf dem Gewissen hätten. Dieser Vorwurf ist an sich berechtigt und ich muss ihn zunächst einmal so akzeptieren. Es wäre unserer Interes- sengemeinschaft tatsächlich gut angestanden, wenn wir dies getan hätten und zwar gleich von Anfang an! Wohl drängten sich hierzu gewisse Rechtfertigungen auf: Verwahrte haben in der Regel längst für begangene Taten gesühnt. Sie verbüssen also keine Strafe für ein Verbrechen (mehr) und sicherlich haben viele auch Wiedergutmachung geleistet, die Tat bereut, vielleicht, soweit möglich, bei Ge- schädigten und/oder Angehörigen um Entschuldigung gebe- ten. Verwahrte werden also einzig aufgrund einer bei ihnen angenommenen weiteren Gefahr vorsorglich in Haft behal- ten. Und aus Sicht unserer Interessengemeinschaft: So we- nig wie es Ziel und Aufgabe der (unzähligen) Opferschutzin- stitutionen ist, sich für die Belange der Verursacher der Op- fer, sprich: für die Täter einzusetzen, so kann es auch nicht unbedingte Aufgabe der (bisher einzigen) Interessengemein- schaft für Verwahrte sein, zum Hauptfokus ihrer Anliegen das Leid der von IG-Teilnehmern im einzelnen verursachten Op- fer zu machen. Ich will dennoch nun das Versäumte nachzuholen versuchen. Auch wenn dies so einfach nicht ist. Zunächst ist meine Legi- mitation hierfür eingeschränkt. Grundsätzlich kann ich nur so- weit für Teilnehmer unserer Interessengemeinschaft spre- chen, wie ich mit meinem Gewissen davon ausgehen kann, damit ihren Interessen zu dienen (dazu habe ich mich mit der Gründung unserer IG verpflichtet). Im konkreten Fall gibt es für mich diesbezüglich allerdings keine Zweifel; Grundsätzli- ches Mitgefühl und Bedauern für seelisch und/oder physisch Geschädigte von Straftaten gleich welcher Art dürften wohl immer im Interesse aller Beteiligten sein. Auf der einen Seite gewiss etwas Balsam auf noch offene oder noch unverges- sene Wunden, und auf der anderen zumindest ein kleiner Beitrag zu Absolution und Seelenfrieden.

Unsere IG ist indes ein Sammelsurium unterschied- lichster Menschen. „Wir“ sind nicht ‚einfach’ lauter „blutrüns- tige Mörder“, „brutale Vergewaltiger“, oder gar „Monster in Menschengestalt“, wie es die Boulevardpresse, wie es u. a. Sprecher gewisser politischer Parteien das Volk glauben machen wollen – bei Weitem nicht. Und selbst die wohl recht Wenigen, auf die man/frau ein solches Klischee viel- leicht noch am ehesten anzuwenden sich bemüssigt fühlt; wie viel wissen wir tatsächlich über sie? Wie viel mehr, als aus Skandalpresse-Schlagzeilen? Wer von den allzu zahl- reichen ‚Steinewerfern’ hat schon nur einen Blick in deren Verfahrensakten werfen können? Wer weiss, welche See- lenwunden, oder vielleicht welche neurologischen Defekte ihre „Hände“ im Spiel hatten? Wer kann wirklich sicher von sich sagen, ob er oder sie unter den gleichen Umständen und Voraussetzungen wirklich nicht auch zum Verbrecher oder zur Verbrecherin geworden wäre? Es liegt mir fern, da- mit irgendetwas entschuldigen oder beschönigen zu wollen. Doch schaden tun solche Gesichtspunkte einem ‚Steine- werfer’ wohl auch nicht – nicht einmal dann, wenn er von sich glaubt, ohne Sünde zu sein… Von einem 71jährigen Verwahrten derweil, der sei- nerzeit wegen „Drohung“ 7 Monate kassierte, über den aber gleichzeitig „vorsorgliche“ Sicherheitsverwahrung an- geordnet wurde und der seither schon 14 Jahre hinter Git- tern schmort – unter gleichen Haftbedingungen wie eben die wenigen oben erwähnten auch; bei einem solchen Menschen dürfte es wohl mittlerweile schwer sein, ihn zu einer Entschuldigung für „die Opfer seiner Straftat“ zu mo- tivieren (wenn es überhaupt ein konkretes Opfer gab). An Stammtischen landauf, landab fallen oft wohl gar fürchterli- che Drohworte. Kaum wird da wohl hernach etwas getan für Wiedergutmachung. Dasselbe dürfte auch für den Fahrer im angetrunke- nen Zustand gelten, der – ohne jemanden verletzt zu ha- ben – erst jetzt nach 10 Jahren Verwahrung auf Veranlas- sung des Bundesgerichts auf freien Fuss gesetzt wird. Oder auf jene Verwahrten, welche hier und in anderen ‚Zuchthäusern’ letztlich einzig aufgrund geistiger/seeli- scher Defekte auf unbestimmte Zeit hinter Gitter bleiben, bei denen die Psychiatrie überfordert ist oder weil „aus Ka- pazitätsgründen“ keine andere Lösung gefunden wurde; wel- che Opfer sollten diese denn um Verzeihung bitten? Oder

hier und an dieser Stelle: welches Recht hätte ich, stellver- tretend und pauschal auch für diese ‚Art’ von Verwahrten jemanden um Verzeihung zu bitten? Gewiss, manch ei- nem unter uns würde dies nach wie vor mehr als nur gut anstehen und würde wohl auch manch einem Verbre- chensopfer eine Hilfe bei der Verarbeitung bedeuten. Es liegt aber in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Und – nebst einer unbekannten weiteren Zahl von nicht so einfach in die „Monster-Schublade“ passenden Teilnehmern unserer IG – es gibt letztlich noch die ebenso unbekannte Zahl von zu Unrecht Verwahrten. Sei dies, weil das Gutachten über sie fehlerhaft und damit die Pro- gnose möglicherweise falsch war (siehe Bulletin 3 S.6: „bis zu 80% sogenannte false positives“, also vier von fünf zu Unrecht verwahrt!), oder sei es weil sie gar aufgrund feh- lerhafter Strafuntersuchung und konsequenterweise zu- weilen auch Urteilen völlig unschuldig in die Sackgasse ei- ner Verwahrung gerieten: wer nicht geständig ist, gilt heute geradezu ‚automatisch’ als „uneinsichtig“ und „untherapier- bar“, etwas, das heutzutage der sicherste Weg in die Ver- wahrung bedeutet! Wenn man sich also auch dessen be- wusst ist (und nur wer blind an die absolut unfehlbare Jus- tiz glaubt ist sich dies nicht), wie könnte man von solchen Menschen „Reue“ (für welche Straftaten?) und die an die Opfer (an welche Opfer?) gerichtete Bitte um Vergebung abverlangen?

Nein, so schwarz-weiss ist die Welt bekanntlich nicht und das gilt eben auch für die Welt der in der Schweiz ver- wahrten oder in einer anderen, zeitlich unbegrenzten Mass- nahme inhaftierten Menschen. Ich kann also, beim besten Willen und grösster Anerkennung des Leides der Opfer von schweren Straftaten, hier keine, die Teilnehmer unserer In- teressengemeinschaft pauschal vertretende Bitte um Ver- gebung aussprechen. Dafür ist und bleibt jeder einzelne, den dies betrifft, selber verantwortlich. Ich bliebe im Grunde also eigentlich gezwungenermassen eingeschränkt auf den Ausdruck tiefsten Bedauerns und des Mitgefühls für alle Opfer von Straftaten gleich welcher Art, das ich auf jeden Fall hiermit bekräftigen möchte. Ich kann aber eines, und will dies auch sehr aufrichtig tun: Stellvertretend für all jene Teilnehmer unserer Inter- essengemeinschaft, welche dies wünschen und welche es nicht schon selber getan haben, stellvertretend für all jene, welche diese meine Aussage für sich so gutheissen können, sie unterstützen, sie mitzutragen bereit sind oder sie zumindest billigen, namens all dieser und insbeson- dere auch namens jener, welche dies eigentlich selber tun möchten, denen jedoch dafür der Mut, oder sonst wie die Möglichkeit fehlt…; für all diese unserer Teilnehmer bitte ich hiermit diejenigen Mitmenschen, welche in ir- gendwelcher Art, direkt oder indirekt Opfer von Straftaten durch Teilnehmer unserer Interessengemeinschaft wur- den, in Demut und von Herzen um Verzeihung!

Interne Informationen

Bisher:

Spenden: Aus den letzten beiden Postkonto-Aus- zügen gingen folgende neuen Spendeneingänge hervor: im Oktober:

Fr. 5.– von einem Teilnehmer (in Briefmarken)

Fr. 500.– von einer Gönnerin Im November:

Fr. 50.– von einem Teilnehmer

Fr. 200.– von einem kirchl. Gefangenenbegleiter

Fr. 200.– von einer Gönnerin

Fr. 500.– von einem Gönner

Fr. 150.– von einem Teilnehmer

Wir danken den Spendern und Spenderinnen hiermit ganz herzlich! Ihre Spenden werden respekt- und verantwor- tungsvoll eingesetzt!

Trotz dieses sehr erfreulichen und willkomme- nen Anstiegs der Spenden im vergangenen Monat übersteigen die bis dato Betriebskosten die Spen- deneinnahmen noch immer. Wir bitten daher wei- terhin um Ihre Unterstützung, damit wir unsere IG und damit unsere berechtigten Anliegen in der Ge- sellschaft weiter bekannt machen und uns für deren Realisierung noch stärker einsetzen können.

Der Rechtsanwalt aus Zürich von welchem im den Bulletins 3 und 4 die Rede war, hat dem Schreiber einen weiteren Besuch abgestattet und ist inzwischen schon mehrfach tätig gewor- den.

Eigentlich hätten wir hier einen Beitrag dazu vorgesehen. Leider geriet der Schreiber mit den Vorarbeiten für das Bulletin in argen Verzug. Nebst gesundheitlichen Rückschlägen und da- mit zusammenhängender reduzierter Leistungs- fähigkeit haben auch diverse Ereignisse Zeit- verlust gebracht. Beiträge über den Rechtsanwalt müssen von ihm vorgängig gutgeheissen werden. Nun wurde die Zeit letztlich zu knapp, um den ge- planten Beitrag ihm noch vorab zuzustellen und seine Rückkoppelung rechtzeitig zu erhalten.

Homepage:
(www.fair-wahrt.ch / www.verwahrung.ch)
Statistik des ersten halben Betriebsjahres:

MonatKBytesVisitsFilesHits
Jun.125’0031433’1984’754
Jul.256’8116269’83916’965
Aug.70’4234724’7556’600
Sept.83’1074944’3637’274
Okt234’7068549’55016’901
Nov.498’2341’37719’64942’058

Kbytes: Grösse des gesamten Datenverkehrs

Visits: Anzahl ‚neue’ Homepagebesuche

Files: Anzahl aktive Zugriffe (z.B. Downloads)

Hits: Gesamtanzahl Zugriffe auf die Seite

Unsere Homepage ist eine Erfolgsstory! Dies be- sonders, wenn man bedenkt, mit welchem ‚Gegen- wind’ eine Gruppe wie die unserige gerade heutzu- tage zu kämpfen hat. Homepagebesuche und Sei- tenaufrufe fast verzehnfacht! Langsam aber sicher wird der Grundstein gelegt für eine echte Lobby für uns! (Siehe auch hier folgend) Facebook: Unser Facebook-Konto mit dem Namen „Fair Wahrt“ macht, so scheint es, ebenso steile Karriere: gemäss Auskünften des Betreibers (der-

selbe wie für die Homepage: FUCHUR) haben sich mittlerweile schon an die 150 Menschen als „Freunde“ eintragen lassen. Besonders erfreulich daran: ein erstaunlich grosser Teil prominente Per- sönlichkeiten: Parteipräsidenten, Nationalräte, Fernsehmoderatoren… Diskussions-Blog: Weniger Begeisterung scheint der Blog auf unserer Homepage beim Publikum auszulösen. Bisher hat sich noch niemand dazu überwunden, dort seine/ihre Meinung zu schrei- ben, eine Diskussion loszutreten, Vorschläge oder konstruktive Kritik anzubringen (dürfte auch anonym sein!). Die positive Seite der Medaille: keinerlei Hetz- und Lästerbriefe (wirklich nicht; FUCHUR versichert mir, dass wir – erfreulicher- weise – von solchen, sonst bei diesem Thema sich rasch zu Worte meldenden destruktiven Sei- ten verschont blieben). Er selber füllt die Lücken dafür mit immer wieder neuen, wertvollen und wohldurchdach- ten Beiträgen zu aktuellen Themen und bringt im Blog – nebst der Rubrik mit den zum Down- load bereitgestellten Bulletins – auch besonde- re Neuigkeiten aus unserer Warte. Bei dieser Gelegenheit möchten wir ihm – und gewiss dür- fen wir das auch im Namen aller unserer Teil- nehmer – einen ganz grossen Dank ausspre- chen! (Siehe weiter unten: „Die Blogistik“) Teilnehmer/Gönner: Wir wachsen weiter: Nach heutigem Stand (14.12.) zählt unsere Interessen- gemeinschaft 25 Gönner und Gönnerinnen und 30 Teilnehmende (Verwahrte/Massnahmege- fangene), total also 55 Personen. Mitberücksichtigt dabei ist ein Wiedereintritt ei- nes der Gründungsteilnehmer, welcher im Verlau- fe des Sommers aufgrund von Druck von dritten Seiten ausgetreten war. Herzlich willkommen zurück!

DIE „BLOGISTIK“:

In dieser Rubrik werden für Teilnehmer ohne Webzu- gang Auszüge aus unserem Website-Blog und Kom- mentare unseres Webmasters „Fuchur“ veröffentlicht.

Wir können hier leider nicht die gesamten Blog-Artikel und – Kommentare wiedergeben. Doch für dieses Jahresende- Bulletin und nachdem es in der Nr. 4 aufgrund einer techni- schen Panne gar keine Blogeinträge gab, hier nun ein et- was ergiebigerer Einblick, in die (aus Platznot hier zumeist stark gekürzten) jüngsten Beiträge unseres „Schutzdra-chens“ FUCHUR. Eine Auswahl:

TAG DER MENSCHENRECHTE
FUCHUR in ‚FUCHUR’s Kolumne’ – 10.12.2011
Am heutigen Tag der Menschenrechte wird besonders auf alle die Un-Rechte hingewiesen, die Menschen überall auf der Welt erleiden müssen.

An was denken wir aber spontan beim Begriff „Menschen- recht“?

Wohl vor allem an das Unrecht, das Menschen in unde- mokratisch regierten Ländern erleiden müssen, an die staatlich gelenkte Gewalt gegen aufmüpfige unzufriedene Bürgerinnen und Bürger.

Doch wer denkt daran, dass statistisch erwiesen, internati- onal – also auch in der Schweiz – 6 von 7 Verwahrten nie mehr rückfällig würden, könnten sie wieder in Freiheit le- ben? (…) Tag der Menschenrechte … so viel Unrecht allein in unserem Lande…!

Bemerkung für diejenigen, die glauben, es werde zu viel für (ehemalige) „Täter“ und zu wenig für ihre „Opfer“ getan: Das eine schliesst das andere nicht aus. Wer Beweise ei- ner einseitigen „Täter“-Bevorzugung liefern kann, ist herz- lich eingeladen, diese hier zu dokumentieren. Hier ist der Focus auf „Verwahrung“ und deren realen Durchführung gerichtet, an anderen Orten auf anderes, ebenso Wichtiges und vielleicht ebenso Bedenkliches…!

Als Pflegefall im Gefängnis
FUCHUR in ‚FUCHURs Kolumne’ – 07.12.2011
„Die Anstalten sind auf alte und gebrechliche Inhaftierte nur unzureichend vorbereitet“ – Bericht in der NZZ.

Ziemlich verdeckt innerhalb der ausführlichen Berichterstattung kommt der „Fall A.H.“ zur Sprache:

„Der Fall eines an Krebs erkrankten Verwahrten in der An- stalt Pöschwies führt die Problematik exemplarisch vor Au- gen. Da er im Rollstuhl sass und dreimal täglich zum Arzt musste, war er auf Pflege angewiesen. Vor einigen Jahren habe man solch schwer erkrankte Gefangene, auch Ver- wahrte, noch in offene Einrichtungen überweisen können, erzählt Graf. So durfte etwa ein an Leberkrebs erkrankter Häftling die letzten Tage seines Lebens im Lighthouse ver- bringen. Eine solche Handhabe sei heute kaum mehr mög- lich.“ (…)

Warum wurde Direktor Graf nicht mit den skandalösen Ge- schehnissen konfrontiert, die sich in „seiner“ Anstalt im Zu- sammenhang mit dem „Fall A.H.“ abspielten und diesem keine Überlebenschancen mehr liessen?

Warum werden solch todbringende Unterlassungen nicht auch von den Medien als Offizialdelikte angeprangert und eine lückenlose Untersuchung gefordert?

„Gefängnisinsassen werden immer älter“
FUCHUR in ‚FUCHUR berichtet’ – 05.12.2011
Der Tages-Anzeiger kommentiert heute einen Bericht in der NZZ:

„In der Zürcher Anstalt Pöschwies sind 13 der zurzeit 426 Insassen über 60 Jahre alt.“

Das Gefängnispersonal sei nur tagsüber anwesend und nicht für die Altenpflege ausgebildet. „Für eine 24-Stunden- Betreuung, wie dies beispielsweise Krebspatienten bräuch- ten, fehlt das Geld,“ sagt der Pöschwies-Direktor Graf, „ausserdem klingt das in den Ohren der Bevölkerung nach «Komfort» und «Kuscheljustiz».“ (…)

Die Vollzugspraxis sei heute restriktiver, erklärt Florian Funk, Sekretär des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats. „Während man vor einigen Jahren schwerkranke Insassen noch in offene Einrichtungen überweisen konnte, sei dies heute kaum mehr möglich. Das Stimmvolk hat sich für die Verwahrungsinitiative ausgesprochen – mit der Konse- quenz, dass die Täter länger im Vollzug bleiben.“

Wenn Direktor Graf deshalb fordert, man müsse dann „aber auch mehr Mittel investieren, um den Insassen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen“, tönt das zwar edel und vernünftig, aber wie will er sich (nur ein Beispiel:) im „Fall A.H.“ rechtfertigen?

Sind das nicht nur schöne Worthülsen, wenn nachweisbar einem schwerkranken Verwahrten eine dringend notwendi- ge Spitalpflege mit einer skandalösen Begründung verwei- gert wird? (…)

Wie lange noch will man solches dulden, wie lange noch immer mehr Menschen lebenslang in Strafanstalten „aufbewahren“ und sterben lassen wegen nachweisbar falsch ausgelegten Statistik-Prognosen?

Spendenorganisationen horten Hunderte von Millionen Franken
FUCHUR in ‚IG FAIR-WAHRT?’ – Tages-Anzeiger, 05.12.2011
Ich wüsste eine Organisation, die Spenden dringend braucht und diese sicher nicht horten wird:

Postkonto: 85-593775-8
IBAN: CH48 0900 0000 8559 3775 8
Fair-wahrt? c/o Beat Meier, abt 60plus, Wilstrasse 51, CH-5600 Lenzburg
BIC: POFICHBEXXX 

Überweisungen bitte mit Vermerk: „für IG Fair-Wahrt“

Der Aufbau dieser Interessengemeinschaft wird von weni- gen Leuten ehrenamtlich geleistet. Diese Arbeit kommt nicht nur den Betroffenen zugute, die hat auch positive Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft! Wer das be- zweifelt, darf sich gerne melden:

DEN SPENDERN GANZ HERZLICHEN DANK!

Das neue Buch von Peter Zihlmann:
„Der Richter und das Mädchen“
…kann nur jenen nicht empfohlen werden, die sich ihr Bild eines unfehlbaren und gerechten Rechtssystems nicht an- kratzen lassen wollen.

Jemand empfahl mir das Buch mit den Worten: “Für mich ist es im Moment beinahe so etwas wie eine ‚Bibel‘ gewor- den – fast jedes Wort spricht mir aus der Seele“. (…es folgt ein ausführlicher Buchbeschrieb) FUCHUR

Der Beobachter berichtet
FUCHUR in ‚Medien-Echo’ – 27.11.2011
Der Beobachter berichtet in seiner Ausgabe 24/11 aus- führlich über den „Fall A.H.“

Der Direktor der JVA Pöschwies gestand gegenüber dem „Beobachter“ zu, „dass es «im Nachhinein wohl besser gewesen wäre, die Ehefrau sofort nach der Überweisung insSpitalzuinformieren».“ FrauH.wurdeerstbenach- richtigt, als ihr Mann bereits einen Tag im Spital lag und nicht mehr ansprechbar war.

Natürlich verwundert nicht, dass der Direktor die von A.H.’s Abteilungsgenossen geschilderten Vorkommnisse weniger dramatisch sieht, „doch Ueli Graf will die Beden- ken der Insassen dennoch ernst nehmen. Die künftige Betreuung Pflegebedürftiger sei tatsächlich ein ungelös- tes Problem“.

In einem separaten „Beobachter“-Bericht gibt Ueli Graf zu: «Verwahrte bleiben unter einem Strafregime». Er bringt es auf den Punkt: „Alle Massnahmen, die nach mehr Komfort tönen, dürften es schwer haben. In der Bevölkerung geistern diese fal- schen Bilder einer Kuscheljustiz herum. Die Gesellschaft hat sich nun mal für Verwahrungen ausgesprochen, um sich vor speziellen Straftätern zu schützen.“ Er fügt bei, was besonders

hervorzuheben ist: „Jetzt muss sie auch für deren altersgerech- te Betreuung sorgen.“

Ist sich die „Gesellschaft“ auch wirklich bewusst, was für Konsequenzen sie mit ihren überrissenen Sicherheitsfor- derungen auf sich genommen hat? Wohl kaum!

Sehr einsichtig tönen solche Worte vom Direktor einer Strafanstalt: „Wir müssen aber eine grundsätzlichere Fra- ge beantworten: Sollen Verwahrte überhaupt noch zu- sammen mit Strafgefangenen untergebracht werden? Denn obwohl sie ihre Strafe verbüsst haben, bleiben sie unter einem Strafregime. Auch als über 65-Jährige müs- sen sie noch arbeiten, sie werden jeden Morgen zu einer bestimmten Zeit geweckt, und es gibt spezielle Kleidervor- schriften. Die Verwahrung soll aber keine zusätzliche Strafe sein. Sie soll nur verhindern, dass gefährliche Men- schen wieder in die Gesellschaft entlassen werden.“ Sein Lösungsvorschlag: „Spezielle Gefängnisse oder Abtei- lungen für Verwahrte, in denen sie mehr Freiheiten erhalten.“

„Der Sonntag“ berichtet
FUCHUR in ‚Medien-Echo’ – 27.11.2011
Auch in der heutigen Ausgabe von „Der Sonntag“ wird über den „Fall A.H.“ berichtet und auf die „IG Fair-wahrt?“ hinge- wiesen:

„Der Krebstod eines in der Strafanstalt Pöschwies verwahrten Gefangenen wird zum Fall für die Justiz. Die Witwe des 53-jäh- rigen Mannes reicht definitiv Strafklage gegen die Gefängnislei- tung ein, wie sie der Zeitung „Der Sonntag“ bestätigt. Ihr Vor- wurf laute insbesondere auf „unterlassene und verweigerte Hil- feleistung“,sagtsiegegenüberderZeitung….A.H.littanKno- chenkrebs und erhielt Chemotherapien. Witwe und «IG Fair- wahrt?» werfen den Verantwortlichen in Pöschwies vor, A. H. trotz starker Schmerzen zur täglichen Arbeit gezwungen zu ha- ben“

Gäbe es die „IG Fair-wahrt?“ nicht, würde dieser „Zwischen- fall“ schnell einmal wieder vergessen, und kaum jemand in- teressierte sich gross dafür, wie es der Witwe eines „zu Recht(?)“ verwahrt gewesenen Vergewaltigers geht.

Wie beim letzte Woche bekannt gewordenen Fall des – ge- mäss Entscheid des Bundesgerichtes – zu Unrecht Ver- wahrten, (der Tages-Anzeiger berichtete u.a. darüber), müsste auch der „Fall A.H.“ auf die Rechtmässigkeit der angeordneten Verwahrung wenigstens im Nachhinein überprüft werden.

Der Beobachter schreibt zum kürzlichen Entscheid des Bundesgerichtes (zum Fall des nach 10 Jahren aus der Verwahrung entlassenen, ursprünglich wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand zu wenigen Monaten verurteilten Mannes – siehe weiter unten): „Die Verwahrung war nur möglich, weil die Zürcher Justiz- behörden das Gutachten in «unzulässiger Weise uminter- pretiert» haben.“ und :
„Heute wird im Zweifel verwahrt. Und wer verwahrt ist, soll nie mehr rauskommen. Zu diesem Zweck schrecken Be- hörden offenbar nicht einmal davor zurück, Gutachten in «unzulässiger Weise umzuinterpretieren».“, und stellt dazu „vier goldene Regeln für faire Verfahren“ vor: „Erste Regel: Nur der Staat darf strafen. Die Lynchjustiz macht Fehler, weil Menschen mit einem Stein in der Hand zu oft den Falschen treffen.

Zweite Regel: Jeder starke Eingriff in persönliche Rechte muss von unabhängigen Gerichten überprüft werden kön- nen. Denn Ämter, die direkt mit Betroffenen zu tun haben, sind zu befangen.

Dritte Regel: Es gibt Grundrechte, die man keinem Men- schen nehmen darf, weil sie ihm als Mensch zustehen.

Vierte Regel: Die absolute Wahrheit kennt keiner. Nur faire Verfahren bringen uns der Wahrheit näher. So hat zum Beispiel jeder Angeklagte ein Recht auf einen Anwalt und kann Gutachten beantragen, die Behörden und Richter nicht «in unzulässiger Weise uminterpretieren» dürfen.“

(Quelle: Hysterie ist ein schlechter Richter / Dominique Strebel / Beobachter, Ausgabe 24-11)

Deshalb müsste nachträglich auch im „Fall „A.H.“ geklärt werden, ob dieser Mann wirklich so gefährlich war, dass seine Verwahrung gerechtfertigt war. Vorschlag: „Ehefrau- Therapie“

(…) Können sich Justizbeamte und Forensiker nicht vor- stellen, dass eine Ehefrau auf das zukünfige Verhalten ihres Mannes weit mehr Auswirkungen hat, als die beste Therapie und zudem allen mehr Glück und Zufriedenheit brächte?

Der „Fall A.H.“ müsste also auch in dieser Hinsicht über- prüft werden und ergäbe einen Modellfall, wie die Anzahl von Verwahrten reduziert werden könnte.

Eine „Ehefrau-Therapie“ würde erst noch wesentlich weni- ger kosten und ersparte teure Einrichtungen…!

Frei nach zehn Jahren Verwahrung!
FUCHUR in ‚FUCHUR berichtet’ – 21.11.2011
Ein seit zehn Jahren Verwahrter darf die Pöschwies verlas- sen!

Mathias Ninck berichtete darüber im Tages-Anzeiger. Es stand zuoberst auf der ersten Seite! Ein ausführlicher Be- richt und ein Kommentar füllte fast eine weitere Seite!

Das Erstaunliche an dem Bericht: Aus den meisten Leser- kommentaren konnte man lobende Worte über den Ent- scheid des Bundesgerichtes lesen!

Da bin ich mir ganz anderes gewohnt aus Diskussionen zum Thema Verwahrung. Auch tönte es ganz anders, vor und nach der Abstimmung über die Verwahrungsinitiative! (…)

„Zwei Psychiater. Zwei Welten“
FUCHUR in ‚FUCHUR berichtet’ – 20.11.2011

(Anmerkung des Schreibers: Der folgende ‚FUCHUR’-Arti- kel betrifft eine vielleicht bahnbrechende Auseinanderset- zung unlängst zwischen Experten zum Thema Verwah- rung und Therapie. Darum haben wir ihn für dieses End- jahresbulletin in ganzer Länge abgeschrieben.)

Es ist schon eine Weile her, dass „Der Sonntag“-Redaktor Sandro Brotz auf den Konflikt zwischen zwei Psychiatern, respektive zwei unterschiedlichen Auffassungen zum The- ma „Forensische Psychiatrie und Ethik“ aufmerksam ge- macht hat.

Wer glaubt, dieser Konflikt sei inzwischen tatsächlich eska- liert, täuscht sich. Oder die Öffentlichkeit wird darüber hin- weggetäuscht, welche Machtkämpfe in den Gemächern der Justizia ausgetragen werden…

Doch diese Auseinandersetzung erhält neue Aktualität, wenn man die Hintergründe vom „Fall A.H.“ betrachtet. Nicht nur, dass in den letzten Tagen des A.H. alle Verantwortlichen in der Pöschwies versagt haben, – es müsste auch rückwirkend ge- klärt werden, wie „neutral“ das psychiatrische Gutachten aus- gefallen ist, welches den schwer Kranken im Gefängnis mit völ- lig unzureichender medizinischer Versorgung festhielt.

Zusammenfassung des Aufsatzes „Forensische Psychiatrie und Ethik“ in der Schweizerischen Ärztezeitung 2011;92: 37

„Für die Psychotherapie von verurteilten Delinquenten gelten dieselben ethischen Gebote wie für andere Patienten.“ schreibt Dr. Gmür in der Einleitung zu seinem Bericht. Es sei der „Einfluss der von den Boulevardmedien emotionalisier- ten öffentlichen Meinung, die schärfere Methoden der Krimi- nalitätsbekämpfung fordert,“ dass „sich die forensische Psychiatrie in den letzten Jahren immer mehr von psychia- trieethischen Maximen entfernt“ habe.

Für die Anordnung einer stationären Massnahme habe sich der „Drohbegriff «kleine Verwahrung» eingebürgert”.

Aus Angst vor Repressalien würden es Massnahmepatienten und deren Angehörige immer weniger wagen, sich gegen Miss- stände zu wehren.

Gmür wagt sogar die Behauptung, Justizbeamte würden mit Kritik zurückhalten, „weil sie nachteilige Folgen für ihre beruf- liche Stellung und Karriere befürchten“!

Gmürs Kritik richtet sich vor allem gegen die psychiatrische Diagnostik, welche für die Prognosestellung von Straffälligen eine wichtige Rolle spielt.

Die Diagnostik habe sich „zu einer psychodiagnostischen We- sensbestimmung entwickelt“. Diese Entwicklung werde da- durch begünstigt, dass sich die forensische Psychiatrie „nicht mehr in erster Linie mit klinisch relevanten Krankheiten be- fasst, sondern die Beurteilung von Persönlichkeitsstörungen, mithin des gewöhnlichen Gewalttäters, zu ihrer Kernkompe- tenz erklärt.“

Das sei ein Eingriff in den „Zuständigkeitsbereich normativ richterlicher Urteilsfindung”

Sie bestimme durch „metrische und statistische Verfahren“ die kriminelle Persönlichkeit und „masst sich an, den zu- künftigen Verbrecher nach Punkten zu identifizieren.“

Ihre Prognoseinstrumente würden Merkmale verwenden, die „mit Krankheit und krimineller Handlung nicht direkt zu tun haben“ und berechnen so die Gefährlichkeit durch eine deterministische Auffassung, „die das Prinzip von freier Willensbildung und Selbstverantwortung geringschätzt oder sogar ausser Kraft setzt.“

Sie werde als „Basis für eine kriminalhygienische Säube- rungsaktion benutzt, welche die Gesellschaft von kriminel- len Individuen befreien soll“ und leiste „damit einer wissen- schaftlich verbrämten Verdachtsjustiz Vorschub.“

„In der Psychotherapie, die als Massnahme angeordnet wird (Art. 59-61, 63 StGB), werden vielerorts Methoden praktiziert, die repressiv und persönlichkeitsverletzend sind. Sie missachten dadurch in krasser Weise psychiatrieethi- sche Standards. Diese gelten für verurteilte Delinquenten in gleicher Weise wie für alle anderen Patienten. Der Straf- vollzug an sich kommt zwar nicht ohne repressive und frei- heitseinschränkende Massnahmen aus. Psychotherapie

darf aber nie als Übelzufügung, als Zusatzstrafe oder Straf-

verschärfung konzipiert sein.“

Sakrosankt seien Gebote, wie das „Bemühen um Herstel- lung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Therapeut, Einhaltung von Diskretion und Schutz der Intim- sphäre. Völlig unzulässig sind Drohungen, Herabsetzun- gen, Beleidigungen, Drangsalierung, zermürbende, an Ge- hirnwäsche grenzende Stereotypien, Weiterleitung von In- halten der Therapie an Behörden, Verpflichtung zur Teil- nahme an Gruppentherapien und alle Formen der Ausnut- zung der haftbedingten Abhängigkeit.“

Dem Opferschutz sei kein Dienst erwiesen, wenn Therapie eine „quasi manufakturelle, zurechtbiegende Bearbeitung der Psyche des Patienten“ sei. Vielmehr müsse diese als „eine interaktive Behandlung“ gestaltet werden, „die den Empfindlichkeiten und Eigenheiten des Patienten Rech- nung trägt.“

Aus psychiatrischer Sicht sei es unzulässig, einen Patienten in eine „perspektivelose Lage zu drängen und unerfüllbare Forderungen zu stellen“. Wie soll er zum Beispiel in Haftbe- dingungen den Beweis seiner Rückfallsfreiheit erbringen, wenn die Voraussetzungen dafür fehlen?

Missachtung ethischer Grundsätze „lässt die forensische Behandlung zu einer Delinquentenquälerei entarten.“

Sie rufen „bei den behandelten Straftätern und Straftäterin- nen meistens Verbitterung, Hass- und Rachegefühle her- vor, die sich in neuem deliktischem Aktionismus entladen können.“

Gmür macht Vorschläge wie anders vorgegangen werden kann und weist darauf hin dass oft vergessen werde, „dass der Rechtsstaat in einer humanisierten Gesellschaft uns alle vor fal- schen Urteilen und inhumanem Strafvollzug zu schützen hat. Den mutmasslichen Täter soll er durch die Maxime in dubio pro reo vor einem Fehlurteil bewahren.“

„Beim verurteilten Delinquenten soll durch das Institut des bedingten Strafvollzuges, den Erlass eines Strafdrittels bei gutem Verhalten und den Verzicht auf Rachejustiz zuguns- ten der Resozialisierung die negative Wirkung der Strafe auf seine Persönlichkeit so weit wie möglich verhindert werden. Solche Leitlinien sind, ebenso wie das Folterverbot bei Ermittlungsverfahren der Polizei, Kennzeichen einer Justizpraxis mit ethischem Augenmass.“

Die forensische Psychiatrie sei für das Strafrecht nur von li- mitierter Bedeutung.

„Das Dominanzstreben der Gerichtspsychiatrie ist daher nicht gerechtfertigt. … Wenn sie den Täter als Opfer seiner selbst definiert und ihn open end, gar weit über die Straf- dauer hinaus, in Haft behält, schwächt sie das deliktprä- ventive therapeutische Potential der Strafe, die an die Be- eindruckbarkeit, das Rechtsempfinden und die Fairness des Delinquenten appelliert.“

Ausserdem könne die fachpsychiatrische massnahmerele- vante Prognosebeurteilung „kaum objektiv und redlich er- folgen“, „wenn der Experte nicht nur für mangelnde Sorg- falt, sondern für jeden nicht vorausgesehenen Rückfall haftpflichtrechtlich belangt oder an den medialen Pranger gestellt wird.“

„Die forensische Psychiatrie führt sich, die Justiz und die Gesellschaft in ein rechtsstaatliches Debakel, wenn sie in der Rechtsprechung eine Vormachtstellung anstrebt oder sich aufdrängen lässt. Sie ist gut beraten, wenn sie sich strikte an ihre hauseigenen ethischen Maximen hält, sich auf die Grenzen ihrer fachlichen und gesellschaftspoliti- schen Kompetenz besinnt und sich nicht von extremisti- schen Ansprüchen einer fanatisierten, rechtsstaatlich unbe- kümmerten Öffentlichkeit vereinnahmen lässt“

Quelle: Schweizerischen Ärztezeitung 2011;92: 37

www.verwahrung.ch/blog, oder: www.fair-wahrt.ch/blog

Diverses

Erfreuliches…,

Schreiben wieder erlaubt: Nach unserer Inter- vention bei der Direktion wurde das in früheren Bulletins diskutierte ‚Schreibverbot’ (Erstellen von Briefen, Beschwerden etc. auf Wunsch und stellvertretend für Gefangene, die solches nicht oder ungenügend beherrschen) inzwischen wie- der gelockert. Bedingung ist jetzt ‚einfach’ je- weils ein Hausbrief an die Direktion von beiden Parteien und aus solchen stellvertretenden Schriftarbeiten muss der Schreiber ebenso klar hervorgehen, wie derjenige, für den er schreibt.

Merkliche Verbesserung: Seit den umstrittenen Umständen vor und um den Tod von A.H. (siehe Rundschreiben vom 19.11.11) sind auf dieser Ab- teilung (ASP, JVA Pöschwies) seitens des Betreu- erpersonals merklich mehr Sorge zu verzeichnen um das Wohlergehen kranker und älterer Mitge- fangenen.

Umfrageergebnisse übersteigen Erwartungen! Die vor einiger Zeit von uns lancierte Umfrage zeitigte mehr Einsendungen als anfangs gehofft! Wir dan- ken allen, die sich die Mühe dafür genommen ha- ben! Die Auswertung ist im Gange. Da wir das Bestmögliche daraus holen möchten, ist der Auf- wand recht gross und zeitintensiv. Gesundheitli- che Probleme des Schreibers verzögerten den Fortschritt zu sehr, um die Resultate schon für

dieses Bulletin bereit zu haben. Voraussichtlich bis Ende Januar/Anfang Februar ist es soweit.

Ein Zeichen des Himmels? Die Hass-, Hetz- und Angstpolitik von Blocher und Co. wird, end- lich!, erst vom Stimmvolk, und nun auch von der vereinigten Bundesversammlung abge- straft. Eine merkliche; nein, was sage ich?, eine MASSIVE Einbusse für den Ruf der SVP-Hard- liner, allen voran die drei B’s: Blocher, Baader, Brunner. Und auch Heer, Mörgeli, Rickli, Frey- singer und wie sie alle heissen… Eine deutliche gelbe Karte – gewiss nicht bei allen gleicher- massen verdient – für die SVP als Ganzes!

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Jetzt Besteck aus Metall: In der neuen Ab- teilung 60+ in der JVA Lenzburg haben die Gefangenen, nach wiederholten Protesten gegen das anfängliche Plastikbesteck, nun normale Löffel, Gabeln und Messer aus Me- tall bekommen. (Dies gehörte eigentlich, statt hier unter Erfreuliches… eher in eine Rubrik: „Warum nicht gleich?“!)

Erfreulich witzig: Warum haben die Ostfriesen keine U-Boot-Flotte mehr? – Die ist am Tag der offenen Tür untergegangen.

Aus „Pipeline“, informative kleine Knast-Info. Für Infos oder ‚Abo’-Konditionen: Peter Wiederkehr, Abteilung 60+, Postfach 75, 5600 Lenzburg)

…über weniger Erfreuliches…

Nachtrag zur Busse wegen „Rechtsgeschäft: (siehe Bulletin 3 und 4 unter dieser Rubrik) Der ‚Fall’ liegt jetzt beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich!

Salamitaktik: Seit etlichen Jahren erleben Pöschwies-Insassen eine stetige Abnahme ihres ‚Lebensstandards’. Nicht genug damit, dass der Zürcher Kantonsrat seine Sparübun- gen nicht zuletzt an den Schwächsten der Ge- sellschaft ‚übt’ – und dazu gehören natürlich auch Gefangene (Kürzung des Arbeitsentgelts um 10%, Kürzung des Tagessatzes für die Ver- köstigung ebenfalls um 10%) –, sondern die Straf-Verschärfungsmassnahmen werden immer einfallsreicher. Nur ein paar Beispiele:

  • –  Was tatsächlich auf den Tisch kommt gleicht dem, was sich ein ‚normal Sterblicher’ unter den jeweiligen Menübeschreibungen vorstellen würde, immer weniger. Küchenqualitätskontrol- len scheint es kaum oder gar nicht mehr zu ge- ben.
  • –  Punktebewertungen für die Arbeit werden, bei gleichbleibenden Leistungen, Verhalten etc., deutlich tiefer angesetzt = noch weniger Ver- dienst.
  • –  Immer mehr persönliche Gegenstände, früher anstandslos erlaubt, werden verboten: U. a. das kleine Taschenmesser mit abgerundeter Klinge, Mini-Schraubenzieher für kleine Repa- raturen von Zellengeräten etc. Schon oft selber erlebt und gehört: Ursprünglich bewilligte Ge- genstände, wurden plötzlich sang- und klanglos einfach aus der Zelle entfernt.
  • –  Während früher auch Laptops erlaubt waren, wurden erst diese verboten, dann wurden die (bezahlten) CD-Beilagen aus den von PC-Be- sitzern abonnierten PC-Zeitschriften entnommen (teils ohne die Besitzer zu informieren), dann wur- den gewisse PC-Spiele verboten, dann Privat- PCs generell (definitiv ab Ende Jahr), dann gab es Miet-PC’s mit mehr und mehr eingeschränk- tem Zugang (zum Beispiel Sperrung der rechten Maustaste, also der Kontextmenüs), dann nur noch solche ohne jegliche Laufwerke (CD, Flop-

py) und schliesslich wurden gar „Solitaire“, Com- puterschach und praktisch alles andere bis auf das MS-OFFICE-Packet gesperrt.

  • –  Zunehmend wurden Zahlungen, wie Telefon- kosten, TV- und PC-Miete etc., und auch Haus- briefkäufe ausschliesslich ab dem Freikonto (‚frei’ verfügbarer Teil des Gefangenenpekuli- ums) bewilligt – sofern überhaupt noch Geld drauf ist. Was immer schwieriger wird, wenn der Arbeitsverdienst kaum oder gar nicht mehr reicht, um nebst dem Taschengeld schon nur die monatlichen Mieten, die AHV-Abzüge, die Telefonkosten, die Fr. 5.– pro Krankheitsfall usw. zu decken.
  • –  Taschengeld-Auszahlung trotz teils massiven Preiserhöhungen gleichbleibend seit Anfang des neuen Jahrtausends.
  • –  Undsoweiter, undsoweiter…Zellen-Grosskontrolle beim Schreiber! Und das ausgerechnet wenige Tage vor dem Versandtermin dieses Bulletins, mit noch viel Arbeit zu tun… Und – rein zufällig natürlich – just nachdem unsere Be- schwerde der hiesigen Leitung zwecks Stellungnah- me zugestellt wurde……bis zu Inakzeptablem:Feuer unter dem Dach: Ein Gefangener dieser Abteilung (ASP, JVA Pöschwies) legte am ver- gangenen Wochenende Feuer in seiner Zelle im obersten Stockwerk, nachdem er die Türe von innen mit Möbeln verbarrikadiert hatte. Dies ist auch für uns Mitgefangene inakzeptables Verhal- ten!Sehr bedenklich fänden wir indes auch, soll- te sich dieser mehrfach geäusserte Vorwurf be- wahrheiten, dass der als besonders labil, zu- rückgeblieben und leicht reizbar bekannte, schwer drogenkranke 23-Jährige sich durch eine diskriminierende und verletzende Bemerkung seitens eines ‚Betreuers’ zu seiner Tat treiben liess.Ganz besonders verwerflich finden wir letztlich dies: Der Junge wird durch Aufseher und Sicher- heitspersonal rechtzeitig und unverletzt aus dem rauchgefüllten Raum geholt. Soweit so gut; dafür

gebührt den Zuständigen denn auch Anerkennung und Dank. Kurz darauf aber soll er laut überein- stimmenden Bezeugungen einer Reihe von Mitge- fangenen durch einen oder mehrere eben dieser Sicherheitsleute mit Fäusten und Schuhen traktiert worden sein. Nachdem er sich widerstandslos fest- nehmen liess. Und: an Händen und Füssen gefes- selt, festgehalten von nicht weniger als vier Män- nern. Der Junge wurde gewiss direkt in den Bunker verbracht…

Fortsetzung folgt bestimmt!

Druck auf Beschwerde-Unterzeichner: Zuerst wurden die IG-(Mit-)Gründer vom Abteilungsleiter ‚in die Mangel genommen’. Dem Schreiber wurde unterstellt, „das Ganze alleine inszeniert“ und Mit- gefangene „manipuliert“ zu haben. Ihm wurde, als wir alle drei unseren Standpunkt nur bekräftigen wollten, schliesslich ‚ein Maulkorb umgehängt’, um ungestört auf die beiden anderen einreden zu kön- nen (was allerdings auch nicht zum gewünschten Ziel führte).

Seit die durch unseren Rechtsanwalt der Direk- tion eingereichte Beschwerde nun zur Stellungnah-

me an die Abteilung kam, werden systematisch Mitunterzeichner zum Chef gerufen, im allzu offen- sichtlichen Versuch, sie zum „Rückzug ihrer Unter- schrift“ zu bewegen. Dafür scheint auch mehr oder weniger subtiler Druck ausgeübt zu werden.

Dazu sagen wir einstweilen nur: „Unprofes- sionell, Herr Abteilungsleiter!“ – Fortsetzung folgt.

Weiter zum Thema „Unterschlagung von Brief- post?“ aus Bulletin 3 und 4: Auf die höflich, aber bestimmt lautenden Zeilen in einem Schreiben an die Leitung der FPA (Forensisch Psychiatrische Abteilung) wurde bis heute nicht reagiert. Zuerst bat ich, im Spätsommer, um eine Aussprache, in der Hoffnung auf Klärung der Gründe für ‚verschwundene’ Briefpost an und von der FPA. Ich bekam keine. Schliesslich liess ich den erwähnten Brief folgen. Darin kün- digte ich, für den Fall des weiteren Ausbleibens einer Reaktion, rechtliche Schritte an. Offenbar auch vergeblich. Der RA wird nun voraussichtlich eingeschaltet werden.

Fortsetzung folgt… zuverlässig!

BRIEFZITATE

Eine Auswahl aus unserem ersten halben Jahr (alle Briefe wurden und werden beantwortet):Herr W. in L. (Direktor einer Massnahmeanstalt): „Wir haben die Unterlagen aufmerksam studiert und können Ihr Anliegen gut nachvollzie- hen. …möchten wir (die Gefangenen) informieren und auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft aufmerksam ma- chen. Deshalb bitte ich Sie um Zustellung von 10 Exemplaren (der IG-Unterlagen)…“

Herr M.W. in L. (IG-Teilnehmer): „…Seit ein paar Ta- gen hängt am Anschlagbrett beim Pavillon ein Blatt von der IG über diverse Rechte und Forderungen. Ich bemerke, dass es von den Insassen gelesen wird.“

Herr M.W. in L. (IG-Teilnehmer): „Viel Kraft und Mut wün- sche ich Ihnen. Aber auch für all diejenigen, die draussen sind und unserer IG beigetreten sind oder noch werden: Anwälte, Presse und Privatpersonen. Jetzt dreht sich das Rad immer schneller und niemand wird es stoppen kön- nen. Dank dem Internet!“

Herr M.W. in L. (IG-Teilnehmer): „Mit diesen paar Zeilen will ich einfach nur gratulieren, es gibt immer mehr posi- tive Echos von diverser Seite hier im Hause… Lasst Euch nicht den Mund verbieten und auch nicht unterdrücken, Ihr seid auf dem richtigen Weg!“

Herr M.W. in L. (IG-Teilnehmer): „Gestern erhielt ich das Rundschreiben mit den … sehr traurigen Infos

über den Tod von A.H. Der ganze Bericht hat mich sehr erschüttert, erschreckt und sehr traurig gemacht. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für dieses unmenschli- che, unwürdige, selbstgefällige Tun …! Und gerade die, die ein Vorbild für uns sein sollten?! Abscheulich!!!
(Der Schreiber erhielt mit diesem Brief eine von vielen Mitge- fangenen der StA. L. unterzeichnete, sehr anmutig und ge- fühlsvoll gestaltete und beschriftete Kondolenzkarte zuhanden der Witwe – an welche wir es umgehend weitergeleitet haben) Herr W.P. in L. (IG-Teilnehmer): „Ich danke Euch für den Erhalt des Bulletins, es ist sehr informativ und gut gemacht. Bravo, weiter so! …mit den anderen (Mitgefangenen) über Euch gesprochen und versucht, ihnen zu erklären, was ihr damit versucht. Doch ich habe … nur zu hören bekommen, das ist für die Katz…“

Herr W.P. in L. (IG-Teilnehmer): „Nun eine kleine Info für Euch – es geschehen noch Zeichen und Wunder: Ein Mit- gefangener J.R. wird am 10.12.2011 nach 14 Jahren Haft entlassen, er wurde 1997 zu 5 Monaten Gefängnis … ver- urteilt (und verwahrt). Im 2008 hatte er seine Überprüfung, die Verwahrung wurde in eine Massnahme nach Art. 59 umgewandelt. Nach 6 Monaten hat er die Therapie abge- brochen. Nun hat das Obergericht vom Kanton Zug seine Entlassung angeordnet.“

Herr D.H. in K. (IG-Teilnehmer): „…- Um sicher zu stel- len, dass ein Täter aufgrund eines fehlerhaften Gutach- tens zu Unrecht verwahrt wird, müssten … zwei vonein- ander unabhängige Gutachten erstellt werden. … – Bei der Prüfung der Verwahrung durch die Fachkommissi- on sollte eine persönliche Anhörung des Täters stattfin- den… (etc.)

Herr D.H. in K. (IG-Teilnehmer): „Sehr belastend ist für mich auch, dass es mir hier absolut unmöglich ist, sozi- ale Kontakte zu Mitgefangenen zu unterhalten, weil hier praktisch nur Gewalttäter … inhaftiert sind. Ich lasse mich deswegen schon seit 5 Monaten ständig in der un- genügend beheizten und nur 8.6 mkleinen Zelle ein- sperren (keine Arbeit, keine Freizeit, kein Hofgang). … ich bin mittlerweile psychisch ziemlich am Anschlag“.

Herr D.H. in K. (IG-Teilnehmer): „…Ich bin sehr beein- druckt, mit welchem Enthusiasmus und mit welcher Professionalität du dich für die IG engagierst…“

Herr F.S. in R. (IG-Teilnehmer): „Ich kann dir nur sa- gen, ein grosses Danke und ein grosses Bravissimo für deine Anstrengungen und Realisierungen, für das neue Bulletin etc. … Nur eine Frage: erreichen wir was mit der Zeit?“

Herr R.F. in K. (IG-Teilnehmer) „Ich bin schon seit 11 Jahren in Haft … Ich wurde auch zu lange zu stark medikamentiert, sodass die Medikamente der Auslöser aller Probleme waren. Zudem hielt man mich etwa 5 Jahre in der Isolationshaft. Ich benötige dringend Hil- fe.“

Herr W.P. in L. (IG-Teilnehmer): „…doch es ist nicht al- les wie es sein sollte (in einer neuen Abteilung für ältere Ge- fangene), denn wir sind im Gebäude integriert, das als Untersuchungshaft gebaut wurde. Die Zellen sind zwar 12 mgross, doch ansonsten ist es wie in der U-Haft; ein aus Eisen an der Betonwand montiertes Bett, ein Tisch aus einer Holzplatte an der Betonwand fest mon- tiert. … Bis vor zwei Wochen hatten wir noch Plastikbe- steck, nach mehrmaligem ‚Stürmen’ gab es endlich nor- males Besteck…“

Herr D.O. in L. (IG-Teilnehmer): „NICHT AUFGEBEN! … Ich möchte dir auf diesem Weg danke sagen, für

alles was du machst. Ich bitte dich, nicht aufzugeben, Egal ob privat oder mit der IG.“

Herr Y.P. in R. (IG-Teilnehmer) « …Je suis actuellement en FG depuis neuf mois. Je vais bientôt terminer la vingtième année de prison sois déjà deux années de plus…. »

(Übersetzung: Ich bin derzeit seit neun Monaten in der FG [Abt. „Fluchtgefahr“]. Ich werde bald das 20. Jahr Haft been- den, also schon ein Dutzend Jahre mehr [als die Haftstrafe].)

Herr R.O. in R. (IG-Teilnehmer): „…wie ich sehe, läuft et- was für unsere minimal Ansprüche im Knast. Ich kann dir dazu nur gratulieren! Beiliegend meine Anmeldung. … Tja, ich warte immer noch auf meine Verwahrungs- umwandlung. (4 Jahre seit Inkrafttr. des neuen Gesetzes!) Die Verantwortlichen sitzen ja nicht im Knast…!“

Herr R.O. in R. (IG-Teilnehmer): „…Mit Freude lese ich, dass es doch auch Unterstützungsangebote gibt. Ehrlich gesagt, … ich bin inzwischen soweit, dass ich nicht mehr an den Sieg der Vernunft glaube. Zu viel musste und muss ich bis heute erleben und durchleiden! Trotzdem soll man bekanntlich die Hoffnung nie aufgeben! In die- sem Sinn … wünsche ich dir und uns allen durchschla- genden Erfolg und vor allem Menschlichkeit!“

Herr J.S. in Z. (IG-Teilnehmer – war vor Jahrzehnten in Verwahrung): „…(für) deine Bestrebungen, soweit dies unter den schwierigen Bedingungen möglich ist, einen Interessenverband für Verwahrte zu führen … danke ich dir … (und) für deine Bemühungen um mehr Humanität und Gerechtigkeit für die Aermsten im Strafvollzug: die Verwahrten.“

Herr H.S. in L. (verwahrt, nicht Teilnehmer): (im verg. Oktober) „Bin erstaunt, was dein Einsatz ist. Leider ist der Erfolg nicht unbedingt durchschlagend im Mo- ment. Hier mal einiges: Solange es Anwälte gibt, die Insassen … in falscher Sicherheit wiegen… Solange die Justiz Gutachten in Auftrag gibt, fallen diese immer zugunsten der Justiz aus… (etc.) So. nun wäre ich dir dankbar, wenn du mir kurz den Erhalt dieses Briefes bestätigen könntest, damit ich sicher bin, dass du den Brief auch bekommen hast.

(H.S. erhielt umgehend Antwort mit IG-Unterlagen – bis dato ohne weitere Reaktion)

Herr N.H. in R. (Mitgefangener): „Ich habe teilweise Unterlagen (über „Fair-wahrt?“) an andere Leute hier zum Lesen gegeben. … Nur haben die meisten Angst, sich in irgendeiner Form schriftlich zu äussern … et- was zu unterschreiben … Angst, es könnte gegen sich verwendet werden. Solche Leute hat es viele hier.“

Herr M.N. in R. (Mitgefangener): „Beiliegend stelle ich dir die Anmeldung als Gönner („Fair-wahrt?“) zu und wün-

sche allen Verwahrten eine faire Überprüfung der Haft und faire Wiedererwägung durch die Behörden. … Si- cherlich profitieren mit deiner standhaften Kraft auch andere, die … eine faire Behandlung durch die Behör- den verdienten.“

Frau S.H. in B. (Gönnerin, Witwe des verstorbenen IG- Mitgründers A.H.): „…sehr geehrte Mitgefangene, egal wer und wo… Ich kann es nicht in Worte fassen, was mein Herz … zutiefst bewegt, von Euch soviel Mitgefühl erleben zu dürfen! … Ich wünsche Euch für alles, was noch auf Euch zukommt, die nötige Tragkraft.“

Frau S.F. in K. (IG-Gönnerin): „…Vom ersten Moment an ist die IG „Fair-wahrt?“ (bei so viel Perspektivlo- sigkeit) ein echter ‚Stern am Himmel’, eine riesen- grosse Motivation, eine stärkende Gemeinschaft von Gleichgesinnten … ein echter Aufsteller! Darum un- terstützen wir die Arbeit … mit ganzer Überzeugung und so gut wir können.“

Frau S.F. in K. (IG-Gönnerin, Verlobte eines IG-Teilneh- mers): „…die Umfrage, an der Sie gerade arbeiten, scheint uns sehr wichtig, …. Super! … Es ermutigt uns, dass Sie und Ihre Kollegen so eifrig und kompetent ‚am Ball’ sind. …Nicht so wie bei einem Grossteil der invol- vierten Gremien und Behörden, wo man jeweils Mona- te, ja Jahre (!) auf Antworten wartet, die dann im End- effekt doch gar keine (verbindlichen) Antworten sind! … Diese Perspektivlosigkeit ist mit den Jahren zermür- bend… Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Energie für alle anstehenden Aufgaben!“

Frau S.F. in K. (IG-Gönnerin) : (bez. des unlängst verstor- benen A.H.) „…es sind Informationen, die mich als Mitmensch und Partnerin eines Verwahrten zutiefst (!!!) in der Seele betroffen machen, die ich am liebs- ten in die Welt hinausschreien wollte…“

Pater J.R. in S. (Gefangenenseelsorger): „…die ganze Angelegenheit ‚Verwahrung’ beschäftigt mich schon seit sehr langer Zeit. … meine Anerkennung für Ihre Bemühungen …. Ich wünsche Ihnen viel Mut und Kraft und guten Erfolg für Ihre Unternehmungen, wie ich spüren durfte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch zum Wohle Ihrer Leidensgenossen.“

Pater K.H. in H. (Österreich) (Gefangenenbegleiter): „Ih- nen und dem gesamten Team sehr herzliche Grüsse und meinen Respekt, meine Anerkennung vor Ihrem Tun, dass Sie als Betroffene tätig geworden sind, wo nie- mand wegen eines übersteigerten Sicherheitsdenkens, wegen Verantwortungsscheu und aus politischem Kal- kül positive Akzente zu setzen wagt…“

Pater K.H. in H. (Österreich) (Gefangenenbegleiter):

„Eben habe ich Ihre Aufzeichnungen zum Tod Ihres Mitgefangenen A.H. gelesen und bin erschüttert, über die Gefühllosigkeit im Umgang mit ihm, als einem schwerkranken Menschen seitens des Anstaltsperso- nals, noch mehr aber, dass er nicht wenigstens die letzte Zeit als Schwerkranker in Freiheit bei seiner Frau verbringen konnte. … Welche Gefahr … soll von einem schwerkranken Menschen ausgehen, der auf an- dere angewiesen ist?“

Sekretariat Klosters Einsiedeln: „Abt Martin lässt Sie herzlich grüssen und dankt für Ihren Einsatz für Gerech- tigkeit und Fairness.“

Herr W.T. in M. (Deutschland) (Kämpfer für Minderheiten und Benachteiligte): „Ganz grossartig! …wirklich ein Senk- rechtstart … in schwierigstem Milieu, praktisch aus dem Nichts heraus, eine derart gestaltvolle Initiative…“;

Herr W.T. in M. (Deutschland) (Kämpfer für Minderheiten und Benachteiligte): „Bedrückend, die Details zum Vollzug – Respekt für Ihre präzise, sachliche, unbestechliche Kom- mentierung!“

Herr Prof. A.L. in K. (Holland): „Al het Goede wens ik je, en … succes met ‘Fair-wahrt?’!! Bezig blijven, beschermt tegen de waanzin van het bestaan.”

(Übersetzung: Alles Gute wünsche ich dir, und Erfolg mit „Fair- wahrt?“! Aktiv bleiben! Das schützt vor dem Wahnsinn der Rea- lität.)

Herr J.G. in B. (Deutschland): „…für die IG alles er- denklich Gute, was man überhaupt wünschen kann.“

Frau I.P. in P. (Frankreich) (Gönnerin): „…das (ange- sprochen sind Informationen aus Bulletin 1) geht auf keine Kuhhaut! Man reibt sich die Augen und kann kaum fassen, dass die ‚Bürokratie’ ein so irrationales Vor- gehen beinhalten kann! Weiterhin viel Mut und Aus- dauer zu Eurem heroischen Reformversuch…“

Frau E.B. („Uriella“) in E. (bisher Fr. 300.– an Spenden!): „Gott ist Liebe, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit etc., wofür wir kämpfen sollen. Viel Erfolg und Segen! Bravissimo! Mut und Gottvertrauen!“

Frau B.C. in T. (FM-Besucherin eines Mitgefangenen): „Ih- rer Interessengemeinschaft … wünsche ich viel Erfolg. Ich selbst habe acht Jahre lang einen verwahrten Klienten be- sucht und weiss wie ohnmächtig Ihre Situation zum Teil ist. Durch die Initiative … schaffen Sie sicher bei allen Be- troffenen ein wenig Hoffnung.“

Dr. K.E. in L. (Philosoph) „im Übrigen gratuliere ich Ihnen zu Ihrem ‚aufrechten Gang’ …. Mögen Sie mit Ihrer neuen Unternehmung (IG „Fair-wahrt?“) Erfolg haben!“

Dr. U.O. in Z. (Rechtsanwalt): „Ich … bin der Meinung, dass viele Ihrer Anliegen berechtigt sind. Ich habe auch immer wieder Fälle zu bearbeiten, bei denen man zum Vorneherein feststellt, dass die „Politik“ im Spiel ist. … Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg…“

Herr B.R. in Z. (Rechtsanwalt): „Ich bin überzeugt, dass die Interessengemeinschaft für Verwahrte eine ganz wichtige Sache ist!“

Prof. A.D. in Z. (Lehrstuhl für Strafrecht und Strafpro- zessrecht): „…Ich würde es richtig finden, wenn das, was Sie dem eh. Bundesrat Blocher als Zitat* zuschrei- ben (* s. IG-Flyer: „Verwahrte leben natürlich nicht wie Straf- gefangene“), in Tat und Wahrheit Wirklichkeit wäre. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitstreitern alles Gute.“

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in Bern: „Ihre Schreiben vom 21. Juni und 17. Juli 2011 haben wir mit grossem Interesse zur Kenntnis ge- nommen. … Die aktive Partizipation in Sachen Men- schenrechte ist für die … NKVF von grosser Bedeu-

tung und wir sind für konkrete Hinweise und Informa- tionen stets dankbar…“

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in Bern: „Wir können die Wichtigkeit Ihres Projektes (IG „Fair-wahrt?“) nur betonen; durch die Lancierung Ihrer Umfrage und die daraus resultie- renden Ergebnisse können sicherlich wertvolle Infor- mationen gewonnen werden…“

Bundesamt für Justiz BJ in Bern (in der Antwort auf un- ser Schreiben mit Bericht an Frau Bundesrätin S. Somma- ruga): „Frau Bundesrätin Sommaruga hat uns mit der Beantwortung Ihres Schreibens beauftragt. Wir möchten Ihnen unser aufrichtiges Beileid zum Hin- schied Ihres Kollegen ausdrücken. … weshalb Sie eine Untersuchung des Falles wünschen. Eine solche Untersuchung liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbe- reich des Bundes. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Beschwerde an die Anstaltsdirektion zu richten…“

***

Alle Namen und Adressen sind uns bekannt. Wenn Sie jemandem persönlich schreiben möchten – vielleicht möchten Sie jemanden darunter kennenlernen, vielleicht wissen Sie für einen Mitgefangenen einen Rat, können etwas Licht in sein Dasein bringen, oder es liegen Ihnen Fragen auf der Zunge – dann senden Sie Ihren Brief an uns und bezeichnen die Initialen des Zielempfängers. Wir leiten es gerne weiter. Die betreffende Person kann Ih- nen dann direkt antworten, wenn sie es wünscht und wenn Sie Ihren Absender angeben.

ADRESSEN

Adressen Inland:

Frei Andreas, Dr. med. Luzernische Psychiatrie Forensische Dienste
Voltastrasse 42, 6005 Luzern

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Militärstrasse 36, 8090 Zürich

Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern

Denise Graf – Menschenrechtsarbeit zur Schweiz / Travail sur les droits humains en Suisse
Amnesty International, Section Suisse, 3001 Bern Telefon (mo, di, mi, do 09:00-17:00 h): 031-307 22 20 (dgraf@amnesty.ch)

Menschenrechtsverein augenauf:
augenauf Basel
Postfach, 4005 Basel
Telefon: 061-681 52 22 (basel@augenauf.ch)

augenauf Zürich
Postfach, 8026 Zürich
Telefon: 044-241 11 77 (zuerich@augenauf.ch)

augenauf Bern
Quartiergasse 17, 3013 Bern
Telefon: 031-332 02 35 (bern@augenauf.ch)

Uni Basel – Institut für Soziologie, L. Seglias / M. Leuenberger Petersgraben 27, 4051 Basel

Tages Anzeiger, Redaktion Hr. Mathias Ninck Werdstrasse 21, Postfach, 8021 Zürich Telefon: 044-248 44 11

Beobachter, der schweizerische, Verlag und Redaktion, Jean Frey AG, Förrlibuckstr. 70, Postfach, 8021 Zürich Telefon: 043-444 52 52

Surprise Strassenmagazin, Red. Hr. Lukas Kundert Spalentorweg 20, 4003 Basel
Telefon: 061-281 04 17, Mobil: 079-636 46 12

Schweizer-Fernsehen, Fernsehstrasse 1-4, 8052 Zürich Telefon: 043-305 66 11

Selezione (kritische Medienberichte) Casella postale 103, 6853 Ligornetto
(www.selezione.ch)

Fachstelle Bildung im Strafvollzug (BiSt) Telefon: 041-240 78 68
Zentrum Selbsthilfe
Feldbergstrasse 55, 4057 Basel

FachstellevitminB
Gasometerstrasse 9, 8005 Zürich
Telefon: 043-266 00 11 (camonovo@vitaminB.ch, www.vitaminB.ch)

Verein Geraubte Kindheit, Frau Jacqueline Häusler Brauerstrasse 60, 8004 Zürich
Telefon: 044 – 241 10 86 (geraubte-kindheit@bluewin.ch)

Pro Mente Sana
Hardturmstrasse 261, 8031 Zürich

Reform 91
Zürcherstrasse 228, 8500 Frauenfeld Telefon: 052-722 10 30

Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter Hr. lic. iur. Hanspeter Thür
Feldeggweg 1, 3005 Bern
Adressen Ausland:

Frau Dr. Grischa Merkel Universität Rostock Juristische Fakultät – Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Nebengebiete Möllner Strasse 12, D-18109 Rostock, Deutschland 0049-381-498 8314 (grischa.merkel@uni-rostock.de)

Schwarzes Kreuz – Christliche Straffälligenhilfe e.V. Jägerstrasse 25a, D-29221 Celle, Deutschland Telefon: 0049-5141-94616-0 (info@schwarzes-kreuz.de; www.schwarzes-kreuz.de)

Evang. Konferenz für Gefängnisseelsorge Deutschland Herrenhäuser Str. 12, D-30419 Hannover, Deutschland Telefon: 0049-511-279 6403 (ekgsid@t-online.de)

Diakonie in Niedersachsen
Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. Kastanienallee 9-11, D-26121 Oldenburg, Deutschland Telefon: 0049-441-21001-0 (LV@diakonie-ol.de)

Institut für Theologie und Politik
Friedrich-Ebert-Strasse 7, D-48153 Münster, Deutschland Telefon: 0049-251-524 738 (itpol@muenster.de)

Aks e.V. – Prof. Dr. H. Koch
Postfach 1268, D-48002 Münster
Telefon: 0049-251-490 2835 (info@aks-ev.net)

Pater Karl Helmreich, Gefangenenbetreuung
Anton Kellergasse 1 /2 / 1, A-2552 Hirtenberg, Österreich Telefon: 0043-664-734 56 120 (helmreich.karl@aon.at)

Verein „Soziale Gerichtshilfe“
Wickenburggasse 18-22, A-1080 Wien, Österreich

„’s Häferl“, die etwas andere Hilfe – Selbsthilfegruppe für Haftent- lassene und Freigänger
Hornbostelgasse 6, A-1060 Wien, Österreich
Telefon: 0043-1-597 40 80

Sekretariat des CPT
(Europ. Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Europarat, F-67075 Strasbourg Cedex, Frankreich
Telefon: 0033-3-88 41 39 39

EMRG:
Kanzler des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte Europarat, F-67075 Strasbourg Cedex, Frankreich

ANNONCEN

In eigener Sache:

Dieses Bulletin erscheint sporadisch und ohne Gewähr auf Kontinuität!

Handlungen im Namen der IG, müssen von uns vorgängig autorisiert sein! Wir bitten um Verständnis; wir können die Verantwortung nur für unser eigenes Handeln übernehmen!

Annoncen und Beiträge bitte sachlich und kurz halten (keine Garantie für Verwendung). Kurze Annoncen sind für Teilneh- mende/Gönner kostenlos, hier veröffentlichte Beiträge kön- nen nicht mit Geld honoriert werden. Auch auf unserer Homepage könnt Ihr Annoncen oder von uns genehmigte ei- gene Beiträge veröffentlichen lassen! Blogeinträge hingegen sind in der alleinigen Verantwortung des Schreibers oder der Schreiberin. Wer früher schon etwas veröffentlichte (Buch,

Artikel, Diskussionspapiere etc), kann – auf Antrag – auf un- serer Homepage darauf hinweisen oder es u. U. auch zum Herunterladen veröffentlichen oder mittels Link darauf ver- weisen lassen! Bitte fragt uns nach den Bedingungen.

Chiffre-Inserate: Es können auch Chiffre-Inserate veröffent- licht werden (etwa zwecks Bekanntschaften mit anderen Verwahrten) Einfach im Brief an uns mit dem gewünschten (kurzen!) Inserattext erwähnen, dass statt des Namens und Absenders des Inserenten, eine Chiffre verwendet werden soll. Das Inserat wird dann hier nur mit der Chiffre-Nummer und uns als Kontakt-Adresse erscheinen. Allfällige Antwor- ten werden dann von uns an den oder die Inserierende(n) weitergeleitet.

Geldmittel: Wir benötigen dringend Mittel zur Deckung von Un- kosten! Spenden von Aussenstehenden sind willkommen. Post- checkkontoNr: 85-156 159-0; Überweisungen bitte mit Vermerk: „für IG-Fair-wahrt“!

Wir brauchen Namen und Adressen von Verwahrten die ev. an uns interessiert sind und von möglichen Gönnern und Sponsoren!

Druck-Sponsoring gesucht für unsere Drucksachen, oder für Verbrauchsmaterial für unseren Farblaser-Drucker (der sich hier in der JVA Pöschwies, bei mir auf der Zelle befindet, wo dieses Bulletin entsteht)! Wir helfen dafür gerne, Ihre Eigenwer- bung zu verbreiten – hierin und auf unserer Homepage! (ww- w.fair-wahrt.ch oder www.verwahrung.ch) Bitte schreiben Sie an: sh dort!

Dies betrifft Angehörige und Freund/-innen von Verwahrten:

Nun können auch Sie sich organisieren! Im Aufbau: Interes- sengemeinschaft für Angehörige und Freunde/ Freundinnen von Verwahrten, Massnahmegefangene auf unbestimmte Zeit, Menschen in einer geschlossenen psychiatrischen Insti- tution. Schon jetzt erfahren die InitiantInnen Unterstützung von prominenter Seite! Solidarität wird ab sofort gross ge- schrieben! (Siehe auch Frontseite dieses Bulletins). Einstweili- ger Kontakt: Frau Marion Mansour, m.mansour@gmx.ch , oder per Brief an uns von der IG: Beat Meier, Roosstrasse 49, 8105 Regensdorf!

Diverse Anzeigen:

Gesucht werden laufend liebe Mitmenschen mit dem Herz am rechten Fleck, um einsame Verwahrte oder andere Ge- fangene mit Briefen, ev. Besuchen, und guten Gedanken zu begleiten. Helfen Sie mit, Verzweiflung, oder gar Verbitte- rung zu lindern; Sie leisten nicht nur Hilfe einem Menschen in Not, sondern damit indirekt auch einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft!

Wer wuchs in Kinderheimen und/oder als Verdingkind auf? Hunderttausende! Ich auch! Du? Selber verwahrt und in Haft seit anfangs 1993 suche ich Leidensgenoss/innen. Für mich ganz besonders interessant wenn Du Erfahrungen in einem der folgenden Heime hinter dir hast: Kinderheim Kloster Schüpfheim (LU), Bethlehem Wangen b. Olten (SO), St. Georg Bad Knutwil (LU), Schloss Erlach (BE), Platanen- hof Oberuzwil (SG), Albisbrunn Hausen am Albis (ZH). Bitte schreibt mir an: IG-„Fair-wahrt?“, c/o Beat Meier, „Chif- fre 0001“, Roosstrasse 49, CH-8105 Regensdorf.

Brücken gibt es überall – wir müssen sie nur benutzen…

*** Wir bitten um Spenden, um die IG weiter betreiben zu können! * * *

Postkonto: 85-593775-8
IBAN: CH48 0900 0000 8559 3775 8
Fair-wahrt? c/o Beat Meier, abt 60plus, Wilstrasse 51, CH-5600 Lenzburg
BIC: POFICHBEXXX 

Herzlichen Dank!

AUFRUF! Umfrage
Diesem Bulletin liegt eine wichtige Umfrage bei !
Wir erhielten kürzlich Post mit dem Aufdruck: „Schweizerische Eidgenossenschaft“; die Antwort der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF).
Wir hatten mehrmals seit Beginn neben Amnesty International und anderen Organisationen auch die seit dem 01.01.2010 tätige NKVF angeschrieben. In ihrer Antwort, lässt uns die Kommission wissen, dass „die aktive Partition in Sachen Menschenrechte“ für die NKVF „von grosser Bedeutung“ sei und sie „für konkrete Hinweise und Informationen stets dankbar“ sei.
Im Oberwallis, so erfuhr man erst vor wenigen Tagen in den Nachrichten, muss nach NKVF-Intervention das einzige dortige, erst ca. 25-jährige Gefängnis aufgrund menschenrechtlich relevanter Mängel geschlossen werden. Auch wenn die Öffentlichkeit selten von ihr hört; sie ist offenbar nicht tatenlos, die NKVF.
Nach Erhalt ihres Briefes möchte die IG „Fair-wahrt?“ die NKVF nun beim Wort nehmen. Wir haben deshalb einen kleinen Fragenkatalog (24 Fragen) erstellt und senden ihn jetzt in Form eines übersichtlichen kleinen Heftchens allen an unserer IG teilnehmenden und auch anderen Verwahrten zu. Gleichzeitig schreiben wir alle in Frage kommenden deutschschweizerischen Anstalten an mit der Bitte, den bei ihnen einsitzenden Verwahrten die Umfrage auch dann auszuhändigen, wenn sie (noch) nicht bei unserer IG dabei sind. UNBEDINGT MITMACHEN! Je höher die Zahl der Einsendungen, desto gewichtiger unsere Informationen! Einfacher geht’s nicht: das Zutreffende ankreuzen, auf Wunsch eigene Bemerkungen anfügen, fertig. Dauert bloss ein paar Minuten! Die Angaben bleiben anonym, es wird darin kein Name eingetragen und das Heftchen kann in einem ebenfalls beiliegenden vorbereiteten Antwortcouvert verschlossen abgesandt werden!
Aussen auf dem (verschlossenen) Umschlag muss der Name vermerkt werden. Die Empfängerin, die Leitung des Sozialdienstes der JVA Pöschwies verbürgt sich dafür, dass lediglich die vorgeschriebene Kontrolle wie üblich vorgenommen wird, dass niemand sonst die Identität der Absender erfährt und dass die Umfrageantworten ohne Identifizierung der Absender unverzüglich an den Schreiber weitergeleitet werden. Da der Umschlag an die Leitung des Sozialdienstes der Pöschwies adressiert ist, handelt es sich um amtliche Posr, die verschlossen abgegeben werden darf –ES IST IHR RECHT, BESTEHEN SIE DARAUF! Sollte Ihnen dies verwehrt werden, dann beschweren Sie sich dagegen (in verschlossenem Couvert), am besten direkt an die Nationale Kommission zur Verhütung von Folte NKVF (Adresse im Begleitbrief)!
Die Ergebnisse der eingegangenen Antworten werden an die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter weitergeleitet.

NEHMT ALLE* AN DIESER UMFRAGE TEIL! – VEREINT WERDEN WIR GEHÖRT!
* gilt für Verwahrte, eh. Verwahrte, Massnahme-Gefangene mit ungewissem Ende. Egal, ob bei uns dabei oder nicht!

Meine Meinung
Unser Bulletin kommt erstmals in Broschürenform daher. Das wurde nun möglich, da ich kürzlich – dank einer Sondererlaubnis der Direktion – meinen neuen Farblaserdrucker erhielt und dann auch in Betrieb nehmen konnte. Künftig werden damit auch die Druckkosten günstiger als bisher.
Seit gut vier Monaten arbeite ich nun für unsere IG. Ich bin auch nur ein Laie, gebe aber mein Bestes. Ohne die aufopfernde Hilfe von Freunden und Freundinnen ‚draussen’ wären wir noch weit von dem entfernt, was wir bisher erreicht haben: trotz viel ‚Gegenwind’ steigende Zahl von Teilnehmenden und GönnerInnen, wertvolle Hilfsangebote angesehener Fachleute; wir wachsen langsam aber sicher zu einer Gemeinschaft, auf die man wird hören müssen!
Leider steht es in letzter Zeit um meine Gesundheit nicht zum Besten. Aber ich kämpfe weiter, so gut es geht. Ich kämpfe ja auch für mich, aber eben genauso auch für euch Mitverwahrte! Dennoch treten einzelne Mitgründer frustriert zurück und ich bekomme dann von unterschiedlichen Seiten dasselbe zu hören: Massiver Druck durch gewisse (oder ungewisse) Mitgefangene, angeblich z.T. auch Verwahrte („Was gisch dich mit däm Typ ab? Wäisch nid was das für Äine isch?“). Aber wenn’s ‚nur’ das wäre; übelste, haltlose Unterstellungen obendrauf. Hintenherum, mit allzu klaren Zielen. Da hört die Toleranz auf!
All jene, die Mühe bekunden mit unserer Initiative, und mit mir, angeblich weil sie das über mich hörten oder jenes in der Zeitung lasen frage ich darum nun: „Worum geht es? Geht es denn um mich, diesen ‚Typ’, der das tut, was schon längst getan
werden müsste? Oder geht es um eine Sache, bei welcher wir alle dann viel eher eine reelle Chance haben, gehört zu werden, wenn wir gemeinsam unsere Stimme erheben?!“
Blicken wir doch den Tatsachen ins Auge: was erreichen wir heutzutage noch als Einzelkämpfer, jeder für sich? Immer wieder Versprechungen, die niemand mehr ernst nehmen kann, wenn doch auch jene, welche tatsächlich mal eine Chance auf Urlaub bekommen, bei der nächstbesten BLICK-Schlagzeile über irgendwen gleich wieder auf Feld eins zurück müssen, jahrelang gesperrt bleiben, obwohl sie sich selber bei Ausgängen oder Urlauben nicht das Geringste zuschulden kommen liessen?
Ich meine, die Zeit ist längst reif, dass wir uns gemeinsam erheben und endlich von uns hören lassen! Und ich weiss keinen klügeren, effizienteren Weg, als über eine solche Interessengemeinschaft, wie wir sie nun darstellen.
Wenn ich auf all das, was mir zu Ohren kommt über diesen und jenen und den Einen und den Anderen, hören und meine Meinung und mein Handeln danach richten wollte, dann hätte ich wohl gar nie ein solches Projekt wie unsere IG in Betracht ziehen können! Unserer Sache zugute: lasst uns über unseren Schatten springen und zusammenhalten, ungeachtet von Gerüchten, BLICK-Storys, Vorurteilen, Projektionen, Eifersucht. Und von Selbstüberschätzungen! Wir wollen Fairness? Beweisen wir sie dann aber auch unter uns selbst!
Herzliche Grüsse allen, und guten Mut! Beat

Interne Informationen

Bisher:
Teilnehmerwerbung: Mitte August erhielten wir die Erlaubnis, in den verschiedenen Wohngruppen und Abteilungen hier in der JVA Pöschwies ein Werbeplakat aushängen zu lassen. Unverzüglich verschickten wir per interne Post das entsprechende Material (selber dürfen wir die anderen Abteilungen und Wohngruppen nicht aufsuchen).
Die ‚Buschtrommeln’ vermeldeten indes, dass in den meisten Wohngruppen die Anschläge zwar ausgehängt, jedoch recht rasch von Unbekannten wieder heruntergerissen worden seien. Dagegen können wir natürlich wenig tun; es wäre Sache der jeweiligen Gruppenleitungen, Abhilfe zu schaffen. In der Abteilung FPA (Forensisch Psychiatrische Abteilung) hingegen sei, trotz Bewilligung der Direktion, bisher gar nichts über unsere IG bekannt gemacht worden.
Nach Erhalt der Bewilligung für die Pöschwies, haben wir dann sofort auch die Leitungen von 17 weiteren Anstalten in der deutschen Schweiz und eine im Kanton Tessin mit dem gleichen Anliegen angeschrieben und das entsprechende Material beigelegt.
Es dauerte eine Weile, bis die ersten Antworten eintrafen. Bis heute kam von der JVA Lenzburg, von der Strafanstalt Thorberg, von ‚La Stampa’ im Tessin und von ‚St. Johannsen’ in Le Landeron je eine Antwort; Mindestens in weiteren vier Anstalten wird demgemäss unser Werbeplakat für die Gefangenen sichtbar ausgehängt (Vom Thorberg und von St. Johannsen wurden noch mehr Aushänge und Infomaterial angefordert).
Spenden: Aus den letzten beiden PCK-Auszügen gingen folgende neuen Spendeneingänge hervor: im Monat August:
Fr. 414.35 von einer Gönnerin im Ausland (!) Fr. 100.von der Verlobten eines Teilnehmers Fr. 70.von der Ehefrau eines Teilnehmers
Im Monat September: Fr. 400.vom Schweizerischen Verein für Gefängnisseelsorge in Luzern (auf Initiative der Vorstandsmitglieder Pfarrer Graf und Pastor Stüfen, Seelsorger Pöschwies).
Wir danken den Spendern und Spenderinnen hiermit ganz herzlich!
Da wir dennoch weiterhin tiefrote Zahlen schreiben bitten wir weiterhin um Unterstützung. Jeder Franken hilft! (Postcheckkonto-Nr. am Ende des Bulletins)
Der Rechtsanwalt aus Zürich von welchem im Bulletin 3 die Rede war, hat dem Schreiber inzwischen einen ersten Besuch abgestattet. Die Zeit war kurz, konnte aber gut genutzt werden und das Resultat ist höchst erfreulich, vor allem auch angesichts (noch) nicht vorhandener Mittel für allfällige Honorarkosten! Der Schreiber erhielt dennoch von dem Anwalt eine definitive Zusage, uns nicht nur mit Rat, sondern zu gegebener Zeit auch mit Tat zu unterstützen, selbst wenn wir zunächst noch keine Gewähr für sein Honorar bieten können. Zweifellos ein sehr wichtiger Etappenerfolg für unsere IG! Ein nächster Besuch, bei dem möglichst schon ein erster konkreter Aktionsplan ausgearbeitet werden soll, ist vorgesehen.
Wir von der IG „Fair-wahrt?“ möchten diesem Juristen – und ich darf hier gewiss im Namen aller Teilnehmenden sprechen – schon jetzt dafür danken!
Homepage: (www.verwahrung.ch)
Statistik August: Visits: 472
Hits: 6’600
Bulletin 4 5
Statistik September: Visits: 494
Hits: 7’274
Facebook: Nun sind wir auch im ‚Facebook’ vertreten! „Fuchur“ hat mit unserem Einverständnis Mitte August auf Facebook in eigener Regie unter dem Namen: „Fair-wahrt“ ein Konto eröffnet. Nach ersten Rückmeldungen scheinen sich dort inzwischen schon recht Viele, auch einige namhafte Organisationen eingetragen zu haben. Der Schreiber ist gespannt auf mehr Infos dazu!
Diskussions-Blog: Wir möchten hier vor allem unsere Gönnerinnen und Gönner, aber auch andere Interessierte ausserhalb von Gefängnismauern dazu ermuntern, sich nach Möglichkeit mit eigenen Beiträgen, Meinungen, Anfragen, nützlichen Informationen oder auch ‚nur’ Solidaritätsbekundungen in unseren Blog einzuschalten! Rufen Sie unsere Homepage auf (www.verwahrung.ch) und gehen Sie auf die Blog-Seite! (Siehe auch weiter unten: „Die Blogistik“)
vom 6. Oktober 2011
Teilnehmer/Gönner: Wir wachsen langsam aber sicher: Nach heutigem Stand (26.09.) zählt unsere Interessengemeinschaft 22 Gönner und Gönnerinnen und 23 Teilnehmende (Verwahrte), total also 45 Personen.
Mitberücksichtigt dabei sind aber auch drei weitere Austritte von Teilnehmern in dieser Abteilung, was wir natürlich sehr bedauern. Auch wenn, oder gerade weil dies für uns völlig überraschend kam, gibt es Gründe für die Vermutung, dass auch diese ihren Entscheid nicht unbeeinflusst von dritter Seite gefällt haben.
Selbstverständlich aber gilt auch für sie: wir respektieren ihren Entscheid und wünschen ihnen für ihre weitere Zukunft viel Kraft und Geduld.
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Die verwahrten Teilnehmer unserer IG erhalten zusammen mit diesem Bulletin ein kleines Heftchen: „Umfrage unter Sicherheitsverwahrten“ (siehe Begleitbrief). Beachten Sie bitte unseren Aufruf auf der Titelseite!

EXTERNE REAKTIONEN
Berührende Zeilen aus einem Mail an uns von der Gefährtin eines Verwahrten!
„ (…) Ich bin tief beeindruckt mit welch aufrichtigem Engagement, mit wie viel Sachverstand und zwischenmenschlicher Kompetenz und Reife der Gründer und seine Kollegen die Interessengemeinschaft ins Leben gerufen haben und sie leiten und organisieren. Vom ersten Moment an ist die IG für uns als Betroffene (bei so viel Perspektivlosigkeit) ein echter „Stern am Himmel“, eine riesengrosse Motivation, eine stärkende Gemeinschaft von Gleichgesinnten auch wenn man sich nicht unbedingt persönlich kennt ein echter Aufsteller! Darum unterstützen wir die Arbeit des Gründers und aller Beteiligten mit ganzer Überzeugung und so gut wir können.
Wir wünschen ihm und dem Kernteam der IG „Fair-wahrt?“ von Herzen weiterhin viel, viel Motivation, Kraft und Durchhaltewillen. Widerstände werden kommen – sie sind schon da wie wir gelesen haben. Doch trotz allem: Weitermachen, sich nicht einschüchtern lassen und für Gerechtigkeit und Menschenwürde einstehen, das ist unser Wunsch für Sie alle, und auch unsere persönliche Vision! (..) “
(Auszüge abgedruckt mit freundlicher Erlaubnis der Schreiberin) Wir danken der Schreiberin von Herzen für die ermutigenden Worte! Möge deren Kraft auf alle Verwahrten wirken!

Die „Blogistik“:
In dieser Rubrik werden für Teilnehmer ohne Webzugang Auszüge aus unserem Website-Blog und Kommentare unseres Webmasters „Fuchur“ veröffentlicht.
Leider fällt diese Rubrik diesmal weg – wir bitten um Entschuldigung. Das hat einmal mit der vergangenen Ferienzeit zu tun, welche auch unser treuer und engagierter ‚Fuchur’, der Betreiber unserer HP verdienterweise für sich nutzte. Dann gab es eine bedauerliche technische Panne mit dem Blog im Homepageprogramm. Eventuell muss der Blog oder gar die ganze Homepage nun neu überarbeitet werden. Dennoch dürften nach jüngsten Meldungen die Probleme in Kürze behoben und auch der Blog, vielleicht neu dargestellt, bald wieder zur Nutzung offen sein.

Erfreuliches…,
Günstigere Druckerpatronen: Bis vor Kurzem war der Schreiber beim Drucken gänzlich auf den zum Miet-PC gehörenden Mietdrucker angewiesen. Die Druckerpatronen musste er die ersten zwei Monate vom knappen verfügbaren Teil seines Pekuliums erstehen und war gezwungen, sie von der PC-Gruppe zu kaufen (was jeweils auch viel Geduld erforderte!). Die sieben Milligramm Tinte enthaltenen Patronen reichten für gerade einmal um die 80 bis 100 Seiten und kosteten 25 Franken das Stück.
Von einem Händler draussen erfuhr er dann, dass bei diesem dieselben Originalpatronen um mehr als einen Drittel günstiger zu haben wären. Auch wären für nur wenige Franken mehr sogenannte XL-Patronen mit bis zu dreimal so viel Tinte erhältlich. Die PCVerantwortlichen der Pöschwies boten diese indes nicht an und lehnten ein Gesuch, solche künftig anzubieten, ab.
Auf unsere Intervention bei der Direktion hin erhielt der Schreiber nun
die Zusicherung, dass zum Einen künftig bei Bedarf auch XL-Patronen für die Mietdrucker bei der PC-Gruppe bestellt werden könnten, was vor allem bei Vieldruckern eine erhebliche Einsparung bedeuten wird. Zum Anderen wurde eine Preisreduktion für in der Anstalt angebotene Druckertinte in Aussicht gestellt. Danke schon mal!
Günstigeres Kopieren: Seit der Schreiber im Rahmen seiner Tätigkeit für die IG recht häufig und viel zu kopieren hat, wurde ihm insofern entgegen gekommen, dass er, wenn er zweiseitig kopiert und sein eigenes Kopierpapier verwendet, nicht mehr pro Kopie 10, sondern nur noch 5 Rappen bezahlen muss. Wir danken sehr für dieses Entgegenkommen!

…über weniger Erfreuliches…
Nachtrag zur Busse wegen „Rechtsgeschäft: (siehe Bulletin 3 unter dieser Rubrik) Inzwischen erhielt der Schreiber von der Justizdirektion die – erwartete – Abweisung seines Rekurses. Aussergewöhnlich ist dabei die Verfügung, wonach die Gerichtskosten nicht ‚nur’ dem (mittellosen) Rekurrenten auferlegt werden, sondern gleich noch verfügt wurde, dass es ihm zumutbar sei, sie – nötigenfalls in Raten – von seinem Gefangenenpekulium zu begleichen. Ohne dies wäre ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht nun vielleicht unverhältnismässig erschienen, aber nach dieser offensichtlichen ‚Retourkutsche’ bleibt dem Schreiber wohl nichts anderes übrig. Fortsetzung folgt!

Unsere IG: Alles ‚Blödsinn’, oder was? Schon oft musste sich der Schreiber von einzelnen Mitverwahrten anhören, dass das alles doch völlig unnötig und nutzlos sei, was er da alles an „Papierkram“ zusammenschreibe, „verlorene Zeit“, „alles Blödsinn“ und so weiter. Man bräuchte ja „einfach eine Klage nach Strassburg an die Menschenrechtskommission zu schicken und dann müssen auch in der Schweiz die Verwahrten alle entlassen werden“.
So einfach wär’s also? Der Schreiber rät diesen Kollegen dazu, sich einmal kundig zu machen über die diversen Voraussetzungen für die Annahme einer Klage in Strassburg. Wir wollen doch lieber im Voraus sicherstellen, dass diese erfüllt sind!

…bis zu (noch) Inakzeptablem:
Schreibverbot: (Verbot der Hilfe durch Schreiben z. B. von Rechtsmitteleingaben etc. durch Gefangene für Mitgefangene welche dies nicht selber können siehe Bulletin 3) Nach wie vor als ungelöst betrachten wir insbesondere dieses Problem. Der Anwalt eines der IG-Gründer hat sich der Sache angenommen. Er schrieb dem Chef Vollzug
in der Pöschwies, dem Psychiater Dr. med. Noll, dass diese Anordnung seiner Auffassung nach „gegen diverse Normen der Rechtssprechung (von der Hausordnung, über kantonales Recht bis hin zur EMRK)“ verstosse. Er wird uns auf dem Laufenden halten und wir werden zu gegebener Zeit weiter darüber berichten. (Siehe auch hier folgend)
Nachtrag hierzu:
Kürzlich war dies auch Thema in einem Folgeartikel im Tages Anzeiger. In einem Artikel über einen PöschwiesInsassen wurde auch das hierin erwähnte ‚Schreibverbot’ thematisiert. Hier der betreffende Wortlaut:
„In einem Schreiben vom 2. August teilte die Anstaltsleitung allen Gefangenen unter Androhung von Disziplinarmassnahmen mit: «Das Übernehmen von Schreibarbeiten für andere Gefangene wird künftig nicht mehr toleriert.» Zwar kann die Anstaltsleitung Ausnahmen gestatten. Laut Vollzugschef Thomas Noll könnten durch gegenseitige Beschwerdeschriften aber «Abhängigkeiten entstehen». Wird eine Beschwerde abgewiesen, werden dem Rekursführer Kosten auferlegt. «Es kann zu Problemen führen, wenn sich der Häftling, in dessen Namen der Rekurs verfasst wurde, durch den Schreibenden nicht richtig vertreten fühlt», sagt Noll. Ein Häftling könne Hilfe von Betreuern in Anspruch nehmen oder Antrag auf unentgeltliche Rechtshilfe stellen – Letzteres jedoch nur, wenn er mittellos und die Beschwerde nicht offensichtlich aussichtslos sei.
Strafverteidiger Matthias Brunner, der mehrere Pöschwies-Insassen vertritt, bezweifelt die Rechtmässigkeit des Verbots: «Es ist absurd, von einem Insassen zu verlangen, er solle sich beim Verfassen einer Beschwerde gegen die Anstalt ausgerechnet an einen Anstaltsmitarbeiter wenden.» Das Gesetz verlange einen Strafvollzug, der «den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenwirkt». Damit sei auch die Erhaltung sozialer Kompetenzen gemeint, «und dazu gehört zum Beispiel die Hilfestellung an unbeholfene Mithäftlinge», sagt Brunner.“
Mir persönlich wurde auf Nachfrage in der Tat vom Leiter dieser Abteilung (ASP) angeboten, dass sich ein Gefangner, der nicht selber schreiben könne, zwecks Schreiben einer Beschwerde an einen der Aufseher wenden könne. Ich kann mich nicht erinnern, in meinen knapp 19 Jahren Haft einen Aufseher gesehen zu haben, der für einen Gefangenen irgendein amtliches Schreiben, geschweige denn eine Beschwerde gegen die Pöschwies oder einen Aufseher verfasst hätte. Es wäre denn wohl auch interessant zu sehen, wie eine so entstandene Beschwerde lauten würde.
Natürlich nicht nur weil ich selber und ein weiterer Gründungsteilnehmer unserer IG betroffen sind (siehe Bulletin Nr. 3), sondern weil wir von der IG dies als einen nicht leicht zu nehmenden Eingriff in die Rechte unserer Teilnehmer und der Pöschwies-Gefangenen generell betrachten. Wir werden dies sowohl beim nächsten Besuch unseres Anwalts als auch schriftlich gegenüber der NKVF zum Thema machen.

Unterschlagung von Briefpost? (siehe Bulletin 3 unter dieser Rubrik) Der Fall des Verwahrten in der Abteilung FPA (Forensisch Psychiatrischen Abteilung) ist inzwischen ‚gelöst’: der betroffene Gefangene (der inzwischen in eine andere Anstalt verlegt wurde) hat über gemeinsame Bekannte draussen mitteilen lassen, das er letztlich in den Besitz der ihm von uns Anfang Juni (!) dieses Jahres per interne Post geschickten IG-Unterlagen gekommen ist. Allerdings auch erst, nachdem er vom Schreiber mündlich von der Sendung erfuhr und sich in der Folge beschwert hatte.
Damit bleibt noch immer der Umstand, dass die Verantwortlichen in der FPA offenbar Mühe mit Post und mit Anliegen von Seiten unserer IG zu haben scheinen. Auf mein Ersuchen an die FPA-Leitung um eine Aussprache wurde bisher nicht reagiert. Wir bleiben dran, denn wir sind dezidiert der Ansicht, dass auch für die Gefangenen dieser Abteilung – im Rahmen der Hausordnung – das Recht auf freien Briefverkehr, auf Gewissensund Meinungsfreiheit gilt!

BEITRÄGE VON TEILNEHMERN
Fleissige Bemühungen eines Verwahrten:
Ein Teilnehmer im Normalvollzug hier in der Pöschwies hat sich in der Vergangenheit sehr enthusiastisch und fleissig darum bemüht, unsere Ziele zu unterstützen. Unter anderem hat er nach seinen Angaben dabei auch eine Audienz mit Pöschwies-Direktor U. Graf erbeten und erhalten. Er bat diesen vor allem um die Ermöglichung von regelmässigen Treffen aller in der JVA Pöschwies lebenden Teilnehmern mit dem Betreiber der ‚Anlaufstelle’ in einem hierfür geeigneten Raum, ggf. unter Aufsicht.
Dieser Bitte soll Direktor Graf mit Verständnis begegnet sein und dem betreffenden Teilnehmer zunächst eine Folge-Audienz auf September in Aussicht gestellt haben.
Zudem hat er einen ihm bekannten Anwalt um dessen Hilfe für uns als IG gebeten. Hierzu erhielt er inzwischen von diesem eine abschlägige Antwort. Der Schreiber musste teilweise den
Enthusiasmus des betreffenden Teilnehmers ein wenig bremsen und ihn daran erinnern, dass ohne vorherige Absprache mit der ‚Anlaufstelle’ keine eigenmächtigen Handlungen im Namen der IG vorgenommen werden sollten, da wir nur dafür die Verantwortung übernehmen können, das wir auch wissen und mittragen.
Wie bestechend die mögliche Aussicht auf regelmässige Treffen auch ist; so ist dabei doch zu bedenken, dass wir auch Telnehmer in anderen schweizerischen Anstalten haben, welchen diese Möglichkeit verschlossen bliebe.
Denkbar wäre somit im Rahmen solcher Treffen bestenfalls eine Art ‚ThinkTank’, ein Workshop, in welchem Probleme und Ideen aufgeworfen und diskutiert, jedoch keine bindenden Entscheide getroffen werden könnten (Der Verlauf und die Resultate solcher (sonst müsste dann fairerweise mindestens zusammenfassend allen anderen Teilnehmern schweizweit Gelegenheit zur schriftlichen Mitsprache gewährt werden). Das würde erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen, was wiederum die Frage nach dem letztendlichen Nutzen unter dem Strich von solchen Treffen aufwirft. Ideen und Vorschläge kann jeder Teilnehmer auch schriftlich einbringen und sie werden mit Interesse aufgenommen, erwogen und u. U. auch umgesetzt. Die Freizeit des Betreibers der ‚Anlaufstelle’ wird indes von Anfang an schon praktisch vollständig mit Arbeiten für die IG genutzt (und er konnte bisher leider, bis auf anfangs noch gelegentliche Hilfe beim Falten und Verpacken von Massensendungen, auf keine aktive direkte Hilfe zählen).
Das letzte Wort ist diesbezüglich aber noch nicht gesprochen und wir wollen einstweilen mit Interesse den Ausgang der in Aussicht gestellten FolgeDirektionsaudienz mit dem erwähnten Teilnehmer abwarten. Auch wollen wir die Gelegenheit nutzen und dem Mann hier für sein mutiges und fleissiges Engagement unseren Dank aussprechen!

Und noch ein Beitrag, von einem ehemals verwahrten Teilnehmer:
Ein ehemals verwahrter Teilnehmer hat sich (ähnlich wie übrigens auch der im vorigen Abschnitt erwähnte Teilnehmer!) intensive Gedanken gemacht darüber, was seiner Ansicht nach im Grunde allen vorsorglich eingesperrten Gefangenen zustehen müsste: Er beschreibt auf mehreren A4-Seiten seine Vision von einer Art Verwahrten-Heim, mit viel Umschwung und allerlei Annehmlichkeiten des täglichen Lebens, wie sie Menschen in Freiheit weitgehend geniessen. Da fehlt es so ziemlich an nichts: Schulungscenter, Sportanlagen, Schwimmbad, Theater, verschiedenste Arbeitsmöglichkeiten, wie zum Beispiel eine Schreinerei, eine Druckerei etc. Auch eine Gärtnerei sollte es da geben und noch vieles mehr. Im Weiteren müsste es Gebäude haben für Wohngemeinschaften und solche für komplette Wohnungen, in welchen auf Wunsch auch Angehörige und Freunde oder Freundinnen von Verwahrten mit einziehen dürfen sollten (welche dann natürlich, im Gegensatz zu den Verwahrten, sich auch ausserhalb der Anlagen frei bewegen dürften).
Da das Gelände seiner Vision weitläufig wäre, müsste seiner Meinung nach auch eine kleine Bahn samt Depot für das Rollmaterial vorhanden sein („wo dann zum Beispiel auch Verwahrte würden arbeiten können, welche im freien Leben früher bei der Bahn beschäftigt waren“).
Wenn man bei der Lektüre dieses scheinbar durchaus ernst gemeinten schriftlichen Beitrags bis dahin noch nicht zum Schmunzeln angeregt worden ist, dann passiert einem dies ganz gewiss spätestens dann, wenn man zu der Stelle kommt, wo der Mann auf dem Gelände auch einen Flugplatz angelegt sehen möchte. Schliesslich, so seine im Grunde ja konsequente Logik, müssten Verwahrte die gleichen Möglichkeiten auch mal für Ferien haben, wie sie Menschen in Freiheit genössen. Das einzige Kriterium dürfe schliesslich sein, dass die Sicherheit der übrigen Gesellschaft gewährleistet sei, denn diese Gefangenen hätten ja allesamt die Strafe für begangene Verbrechen abgesessen und verbüsst. Und diese Sicherheit könne auch für solche Ferien für Verwahrte gewährleistet werden, schliesslich würden etwa in der Südsee ganze unbewohnte Inseln zum Kauf feilgeboten, wo dann mit entsprechendem Aufwand Verwahrte ohne Gefährdung der Gesellschaft ihren wohlverdienten Urlaub verbringen könnten.
Wer nun etwa ein irritiertes „Träum weiter!“ oder dergleichen ausruft, dem mag ja leicht zugestimmt werden. Doch noch mal: wir finden, dass der Mann damit eigentlich – wenn auch wohl ziemlich radikal – nur konsequent ist in seinen Gedankengängen. Wenn eine Gesellschaft nach dem Motto gehen will:
„lieber Acht zuviel einsperren als Zwei zuwenig“ *, wenn sie also, ungeachtet der unzähligen Gefahren, denen sie sich mehr oder weniger freiwillig im übrigen Alltag aussetzt, derartige Ansprüche an die Sicherheit stellt – und das tut sie ja offenbar –, so sollte sie auch bereit sein, diese präventiv eingesperrten Mitmenschen als Entschädigung für den Freiheitsentzug wenigstens in ihrer Gefangenschaft möglichst gut zu behandeln und auch die Kosten dafür zu tragen.
Auch diesem Teilnehmer möchten wir für seinen Beitrag danken. Ein ganz besonderes Danke verdient er aber nach Meinung des Schreibers für eine andere, wirklich grosse Leistung: Der früher verwahrte Mann, welcher es wahrlich alles andere als leicht hatte in seiner Jugend und dennoch nie gewalttätig wurde, lebt seit etlichen Jahrzehnten wieder in Freiheit und er ist bis heute (im schon recht hohen Alter) völlig frei von irgendwelchen Strafhandlungen, frei von Rückfällen geblieben! Damit hilft er unserer IG und allen ‚vorsorglich’ eingesperrten Menschen überall sehr eindrücklich, zu beweisen, dass auch Verwahrte eine zweite Chance verdient haben! Wir rufen: „BRAVO!“
(* in Anlehnung an die in unserem letzten Bulletin angesprochenen Resultate verschiedener Studien, wonach etwa 80% der Gefährlichkeitsgutachten sogenannte False-positives sind.)

Aktuelles

„Verbrechen, Schuld und Strafe“
Nachtrag: Unter diesem Titel berichteten wir in Bulletin 3 über eine mehrmals wiederholte Sternstunde PhilosophieSendung auf SF1 mit dem Strafrechtler und Rechtsphilosophen Prof. Dr. Reinhard Merkel.
Inzwischen hat der Schreiber – welcher in den 80er Jahren über längere Zeit in Norddeutschland Kontakt mit einem Kollegen von Professor Merkel hatte – Letzterem einen Brief mit Unterlagen über unsere IG, mit den bisherigen Bulletins und mit der Bitte um Kontaktaufnahme gesandt. Geantwortet hat inzwischen (noch) nicht er selber, sondern von der Universität Rostock die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Juristischen Fakultät an der Universität Rostock (D). Ihren Brief haben wir kopiert und fügen ihn diesem Bulletin als Anhang bei.
Frau Dr. Merkel hat uns, nebst den im Brief erwähnten Informationen über eine Klausurtagung zum Thema „Wegschliessen für immer?“, auch das Manuskript ihres Beitrages für die Ausgabe 4/2011 der Fachzeitschrift „Recht und Psychiatrie“ vorab zur Verfügung gestellt und dem Schreiber freundlicherweise auch erlaubt, es zu kopieren und weiter zu geben.
Die beiden Dokumente sind allerdings zu umfangreich, um sie in grosser Anzahl zu kopieren und breitflächig zu versenden; zusammen mit dem erhöhten Porto würde dies das ohnehin stark strapazierte Budget des Schreibers endgültig sprengen. Er wird die Schriften aber auf konkreten Wunsch von verwahrten IG-Teilnehmern diesen gerne zusenden. Alle anderen verweisen wir auf unsere Homepage, wo auch diese Dokumente abrufbar sind.
Der erwähnte Beitrag für die Fachzeitschrift von Frau Merkel gewährt über 22 Seiten einen vertieften Einblick darin, wie es von Seiten der Europäischen Menschenrechtskommission gegen Deutschland und dort jüngst vom deutschen Bundesverfassungsgericht zu recht spektakulären Entscheiden zugunsten von Verwahrten und eines grundlegenden Überdenkens sowohl der Grundlagen als auch der Vollzugsbedingungen bei der Verwahrung kam. Der Beitrag zeigt aber auch eindrücklich auf, wie sehr viel komplizierter als vielfach angenommen die Gesetzesgrundlagen bezüglich Sicherheitsverwahrung sind und überdies wie wenig sie mit der Schweizer Gesetzgebung übereinstimmen, bzw. –stimmten. Insofern kann eben das erwähnte EMRGUrteil gegen Deutschland nicht einfach auf die Schweiz übertragen werden.
Während Deutschland früher eine 10jährige Höchstlänge für Verwahrung im Gesetz verankert hatte, diese Höchstlänge dann kurzerhand abschaffte und das neue Gesetz gleich auch auf alle schon Verwahrten anwenadte (was das EMRG-Urteil dann rügte), kennt und kannte die Schweiz nie eine klare, bindende Höchstlänge für eine Verwahrung.

Medien

Im August flüchtete erneut ein Mann aus dem geschlossenen Massnahmevollzug: Diesmal gelang einem Mann die Flucht durch Überwindung des Sicherheitszaunes in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Basel, sodass sich für einmal die üblichen Rufe nach Urlaubsund Ausgangsstopp für Verwahrte in Grenzen hielten. Wobei eine solche, nach dem letzten Fall im Kanton Neuenburg siehe Bulletin 3 – allem Anschein nach verhängte ‚Pauschalstrafe’ wohl ohnehin noch immer in Kraft sein dürfte.
Und wieder hat sich ein Flüchtiger Verwahrter ganz friedlich selber gestellt (er wurde gemäss Berichten von seinem Vater zwecks Aufgabe gleich zu einem Gefängnis begleitet).
Es scheint also auch in diesem Fall alles gut abgelaufen zu sein: keine Straftaten während der Flucht, zumindest in diesen Tagen in ‚Freiheit’ lieferte auch dieser verwahrte Mann demnach nicht den geringsten Beweis für seine angebliche „Gemeingefährlichkeit“!

Psychologenverbände abgeblitzt (TA vom 02.09.2011): „Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Psychologenverbänden und einer Privatperson gegen die Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Strafund Zivilverfahren abgewiesen. Mit ihrer Beschwerde wollten die Kläger im Wesentlichen erreichen, dass auch nicht ärztliche Psychotherapeuten derartige Gutachten erstellen dürfen. (…)“ Der komplette Artikel wurde uns von einem Teilnehmer aus dem Normalvollzug hier zugesandt – herzlichen Dank!

Fachkommission muss Anhörung durchführen: Gemäss einem Bericht in der juristischen Fachzeitschrift „Plädoyer“ (vom Juni 2006!) urteilte das Kantonsgericht zugunsten eines Beschwerdeführers, welchem aufgrund einer Empfehlung der interkantonalen Fachkommission der Erlass des letzten Drittels seiner 5jährigen Strafe abgelehnt worden war. Das Kantonsgericht fand, dass die Fachkommission das Gesuch nicht ohne eine Anhörung des Gesuchsstellers hätte zur Ablehnung empfehlen dürfen.
Es stellt sich nun gewiss die Frage, inwieweit dieser Gerichtsentscheid Präzedenzwirkung hat insbesondere auch auf Fälle von Verwahrungsüberprüfungen (und auf andere Fachkommissionen!). Angesichts des Alters dieses Entscheides und heutigem Kenntnisstand zumindest des Schreibers ist zu befürchten, dass das zitierte Urteil offenbar für andere Fälle (noch) wenig oder nichts bewirkt hat.
Der komplette, hier zusammengefasste Bericht wurde uns von einem Teilnehmer aus der Anstalt Lenzburg zugesandt – herzlichen Dank!

Prof. Dr. Gmür vs. Dr. Urbaniok, FOTRES und Co… laut einem Artikel der Sonntags-Zeitung vom 25.09. fährt die Kapazität unter den Gerichtsgutachtern, Mario Gmür, jetzt schweres Geschütz auf gegen den Chef des Züricher PPD, Dr. Urbaniok und kritisiert sehr scharf dessen Methoden.
Seine Kritik an den Methoden des PPD-Chefs ist vernichtend: Psychiatrieethische Standards würden «krass missachtet». Die Diagnostik werde als Basis «für eine kriminalhygienische Säuberungsaktion benutzt». In den Therapien mit Häftlingen gebe es «Drohungen, Herabsetzungen, Beleidigungen, Drangsalierung, zermürbende, an Gehirnwäsche grenzende Stereotypien». Patienten und Angehörige schwiegen «aus Angst vor Repressalien». Der Weg führe in ein «rechtsstaatliches Debakel». Gmür können nicht erfüllt werden.» Er verweist warnt davor, dass die Behandlung bei auf Belege für seine massiven Vorwürfe, den Straftätern «meistens Verbitterung, hält sich dabei aber aus Gründen des Hassund Rachegefühle hervorruft, die Persönlichkeitsschutzes bedeckt.
sich in neuem deliktischem Verhalten entladen können». Weiter: «Die extremen Erwartungen des Mannes und der Frau von der Strasse an die Sicherheit
Auf unserer Homepage gibt es einen Link zum kompletten Artikel und zu den interessanten Leserreaktionen (wo u. a. auch ‚unser’ ,Fuchur’ zu Worte kommt).

Bisher:

Versand: Mitte Juli versandten wir erstmals Spendenaufrufe. Über 200 Briefe gingen an Stiftungen, Organisationen, Institutionen und wohlhabende Private schweizweit.
Bis Anfang August erhielten wir daraus folgende Post:
19 Retouren mit dem Postvermerk Weggezogen, Nachsendefrist abgelaufen.
5 Antworten von kantonalen Swisslos-Verwaltungen, davon 3 mit einem Hinweis auf Weiterleitung unseres Anhiegens zwecks
Bearbeitung und 2 Absagen.
2 Briefe von Gönnerinnen je mit Glückwünschen und der Ankündigung einer Spende (davon eine schon da)

Spenden: Aus dem kürzlich erhaltenen PC-Auszug für den Kalendermonat Juli gingen folgende Spendeneingänge hervor:
Fr. 100.00 von einer der oben erwähnten GönnerInnen,
Fr. 120.00 von zwei weiteren Gönnern (beides Bekannte des Schreibers).
Wir wussten, dass wir nicht mit einem Glanzresultat rechnen konnten. Dennoch ist das bisherige Spendenaufkommen unter dem Strich natürlich enttäuschend. Immerhin decken die bis Ende August erhaltenen Fr. 220.00 gerade in etwa die Kosten der Spendenaufrufe (B-Porto, Material). Jeder weitere daraus resultierende Franken ist dann ein Nettobeitrag an unsere Unkosten. Zudem wurde bisher mündlich von zwei weiteren Seiten eine Spende angekündigt. Und es ist Ferienzeit und durchaus möglich, dass noch die eine und andere zusätzliche Spende eintrifft.
Der Schreiber hat die Kosten bislang aus seinen begrenzten Mitteln bestritten und wird dies weiterhin tun, solange ihm dies möglich ist. Wir rufen alle, die das noch nicht getan haben, dazu auf, in Eurem Bekanntenkreis aktiv zu werden und, wo zumutbar, für unsere Sache um Unterstützung zu werben.
Ein Rechtsanwalt aus Zürich von hoher Reputation hat uns inzwischen seine Hilfe angeboten. Eingeschränkt zwar hinsichtlich seiner verfügbaren Zeit, aber immerhin liess er sich schon vorsorglich bevollmächtigen und kündigte einen Besuch „so bald wie zeitlich möglich“ an. Derzeit weilt er noch in seinen Sommerferien. Ich brauche nicht zu betonen, wie potentiell wertvoll dieses Angebot für uns ist! Wollen wir auf rechtlichem Weg (einen anderen gibt es nicht!) etwas hinsichtlich unserer Ziele erreichen, dann ist ein potenter Anwalt das A und 0!

Unsere Homepage wird nach wie vor von Fuchur (Künstler-Name des Administrators) in vielen Stunden Fronarbeit betreut und ausgebaut. Alle unsere Schriftsachen sind auch auf der Homepage (www.verwahrung.ch) abrufbar, so auch dieses und die bisherigen Bulletins.
Immerhin offenbart der erste ganze Monat der Existenz unserer Website eine recht beachtliche Statistik:
Hits: 16’965, Visits: 626

Diskussions-Blog: Leider warten wir immer noch auf erste Beiträge von Dritten; bisher war da hauptsächlich „Fuchur“ aktiv mit Hinweisen und Links auf interessante Medienartikel und TV-Sendungen, sowie mit eigenen Kommentaren zu solchen. >>>zum Blog

Online-Formular: bisher gewannen wir vier Gönner und einen Teilnehmer über unser Online-Formular.

Teilnehmer/Gönner: Nach heutigem Stand zählt unsere Interessengemeinschaft 17 Gönner und 19 Teilnehmer, total also 36 Personen. Das mag noch eine kleine Zahl sein, ist aber sicherlich beachtlich für die kurze Zeit unserer Existenz! Leider war es uns bisher noch nicht möglich, die im letzten Bulletin angekündigte Werbeaktion durchzuführen; es ist Ferienzeit und wir müssen hinsichtlich der hier intern geplanten Aktion noch grünes Licht von Seiten der Verantwortlichen hier in der JVA Pöschwies abwarten. Erst danach wollen wir sämtliche Anstalten einstweilen der deutschsprachigen Schweiz anschreiben.
Nachtrag vom 20. August 2011: Vor wenigen Tagen erhielten wir nun die Bewilligung zum Aushang unseres Werbeplakats auf allen Wohngruppen und Abteilungen der JVA Pöschwies, sowie in den Warteräumen beim Sozialdienst, dort inklusive Auflage unserer Werbebroschüre mit Anmeldetalon. Inzwischen hat sich darauf ein erster Interessent gemeldet.
Daraufhin werden nun an alle Anstalten der Deutschschweiz (leider verfügen wir noch nicht über eine französische Version unserer Unterlagen), bzw. an deren Leitungen Unterlagen versandt, zusammen mit einem Gesuch um für die Gefangenen sichtbaren Aushang unseres Werbeplakats.

Aktuelles:
Professor Reinhard Merkel: Den für unsereinen wohl wichtigsten Medienbeitrag der letzten Wochen stellte das (mehrfach wiederholte) Gespräch in der Sendung Sternstunde Philosophie auf SF1 zwischen der Moderatorin Barbara Bleisch und dem deutschen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Reinhard Merkel dar. Noch nie in den vergangenen Jahren habe ich jemanden öffentlich derart deutliche Worte über unser Strafrecht sagen hören, ganz besonders gegen die heutige schweizerische Verwahrungspraxis!
(Wer dazu die Möglichkeit hat, dem empfehle ich unbedingt die Bestellung der DVD mit der Sendung bei:
Schweizer Radio und Fernsehen, Sternstunde Philosophie, 8052 Zürich oder hier abrufbar.)
Fuchur hat sich die Mühe gemacht, das Gespräch zu transkribieren. (Vor allem für jene unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche die Sendung vielleicht nicht sahen, wird im gedruckten Bulletin ab Seite 3 unten das Gespräch wenigstens in wesentlichsten Teilen zusammenfassend veröffentlicht. Ganzer Text hier! Wir konnten inzwischen die Postanschrift von Professor Merkel ausfindig machen und werden uns demnächst bei ihm melden: Professor Dr. jur. Reinhard Merkel, Fakultät für Rechtswissenschaft Rothenbaumchaussee 33 D-20148 Hamburg)
(siehe auch Blog) 

Die Wahnsinnstaten eines freien Bürgers in Norwegen: Wir von der IG möchten diese schrecklichen Nachrichten gewiss nicht für unsere Sache instrumentalisieren, auch wenn sich aus unserer Sicht der Hinweis aufdrängt, dass dieser Mensch seine unsäglichen Pläne als freier, nicht vorbestrafter Bürger Norwegens ausheckte und umsetzte. Wir möchten vielmehr all der Opfer gedenken und ihren Angehörigen gedanklich unser tiefstes Mitgefühl übermitteln. Könnte so etwas auch in der Schweiz geschehen? Niemand kann dies mit Sicherheit beantworten. Wir können nur hoffen, dass dies nicht passiert und dass, so oder so, die beispielhaften Reaktionen der Norwegerinnen und Norweger auf das unfassbare Geschehen auch für unsere Gesellschaft eine Lehre sein wird. 

Unerfreuliches…

Sanktion: Der Betreiber der Anlaufstelle unserer IG wurde am 7. Juli rapportiert, nachdem ein IG-Teilnehmer einer anderen Wohngruppe anlässlich des Kioskeinkaufs beim Warten vor dem Kiosk im Vorbeigehen – unter den wachsamen Augen des Kioskbegleiters – einen Umschlag mit 50 Franken in meine Einkaufstasche fallen liess. Der Betreffende wollte einen Beitrag an die Unkosten der IG leisten. Das hatte er in einem Brief tags zuvor in Aussicht gestellt. Dieses gutgemeinte Angebot hatte ich unverzüglich auf ebenso normalem internem Postweg dankend abgelehnt und auf die Möglichkeit verwiesen, mittels eines Zahlungshausbriefs eine Spende auf das Konto der IG überweisen zu lassen. (Der Schreiber möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf die gültige Hausordnung und auf den von allen Teilnehmern akzeptierten Verhaltenskodex verweisen, in welchem vor unautorisiertem Austausch von Botschaften gewarnt wird.) 
Da ich diese nun unverhofft doch stattgefundene Geldübergabe angesichts der flinken Beine des Betreffenden einerseits und meiner Gehbehinderung andererseits, nicht verhindern konnte, stellte ich mich beim anschliessenden Rapport auf den Standpunkt, dass ich dafür nicht zu sanktionieren sei. Immerhin wusste der Gruppenleiter aus der Lektüre des erwähnten vorgängigen Briefverkehrs über meine Haltung hinsichtlich einer Geldübergabe Bescheid und ich hätte denn auch keine andere Wahl gehabt, als ihm nach der Rückkehr vom Kioskeinkauf den Umschlag auszuhändigen. Doch dazu bekam ich gar keine Gelegenheit, denn der Rapport erfolgte direkt nach der Rückkehr in die ASP. 
Trotzdem wurden sowohl der betreffende Teilnehmer als auch ich je mit Fr. 20.- gebüsst. Dagegen erhob ich Rekurs an die Justizdirektion, worauf diese die Gegenseite zu einer Stellungnahme aufforderte. Eine solche traf mittlerweile ein. Sie enthielt u. a. auch das komplette 30-seitige lnsassenstammblatt über meine Person, inklusive eine 20 Seiten lange Liste sämtlicher meiner Besuche seit meinem Eintritt hier vor knapp 14 Jahren! 
In der Aufstellung der bisherigen Rapporte waren u.a. drei Einträge aufgeführt, die auf einen einzigen Rapport zurückzuführen waren, gegen welchen ich seinerzeit mit Hilfe meines Rechtsanwalts erfolgreich rekurriert hatte. Aus den einzelnen Rechtsmittelschritten hatte nunmehr die Anstaltsleitung gleich zwei zusätzliche Einträge gemacht, welche sich individuell jedoch darstellten wie zwei weitere Strafrapporte! Damit nicht genug: es fehlte jeglicher Hinweis darauf, dass die ursprüngliche Sanktion schlussendlich aufgrund unseres erfolgreichen Rekurses eingestellt werden musste (wodurch natürlich alle drei Einträge hinfällig wurden und nach Meinung des Schreibers eigentlich gelöscht gehörten!). 
Innert Frist schrieb ich sodann eine 16seitige Replik und warte nun auf den Entscheid. Es geht nicht (allein) um die zwanzig Franken Busse. Es geht um grundsätzliche Fragen: Muss ein (verwahrter) Gefangener hinnehmen, dass er auch dann sanktioniert wird, wenn eigentlich seine Unschuld an einem Vorkommnis unbestritten ist? 
Als Vergleichsbeispiel bediente ich mich eines Vorfalls, bei welchem zwei Gefangene wegen „Schlägerei unter Gefangenen“ gleichermassen sanktioniert wurden, nachdem sämtliche Zeugen, inklusive der Werkmeister, bestätigen konnten, dass der Gefangene A unprovoziert und hinterrücks vom Gefangenen B tätlich angegriffen worden war, wobei sich Gefangener A nicht einmal zur Wehr setzte. 
Ebenso stellte ich die Frage, ob es ein Gefangener hinnehmen müsse, dass bei den in seinem Stammblatt aufgeführten Sanktionen jeweils einzig die Version des rapportierenden Aufsehers, jedoch nie irgendwelche von Seiten des Rapportierten oder von dritter Seite eingebrachte relativierende Fakten vermerkt werden? Und dass konsequenterweise bei einem alifälligen Urlaubsgesuch daraus jeweils unausgewogene Schlüsse gezogen werden könnten (so wie aus einem Rapport wegen „Schlägerei“ gemäss vorigem Beispiel unter Umständen zu Unrecht ein „Hang zu Gewalttätigkeit“ abgeleitet werden könnte).

Schneckenpost? Briefe von einem und an einen Gefangenen in der Pöschwieser Forensisch-Psychiatrischen Abteilung (FPA) sind unter Umständen – für eine Entfernung von ca. 30 Metern- wochenlang ‚unterwegs‘. Jedenfalls schrieb ein unter Artikel 59 verwahrter Gefangener am 20. April dieses Jahres einem befreundeten Mitgefangenen in der benachbarten Abteilung einen Brief (auf dem normalen Zensurweg), den dieser erst am folgenden 2. Mai erhielt. Dessen Antwort brauchte dann sogar geschlagene drei Wochen bis zur Aushändigung an den Empfänger in der FPA.

IG-Teilnahme mit PPD-Therapie unvereinbar? Der Mitgründer l.R. (er hatte sich seinerzeit dazu anerboten, seinen Namen offen zu legen) hat mit Bedauern seinen sofortigen Austritt aus unserer Interessengemeinschaft bekanntgegeben. Seine PPD-Therapeutin fände es „nicht vereinbar mit den ‚Therapiezielen“, wenn er sich mit uns engagiere. Er sagte, dies müsse er respektieren, „ich musste mich zwischen Therapie und IG entscheiden,“ sagte er mehrmals. Er verneinte allerdings die Frage, ob er von Seiten seiner Therapeutin ganz konkret vor die Wahl: ‚IG-Teilnahme oder Therapie´ gestellt worden sei. Auch wir bedauern seinen Austritt, respektieren aber natürlich seinen Entscheid und wünschen ihm weiterhin viel Kraft und Geduld.

…bis Inakzeptables

Schreibverbot: Einer der Gründer unserer IG schrieb unlängst zwei Beschwerden gegen Angehörige des Anstaltspersonals wegen Vorkommnissen, welche er als Unrecht empfand. Wie er es sich von früher gewohnt ist, schrieb er in eher grobschlächtigem Stil und brachte seine ehrliche, wenn auch nicht nur schmeichelhafte Meinung zu Papier. Die Beschwerden wurden nicht behandelt; Kraftausdrücke und Unhöflichkeiten akzeptiere man nicht, hiess es in der kurzen Antwort. Wenn er seine Beschwerde korrekt formuliere, könne er mit deren Behandlung rechnen.
Also wandte er sich an die Anlaufstelle unserer IG und bat um Hilfe beim korrekten Formulieren seiner Beschwerden. Ich tat dann, was ich in dieser Anstalt für sehr Viele schon hunderte Male tat; ich verfasste für den Mann die Beschwerden, strikte gemäss seinen Angaben, korrekt in Form und Ton. Wie immer natürlich ohne irgendein Entgelt. Ich riet ihm sogar dazu, sich für seine Kraftausdrücke, falls diese jemandes Gefühle verletzt haben sollten, zu entschuldigen. In voller Kenntnis des Inhalts und Gutheissung der Formulierungen unterzeichnete er sie und reichte sie ein.
Beides wurde denn auch behandelt, jedoch warnte der unterzeichnende Chef Vollzug (Dr. Noll) in seiner Antwort an den Mitgefangenen, dass Hilfe durch Mitgefangene in mündlicher Form zwar toleriert würde „obwohl damit, genau betrachtet, ein Rechtsgeschäft unter Insassen und damit ein Verstoss gegen § 20 Abs. 1 unserer Hausordnung vorliegt“ Jedoch würde das Schreiben-lassen ganzer Beschwerdeschriften oder dergleichen durch einen Mitgefangenen künftig Disziplinarmassnahmen nach sich ziehen.
In den folgenden Tagen wurden wir beide zum Gruppenleiter zitiert, welcher uns, offiziell und schriftlich festgehalten, das Schreiben für einen Mitgefangenen, bzw. umgekehrt, unter Androhung von Sanktionen verbot. Mir wurde zudem strikte verboten, irgendwelche Unterlagen von Mitgefangenen, auch zeitweilig, auf meiner Zelle zu haben.
Einstweilen richtete ich nun einen Antrag an den Vollzugschef, worin ich diesen darum ersuchte, auf sein Verbot zurückzukommen. Anderenfalls ich um eine rekursfähige Verfügung ersuchte. Das Verbot würde zum Beispiel bedeuten, dass jene Gefangenen, welche der deutschen oder einer der anderen offiziell erlaubten Sprache, oder gar des Schreibens schlechthin, nicht oder zu wenig mächtig sind, sich überhaupt nicht mehr gegen Unrecht würden wehren können. Das Personal wird sich nicht zu solcherart Hilfe hergeben und bekanntlich sind die Zuständigen des Sozialdienstes schon zeitlich nicht in der Lage dazu.
Die Folgen dieser Verbote sind jedoch, gerade im Hinblick auf meine Tätigkeit für unsere Interessengemeinschaft, noch weitreichender. Es wird mit Sicherheit noch zu reden geben.

Unterschlagung von Briefpost? Anfang Juni dieses Jahres schickte ich in meiner Eigenschaft als Betreiber der Anlaufstelle unserer IG demselben FPA-Gefangenen auf dessen Wunsch unsere Unterlagen (zusammen mit ein paar privaten Zeilen). Bei einem Treffen auf dem Weg vom Besuchspavillon Ende Juli erfuhr ich von ihm, dass er weder den Brief noch die Unterlagen je bekommen habe.
Nach so langer Zeit muss wohl davon ausgegangen werden, dass diese Sendung entweder auf wundersame Weise auf den rund 30 Metern zwischen den beiden Abteilungen ‚verschwand‘, oder aber es handelt sich um einen unerlaubten Eingriff in die Rechte auf freien Briefverkehr zweier schutzbefohlener Insassen.
Die Leitung der IG FAIR-WAHRT? überlegt sich jetzt rechtliche Schritte.

Mitteilung eines Teilnehmers: Einer der frühesten Teilnehmer unserer IG hatte auf Ersuchen eine Audienz mit dem Pöschwieser Anstaltsdirektor, Herrn Graf. Gemäss seiner Mitteilung an uns soll ihm gegenüber der Direktor bestätigt haben dass der Kantonsrat 3.5 Mio. Franken gesprochen hätte zum Bau einer Anstalt für Verwahrte ausserhalb der Pöschwies.
(Jeder Teilnehmer kann uns interessante Informationen, die er von Dritter Seite erhält, mitteilen oder auch eigene kurze Beiträge für unser Bulletin verfassen. Der Vollständigkeit halber müssen wir darauf hinweisen, dass wir solche von Teilnehmern übermittelte
Informationen und Beiträge in der Regel nicht überprüfen können.)

Bisher: Unser Name: Der neue, nun definitive Name unserer IG ist auf Ratschläge Aussenstehender zurückzuführen, welche den ursprünglichen Namen ‚Schlüssel zum Loch‘, zu Recht, für plakativ und zu wenig seriös hielten. Man schlug vor, etwas mit dem Wort ‚Fairness‘ oder ‚fair‘ zu finden. Es gälte, die Bevölkerung darauf zu sensibilisieren, dass gerade auch bei der Verwahrung ein faires Verfahren immens wichtig sei. Und bei einem Verwahrungsurteil müssten auch für dessen Vollzug die Grundregeln der Fairness beachtet werden. So entstand unser Name „FAIR-WAHRT?“

Versand: Am 20. Juni versandten wir erstmals die definitive Version unseres lnfomaterials. Wir erhielten inzwischen unter anderem ein wertvolles Angebot zur Redaktion und Korrektur unserer Drucksachen, was wir dankend angenommen habenl
Es erreichten uns zudem erste konkrete Rückmeldungen; bislang (Stand 6. Juli 2011) zählen wir 13 Teilnehmende (erstmals auch welche von anderen Anstalten, und die erste weibliche Teilnehmerin) und 9 Gönnerinnen und Gönner, derzeit also 22 total. Zusätzlich sind noch diverse weitere Anfragen nach Info-Unterlagen eingetroffen, welche ich vorweg bearbeite.
Eine vielleicht vielversprechende Reaktion auf unseren ersten Briefversand kam schon am 23. Juni von einem Rechtsprofessor an einer Westschweizer Universität. Dessen Anfrage nach Info-Unterlagen habe ich natürlich umgehend beantwortet und erfüllt.

Elektronische Aussenkontakte sind jetzt uneingeschränkt möglich, man kann uns also nun telefonisch (zeitlich eingeschränkt), per E-Mail oder über den Blog auf unserer Homepage erreichen. Natürlich wären insbesondere diese Bemühungen ohne die uneigennützige Hilfe durch Freunde ausserhalb der Anstaltsmauern völlig undenkbar gewesen. Auch ihnen danken wir von Herzen für ihre selbstlose und engagierte Hilfel

Diskussions-Blog: Unsere Homepage, verfügt inzwischen auch über einen Blog, welcher von einem Freund mit dem Pseudonym „FUCHUR“ betreut wird, der auch die Homepage schuf.
Ebenfalls FUCHUR ist es, der einstweilen auch die Email-Adresse betreut.

Homepage: Da unsere Helfer von Anbeginn gleich zwei Domainnamen bezahlten und reservieren liessen, www.verwahrung.ch und www.fairwahrt.ch, gelangt man bei Eingabe der einen wie der anderen Adresse auf die gleiche Homepage.
Nun sind, unter anderem, alle unsere veröffentlichten Schriften, so auch dieses, wie alle künftigen Bulletins und ebenfalls die schon versandte Nr.1, zum Herunterladen abrufbar.
Leider sind bekanntlich Verwahrte in aller Regel vom Internet gänzlich ausgeschlossen*. Dies ist mehr als bedauerlich und wird auch in unseren Zielen zum Thema gemacht. So bleiben IG- Teilnehmern in Haft – inklusive den Betreibern der Anlaufstelle – vorerst einzig der briefliche, telefonische und gelegentlich (bei Besuchen) direkte mündliche Weg um Informationen auszutauschen. Mittels des allen Teilnehmern kostenlos verteilten Bulletins, wollen die Betreiber versuchen, den mangelnden Internetzugang für verwahrte Teilnehmer, so weit praktikabel, wettzumachen und dies auch, indem wir zusätzlich sporadisch von Helfern ausserhalb erhaltene Ausdrucke, wenigstens zusammenfassend, per Briefpost übermitteln.
*in einigen Strafanstalten, wie auch hier in der Pöschwies, gibt es für wenige Glückliche eingeschränkte und zensierte Internetzugänge, etwa einmal alle vierzehn Tage für vielleicht eineinhalb Stunden. 

Online-Formular, Links: damit kann sich fortan jedermann/frau übers Internet als TeilnehmerIn oder GönnerIn eintragen lassen. Überdies werden wir Interessierte u. a. mittels Hinweisen und Links auf allerlei andere wissenswerte sachbezogene Veröffentlichungen und Sites leiten.

Telefonnummern: Für deren Betreuung haben wir just dieser Tage einen ersten ehrenamtlichen Helfer gefunden: eine menschenfreundliche Person mit idealen Voraussetzungen – auch hinsichtlich Lebenserfahrung! 

Postcheckkonto: Vorderhand darf unsere IG ein schon vorhandenes Postcheckkonto eines seit Jahren tätigen, sachverwandten Komitees mitbenutzen (siehe Kontonummer am Ende dieses Bulletins).

Aktuelles:
Die Medien publizierten tagelang sensationslüsterne Berichte über einen Verwahrten, der im Kanton Neuenburg einsass und auf einem lediglich durch zwei Anstaltsbetreuer gesicherten Spaziergang ausserhalb der Mauern flüchtete. Dazu die Meinung des Schreibers: 

Meine Meinung zum jüngsten „Justizskandal“:
Das war nicht gerade Werbung für unsere noch junge IG. Ich bin sicher, dass ich im Sinne mindestens der überwiegenden Mehrheit unserer Teilnehmer spreche, wenn ich dieses Vorkommnis sehr bedauere. Nicht, dass wir nicht jedem Verwahrten mal einen Spaziergang in der freien Natur gönnen möchten. Aber es wäre natürlich wünschenswerter gewesen, wenn einem solchen Menschen aufgrund zufriedenstellend verlaufener mehrmaliger solcher Ausgänge und Urlaube schliesslich der Gang in die Halbfreiheit und später bedingt in die Entlassung hätte gewährt werden können. Indem die weiteren Lockerungen ebenso zufriedenstellend verlaufen wären, wie die drei Ausgänge, die er schon vor seiner Flucht genossen hatte. 
Inzwischen hat der Mann scheint’s seinen ganz persönlichen Alleinspaziergang durch Wald und Flur wieder beendet und sich müde, hungrig, durstig und frierend, aber lammfriedlich, in der nächstbesten Beiz eingefunden, hat zunächst ein Bierchen bestellt (wohl das erste und einzige seit 40 Jahren), offenbar jedoch ohne wirklich zu erwarten, bedient zu werden, da er sich dann ja dem Wirt gegenüber zu erkennen gab und ihn freundlich um Verständigung der Polizei gebeten hat. Laut dem Wirt bekam er sodann ein Glas Wasser.
Nun frage ich:
Verhält sich auf diese Weise ein (immer noch) „extrem gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter“, wie sich Politiker, Amtspersonen, Medien und Andere in ihren Titulierungen überbieten?
Ist es denn nicht so, dass auch wer schlimmste Verbrechen begangen hat, irgendwann nicht mehr als „der Gewaltverbrecher soundso“ oder „der Vergewaltiger XY“ oder „der Straftäter sowieso“, sondern wieder einmal, als Mensch gelten sollte?
Das fragt nun nicht „ein Verwahrter“, sondern eben auch ein Mensch, einer, der selber diese Meinung vertritt und glaubt, damit auch nicht allein zu sein, und der findet, dass dies ganz grundlegender Anstand wäre. Ich halte es für riskant, was sich da in den letzten Jahren abzeichnet.,..

Heraus gepickt:

„Humanitär“, bald neues ‚Schimpfwort‘? Ausgang aus „humanitären Gründen“, „falsch verstandene Humanität,“ Verbot „humanitärer“ Ausgänge. Schlagworte in diversen Zeitungsberichten der letzten Tage. „Humanitär“ in Anführungszeichen oder „falsch verstanden“. Etwas, das dem Leser leicht als Synonym für das moderne ‚Schimpfwort‘ „Kuscheljustiz“ vorkommen kann und wahrscheinlich soll. Soll da wohl der inhumarie ‚Verwahrungstrafvollzug‘ salonfähig oder gar Pflicht werden? Immer mehr hierzulande, scheinen dies anzustreben. Einzig ein Minimum an materiellem Glanz darf, knapp, noch sein: der „inhumane ‚goldene Käfig'“ Und dann – natürlich in anderen Zusammenhängen, etwa bei der Asylpolitik oder bei den Waffenexporten, pardon, wollte sagen den Hilfslieferungen in gewisse Länder – immer wieder die hoch gepriesene Rede von der „humanitären schweizerischen Tradition“ (hier für einmal nun auch in Anführungszeichen). 

Urlaube, – welche Urlaube? „Müssen Hafturlaube von Verwahrten strenger geregelt werden?“ fragt die Überschrift eines Beitrags im Tages- Anzeiger am 1. Juli (kurz bevor sich der Flüchtige selber friedlich stellte). Wir fragen zurück:
Welche Hafturtaube von Verwahrten?
Man kann nämlich schwerlich etwas noch strenger regeln, was ohnehin keiner bekommt. 

Neue Art von Sippenhaft? „Einen generellen Stopp von Ausgängen und Urlauben im geschlossenen Strafvollzug“ fordert Nationalrätin Nathalie Rickli gemäss Tages-Anzeiger vom 1. Juli in bekannter SVP-Stimmenfangmanier und zwar solange, bis u. a. geklärt sei, wie viele Verwahrte in den letzten Jahren entlassen und wie viele davon rückfällig geworden seien. Können wir von der lG-„FAIR-WAHRT?“ beantworten, zwar nicht präzise, so doch wahrscheinlich zufriedenstellend, werte Frau Rickli:
Entlassungen: Nahezu null Prozent der Verwahrten,
Rückfälle bis dato: wohl noch etwas weniger.

So. — Dürfen jetzt die Strafgefangenen wieder ihre Urlaube zurück haben?

– Was haben denn Strafgefangene mit der Flucht nach vierzig Jahren Haft eines Verwahrten zu tun? Bei einem Inhaftierten mit festem spätestem Efltlassungsdatum ist im Hinblick auf möglichst klagfreie Wiedereingliederung (gerade auch zum Schutze der Gesellschaft vor Rückfälligkeit) logischerweise eine Vorbereitung auf die Zeit nach der Entlassung unerlässlich. Aber Sie sind ja nicht derart unbedarit, werte Frau Rickli, um dies alles nicht sehr wohl zu wissen, gerade auch, wenn Sie, wieder, gemäss genanntem Tages Anzeiger-Artikel, „am liebsten alle Verwahrten ihr Leben lang wegsperren“ würden, also die ohnehin beispiellos radikale Volksinitiative für lebenslange Verwahrung extrem gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter gleich auf sämtliche Verwahrten ausdehnen würden. Was nicht nur für uns Bände spricht über Ihre wahren Motive zu ihren allzu oft sehr nach Volksaufhetzung klingenden Forderungen!
– Verwahrte indes sitzen keine Strafe ab. Sie leben bekanntlich nur wegen dem Mangel an geeigneten Verwahrungsinstitutionen in einer Strafanstalt und zwar im vorsorglichen Freiheitsentzug infolge einer gerichtspsychologischen Gefährlichkeitsprognose. Von solchen ist immerhin anzunehmen, dass sie sich mehrheitlich irren, denn laut diversen Studien muss von einer sehr hohen sogenannten ‚falsepositives‘-Rate ausgegangen werden. Das heisst nichts anderes, als dass die Mehrheit der
Verwahrten in Tat und Wahrheit zu Unrecht hinter Schloss und Riegel schmoren.

Äpfel mit Birnen verwechselt? Da wird entweder von lwan Städler etwas durcheinander gebracht, dem Autoren eines der hier relevanten Tages Anzeiger-Berichte, oder von Daniel Jositsch, welcher in Städlers Artikel über Konsequenzen aus der Flucht beim Ausgang eines Verwahrten davon spricht, dass man „den Strafvollzug durchaus auf nationaler Ebene klarer regeln“ könnte. Weshalb der Strafvollzug klarer geregelt werden sollte, wenn ein Verwahrter flieht, der seine Strafe längst abgesessen hat und schon gar nicht in einen Strafvollzug gehörte, ist nicht nachvollziehbar.
Wenn der Anstaltsdirektor seine Gefangenen beurteilt: Erstaunlich, wie gut Lenzburg-Anstaltsdirektor Marcel Ruf ’seine‘ verwahrten Häftlinge kennt, besonders jedenfalls deren Gefühle und deren voraussichtlichen (Un-) Fähigkeiten im Falle einer Freilassung: „Sie würden sich in der Freiheit nur schwer wieder zurecht finden (…) wären geistig überfordert (…) würden wohl schon innerhalb einer Stunde wieder zurück in der Strafanstalt sein“ und: „Viele Verwahrte haben sich jedoch mit ihrem Schicksal abgefunden, sie schaffen es, sich mit dem Wenigen zufrieden zu geben, das ihnen bis zum Lebensende bleibt. Wenn man dreissig Jahre am gleichen Ort gelebt hat, kann das Gefängnis auch zu einem Zuhause werden“ – Zitate aus einem Interview im Tages-Anzeiger vom 1. Juli. Gewiss nicht wenige Verwahrte finden das schon etwas anmassend. Ich jedenfalls komme mir bei solchen Behauptungen ein wenig vor wie irgendein Tier, das man völlig unartgerecht für immer in einem Käfig mit kleinem Auslauf hält und über das ein Zoodirektor auf die besorgte Frage eines tierliebenden Zoobesuchers beschwichtigende Ausreden labert. Und das natürlich ohne das Tier um seine Meinung gefragt zu haben.

„Einer weniger, der Brot frisst.“ Richtig beschämend klingt jedenfalls in mir die Art und Weise nach, wie beiläufig und scheinbar empfindungslos Herr Ruf über die Suizidgefahr bei Verwahrten spricht. Man fühlt sich an irgendein Gemüse erinnert, über dessen mögliche vorzeitige Verderbung sich der Ladenbesitzer äussert.
Nicht „besser“, sondern „vollzugsgerechter“. Und ich verstehe nicht ganz, werter Herr Ruf: wenn es in Holland „spezielle Anstalten für Verwahrte mit zum Teil erleichterten Haftbedingungen“ gibt. Wie sind diese denn entstanden? Wollen Sie damit sagen, dass die Schweiz so etwas nicht auf die Reihe kriegen würde? Sind wir dazu unfähig? Fehlt es uns am technischen Können? Oder am politischen (sprich: parteipolitischen) Willen?
Jedenfalls halten Sie das in der Schweiz „für unrealistisch“ und wollen nicht von „besseren“, sondern von „vollzugsgerechteren“ Bedingungen sprechen. Ja, wenn man im Fernsehen die kargen Beton- und Stahl-Tresore sieht, welche offenbar Menschen bis zu deren Tod als Behausung dienen sollen, dann glaube ich zu wissen, was Sie mit „vollzugsgerechter“ meinen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie zu jenen Schweizern gehören, welche nichts halten von einer „falsch verstandenen Humanität“.
Wie würden Sie Humanität richtig verstanden wissen?
Aber ja, Sie zeigen es am Schluss des Interviews auf: Sie wollen keine falschen Hoffnungen wecken. Wie edelmütig…

Nun sind wir öffentlich…

Unter dem Titel „Verwahrte fordern Privilegien“ wurde am 30. Juni 2011 erstmals öffentlich über unsere Interessengemeinschaft berichtet. Der Artikel erschien im Tages-Anzeiger, nachdem wir dessen Redaktion unsere Unterlagen mit einem kurzen Begleitbrief gesandt hatten. Hier abgedruckt: 

Perspektiven eines „Verwahrten“? Im Tages-Anzeiger vom 28. Juni 2011 erschien ein grösserer Bericht, in welchem angeblich ein Veiwahrter in der ‚Abteilung für Sucht und Pensionäre“ (ASP) der Strafanstalt Pöschwies über seine Gefühle und Gedanken und über „Perspektiven“ für die Zeit nach der Haft berichtete. Dazu sandte der Schreiber am nächsten Tag einen Leserbrief ein und bat um Richtigstellung: Der Betreffende – ein Zellennachbar des Schreibers – ist nämlich in Wahrheit nicht veiwahrt. Dabei wollen wir keineswegs seine Äusserungen kritisieren, im Gegenteil: wir anerkennen seinen Mut und seine Offenheit und wünschen ihm für seine Zukunft Kraft und Glück.

Ein Kränzehen winden möchte der Schreiber Pöschwies-Direktor Ueli Graf. In einem Interview auf der gleichen Seite erkannte dieser an, dass „Menschen in Haft schneller altern“. Der Mensch sei nicht dafür gemacht, eingesperrt zu sein. Die Hälfte der Insassen würden Medikamente benötigen, um Ängste zu bewältigen oder durchschlafen zu können. „Entgegen dem Vorwurf der Kuscheljustiz“ widerspricht Herr Graf diesem Klischee. „Der Vollzug macht alt und krank.“ Nach seinen Beobachtungen altern Menschen in Haft schneller als Menschen in Freiheit. „Ein 60-Jähriger in Freiheit ist heute kein alter Mensch. Ein Gleichaltriger im Gefängnis aber kämpft mit Altersbeschwerden, die einen draussen erst mit 70 Jahren erreichen.“ Dann fügt er allerdings hinzu: „lch steile das schlicht als Tatsache fest und sage nicht dass die Insassen nicht zu Recht eingesperrt sind.“ Nun, man will ja als Strafanstaltdirektor nicht den Anschein „falscher Humanität“ erwecken. Gleichwohl mutig, Herr Direktor Graf !

Auf Bedürfnisse der Älteren „reagieren“. Mutig, wenn auch nicht unbedingt im gleichen Sinne, finden einige Insassen dieser Abteilung (ASP) auch gewisse Aussagen ihres Gruppenleiters, Herrn Roger Huber (wiedergegeben in einem weiteren Artikel auf derselben Seite). „Hier leben wir vor, dass man vor älteren Leuten Respekt hat und sie unterstützt“, wird dieser zitiert. Und: „Zudem versuchen wir, auf ihre Bedürfnisse zu reagieren – soweit dies die Ordnung nicht gefährdet“. Gewiss wird öfters mal auf unsere Bedürfnisse reagiert. Die Frage ist nur, wie…

Für altere Gefangene angepasst? Die Ausrichtung der ASP wurde, so der Artikel, infolge des relativ raschen Zuwachses von älteren Gefangenen, „angepasst“. Aus der Sicht der Insassen aber wurden vor allen Dingen sukzessive eine ganze Reihe von Haftverschärfungen vorgenommen.

„Schonraum“ für wen genau? „Man wollte Süchtigen im Vollzug einen Schonraum bieten“, erklärt Herr Huber, deshalb hätte man ursprünglich die Abteilung für Suchtkranke geschaffen. Ausserdem würde „ein Suchtkranker im Normalvollzug zuviel Unruhe stiften, da er andere Menschen gut manipulieren kann“. Nun hätte die Klientel der Suchtkranken abgenommen und der Anteil älterer Gefangener wachse dafür an. So sind es nun ausgerechnet die alten Gefangenen, welche hier den „Unruhe stiftenden“ und „manipulatorischen“ Suchtkranken ausgesetzt sind…

Wenigstens mehr Ehrlichkeit bitte! Laut Frau Rebecca de Silva „kommen nur Veiwahrte in den Genuss von Ausgang, die man später in die Freiheit zu entlassen gedenkt, weil sie nicht mehr gefährlich sind.“ Gleichzeitig aber hört man schon seit einiger Zeit immer wieder aus führender Strafvollzugsseite, dass praktisch kein Unterschied mehr bestünde zwischen ’normal‘ Verwahrten und den nach der Volksinitiative lebenslang Verwahrten; es käme ohnehin keiner mehr frei. Aus unserer Sicht bestätigen sich diese Aussagen eben auch durch die Erfahrung der letzten Jahre. Nennen Sie doch die Tatsachen beim Namen, Frau de Silva!
Und wenn man einem solchen Verwahrten, welche laut Frau de Silva dann doch mal in einen Urlaub dürfe (wer mag das wohl sein?) „keine Fussfesseln anlegt und ihm keine bewaffneten Polizisten zur Seite steilt“, weil „man ja davon ausgehe, dass dies nicht mehr nötig sei“, was hindert einen dann, anderen sehr langjährigen Verwahrten auch mal gut gesicherte Ausgänge zu gewähren, auf dass sie den Duft einer Wiese, das Rauschen eines Baches oder die frische Luft an einem See geniessen dürften? Die „falsch verstandene Humanität ?“ Wenn doch die Mehrheit der Verwahrten (gemäss weiter oben erwähnter Studien) ohnehin zu Unrecht in Verwahrung schmort, dann müsste konsequenterweise auch für die freien Bürger jegliche Humanität als eine „falsche“ solche gelten…

Verwahrte fordern Privilegien 
Aktualisiert am 29.06.2011 

Sieben verwahrte Häftlinge wehren sich für mehr Lebensqualität und haben eine Interessengemeinschaft gegründet.

Interessengemeinschaft Fair-Wahrt? Von Stefan Hohler

Ziel der neugegründeten Interessengemeinschaft IG Fair-Wahrt? ist es, einerseits über die Problematik der Verwahrten zu berichten, andererseits verlangen die Initianten Hafterleichterungen. Bei den Gründungsmitgliedern handelt es sich um sieben Häftlinge der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf. Sie wollen mithilfe von Freunden «draussen» eine Website (www.verwahrung.ch) einrichten. Einer der Initianten, ein zu viereinhalb Jahren Gefängnis und anschliessender Verwahrung verurteilter Häftling, ist seit 19 Jahren in Haft. Wie der Anwalt eines der Initianten sagt, greife eine Verwahrung ungleich stärker in die Menschenrechte ein als eine blosse Freiheitsstrafe. Die Verwahrten würden unter völliger Perspektivlosigkeit leiden. Ausserdem hätten sie die Strafe bereits verbüsst, also das Unrecht gesühnt und würden einzig deshalb aus der Gesellschaft eliminiert, weil man nicht wisse, ob sie vielleicht rückfällig würden: «Sie zahlen Tribut an das absolute Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft», sagt der Anwalt.

Mehr Lebensqualität in der Haft
Wenn einem Verwahrten schon ein solcher Tribut abverlangt werde, müsse dies wenigstens mit einem Höchstmass an verbleibender Lebensqualität kompensiert werden, natürlich unter der Wahrung der öffentlichen Sicherheit, fordert die IG. Dies bedeute, dass Verwahrte eine Art «Freiheit hinter den Mauern» haben sollten. Sie wehren sich gegen die Unterbringung in einer Strafanstalt und verlangen die Schaffung von «Verwahrungs-Heimen», mehr Autonomie bei der Gestaltung des Alltags, Zulassung zu sinnvoller Arbeit, begleitete Urlaube, Weiterbildung, freien Brief-, Telefon- und E-Mail-Verkehr, vermehrte Besuchsmöglichkeiten und Zugang zur Natur.
Der Anwalt sieht Parallelen zu den Ausschaffungsgefangenen oder Personen, die durch eine Fürsorgerische Freiheitsentziehung zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden. Auch bei diesen Personen dürften die Zwangsmassnahmen nicht repressiver sein, als es der Haft- respektive Einweisungszweck verlange.

Ausgänge für Verwahrte
Laut Rebecca de Silva, Sprecherin des Zürcher Amtes für Justizvollzug, gibt es seit mehreren Jahren für Verwahrte nur noch begleitete Urlaube im Rahmen einer Vollzugslockerung. Dabei dürfe bei verwahrten Häftlingen keine Fluchtgefahr bestehen, und seine Gemeingefährlichkeit müsse als klein betrachtet werden. Zudem müssten die verschiedenen Fachgremien sich positiv zu einem solchen Urlaub stellen. Schweizweit sind rund 165 Personen verwahrt. Im Kanton Zürich sind es 48 Personen. 

Eindrückliche Worte einer Verwahrten-Gattin:

„Es ist ganz traurig mit dieser Verwahrung, unmenschlich und unfair auch für uns, die draussen warten.“ Mit diesen Worten äussert sich die Ehefrau eines langjährig Verwahrten, welcher unter schwerer Krankheit leidet und bisher dennoch vergeblich um Hafterleichterungen kämpft. „Ich frage mich immer öfters: Darf ich ihn nur noch in der ‚Kiste‘ nach Hause nehmen… ?“ schreibt sie weiter und empört sich über fragwürdige psychiatrische Gutachten, „welche die Menschen aggressiv und krank machen“. Sie will, dass wir „weiter kämpfen für unser Recht, denn die Verwahrung ist Folter und eine langsame Todesstrafe“.

Anmerkung des Schreibers:
die Zahlen am Schluss des Artikels betreffen offenbar lediglich die rechtskräftig nach Artikel 64 verwahrten Gefangenen. Zählt man jene nach Artikel 59* und dann noch die nicht wenigen hinzu, bei welchen die Überprüfung nach der Gesetzesänderung 2007 heute noch immer nicht abgeschlossen ist, dann dürften es wohl mindestens dreimal so viele sein.
* Nach Artikel 59, also in sogenannter stationärer Massnahme Verwahrte sind jene, welche als ..therapierbar gelten. Sie können ohne gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung bis zu 5 Jahre in Haft behalten werden, was jedoch unbegrenzt viele Male erneuert werden kann, solange die Psychiater den Häftling nicht als „absolut ungefährlich“ beurteilen. Im Unterschied dazu muss, oder vielmehr müsste, nach dem Gesetz die Verwahrung bei den nach Artikel 64., also den – angeblich oder tatsächlich – „nicht therapierbaren“ Verwahrten jeweils jährlich überprüft werden.

Das Nächste:

Druck unserer Flyer und übrigen Drucksachen: Die Leitung hier hatte eine Anfrage an die interne Druckerei nicht weiterleiten wollen („Es könnte sonst der Vorwurf kommen, wir von der Pöschwies, würden eure IG noch tatkräftig unterstützen“). Eine dem Schreiber von früher bekannte Publishing-Firma sandte die Unterlagen, begleitet von guten Wünschen, zurück; man sei für Drucksachen selber auf eine auswärtige Druckerei angewiesen. So sind wir leider noch immer ohne günstige Druckmöglichkeiten.
Wir suchen weiter…

Verbreitete VorsteIlung unserer IG den Sozialdiensten und Seelsorgern möglichst vieler Haftanstalten, weiteren Medien und vor allem an möglichst viele an der Thematik Interessierte. Hierzu sammeln wir Namen und Adressen. Wir bitten die LeserInnen darum, uns potentiell nützliche Adressen zukommen zu lassen.

Suche nach Gönnern und Sponsoren: Wir haben jüngst eine Anzahl Adressaten mit Spendenbriefen angeschrieben und hoffen natürlich auf ein gutes Echo. Wir wären unseren LeserInnen aber dankbar um jeden zusätzlichen entsprechenden Tippl

Konzept: An Ideen fehlt es nicht, sie müssen aber noch ausreifen. Ein eigentliches Handlungskonzept hinsichtlich unserer Ziele müssen wir noch erarbeiten.

Post aus der französischen Schweiz 
(Fortsetzung von Bulletin Nr. 1): 
Spontan übersetzte Auszüge aus dem Bulletin der Westschweizer Arbeitsgruppe “ Groupe de travail prisons“ „Bulletin électronique“ Plattform für Informationsaustausch über Gefängnisse, Verwahrung, Haftstrafen und Unterdrückung Nr. 2 Mai 2011 

Auszüge:
„Rekurs der Schwester von Skander Vogt abgewiesen. Weiterzug ans Bundesgericht“.
Senda Vogt hatte gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen für das Wohlergehen und die Sicherheit ihres Bruders in Haft rekurriert. Die Anklagekammer hat daraufhin diesen Rekurs abgewiesen. Frau Vogt und ihr Anwalt, Maitre Mattenberger ziehen die Sache nun ans Bundesgericht weiter.

„Philippe Leuba ist nicht in der Lage, das Waadtländer Vollzugssystem zu reformieren“ 
Ein Jahr vor den kantonalen Wahlen werden die Probleme der Waadtländer Gefängnisse erneut ein brennendes Thema für den für innere Angelegenheiten betrauten Staatsrat. Die Kantonalpräsidentin der SP verlangt Reformen und will dass ‚Köpfe rollen‘. 
Das Nationale Komitee zur Prävention von Folter (CNPT) präsentiert seine ersten Rapporte über Gefängnisbesuche. 
Die CNPT, welche den Auftrag hat, die Gefängnisse, Straf- und Massnahmeanstalten der Schweiz zu besuchen, hat im Januar 2011 ihre ersten beiden Rapporte über getätigte Besuche im Mai und Juni 2010 in Gefängnissen des Kantons Wallis (Brig und Grange) und des Kantons Bem (Hindelbank) veröffentlicht. 

„Tiefe Besorgnis“ 
Drei Chefärzte und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Schizophrenie aus verschiedenen Teilen der Erde versuchen die Aufmerksamkeit der Fachwelt darauf zu lenken, dass Personen, die unter dieser Krankheit leiden und verurteilt worden sind, entgegen der gängigen Meinung sehr gute Wahrscheinlichkeit für eine Erholung aufwiesen. 

Postulat betreffend Verwahrung akzeptiert
(siehe auch Bulletin Nr. 1) Dem bei der Landesregierung von Nationalrat Luc Recordon eingereichten Postulat, welches vom Bundesrat 
einen Bericht über die Anwendung von Artikel 64 StGB betreffend Verwahrung verlangte, wurde durch die Kantone zugestimmt. Der Bundesrat wird nun eine Prüfung vornehmen und Ende 2012 einen Bericht über die Anzahl Plätze und die Therapiemöglichkeiten vorlegen. 

Interpellation im Nationalrat betreffend Suizide und versuchte Suizide in Haft
Ist der Platzmangel in den medizinischen und therapeutischen Abteilungen für Häftlinge mit psychischen Problemen eine Ursache für die Vervielfachung der Selbsttötungen und Versuchen von Selbsttötungen von Gefangenen? Das fragt eine Interpellation von Nationalrat Daniel Vischer und er will, dass dies in den Schweizerischen Gefängnissen untersucht wird.“ 

Vorgeschichte:
Vor einer knappen Woche, am vergangenen Dienstag erhielt der Gründer der IG FAIRWAHRT? negativen Bescheid vom Züricher Verwaltungsgericht. Die Beschwerde gegen den Entscheid der Justizdirektion Zürich bezüglich Antrag auf bedingte Entlassung aus der Verwahrung, eventualiter Versetzung in den offenen Vollzug mit sofortigen unbegleiteten Urlauben wurde vollumfänglich abgewiesen. Dies obwohl der Antrag ursprünglich von den Vollzugsbehörden selber gekommen war, nachdem ein Gutachten von Dr.Kiesewetter entsprechende Empfehlungen enthielt. Als daraufhin jedoch die Fachkommission diesen Empfehlungen nicht folgen wollte und das genaue Gegenteil empfahl, war dann auch die Justizdirektion nicht mehr bereit, dem ursprünglichen Vollzugsbehörden Antrag stattzugeben. Der folgende Gang ans Verwaltungsgericht brachte also nun auch nichts. Unter Anderem begründete man die Abweisung damit, dass der betreffende Verwahrte über ein grosses Beziehungsnetz verfüge und deshalb die Fluchtgefahr gross sei (ein Jahr zuvor hatte dieselbe Stelle genau diesen Umstand noch als Argument für unbegleitete Urlaube und offenen Vollzug verwendet!). Auch hätte der Mann aufgrund der Empfehlungen der Fachkommission mit langer weiterer Haft zu rechnen und da er ja auch keine Urlaube bekäme, mangle es für ihn an Perspektiven, was auch die Fluchtgefahr erhöhe und ihm deshalb eben keine Urlaube gewährt werden können. Schliesslich käme hinzu, dass er gesundheitlich nur beschränkt angeschlagen (,’nur zu 50 Prozent arbeitsunfähig“) und auch noch zu wenig gehbehindert sei (,’nicht ständig auf die Gehhilfe angewiesen“), was zusätzlich die Fluchtgefahr erhöhe,
Daraufhin entschloss sich der Mann, die inzwischen weitgehend projektierte IG für Verwahrte zu gründen. Er fand auf Anhieb vier Mitstreiter, welche bereit sind, hinter dem Projekt zu stehen und es zu unterstützen.

Bisher:
Insgesamt gingen am 23.05.2011 54 Exemplare der neu entworfenen Unterlagen unseres Projekts IG FAIRWAHRT? auf die Post. 8 davon erreichten interne Abteilungen und Funktionäre der JVA Pöschwies (Arztdienst, Sozialzentrum, Seelsorger da es noch nicht um einen Antrag auf Bewilligung ging, die IG ins Leben zu rufen, wurde noch nichts an die JVA-Leitung gesandt). Die Empfänger waren weiter zum grössten Teil private Bekannte und Freundinnen der Gründer, einige Fachkräfte diverser Sparten und Anwälte. Die einstweiligen Ziele sind das Einholen von allgemeinen Ratschlägen, juristischer Rechtsbelehrung, Hilfsangeboten, Adressen von künftigen Ansprechpartnern, Suche nach einer möglichst regelmässig erreichbaren Telefonnummer und email-Adresse, geeignete und verfügbare Repräsentantlnnen ausserhalb der Mauern, das Einrichten und der Betrieb einer Homepage, etc.
Die ersten Reaktionen (übers Telefon) waren sehr positiv, auch ein längeres Telefonat und nun auch ein direktes Gespräch mit dem Anwalt des Gründers verliefen recht ermutigend (das Honorar für den entsprechenden Aufwand ist gesichert). Über die weiteren Reaktionen, vorwiegend per Post erwartet, wird zu gegebener Zeit berichtet.

Das Nächste:
Der nächste Schritt wird sein, die Reaktionen zu sammeln, auszuwerten und, in Absprache mit den vier Mitgründern soweit machbar und realistisch umzusetzen. Daraufhin soll als erster Schritt eine, aufgrund der begrenzten Mittel noch beschränkte, primäre Umfrage intern (ev. auch schon in noch bescheidenem Rahmen extern, in anderen Haftanstalten) lanciert werden, zeitgleich mit einem offiziellen Antrag an die Leitung hier um Bewilligung für den Start der IG von dieser Adresse aus. Der primäre Zweck einer solchen ersten Umfrage wird wohl sein, andere Betroffene über die neue IG zu informieren und zur Teilnahme einzuladen.
Eine der nächsten darauf folgenden Schritte müsste dann die Suche nach ersten Geldmitteln sein, womit dann eine grössere Anzahl (weiterhin vorerst selbst erstellte) Flyer mit Infomaterial zum Druck in Auftrag gegeben werden könnte.
Baldmöglichst sollen dann auch schweizweit geeignete Ansprechpartner angeschrieben werden, wie Anwälte, Politiker, Institutionen, Sozialdienste, GefängnisSeelsorger, Gefängnisärzte, themenverwandte Vereine und Arbeitsgruppen, ausgesuchte Presseorgane und elektronische Medien, Hilfsorganisationen, Stiftungen, und so weiter.

Kürzliche Post aus der französischen Schweiz: 
Spontan übersetzte Auszüge aus dem Bulletin der Westschweizer Arbeitsgruppe „Group de travail prisons“ mailadresse: infoprisons@vtxnet.ch (Postadresse z. Z. noch nicht bekannt):
Gemäss Auskunft von Denise Graf von Amnesty International Schweiz (dgraf@amnesty.ch) wirken in der Arbeitsgruppe „Group de travail prisons“ u. a. mit: Marie Bonnard (marie.bonnard@vtxnet.ch). AnneCatherine Menétrey-Savary. eh. NR Knt. Waadt, indirekt: Luc Recordon, Nationalrat.
Anmerkung: ich bin kein akreditierter Übersetzer und der französischen Sprache nur begrenzt mächtig. Für die folgende Übersetzung besteht keine Gewähr.
Bulletin électronique:“Plattform für Informationsaustausch über Gefängnisse, Verwahrung, Haftstrafen und Unterdrückung Nr. 1 Januar 2011

„Postulat zur Massnahme der Verwahrung auf unbestimmte Zeit und der lebenslangen Verwahrung“
Vorgeschichte (Zusammenfassung zum Thema aus demselben Bulletin): .In der Nacht vorn 10/11 März 2010 erlitt in seiner Zelle in der Anstalt Bochum ein Gefangener namens Skander Vogt den Erstickungstod. Die darauf folgenden Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen 6 damals direkt oder indirekt Involvierte (Aufseher u.a.) wurden am 30. Dezember 2010 allesamt durch Richter Daniel Stoll eingestellt. Fünf der Beschuldigten müssen allerdings die Gerichtskosten tragen, weil Ihnen Fehlverhalten vorgeworfen werden könne, welche allerdings „nicht den Tod des Gefangenen verschuldet“ hätten. Die Schwester von Herrn Vogt, Senda Vogt liess über ihren Anwalt gegen diese Einstellung beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.
Diese Affäre führte zu diversen Interpellationen und Fragen an den Bundesrat u.a. durch die Fraktion der SP, sowie aufgrund von Berichten (‚Group de travail prisons‘) und Nachforschungen (Westschweizer Tageszeitung ‚Le Matin‘) über die Umstände des Todes von Skander Vogt zu einer Reihe von Verbesserungsvorschlägen hinsichtlich der Sicherheit und des Wohls von Gefangenen im Kanton Waadt. 
Zusammenhängende Auszüge: ..Nach der Affäre Skander Vogt wurde (aufgrund von Berichten der Westschweizer Arbeitsgruppe ‚Group de travail prisons‘) am 16. Dezember 2010 durch Nationalrat Luca Recordon und sieben Mitzeichnern ein Postulat bei der Landesregierung eingereicht. Dieses verlangt vom Bundesrat einen Bericht über die Anwendung von Artikel 64 StGB betreffend Verwahrung. Der Bericht soll umfassend Auskunft geben über Verwahrungsurteile in der Schweiz, im Einzelnen über die Zahl der verwahrten Gefangenen, über ihre Aufenthaltsorte und die Konditionen ihrer Haft, über deren durchschnittliche Haftdauer, über die Anzahl der bedingt entassenen Verwahrten, über die ihnen offerierten Therapien, über Art und Form anderer Einschränkungen, denen sie ausgesetzt sind, über die Zahl der noch unter dem alten Gesetz (StGB 1997) verurteilten Verwahrten, usw.

Waadt: Schaffung eines GefängnisBesucherKomitees
Im März 2010 hat der Kantonsrat die zehn Mitglieder – 5 Deputierte sowie fünf Spezialisten auf den Gebieten Juristik, Menschenrechte und Haftanstalten eines neu geschaffenen Gefängnisse-Besucher-Komitees ernannt. Deren Hauptaufgaben umfassen: Überwachung der Haftbedingungen im Lichte der gesetzlichen Vorgaben. Sie haben freien Zugang zu den Dokumenten und den Räumen der Waadtländer Gefangenen. Diese können sich schriftlich an die Mitglieder des Komitees wenden (Anmerkung: Es scheint, dass in der Praxis solche Zuschriften an den Kantonsrat adressiert werden müssen, welcher wiederum die Zuschriften der Gefängnisleitung zustellen nicht wirklich ein freier Kontakt zu dem Komitee!).

Nationales Komitee zur Prävention von Folter:
Die Arbeitsgruppe ‚Group de travail prisons‘ hat das Nationale Komitee zur Prävention von Folter ersucht, eine Reihe von Fragen zu untersuchen, welche Gefangene unter den (neuen) Artikeln 59 und 64 StGB, und jene, welche unter den (alten) Artikeln 42 und 43.1.2 StGB verurteilt wurden. Die Fragen drehen sich um deren Haftbedingungen und psychische Verfassung etc. Am 08.07.20 10 hat uns dieses neue, 2010 gegründete Komitee geantwortet und dabei seine Bereitschaft bestätigt. das Thema auf ihre Prioritätenliste zu setzen, sich vertieft mit gewissen Aspekten davon auseinander zu setzen und einen Psychiater damit zu engagieren, die Situation von unter Artikel 64 StGB verurteilten Gefangenen zu untersuchen.

Das (Schweizerische) Verwahrungssystem ist ein dunkles Kapitel
Die Gefängnisärzte sehen sich mehr und mehr überfordert. Brigitte Tag, Vollzugs-Spezialisten, empfiehlt deshalb eine Harmonisierung der Rechte und Pflichten der Gefängnisärzte. Seit 2002 lehrt sie all der Universität Zürich Strafrecht, Strafprozessordnung und gesundheitliche Versorgung von Gefangenen. Sie leitete, unter Mitwirkung von Julian Mausbach, das vom Schweizer Nationalfond unterstützte Forschungsprojekt ,,Medicien Carcérale. Medizinische Versorgung in Haft; zwischen den gesundheitlichen Pflichten und Haftvollzugsanspruch“.

„Gefängnis. Bitte Ruhe, man stirbt“
Hinter den Affären Vogt und Rappaz verbergen sich Dutzende von anonymen Todesfällen in Gefängnissen. Die Fehlbarkeit eines Haftmilieus, welches nicht mit schwer (Haft-) Geschädigten umzugehen weiss?