Bulletin 8
* JETZT: MITGLIEDSCHAFT IM FOERDERVEREIN !
Passivmitgliedschaft für Massnahmegefangene
* OPFER FRUEHERER ADMIN
ZWANGSMASSNAHMEN
Betroffene: meldet Euch – es lohnt sich!
* PROFIBESCHWERDE BEIM E M R G!
Dank grossartiger Mithilfe von Teilnehmern!
* NEU: FACHLITERATUR FUER MASSNAHMEJURISTEN
macht Eure Anwälte darauf aufmerksam!
* MEDIENSPIEGEL – BRISANTES IN KUERZE
und was der Fall „Carlos“ wirklich aufdeckt…
WICHTIG
MITGLIEDSCHAFT IM FÖRDERVEREIN DER IG-Fw.
Anlässlich der Vorstandssitzung des Fördervereins der IG „Fair-wahrt?“ im Februar wurde beschlossen, dass nun einer Mitgliedschaft im Förderverein durch Teilnehmer der IG-Fw. grundsätzlich zugestimmt werden könne. Bisher konnten die Akteure im Verein dies aus Kapazitätsgründen noch nicht gewährleisten. Die Leute des Vorstands sind in ihrem Berufsalltag in Familienbetrieben und dem bisherigen Aufwand für den Verein – nebst anderweitigen Engagements – zu stark ausgelastet, um die Mehrarbeit tragen zu können, welche durch eine grössere Zahl von Mitgliedern anfallen würde. Auch der Schreiber (IG-Leiter und Vertreter der IG im Vorstand des Fördervereins) kann sein Engagement, auch aus gesundheitlichen Gründen, kaum noch weiter ausbauen.
Seither galt es, die rechtliche Situation hinsichtlich einer Vereinsmitgliedschaft durch Insassen von geschlossenen Anstalten zu prüfen. Dass für diese einzig eine Passivmitgliedschaft in Frage kommt, ist schon aufgrund der Unmöglichkeit der Teilnahme an Versammlungen gegeben. Ein für Aktivmitgliedschaft gesetzlich vorgeschriebenes Stimm- und Wahlrecht generell auf brieflichem Weg zu gewährleisten wäre zeitraubend, ginge zu Lasten der Effizienz und würde zudem erheblichen Mehraufwand bringen, wofür wir schlicht zuwenig aktive Helfer sind.
Bei einer Passivmitgliedschaft fällt der Mehraufwand dagegen bedeutend weniger ins Gewicht. Passivmitglieder haben Anrecht auf Einblick in Jahresbericht, Jahresrechnung und allenfalls Zwischenberichte nach ausserordentlichen Versammlungen, bei welchen alle Mitglieder betreffende Entscheidungen gefällt werden. Sie haben zudem das Recht, Anträge an Vorstand und Versammlungen zu stellen. Dies sicherzustellen betrachten wir als vertretbaren Mehraufwand für die derzeit aktiven Vorstandsmitglieder. Dabei hoffen wir aber nach wie vor auf Helfer/-innen-Zuwachs
Unser Rechtsanwalt gab denn, aus seiner Warte, auch grünes Licht für das Unterfangen.
Etwas langer dauerte die Stellungnahme der Pöschwies-Direktion, als Host der IG-Leitung, welche wir um ihre Stellungnahme baten. Es war nicht von vorneherein sicher, ob Insassen von Strafanstalten, bzw. Massnahmegefangene überhaupt Mitglieder in einem Verein sein dürfen. Aber auch diese Hürde konnte inzwischen genommen werden und damit steht der Realisation unseres Vorhabens nun nichts mehr im Wege.Beachtet also bitte unbedingt das diesbezügliche Schreiben „WICHTIGE MITTEILUNG“ und sendet uns das ausgefüllte Formular bis spätestens 31. Mai 2014 zurück!
Siehe auch VERHALTENSKODEX UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN
BESCHWERDE GEGEN DIE SCHWEIZ IN STRASBOURG
AM 24. JANUAR 2014 REICHTE UNSER ANWALT BEIM EUR0PÄISCHEN GERICHT FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASBOURG FRISTGERECHT BESCHWERDE EIN GEGEN DIE SCHWEIZ WEGEN ARBEITSZWANG FÜR INSASSEN VON GESCHLOSSENEN ANSTALTEN – SOWOHL MASSNAHMEGEFANGE WIE AUCH STRAFGEFANGENE IM PENSIONSALTER BETREFFEND.
Damit wird sich das EMRG grundsätzlich mit dem sogenannten Abstandsgebot* im Schweizer Massnahmevollzug befassen. Dies ist jedenfalls die Ansicht einer Rechtswissenschaftlerin, welche die Klageschrift studiert hat und dies anlässlich ihres Besuchs beim Schreiber in der Pöschwies so prognostizierte (Dr. jur. Grischa Merkel, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Kiel, Deutschland).
(*Andersbehandlung von Massnahmegefangenen, die nach Verbüssung einer allfälligen Strafe wegen befürchteter Rückfallgefahr auf unbestimmte Zeit weiter inhaftiert bleiben – bei uns also sowohl nach Art.59 wie auch nach nach Art.64 Inhaftierte).
Laut Ziffer 105.2. der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze dürfen Gefangene, welche das gesetzliche Rentenalter überschritten haben, nicht mehr der Arbeitspflicht unterstellt sein. Dieser Grundsatz betrifft also alle Insassen einer geschlossenen Anstalt, auch Strafgefangene. Bei Massnahmegefangenen muss sich grundsätzlich der Haftalltag von einem Strafhaftregime unterscheiden.
Das ist hierzulande in der grossen Mehrheit der Fälle nicht oder zuwenig der Fall. Das EMRG wird also, gemäss Einschätzung der genannten Wissenschaftlerin, schon im Interesse der Gerichtsökonomie (Vermeidung einer Vielzahl weiterer ähnlicher Klagen, welche das Abstandsgebot in der Schweiz betreffen) sich voraussichtlich nicht ausschliesslich mit dem Arbeitszwang für pensionierte Häftlinge, sondern gleich grundsätzlich mit dem Abstandsgebot in Schweizer Vollzugsanstalten insgesamt befassen, oder zumindest im Urteil mit klaren Worten an diese erinnern.
Die Klageschrift umfasst 20 Seiten. Wir zitieren in der Folge einige Stellen daraus. Wer die ganze Beschwerdeschrift möchte, kann von uns mit einer Kopie bedient werden.
AUSZUEGE AUS DER BESCHWERDE
Gemäss Art. 4 Abs. 2 EMRK darf niemand gezwungen werden, Zwangs oder Pflichtarbeit zu verrichten. (…) Als „Zwangs oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von irgendeiner Person unter Anordnung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.(…)
Bereits im Jahre 1976 hat das Schweizerische Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats über die Behandlung von Gefangenen bei der Konkretisierung der Grundrechte der Bundesverfassung zu berücksichtigen und für den Vollzug freiheitsentziehender Sanktionen relevant sind.
In Frankreich besteht (…) die weitestgehende Regelung, indem die Arbeitspflicht im Gefängnis gänzlich abgeschafft und damit die formelle Trennung von Strafe und Arbeit vollzogen wurde. (…) Das deutsche Strafvollzuggesetz (…) gilt nicht für Gefangene, die über 65 Jahre alt sind. Auch in England sind Gefangene nur bis zum Erreichen des Rentenalters zur Arbeit verpflichtet.
Wie Art. 4 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze festhält, kann (…) Mittelknappheit keine Rechtfertigung sein für Vollzugsbedingungen, die gegen die Menschenwürde von Gefangenen verstossen.
Die Anforderungen an das Sozialverhalten der Insassen im Alltag und an die Leistungen im Bereich der Arbeit sollen sich möglichst nicht von den vorherrschenden Bedingungen und Anforderungen der Gesellschaft ausserhalb der Anstaltsmauern unterscheiden.
Ziff. 2 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze von 2006 (hält) fest, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, alle Rechte behalten, die ihnen nicht rechtmässig aberkannt werden. Gefangene werden durch die Verurteilung nicht zu rechtlosen Objekten. Die Regeln für das Zusammenleben in einer Vollzugseinrichtung unterscheiden sich nicht grundlegend von dem, was in einem Staat für alle gelten muss.
In Anwendung der obengenannten Vollzugsgrundsätze muss der Schutz des Alters auch im Strafvollzug gewährleistet sein. (…) (Es) muss auch einem Gefangenen das Recht auf Befreiung von der Arbeit nach Erreichen des Rentenalters (sofern. gewünscht) gewährt werden.
Anders als die Freiheitsstrafe wurde die Sicherungsverwahrung nicht aufgrund der persönlichen Schuld des Täters verhängt, sondern im Hinblick auf die Gefahr, die er auch nach Verbüssen der Straftat für die Allgemeinheit darstellen könnte. (…) Im Unterschied zur Strafe wird der Zweck der Sicherungsverwahrung nicht darin gesehen, eine strafrechtliche Schuld zu sühnen, sondern sie gilt als Präventionsmsssnahme, welche die Allgemeinheit vor einem gefährlichen Täter schützen soll. (…) In der Praxis wird die Sicherungsverwahrung in der Schweiz für gewöhnlich gleich wie normale Freiheitsstrafen in regulären Strafvollzugsanstalten vollzogen. (…) Angesichts der unbestimmten Dauer der Sicherungsverwehrung seien besondere Anstrengungen zur Unterstützung dieser Gefangenen notwendig, die in der Regel nicht in der Lage seien, durch eigene Bemühungen Fortschritte in Richtung Entlassung zu erzielen (Verweise auf frühere Urteile des EMRG).
FINANZIERUNG DER BESCHWERDE
Die Klage beim EMRG wurde professionell vorbereitet und eingereicht. Unser RA veranschlagte die Kosten dafür auf ca. Fr. 6000.-
Da die Mittel des Fördervereins hierfür nicht ausreichten, wurde unter den IG-Teilnehmern in einer Umfrage zu zweckgebundenen Beiträgen aufgerufen, wer immer dazu in der Lage sei und das Unterfangen unterstützen möchte.
Es kamen so insgesamt Fr. 4750.- .zusammen. Es beteiligten sich:
Pöschwies: der Schreiber mit Fr.1000.-
2 Teilnehmer mit Fr.1000.-
1 Teilnehmer mit Fr. 100.-
1 Teilnehmer mit Fr. 50.-
JVA Lenzburg: 1 Teilnehmer mit Fr. 100.
auswärts: 1 Stiftung mit Fr. 1500.-
Der Rest konnte aus den vorhandenen Mitteln des Fördervereins gedeckt werden.
Die endgültige Rechnung lautete auf Fr. 6480.- und wurde umgehend bezahlt.
Die Klage wurde fristgerecht in Strassburg eingereicht. Es ist bekanntlich mit sehr langer Wartezeit zu rechnen.
ACHTUNG – INSASSEN VON GESCHLOSSENEN ANSTALTEN:
Wurden Sie, vor 1981, in Ihrer Kindheit, als Jugendlicher oder als Erwachsene/r,
IHREN ELTERN WEGGENOMMEN, IN EIN ‚HEIM‘ ODER EINE ANSTALT VERSORGT, FREMDPLATZIERT, ZWANGSADOPTIERT, BEI BAUERN VERDINGT, ZWANGSPSYCHIATRISIERT, ZWANGSMEDIKAMENTIERT, ZWANGSSTERILISIERT ODER ANDEREN ADMINISTRATIVEN ZWANGSMASSNAHMEN UNTERZOGEN?
Wenn Sie Betroffene/r jenes „dunklen Kapitels“ der Schweizerischen Sozialgeschichte sind, über welches in den letzten Jahren zunehmend in den Medien berichtet wird, dann sollten Sie wissen, dass auch Sie höchstwahrscheinlich Anrecht auf Anerkennung des Ihnen angetanen Unrechts, auf ‚Wiedergutmachung‘ und wohl demnächst auch auf finanzielle Unterstützung haben!
Ich erinnere an das Rundschreiben vom März 2013, Beilage „Aufruf zur Vernehmlassung… betreffend Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen“, worin wir allfällige Betroffene unter den Inhaftierten zu Stellungnahmen aufriefen. Es trafen damals fast keine Antworten dazu bei uns ein.
Aus meinen eigenen über zwei Jahrzehnten Hafterfahrung weiss ich, dass es jedoch nicht Wenige sind unter den heute Verwahrten und auch unter anderen Insassen von geschlossenen Anstalten, welche in ihrer Kindheit oder später im Leben unter solchem behördlichen Unrecht litten und vielfach auch heute noch leiden. Nicht selten dürften bei einer heutigen Inhaftierung, einer heutigen geschlossenen Massnahme eine Mitursache gerade auch in solchen Leiden aus früheren Lebensjahren zu suchen sein – das muss gesagt werden dürfen, ohne sich damit gleich den Vorwurf einzuhandeln, man wolle damit von der Verantwortung für eigenes Fehlverhalten ablenken. Es ist hinlänglich bekannt: Zum Einen sind psychisch durch Schicksalsschläge in ihrer Kindheit und Jugend angeschlagene Menschen im späteren Leben grösserer Gefahr für Straffälligkeit ausgesetzt. Und andererseits werden nicht selten gerade diese so geschwächten Menschen vom Gesetz besonders hart angefasst.
So ist es zwar bemerkenswert, dass eine IG „Fair-wahrt?“ damals tatsächlich zur Vernehmlassung zum (inzwischen verabschiedeten) Rehabilitierungsgesetz eingeladen wurde, aber leider nicht allzu verwunderlich, dass im Verlaufe der weiteren Aufarbeitungsbemühungen sich (bislang) niemand um jene Betroffenen dieses „dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte“ kümmerte, welche heute (wieder), immer öfter auf völlig ungewisse Zeit, ihrer Freiheit und teilweise auch ihrer Menschenrechte beraubt sind.
Der Schreiber dieser Zeilen hat in vergangenen Jahren aktiv bei den Bemühungen Betroffener, diese unrühmliche Schweizer Vergangenheit publik zu machen, mitgeholfen und agierte während etwa drei Jahren aus der Zelle heraus als Sekretär des Vereins „Verdingkinder und Heimkinder suchen ihre Spur“.
Noch während dem Schreiben dieser Zeilen, traf nun vom „Delegierten fürsorgerischer Zwangsmassnahmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ erstmals Post ein. Dies geschah laut Begleitbrief auf Initiative der eh. Präsidentin des genannten Vereins. Der Brief ist an mich, als Mitbetroffener, persönlich adressiert und enthält die Protokolle zweier Sitzungen des „Runden Tisches“, der durch den Bundesrat initiiert wurde, um die inzwischen gesetzlich verankerte Rehabilitierung solcherart Betroffener vorzubereiten und zu organisieren. Dazu erhielt ich auch die betreffenden Medienmitteilungen zugeschickt.
Für alle Betroffenen solcher früherer Zwangsmassnahmen in Haft liegen diese Unterlagen, inklusive Begleitbrief mit Kontaktadresse, nun bei mir bereit. Verlangen Sie kostenlos Kopien. Achtung: schon ab Juni können Betroffene in Geldnot Anträge für finanzielle Soforthilfe einreichen!
Die IG-Fw. hat den zuständigen Delegierten des Bundes und den „Runden Tisch“ dazu aufgerufen, sich aktiv auch um die gewiss nicht wenigen Betroffenen zu kümmern, welche in langjähriger Haft, in Verwahrung, in einer geschlossenen Massnahmeanstalt oder in geschlossenen Psychiatrieabteilungen ihr Dasein fristen müssen, damit auch diese von den ‚Wiedergutmachungs‘-Bemühungen profitieren können.
Ausserdem werden wir die verschiedenen Anstaltsleitungen ersuchen, vor allen jenen betroffenen Insassen proaktiv beizustehen, welche selber nicht in der Lage sind, nötige Schritte für sich zu unternehmen.
Hier der Text des Briefes aus Bern:
DELEGIERTER FÜR OPFER VON FÜRSORGERISCHEN ZWANGSMASSNAHMEN
CH3003 Bern
Unser Zeichen: MAJ Sachbearbeiterin: Janine Mauerhofer Bern, 15. April 2014
Herr Beat Meier
Roosstr. 49
8105 Regensdorf
Protokolle Runder Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Sehr geehrter Herr Meier
Frau M hat mich beauftragt, Ihnen die Protokolle des Runden Tisches zuzusenden. In der Beilage finden Sie die Protokolle des 2. und 3. Runden Tisches, welche auch auf der Homepage des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen aufgeschaltet sind: www.fszm.ch
Für den ersten Runden Tisch wurde kein Protokoll publiziert und das Protokoll des 4. RT vom 21. März wird erst nach der Verabschiedung am 5. RT im Juni auf der Homepage publiziert, daher kann ich Ihnen dieses nicht zusenden.
Anbei finden Sie ebenfalls die Medienmitteilungen der letzten beiden Sitzungen des RT.
Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der Nummer; 031 32242 84 oder per E-Mail: sekretariatfuersorqerischezwangsmassnahmen.ch zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Assistentin des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Janine Mauerhofer
Und die Antwort:
An den Delegierten für Opfer fürsorg. Zwangsmassn.
Herrn Luzius Mader
Postfach 8817
3001 Bern
Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in geschlossenen Anstalten
Sehr geehrter Herr Mader
Ich schreibe Ihnen sowohl als Leiter der Interessengemeinschaft „Fair-wahrt?“ als auch aus persönlicher Betroffenheit.
Unsere Interessengemeinschaft erreicht in der Schweiz über hundert Empfänger, wovon viele als Verwahrte oder Insassen mit einer anderen Massnahme von ungewisser Dauer in geschlossenen Strafanstalten und zum Teil in geschlossenen Massnahmezentren und psychiatrischen Institutionen ihr Dasein fristen. Wir haben keine Zahlen, aber ich weiss aus vielen Jahren als Verwahrter in der Strafanstalt Pöschwies, sowie aus weiteren sechs Jahren Untersuchungs- und Sicherheitshaft, dass es unter diesen Menschen nicht wenige gibt, welche als Betroffene früherer administrativer Zwangsmassnahmen gelten dürften, sei dies als ehemalige Verdingkinder, Heimkinder, Zwangsadoptierte, ihren Eltern geraubte Fahrende-Kinder etc. Ohne damit mein eigenes Schicksal ungebührlich in den Vordergrund rücken zu wollen, erlaube ich mir, Ihnen, als Beispiel, eine rudimentäre, tabellarische Übersicht über meine diesbezüglichen Erfahrungen aus meiner Kindheit und Jugendzeit beizulegen.
Frau Janine Mauerhof er hat mir kürzlich freundlicherweise die Protokolle des zweiten und dritten „Runden Tisches“ zugesandt. Initiiert hatte dies Frau M, die ehemalige Präsidentin des Vereins „Verdingkinder und Heimkinder suchen ihre Spur“, für welchen ich seit vor seiner Gründung tätig war und zwischen November 2004 und Februar 2007 aus meiner Zelle heraus Sekretariatsarbeiten leistete und deren Bulletin „Verdi“ erstellte und herausgab.
Im November 2012 wurde die IC von der Rechtskommission des Nationalrats zur Vernehmlassung zum neuen Rehabilitationsgesetz 11.431 eingeladen. Nach einem Aufruf an die Teilnehmenden unserer IG haben wir uns am 17. Februar 2013 verlauten lassen. Irgendwelche Rückmeldungen gab es in der Folge keine. Wie ich aus den Medien erfuhr, wurde das Gesetz inzwischen angenommen. Über Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung ist mir nichts bekannt.
Heute gelange ich mit dem folgenden, dringlichen Anliegen an Sie:
Obwohl ich, wie gesagt, in meinen vielen Haftjahren mit etlichen Betroffenen in Kontakt kam – soweit solche sich mir darüber anvertrauten -, weiss ich von niemandem (ausser mir selber) darunter, der oder die in Kontakt mit jemandem stünde, der oder die in dieser Sensibilisierungskampagne und den seit längerer Zeit laufenden Aufarbeitungs- und Wiedergutmachungsbemühungen mit Jemandem in Kontakt stünde, oder mit dem oder der irgendjemand entsprechenden Kontakt aufgenommen hätte.
Natürlich ist mir bewusst, dass auch Sie und alle anderen damit beschäftigten Menschen im Lande, nicht wissen können, wer unter den Inhaftierten Menschen so betroffen sein könnte, solange diese sich nicht aktiv selber bei Ihnen/ihnen melden.
Ich verfolge ziemlich aufmerksam die Medien (soweit dies in der relativen Isolation einer Strafanstalt – wo Massnahmegefangene nach Menschenrechtsgrundsätzen gar nicht untergebracht sein dürften! – möglich ist). Und doch konnte ich von Seiten der Organisatoren und Akteure dieser ja höchst begrüssens- und verdenkenswerten Bemühungen keine Versuche wahrnehmen, die bekanntlich grosse und rapide zunehmende Zahl von älteren Gefangenen hierzulande anzusprechen, unter welchen sich doch, wie gesagt, nicht wenige Betroffene befinden dürften.
Darum beantrage ich dringlich, das Thema „Betroffene unter den zunehmend vielen inhaftierten älteren Gefangenen in die Traktanden mit aufzunehmen. Gleichzeitig bitte ich den „Runden Tisch“ darum, Möglichkeiten zu finden und in Betracht zu ziehen, solche Betroffene möglichst direkt anzusprechen und dazu zu ermutigen, sich zu erkennen zu geben, damit auch diese Menschen eine faire Chance bekamen, ihre Leidensgeschichten aufzuarbeiten und von den Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsbemühungen zu profitieren.
Ich appelliere an die Beteiligten des „Runden Tisches“, zu bedenken, dass viele dieser Menschen älteren Jahrganges in Verwahrung nach Artikel 59 oder 64 StGB sind, ihre Strafe längst verbüsst haben und lediglich noch zur Befriedigung eines übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses der heutigen Gesellschaft – voraussichtlich lebenslang – in Gefangenschaft bleiben müssen.
Und dass man sich bewusst werde, dass von Verwahrung längst nicht nur eine angeblich „kleine Zahl von extrem Gefährlichen und unbehandelbaren Gewaltverbrechern“ (wie immer wieder behauptet wird) betroffen ist, sondern dass viele Menschen schon allein wegen Drohung und immer mehr auch bei einer kleinen Grundstrafe von wenigen Monaten verwahrt werden.
Sowie, dass die einer solchen Massnahme zugrunde liegenden Gefährlichkeitsprognosen alles andere als sicher sind: internationale Studien sprechen von bis zu 90% sogenannter false positives (zu Unrecht als gefährlich Beurteilte):
Und dass doch gerade auch solche ältere Menschen, welche es nach einer leidvollen Kindheit und Jugend als Erwachsene oft besonders schwer hatten, meist ‚unten durch‘ mussten, strauchelten und heute, in Haft, endgültig ‚am Boden zerstört‘ sind, dass diese Menschen nun einmal mehr unter einer dauerhaft quälenden Ungewissheit über ihr künftiges Schicksal leiden müssen.
Zum Abschluss das eine und andere Beispiel: Ein heute knapp 60jähriger schwarzhäutiger Mann, der als Nicht-Vorbestrafter nach einer Strafe von 9 Monaten seit 11 Jahren in Verwahrung ist – ohne Therapie, weil er unter Aphasie (Sprachverlust) leidet – er hat, wie alle Verwahrten, keine Ahnung, ob er noch lebend die Strafanstalt verlassen wird. Ein anderer, ebenfalls bald 60jährig, mit dem Wesen und der Intelligenz eines vielleicht 8jährigen, der nie gewalttätig war und schon als Jugendlicher in der Psychiatrie versorgt, mit Medikamenten ruhiggestellt und zeitweise ans Bett gefesselt wurde, sitzt ebenso seit vielen Jahren verwahrt und (wie Viele) medikamentiert in der Strafanstalt, ohne jegliche Perspektive.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich sehr über ein positives Echo zu meinem Antrag. freuen.
Mit freundlichen Grüssen für die IC „Fair-wahrt?“
Beat Meier
FACHLITERATUR FUER ANWAELTE VON VERWAHRTEN
Wir erhielten unlängst gleich zwei hervorragende Fachzeitschriften aus Nachbarländern. Beide behandeln analytisch das Thema Verwahrung und jede andere Form von geschlossener Massnahme ohne vorbestimmtes Ende.
Das eine Heft, „Blickpunkte“, wurde mir aus Wien, Österreich zugeschickt. Es ist eine neue Sonderausgabe ausschliesslich zum Thema Massnahmenvollzug und umfasst 120 Seiten.
Das andere, „Nk“ (Neue Kriminalpolitik) erreichte mich aus Hamburg in Deutschland. Erstellt wird es jedoch an der Universität Leibzig, zählt 44 Seiten und wird von nicht weniger als 18 renommierten Rechtsprofessoren erzeugt. Die vorliegende Ausgabe ist die Nr. 2/2012. Sie hat wegen den Auseinandersetzungen mit dem damaligen Karlsruher Verfassungsgerichtsurteil nach dem bahnbrechenden Entscheid des Menschenrechtsgerichts in Strasbourg heute noch hohe Aktualität. Frau Dr. Grischa Merkel aus Hamburg brachte es mir anlässlich eines Besuchs eigenhändig mit.
Die Artikel, Interviews und wissenschaftlichen Beiträge, oft mit einer wahren Fundgrube an unzähligen Quellenangaben, sind zum Teil von internationalen Koriphäen (wie etwa Dr. Norbert Nedopil) und sind durchaus auch für Verteidiger von Massnahmegefangenen in der Schweiz von hohem Informationsweit, wie mir ein hoch angesehener Rechtsanwalt aus Zürich (einer von fünf Anwälten, denen ich bisher Kopien der beiden Publikationen zusandte) beeindruckt schrieb. Er freue sich „ungemein“, dass er, obwohl er schon lange im Bereich Verwahrung/stationäre Massnahme arbeite, durch den Kontakt mit uns „sogar zu einer echten Weiterbildung“ komme. Er lese derzeit „jede freie Minute diese Publikationen“ und werde einiges in Auszügen Kollegen und Kolleginnen zukommen lassen, liess er in einem Dankesbrief verlauten.
2 Sätze herausgepickt aus „Nk“ 2/2012:
Unter dem Titel „Sicherungsverwahrung im Übergang“ schreibt Autor Heinz Schöch unter VII. Ausblick: …dabei wird zu beachten sein, dass – wegen der methodischen Grenzen der Prognose bei seltenen schwersten Straftaten – der Anteil der sog. false positives erschreckend hoch ist. Nach den bisherigen Forschungsergebnissen zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung und zur Fortdauer der Sicherheitsverwahrung nach zehn Jahren wurden von etwa 100 Begutachteten 90 zu Unrecht als hoch gefährlich beurteilt, um zehn wirklich Gefährliche zu erfassen… (mit Hinweisen auf diverse entsprechende wissenschaftliche Studien).
In der Sonderausgabe von „Blickpunktei“ ist auch ein längeres Interview abgedruckt mit Professor Dr. Manfred Nowak, Professor für internationalen Menschenrechtsschutz und Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (RIM) in Wien. Von 2004 bis Oktober 2010 war er UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter. Er ist Mitglied des österreichischen Menschenrechtsbeirats, Vize-Präsident der UNESCO-Kommission seines Landes und Leiter der Forschungsplattform „Human Rights in the European Context“ an der Universität Wien.
Er sieht, auf Frage, den Massnahmenvollzug im Kontext der Menschenrechte als „Problematisch“. „Die Ungewissheit im Massnahmevollzug über das Strafende“ werde zum Teil als „unmenschliche Strafe im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretiert.“
Wir haben beide Herausgeber schriftlich um die Erlaubnis angefragt, Kopien zwecks Weitergabe an eine grössere Anzahl Schweizer Rechtsanwälte sowie an weitere, hierzulande interessierte Personen schicken zu dürfen, da die Hefte nicht mehr nachbestellt werden können. Bisher steht eine Antwort aus.
Unter Vorbehalt dieser Erlaubnis wollen wir, auf Anfrage, gerne von einem oder von beiden genannten Heften weitere Kopien erstellen. Wir senden sie dann zu, gegen eine kleine Spende zur Deckung unserer Selbstkosten, als lose Stapel A4-Seiten, S/W, beidseitig bedruckt, 1zu1 ab Originale.
„VON 100 BEGUTACHTETEN 90 ZU UNRECHT ALS GEFÄHRLICH BEURTEILT“
INTERNE INFORMATIONEN
KEIN VERTRETER IN KRAUCHTHAL,
Leider klappte es mit der Zusammenarbeit mit R.S., dem im Bulletin 7 angekündigten neuen Ansprechpartner für die IC „Fair-wahrt?“ nicht. Wir haben im nächstfolgenden Rundschreiben die vorzeitige Beendigung des Verhältnisses bekannt gegeben. Hiermit also nochmals die Bestätigung in diesem Folgebulletin. Wir bedauern dies, zumal wir darin viel Zeit, Energie und auch einige Geldmittel investiert hatten. R.S. wollen wir dennoch für seine gewiss auch wohlgemeinten Bemühungen danken, auch wenn sie nicht unseren Vorstellungen entsprachen. Wir wünschen ihm viel Glück für den weiteren Lebensweg.
Es steht hingegen allen frei, die ev. in Kontakt mit R.S. getreten sind, diesen Kontakt aufrecht zu halten. In der Anschrift sollte aber sein Name ausgeschrieben sein und ohne den Zusatz ‚c/o IG „Fair-wahrt“‚
SPENDEN
Seit unserem letzten Bulletin, der Nr. 7, sind folgende Spenden eingegangen:
April 2013: Fr. 250.- von einer Gönnerin („Uriella“)
Mai 2013: Fr. 20.94 von einem Gönner in Deutschland
Juni 2013: 100.- von einer Gönnerin
Fr. 200.- von einer Gönnerin
Juli 2013: Fr. 50.- von einer Gönnerin (RAin)
Fr. 61.52 von einem Gönner in Österreich Pater Karl vom Verein Netzwerk
Fr. 50.- von einem Teilnehmer in Freiheit
Fr. 100.- von einem persönlichen Bekannten
August 2013: Fr. 20.83 von einem Gönner in Deutschland
Fr. 200.- von einer Gönnerin (RAin)
Fr. 100.- von einer Gönnerin (Angehörige eines Teilnehmers)
Fr. 500.- von einem Gönner
September 2013: Fr. 200.- von einem Teilnehmer
Oktober 2013: Fr. 20.70 von einem Gönner in Deutschlandwww.verw
Dezember 2013: Fr. 150. von einer Gönnerin
Fr. 20.61 von einem Gönner in Deutschland
Fr. 50.- von einem Teilnehmer
Fr. 50.- von einem Gönner
Fr. 100.- von einem Teilnehmer
Fr. 50.- von einem befreundeten Ehepaar
Januar 2014: Fr. 10.- von einer Gönnerin (FM)
Fr. 100.- von einem Gönner (Seelsorger)
Fr. 100.- von einem Gönner in Haft
Fr. 50.- von einem Gönner (Dr.jur.)
Fr. 200.- von einem persönlichen Bekannten
Fr. 2000.- von einem Teilnehmer (!)
Fr. 100.- von einer Gönner (-Familie eines Teilnehmers)
Fr. 20.58 von einem Gönner in Deutschland
Fr. 100.- von einem Teilnehmer in Freiheit
Februar 2014: Fr. 60.35 von einem Gönner in Österreich
Fr. 50.- von einer Gönnerin RAin)
Fr. 300.- von einem Teilnehmer
März 2014: Fr. 310.- von einem Gönner
Fr. 420.- von einer Gönnerin
Fr. 20.52 von einem Gönner in Deutschland
Liebe Leser
In jüngerer Zeit ist die Bereitschaft, die IC „Fairwahrt“, bzw. deren Förderverein mit Spenden zu unterstützen, angestiegen. Das erfüllt uns nicht nur mit Freude, es stärkt unsere Motivation und erlaubt das Budgetieren von künftigen Aktionen.
Auch ich trage dazu bei, was in meiner Macht liegt. Seit Beginn beglich ich u.a. weitestgehend Kosten für Büromaterialien, Druckerzubehör und dergleichen aus meinem Freikonto und aus den bescheidenen monatlichen AHV-Beiträgen. Mein begrenztes Kontingent an „Beziehungs-Telefonaten“ diente meist der Abwicklung von Gesprächen im Zusammenhang mit unserer IG. Denn die Pöschwies erlaubt mir keine zusätzlichen Sachtelefonate. Auch die Kosten fürs Kopieren sind nicht unerheblich.
Anlässlich der letzten Vorstandssitzung bestand unser Kassier darauf, dass ich meine Auslagen ausweise und dem Konto des Fördervereins in Rechnung stelle. Eigentlich hatte ich damit zuwarten wollen, bis unsere Kasse ein gewisses finanzielles Polster erreicht haben würde. Und selbstverständlich will ich mich selber auch an den Kosten beteiligen. Doch unser Kassier findet wohl zu Recht , dass wir Ausstände nicht allzu lange vor uns her schieben sollten.
Also durchforstete ich die ganzen Rechnungen und Kontoauszüge der letzten Jahre seit der Gründung unserer Interessengemeinschaft. Und erschrak, als ich alles fein säuberlich aufgelistet und zusammengerechnet hatte. Ich hatte, bis Ende 2013, nicht weniger als Fr. 4100. aus eigenen Mitteln ausgelegt – ohne Barauslagen am Anstaltskiosk für diverses zusätzliches Material.
Die entsprechenden Belege und die Aufstellung habe ich dem Gesamtvorstand zur Prüfung vorgelegt. Zusammen mit meinem Vorschlag, davon Fr. 2000. als Spende verbuchen zu lassen. Ich will auch künftig beitragen, solange und so viel ich kann,
Beat Meier
UNSERE HOMEPAGE
Fallgeschichten, Einzelschicksale
Unsere HP (www.verwahrung.ch) bietet auch Platz für die Veröffentlichung von Fallgeschichten von Teilnehmenden/Mitgliedern. Dazu gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Der Text dazu sollte möglichst in Druckschrift, oder, wenn dies nicht möglich ist, in gut lesbarer Handschrift sein.
Er sollte alles Wesentliche enthalten, auch die wichtigsten Daten (Verhaftung, Urteil, Strafmass, Überprüfungen, Therapiedaten, Gutachten etc.), aber dennoch möglichst kurt und prägnant bleiben (das müsste ich mir selber auch manchmal mehr zu Herzen nehmen 🙂 Anm. des Schreibers). Es wird so jedenfalls viel eher gelesen!
Möglichst sachlich berichten, auch wenn es schwer fällt. Emotionen zurück halten! Das Ziel ist, nicht nur glaubwürdig zu sein, sondern auch so rüber zu kommen! Gar nicht zulässig sind Beschimpfungen, Drohungen und dergleichen.
Wir empfehlen auf jeden Fall, zuvor den Anwalt oder die Anwältin zu kontaktieren, wenn es einen gibt. Seine/ihre Meinung sollte unbedingt beachtet werden. Eine Veröffentlichung seiner Fallgeschichte kann u.U. auch Negativschlagzeilen in der Boulevardpresse nach sich ziehen, also Vorsicht!
Wir können nicht sagen, wie gut oder schlecht unsere Homepage besucht wird, da wir seit Langem keine Zugriffdaten mehr erheben. Wir hoffen, die notwendigen Tools bald wieder einrichten und künftig diese Daten wieder bekannt geben können.
Im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz sollte dein Text anonymisiert sein, also entweder nur Initialen oder Pseudonyme und keine Adressen oder andere identifizierbare Details enthalten. Wir veröffentlichen Namen und Adressen nur, wenn der/die Urheber/in dies ausdrücklich verlangt; dann tut er/sie es auf eigene Verantwortung. Uns gegenüber musst du dich zu erkennen geben, damit wir dich für allfällige Rückfragen kontaktieren können. Allfällige Rückmeldungen aus der Leserschaft werden wir dir zusenden. Es steht dir dann frei, dich der Person zu erkennen zu geben oder nicht.
Schick deine Geschichte an die hiesige Adresse (s. Titelseite). Wir werden sie gerne prüfen. Wir müssen uns das Recht vorbehalten, eingesandte Texte zu kürzen, ganz zurückzuweisen oder nötigenfalls uns sinnvoll dünkende grammatische Änderungen vorzunehmen. Bei Unklarheiten suchen wir die Rücksprache mit dem Verfasser.
Eine Veröffentlichung deiner Fallgeschichte auf unserer Homepage kostet dich nichts. Andererseits können wir keine Honorare für deine Geschichte entrichten.
MEDIENSPIEGEL
Es ist lange her seit dem letzten Bulletin (Nr. 7) und in dieser Zeit wurde auch im Medienwald über viel von Interesse für unsere IG berichtet. Wir haben versucht, die Zeit mit diversen Rundschreiben zu überbrücken, teils zu aktuellen Anlässen, teils zur Vermittlung besonderer Anliegen.
Angesichts der wachsenden Zahl an aufgehobenen Artikeln und der erweiterten Auswahl an Themenbereichen müssen wir uns für dieses Heft auf ein paar Schwerpunkte beschränken. Dabei gäbe es noch viele Weitere, welche sicherlich genauso viel Aufmerksamkeit verdienten. Wir werden diese (wie natürlich auch die Artikel, welche den hierin abgedruckten Auszügen zugrunde liegen) weiter fortlaufend katalogisieren und zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang zu unserem vor einiger Zeit einem Rundschreiben beigelegten DOKUMENTEKATALOG versenden, sodass davon dann ebenfalls Kopien von gewünschten Artikeln bestellt werden können.
Aus Weltwoche Nr. 34 vom 22.08.13
MÖRDER IN DER GRUPPENTHERAPIE
(Philipp Gut und Lucien Scherrer)
Schlechtere Resultate bei Behandelten.
Wenig erbauliche Befunde forderte der kanadische Kriminologe Bruno Pellerin in einer Auswertung von Spezialprogrammen für Pädophile und Vergewaltiger bereits 1996 zutage. In acht von zwölf untersuchten Programmen waren die Ergebnisse der Behandlungsgruppe schlechter als unter nicht behandelten Tätern.
Solche Effekte lassen sich auch in der Schweiz nachweisen. So ergab die Evaluation einer therapeutischen Sonderabteilung für persönlichkeitsgestörte Drogenabhängige in der Strafanstalt Lenzburg (…) eine erhöhte Rückfallquote der psychologisch Betreuten. Im ersten Jahr nach der Entlassung wurden 50 der Therapierten erneut verurteilt, während es in der sogenannten Kontrollgruppe, die per Los bestimmt worden war und im Normalvollzug verblieb, nur 20 Prozent waren. Die Therapie nützte also nicht nur nichts, sie schadete sogar.
Aus Sonntags Zeitung vom 16.02.14
SENIOREN HINTER GITTERN
BOSTADEL PLANT EIGENE ALTERSABTEILUNG AUCH STERBEHILFE WIRD ZUM THEMA
(Pascal Michel und Petra Wessalowski)
..Die Seniorenabteilung soll auf „Gefangene fortgeschrittenen Alters mit langen und sehr langen Strafen und Verwahrte“ ausgerichtet sein (…).
..die Zahl der älteren Häftlinge ist explodiert. (…) 212 Straftäter über 50 sassen Mitte der 80er Jahre hinter Gittern, inzwischen sind es 516 mehr als doppelt so viele. Bei den Senioren über 60 hat sich die Zahl der Inhaftierten im gleichen Zeitraum von 58 auf 145 sogar verdreifacht.
Jetzt wird Sterbehilfe im Gefängnis zum Thema.
Die Rechtssituation zur Sterbehilfe hinter Gefängnismauern ist nicht eindeutig. „Es läuft auf eine Güterabwägung hinaus“, sagt Markus Müller, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bern. (…) Bei Verwahrten habe die Öffentlichkeit (…) nur Anspruch auf Sicherheit. Wenn ein Insasse von der Sterbehilfe Gebrauch machen würde, „wäre diesem Anliegen hinreichend Rechnung getragen“.
Aus Tages Anzeiger im März 2014
DIE ANGST VOR DEM KONTROLLVERLUST
DAS GENFER GEFÄNGNIS CHAMP-DOLLON IST EINER UNO-STADT UNWÜRDIG
(Philippe Reichen)
… Anwälte berichten .(…) von Häftlingen, die Mithäftlinge malträtieren würden, ohne dass von aussen eingegriffen werde. (…) Denn die Aufseher hätten Angst, die Kontrolle zu verlieren und selbst Opfer von Gewalt zu werden.
Zwar weisen Anwälte und Menschenrechtsorganisationen seit Jahren auf die unhaltbare Situation in Champ-Dollon hin, und auch die Antifolterkommission des Europarats hat sich schon eingeschaltet, doch die Politik nimmt ihre Hinweise bestenfalls zur Kenntnis – mehr nicht. Die Überbelegung des Gefängnisses nahm in den letzten Monaten sogar noch zu. In der für 376 Gefangene konzipierten Anstalt leben derzeit 850 Häftlinge.
Anwältin Yaël Hayat, die für ihren Klienten vor Bundesgericht gezogen ist, hat recht, wenn sie mit dem französischen Philosophen Albert Camus sagt: „Der Zustand eines Gefängnisses entspricht dem Zustand einer Gesellschaft.“
DIE POLITIK NIMMT DIE HINWEISE DER ANTIFOLTER-KOMMISSION BESTENFALLS ZUR KENNTNIS – MEHR NICHT.
Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt es.
In der Tat.
Werner Mitsch,
Philosoph
Aus Sonntags Zeitung vom 06.04.14
DER 59er FÜLLT KNAST UND KLINIKEN
FÜR DIE VERWAHRUNG VON STRAFTÄTERN FEHLEN HUNDERTE VON THERAPIEPLÄTZEN (Urs Zurlinden)
Basel. Der Fall der elfjährigen, in Unterägeri ZG vermissten Svenja, sorgte für beklemmende Schlagzeilen. (…) Die Vermisstmeldung war inszeniert, die Mutter hatte ihr Töchterchen versteckt. Sie leide unter psychischen Störungen. (…) Trift dies zu, könnte die Frau zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt werden.
„59er“: Die Ziffer steht für jenen Artikel im Strafgesetzbuch, der immer häufiger angewandt wird – und zunehmend Sorgen macht. Gemeint ist die gerichtliche Anordnung einer therapeutischen Massnahme für „psychisch schwer gestörte“ Täter (kleine Verwahrung).
Institute für Verwahrte platzen aus allen Nähten
Seit der Strafgesetzrevision 2007 nimmt die Zahl der gerichtlich angeordneten stationären Massnahmen kontinuierlich zu: von 366 im Jahr 2010 auf rund 830 Fälle im letzten Jahr. (…) Die rasch wachsende Zahl von 59er-Urteilen hat rechtsstaatlich gravierende Folgen. Nicht nur die normalen Gefängnisse sind randvoll, gerade auch die entsprechenden Institutionen für psychisch kranke Täter platzen aus allen Nähten (…), nur die Hälfte (sind) in einer Therapiestation untergebracht. Die andere Hälfte wird – entgegen der gesetzlichen Forderung – in normalen Gefängniszellen eingeschlossen. Oder sie wartet in einer U-Haft mit rudimentärster Betreuung und ohne Aussicht auf einen freien Therapieplatz. (…)
Kosten von monatlich über 58’OOO Franken für die Therapie eines (…) Straftäters in der Zürcher Uniklinik Rheinau (…) bleiben zwar schweizweit unerreicht. (…) Aber auch in der UPK Basel ohne Hochsicherheitstrakt kostet die Betreuung der 59er-Fälle pro Tag 1000 bis 1250 Franken. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von drei bis vier Jahren erwachsen Fallkosten in Millionenhohe.
DER FALL „CARLOS“
WARUM SICH DIE IG „Fair-wahrt?“ DAFÜR INTERESSIERT
April 2014
Nicht wegen „Carlos“. Er war und ist nicht verwahrt (und wir wünschen ihm, dass er im weiteren Leben davon verschont bleibe). Nein, es geht um die Verantwortlichen, welche über „Carlos’“ Los bestimmten. Die ihre Macht über ihn spielen liessen. Damit ist nicht der für das teure „Sondersetting“ für den Jugendlichen zuständige Jugendanwalt gemeint. Er und die von ihm mit ins Boot geholten Leute von Riesen-Oggenfuss und Beqiri-Familie hatten ja ganz offensichtlich Erfolg damit. Gemeint ist vielmehr Oberjugendstaatsanwalt Riesen und sein Chef, Justizdirektor Martin Graf.
Wir haben eine kleine Auswahl an Zitaten aus Zeitungsartikeln zusammengetragen. Der geneigte Leser möge aus unserer Auswahl herauslesen, weshalb dieses traurige Kapitel der Zürcher Justiz gerade auch uns interessieren muss… In Grossbuchstaben die entsprechenden Haupttitel.
(Einige Anmerkungen zwischendurch in Klammern können wir uns nicht verkneifen…)
Zunächst einige Zitate aus einem der jüngeren Berichte, zum besseren Verständnis des Ganzen:
Tages Anzeiger Magazin 10/2014
(DER VERRAT)
(Aus Teilen eines fiktiven Pressestatements, basierend auf bekannten Umständen) „…Carlos ist auf jeden Fall seit Geburt stark vernachlässigt worden. Er ist ein hyperaktives Kind, das keine normalen Beziehungen eingehen kam. Seit frühstem Alter. Im Kindergarten gilt er noch als hochbegabt und wird für ein Förderprogramm vorgeschlagen, in der Schule ist er dann schon ein richtiger Problemfall, er kann nicht stillsitzen (…) Als er neun Jahre alt ist, kommt er für drei Wochen ins Gefängnis, jemand beschuldigt ihn, ein Haus angezündet zu haben, die Ermittlungen später zeigen, er war es nicht. Er randaliert, mit elf Jahren wird Carlos für sechs Wochen eingesperrt im Aufnahmeheim Basel (…) Niemand wollte ihn (…) Alle hatten Angst vor ihm, man hat ihm nicht vertraut (…) Dann gab es die Messerstecherei mit einem Typen in Schwamendingen, der ebenso aufgemotzt war wie er selber, Carlos kam ins Gefängnis Limmattal. Neun Monate. Ein Suizidversuch brachte ihn in die psychiatrische Klinik, wo er ans Bett gekettet wurde, damit er nicht abhauen konnte.“
(War da nicht noch so ein hochaktuelles Thema in den Medien in letzter Zeit, ein „dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte“, wo es auch um skandalösen behördlichen Umgang mit Kindern ging?)
Am 22.11.13, Tages Anzeiger
(CARLOS ALS SPIELBALL DER POLITIK)
„…haben jene 13 Monate vor dem verhängnisvollen Dokfilm gezeigt, dass Carlos in der richtigen Umgebung lernfähig ist und keine Probleme macht.“
(Betonung auf „richtigen Umgebung“…)
Am 15.12.13 Sonntags Zeitung
(SONDERSETTING FÜR REGIERUNGSRAT MARTIN GRAF)
„… über die Widersprüche der Zürcher Behörden“
„Wäre der ‚Fall Carlos‘ das Buch eines Fiction-Autors, es wäre sein letztes. Zu unglaubwürdig, zu absurd, zu masslos ist die Geschichte. Der Leser würde den Urheber auslachen (…) Um die Fehler der Vergangenheit zu überdecken, griff man tief in die Steuerkasse.“
Am 22.12.13 Sonntags Zeitung
(FALL CARLOS: ZÜRCHER JUSTIZ FÜHRT EIN STRAFVERFAHREN GEGEN DREI CHEFÄRZTE)
„Carlos wurde im Sommer 2011 (…) ins Burghölzli (Uniklinik PUK) eingeliefert (…) nachdem er im Knast einen Suizidversuch begangen hatte (…) Im Burghölzli fackelte das Personal nicht lange: Man setzte ihn medikamentös ausser Gefecht und band ihn zehn Tage lang auf einem Bett fest. Am 27. September 2011 wurde der schwer traumatisierte Bursche in das Psychiatriezentrum Rheinau eingeliefert, wo er sich vom Aufenthalt in der Klinik und der chemischen Keule zu erholen versuchte – für den Teenager hat wohl nicht nur das PUK-Erlebnis, sondern auch die Unterbringung an der Seite von hochgefährlichen Insassen mit schweren psychischen Störungen in Rheinau nachhaltige Eindrücke hinterlassen.“
(Das war die Antwort der Behörden auf die Proteste eines von klein auf traumatisierten Jugendlichen. Man will dem Burschen zeigen, ‚wo der Bartli den Most holt‘ – und wendet dabei Methoden an wie zu Nazi-Zeiten.Der Junge hatte von klein auf vor allem eins gelernt: Vertrau nur ja der Obrigkeit nicht, sie ist dein Feind. Das musste längst allen klar gewesen sein. 21. Jahrhundert? Aufgeklärte Gesellschaft? Wer sind denn da wirklich die Unverbesserlichen?)
Am 25.02.14 Tages Anzeiger
(CARLOS: NACH RÜGE DES BUNDESGERICHTS SPRICHT ALLES FUR NEUE EINZELBETREUUNG)
„In ungewöhnlich scharfen Worten kommt das oberste Gericht zum Schluss, die geschlossene Unterbringung allein aufgrund des öffentlichen Drucks verletze Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen.“
TA-Kommentar von Redaktorin Liliane Minor:
„Wie der Staat mit dem Jugendlichen umgegangen ist, spottet jeder Rechtsstaatlichkeit (…) Es darf nicht von der öffentlichen Meinung abhängen, ob ein Straftäter eine adäquate Behandlung erhält oder nicht.“
(Genau das aber geschieht im Justizalltag sehr viel öfters, als sie vielleicht denken, Frau Minor. Ganz besonders, wenn es um die Fragen der Verwahrung oder nicht geht. Wir von der IG „Fair-wahrt?“ sagen sardonisch bis sarkastisch: Verwahrung oder nicht, das hängt vor allem von der Dicke der Medien-Schlagzeilen zum Fall ab.)
(EINE SCHLAPPE FUR DEN JUSTIZDIREKTOR)
„Nun stellt sich auch die Frage, ob gegen die für Carlos‘ Wegsperrung verantwortlichen Personen eine Strafuntersuchung eingeleitet werden muss (…) Bei entsprechenden Ermittlungen würden Tatbestände wie Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung im Vordergrund stehen (…), sowohl Amtsmissbrauch als auch Freiheitsberaubung sind Offizialdelikte. Zeigt sich ein Anfangsverdacht, müssen Ermittlungen aufgenommen werden, allenfalls (…) sogar gegen den vorgesetzten Justizdirektor und dessen Unterstellten.
(BUNDESGERICHT KRITISIERT DAS VORGEHEN DER BEHÖRDEN SCHARF)
„(und) ordnet eine unverzügliche Entlassung an (…) Der Abbruch des Settings der Firma Riesen-Oggenfuss und die vorsorgliche Einweisung in die geschlossene Abteilung des MZU (Massnahmezentrum Uitikon) waren laut Bundesgericht ‚Folge der kritischen Berichterstattung und des wachsenden öffentlichen Drucks‘. Der mit der geschlossenen Unterbringung verbundene schwere Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Carlos beruhe damit auf sachfremden Gründen.“
Am 28.02.14 Tages Anzeiger
(CARLOS BEKOMMT EIN NEUES S0NDERSETTING)
„Weil die Behörden vom Entscheid des Bundesgerichts überrascht worden sind, fehlte die Zeit, um Details zu regeln.“
(Wer davon überrascht war, hatte entweder von der ganzen Vorgeschichte nichts mitbekommen oder dürfte erschreckend wenig Ahnung von demokratischer Rechtsstaatlichkeit haben.)
(„JUGENDLICHE FÜHLEN SICH HEUTE AUFFALLEND HÄUFIG ALS OPFER“)
Aus Interview mit Dagmar Müller, Leiterin des ‚Platanenhofs‘, der als eines der härtesten Jugendheime der Schweiz gilt: Frage: „(Carlos) ein hoffnungsloser Fall?“ „Das sollte man vor, allem bei Jugendlichen nie sagen. Frage: „Und wenn das Sondersetting nicht funktioniert, wartet man dann, bis man ihn in ein Gefängnis für Erwachsene einweisen kann?“ „Diese Haltung kommt schon vor, auch wenn ich sie falsch finde.“
(In der Tat. Auch unter unseren Teilnehmern gibt es weggesperrte, welche seit ihrer Jugend hinter Gittern – in Psychiatrien oder geschlossenen Massnahmezentren und Strafanstalten ihr Dasein fristen. Seit Jahrzehnten!)
Am 01.03.14 Tages Anzeiger
TA Kommentar von Thomas Knellwolf, Leiter des ‚Carlos‘ – Rechercheteams
„(…) Sorgen bereiten muss die Hatz in (…) Leserbriefen und Onlinekommentaren oder auf Facebook. Rassistisches ist zu lesen und Aufruf zu Gewalt. Justizvertreter, Politiker, Journalisten fischen üble Zuschriften aus dem Briefkasten und finden Morddrohungen in der elektronischen Post. Sie müssen ihren Kindern im Schulalter erklären, dass sie zu Hause darauf achten sollen, dass die Fenster geschlossen sind. Was im Fall Carlos stattfindet, nimmt Züge einer modernen Hexenjagd an (…)“
(Auch davon können viele Verwahrte ein Lied singen. Vor allem seit dem Fall ‚Zollikerberg‘, als der Strafvollzug sich vom Resozalisierungsziel mehr und mehr zu verabschieden begann und schliesslich vollends einer regelrechten Wegsperrmentalität Platz machte. Willkür und Kollektivbestrafungen nahmen rapide zu. Egal wie viele klaglose Urlaube ein Verwahrter bislang hinter sich gebracht hatte; sowie ein Gefangener auf Urlaub ‚Mist baut‘ – meist sind das nicht mal die als ‚hochgefährlich‘ geltenden – werden seine und auch die aller Anderen im Kanton oder gar im ganzen Land komplett und auf wieder unbestimmte Zeit gestrichen. Mit Verwahrung – ob mit oder ohne Therapie ist man viel schneller zur Hand als früher, wo Verwahrung für Viele noch als Segen galt. Verwahrt wird oft schon, wer droht. Verwahrt sind auch Viele mit einer Grundstrafe von wenigen Monaten. Wegen ‚Uneinsichtigkeit‘. Im Grossen und Ganzen fühlen sich Verwahrte heutzutage zunehmend wie im Kessel einer modernen Hexenjagd.)
(„BUNDESGERICHT SEGNET QUERULANTENTUM AB“)
„Der Zürcher Justizdirektor übt massive Kritik an den obersten Richtern im Fall Carlos“ (Justizdirektor M. Graf ist nicht gelernter Jurist – Anm.Red.)
Interview mit Martin Graf:
Frage: „Was denken Sie über das Urteil?“
„Es ärgert mich massiv, dass ein Jugendlicher Obstruktion mit Segen des Bundesgerichts betreiben kann. Ich meine nach wie vor, wir, handelten richtig.“
(War es nicht eine legitime Obstruktion, da die Isolationshaft und schon die Gefängniseinweisung offensichtlich zu Unrecht erfolgt waren?)
Am 07.03.14 TagesAnzeiger
(GRAF IN BEDRÄNGNIS)
Aus Pressekonferenz mit Oberjugendstaatsanwalt Riesen und Justizdirektor M. Graf:
„(Carlos) ist in Holland und hat Kontakt mit dem Thaiboxer Beqiri (…) Zudem seien immer wieder Mitglieder der Beqiri-Familie vor Ort, zu denen Carlos Vertrauen habe. Laut Riesen erhalten diese Leute kein Geld“
(Man kann bei dieser ganzen Geschichte wohl auch die Meinung vertreten, dass der ‚grosse Erfolg des Sondersettings‘ für Carlos weitgehend gerade jenen ‚Leuten‘ zu verdanken ist, in die er – endlich! – Vertrauen finden konnte. Vielleicht gerade deshalb, weil sie bereit waren, ihm Vertrauen entgegenzubringen?)
Am 01.04.14 Neue Zürcher Zeitung
(CARLOS‘ MANN AN DER MEDIENFRONT)
„Tunlichst vermieden habe er es, sagt Stephan Bernard (RA von „Carlos“), im Fernsehen aufzutreten. (…) Im Fall „Carlos“ bezweckte er mit seiner Zurückhaltung, die Behördenseite nicht zu brüskieren und nicht unnötig zu verärgern: „Das wäre für meinen Klienten kontraproduktiv“, sagt Bernard.
(Trittst du dem hohen Herrn Beamten auf die Zehen, dann kriegt dein Schützling eins ans Schienbein?- Wie könnte man deutlicher auf Missstände in unserer Justiz hinweisen, als mit diesem kurzen Zitat am Schluss dieser traurigen Geschichte?)
„DIE GESCHLOSSENE UNTERBRINGUNG ALLEIN AUFGRUND DES ÖFFENTLICHEN DRUCKS VERLETZT DIE PERSÖNLICHKEITSRECHTE“
(Schweizerisches Bundesgericht)
IN EIGENER SACHE
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Gerecht: Es ist immer gut, für eine Sache zu kämpfen.
WS. JVA Pöschwies