Bulletin 6

May 20, 2012

Vor genau einem Jahr sassen wir hier zunächst zu Dritt zusammen und entschlossen uns, eine Interessengemeinschaft für Verwahrte zu gründen. Daraufhin schlossen sich uns noch drei weitere Verwahrte dieser Abteilung an. Und wir waren uns von Anfang an bewusst, dass auch Massnahmegefangene auf unbestimmte Zeit im Grunde ‚im gleichen Boot’ sitzen, da ihre Haftdauer ebenso ungewiss ist wie jene der Verwahrten nach Artikel 64. Darum sind auch sie bei uns vertreten. Heute machen sie nahezu die Hälfte aller Teilnehmer unserer IG aus.
Einer unserer Mitgründer ist tragischerweise im letzten Herbst verstorben. Ein weiterer Teilnehmer starb erst kürzlich, auch viel zu früh, mit 49 Jahren (siehe obige Todesanzeige). Und wir müssen uns bewusst sein, dass es noch mehr solche Todesfälle geben wird – Haft macht krank, lässt schneller altern, fördert Gebrechen und Krankheiten. Das sind nicht zu widerlegende Tatsachen. Das sehen auch Gefängnisdirektoren ein und stehen auch öffentlich dazu.
Darum brauchen wir möglichst viel Kraft, um durchzuhalten. Kraft, welche durch realistische Hoffnung genährt wird. Und je besser, ernsthafter und breiter unsere Stimme als Kollektiv wahrgenommen wird, desto mehr wächst unsere Unterstützung und umso realistischer können letztlich solche Hoffnungen werden.
Inzwischen wachsen wir weiter. Heute sind wir schon fast 70 Verwahrte, Massnahmegefangene und Gönner/Gönnerinnen in einer Interessengemeinschaft vereint. Dies, obwohl uns die Mehrheit aller von uns angeschriebenen Schweizer Strafanstalten boykottieren, ihren verwahrten Gefangenen unser InfoMaterial vorenthalten! Heute werden wir unterstützt von einem offiziellen Förderverein, gegründet durch Freunde in Freiheit und mir als Vertreter unserer IG. Wir haben mittlerweile eine Stimme, welche zunehmend gehört werden wird!
So finden unsere Kritiken und Beklagungen von Unrecht, Unmenschlichkeit und Willkür auch Gehör beim „Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe“ CPT in Strassburg. Und sogar die Eidgenössische Justizministerin, Frau Simonetta Sommaruga persönlich sandte mir einen Brief (dessen Inhalt ich an dieser Stelle [noch] nicht kommentieren kann, da hierfür die erbetene Erlaubnis noch aussteht).
Konkret haben wir für unsereinen noch nicht viel erreicht, das muss man sich ja auch bewusst sein. Wer aber vielleicht mehr erwartet hat in der Zeit, der belügt sich selbst, denn jeder weiss um den kalten Wind, der uns von gesellschaftspolitischer Seite entgegenweht. Über viele Jahre durch politische Opportunisten und verantwortungslose Medienschaffende aufgebaute Vorurteile lassen sich nicht über Nacht aufweichen. Und natürlich müssen wir auch eingestehen: in unseren Reihen sind gewiss viele Mitgefangene, deren Taten die Menschen zu Recht empörten, deren Strafe gewiss eine gerechte war.
Eine verbüsste Strafe bedeutet indes eine Straftat gesühnt. Und Sicherheitsverwahrung über die Strafe hinaus darf bei jedem Menschen nur ultima ratio, also letztes Mittel sein. Sie muss ganz besonders seriös abgeklärt und begründet sein, und sie muss in der Folge ebenso seriös gesetzeskonform überprüft werden. Sonst ist sie selber ein Verbrechen, ganz egal welcher Tat ein Mensch ursprünglich verurteilt wurde.
Wie es so schön heisst: Gut Ding will Weile haben. Immerhin haben wir uns im Laufe unseres ersten Jahres aus der Isolation vieler Einzelner aufgebaut zu einer Gemeinschaft, die nicht mehr so leicht ignoriert werden kann. Aus einem anfangs sehr kleinen Grüppchen wurde eine grosse und weiter wachsende Körperschaft, unterstützt seit Kurzem auch von einem offiziellen Förderverein, mit Hilfe dessen wir auch gesetzlichen Schutz geniessen für unsere legitimen Tätigkeiten. Auf unsere Initiative im vergangenen Herbst bildete sich eine Interessengemeinschaft von Angehörigen und Freundinnen und Freunden von Verwahrten und Massnahmegefangenen und daraus wurde Ende Jahr ebenfalls ein eigenständiger Verein gegründet: die „IG-FFP“ Fessel Forensische Psychiatrie“.
Unsere Homepage erfreut sich zunehmender Beachtung und auch das Facebook-Konto, mit mittlerweile um die 160 Freunden, birgt wohl noch ungeahntes Potential. Wir sind als Interessengemeinschaft schon verschiedentlich in den Medien erwähnt worden – erfreulicherweise für einmal ganz ohne Häme, Zynismus oder Ächtung. Dank Initiativen von Exponenten der „IG-FFP“ wurden, mit Unterstützung des ehemaligen Basler Oberrichters, Anwalts und Buchautors Dr. Peter Zihlmann, diverse konkrete Fälle von besonders fragwürdiger Verwahrungspraxis im Online-TV Schweiz5 in der jeweiligen Freitagssendung auf dem Sendegefäss ‚TimeToDo’, „Recht und Unrecht“ ausführlich thematisiert (siehe dazu hierin unter „Medien“). Weitere sind unseres Wissens in der Pipeline.
So rufe ich Euch dazu auf, unser Aller Bemühungen nach besten Kräften zu unterstützen. Dabei geht es nicht unbedingt um Geld; dieses soll von Jenen kommen, welche sich das leisten können und welche auch an einer gerechteren Schweiz interessiert sind, die fair ist mit allen Bürgern, auch mit jenen, die im Leben gestrauchelt sind. Unterstützung kann auch durch Hilfe bei der Bekanntmachung unserer IG geschehen. Andere Verwahrte und Massnahmegefangene über uns informieren. Freunde, gute Bekannte, Angehörige draussen auf den Verein „IG-FFP“ aufmerksam machen (direkter Kontakt über deren Homepage www.ig-ffp.ch, oder Facebook: „IG-FFP“. Brieflich bislang noch nur indirekt über meine Anschrift). Und: wer dies möchte und dazu in der Lage ist, der sende uns das jüngst versandte rosa Formular ausgefüllt zu und signalisiere damit sein Interesse an einer Beteiligung bei unserer Initiative, eine Art Sammelverfahren anzustrengen mit dem Ziel: „faire Perspektiven für Verwahrte“ und der Äufnung eines Fonds hierfür.
Nun wünsche ich Allen weiterhin viel Kraft und positive Gedanken! Euer Beat Meier

PC-Wegnahme! Das Ende meiner Arbeit für die IG?
Liebe Leserinnen und Leser
Für einmal muss ich über meine ganz persönliche Situation schreiben.
Dieses Bulletin entstand unter starkem Zeitdruck und ich musste auf gewisse geplante Mitteilungen und Berichte verzichten. Warum?
Weil mir ab Montag, 21. Mai der PC weggenommen werden soll. Die Hintergründe:
Nahezu 20 Jahre lang bin ich nun schon inhaftiert. Von Anfang an arbeitete ich und erntete für Fleiss und Effizienz viel Lob. Aufgrund meines Gesundheitszustandes wurde ich 2007 auf 50% Arbeitsfähigkeit reduziert. Aber auch danach arbeitete ich zur besten Zufriedenheit der Arbeitschefs. Vor 2 Jahren wurde ich in die Abteilung ASP (Abteilung für Suchtkranke und Pensionäre) verlegt. Meine Pensionierung stand ja bald bevor. Obwohl ich hier nun wieder mehr Stunden arbeiten musste (um ca. 1/3 reduzierter Arbeitstag), erhielt ich hier anfangs nun lediglich das Mindestentgelt, mit der Zeit nur wenig mehr. Von Anfang an gingen hier die ohne Zweifel stark durch hetzerische und grossteils falsche Medienberichte geschürten Vorurteile gegen mich weiter. Im Normalvollzug hatte ich damit nur auf der Wohngruppe zu kämpfen – durch Aufseher. Hier in der ASP nun, wo Wohnund Arbeitsbereiche sich im selben Haus befinden, wurde dies zu einem echten Problem. Im ersten Jahr empfand ich den Umgang mit mir seitens der Werkmeister (welche hier auch als Gruppenaufseher fungieren), als Mobbing pur. Darunter begann nun meine Gesundheit zunehmend zu leiden.
Im März vergangenen Jahres erreichte ich das Pensionsalter. Dies änderte natürlich vorerst nichts. Zwar verzeichnete ich mit der Zeit langsam eine Verbesserung der Haltung der Werkmeister und gewisser Aufseher, fühlte mich jedoch nach wie vor bei der Arbeit innerlich unter starkem psychischem Druck, auch aufgrund dessen, was ich um mich herum hinsichtlich anderer, schwächerer Mitgefangener im Arbeitsalltag erlebte. Zunehmend begann ich mich ernsthaft vor allem um meine Herzbeschwerden zu sorgen. Dies, weil ich spürte: die Grundeinstellung ist unverändert; man hält sich lediglich äusserlich zurück. Die psychische Belastung, die psychosomatischen Auswirkungen spitzten sich eines Tages bei der Arbeit in einem akuten Schwächeanfall mit kurzzeitigem Verlust des Bewusstseins zu, wobei ich mich beim Sturz am Kopf verletzte, wurde mir klar: wenn ich nichts unternehme, mute ich meinem Herz eines Tages zuviel zu. Ich gab dies Ende November letzten Jahres in einem Schreiben an die Leitung bekannt und quittierte im Dezember die Arbeit. Ich fühlte mich ab sofort gesundheitlich nicht mehr in der Lage, weiter an der täglichen Arbeit in den Werkstätten der ASP teilzunehmen.
Der Anwalt reichte einen Antrag ein für Befreiung von der Arbeitspflicht aufgrund meines überschrittenen Pensionsalters und meiner Gesundheit. Darauf wurde die Wiederaufnahme der Arbeit verfügt. Der Rekurs an die nächste Instanz enthielt einen Antrag auf aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Verfügung. Vor wenigen Tagen nun kam der Bescheid: der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt.
Mir wurde nun (trotz genug auf dem Freikonto dank Pensionsgeld) das Taschengeld ganz gestrichen und gestern Mittwoch, 17.05., zudem mit Zelleneinschluss und Wegnahme u. a. meines Arbeitscomputers gedroht, wenn ich ab Montag 21.05. nicht zur Arbeit erscheine.
Aus Rücksicht auf meine Gesundheit und damit meine Lebenserwartung kann ich die Arbeit nach wie vor nicht wieder aufnehmen.
Die Teilnehmenden und die Gönner und Gönnerinnen der Interessengemeinschaft „Fair-wahrt?“ sind daher hiermit darüber informiert, dass ich fortan, sollte diese Verfügung dauerhaft in Kraft bleiben, nicht mehr in der Lage sein würde, effizient für die IG tätig zu sein. Ohne den PC würde ich nur sehr beschränkt Briefe schreiben können. Ich sehe darin eine wahrscheinlich gewollte Verhinderung meiner Tätigkeiten im Rahmen der IG „Fair-wahrt?“. Dies verstösst meiner Ansicht nach gegen die Menschenrechte!
Was findet Ihr? Bitte schreibt Eure Meinung, höflich, aber bestimmt, an:
Die Direktion der JVA Pöschwies, Roosstrasse 49, CH-8105 Regensdorf.
Vielen Dank für Eure Unterstützung! BM

Diverses
Erfreuliches…,

Befreiung von der Arbeitspflicht: Nach einem Antrag unseres Anwalts zugunsten des Schreibers wurde dieser „bis zum Entscheid des Antrags“ vorläufig von der Arbeitspflicht freigestellt. Bis letzten Mittwoch… (siehe hier links!)
Grossartige Anstrengungen: Mein Laserdrucker ist endlich wieder da und einsatzbereit. Lange hat’s gedauert. Ein klarer Fall von „höherer Gewalt“; da gibt’s nichts zu rütteln. Gerüttelt hatte nämlich Mutter Natur die Erdkruste vor Japan und das gleich recht heftig. Der darauf folgende Tsunami hatte zwei Werke des ErsatzteileHerstellers genau meines Druckertyps dem Erdboden gleich gemacht. Daher die inzwischen leer gewordenen Lager und die daraus resultierenden Lieferschwierigkeiten.
Schliesslich erstand unser Lieferant einen zweiten gleichen Drucker und lieferte letztlich diesen als Ersatz, nachdem die Bildtrommel daraus wegen den elektronischen Sperren nicht im vorhandenen Drucker verwendet werden konnten. Ohne zusätzliche Kostenverrechnung notabene! Wir sind ihm dankbar!

…über weniger Erfreuliches…
Nachtrag zur Busse wegen „Rechtsgeschäft: (siehe Bulletin 3, 4 und 5 unter dieser Rubrik) Der ‚Fall’ liegt jetzt beim Schweizerischen Bundesgericht!
Inzwischen wurde ich wegen zwei weiteren angeblichen „Rechtsgeschäften“ rapportiert! Im einen Fall hatte ein Kollege aus Langeweile und Spass an der Sache in seiner Freizeit eine Anzahl Zigaretten gestopft. Für mich, um mich etwas zu entlasten – unentgeltlich, unter Verwendung meiner Dose Tabak und meiner Schachtel Hülsen. Das wurde als „illegales Rechtsgeschäft“ taxiert und (mit ‚Verwarnung’) geahndet. Im jüngsten Fall soll ich angeblich einem geistig zurückgebliebenen Mitgefangenen eine Packung Burrus-Tabak (Kioskpreis Fr. 4.30) zu zehn Franken verkauft haben. Ein Abriss sondergleichen, wenn dies wahr wäre! Gegen die daraus resultierende Disziplinarverfügung von Fr. 40.Busse und „Rückzahlung“ der zehn Franken für den Tabak (für ein Geschäft das nie getätigt wurde!) blieb mir nichts anderes übrig, als wiederum Rekurs einzureichen. Fortsetzung folgt!

Individuelle Zelleneinrichtung wurde nicht bewilligt, mit der Begründung, wir seien eine Abteilung innerhalb des Untersuchungsgefängnisses (in der JVA Lenzburg die Abt. 60+!). Also müssen sich (ev. bis an ihr Lebensende) Verwahrte mit fest montierten Spanplatten an der Betonwand als Tisch begnügen, und einem Bett aus Eisen (…)
Verbesserung erreicht: Die Zellenöffnungszeiten wurden wie folgt geändert: Mo.-Fr.: 08:30 bis 11:30 und 14:00 bis 20:00 Uhr. Wochenende abends bis 20:45 Uhr.
Aus „Pipeline“, informative kleine Knast-Info. Für Infos oder ‚Abo’-Konditionen: Peter Wiederkehr, Abteilung 60+, Postfach 75, 5600 Lenzburg)

…bis zu Inakzeptablem: 
dem gewiss nie ernsthaft von einer
Verhinderungstaktik? Dass man in einer Strafanstalt bei einem Vergehen gegen die Hausordnung sanktioniert wird, ist nachvollziehbar. Dass es dabei für Übertretungen, welche die Ordnung und Sicherheit auf der Wohngruppe ernsthaft gefährden oder beeinträchtigen zum Beispiel eine Woche Gruppenausschluss, also fast ganztags Zelleneinschluss geben kann, ist ebenfalls vertretbar. Und damit einer darin nicht einfach eine Woche ‚Ferien’ von der Arbeit mit viel Zeit für Freizeitvergnügen sieht, wird ihm in dieser Zeit die sogenannte „Unterhaltungselektronik“ entzogen. Auch dafür kann man Verständnis aufbringen.
Wenn diese Sanktion aber gegen einen Verwahrten ausgesprochen wird, der seine gut vierjährige Strafe schon fast 5-fach verbüsst hat – nach wie vor in einer Strafanstalt unter Strafgefangenen notabene, der seit über einem Jahr pensioniert ist und mit Herzbeschwerden, Arthrose, Rückenschaden und Atemnot zu kämpfen hat, bei
„Gefährdung der Ordnung und Sicherheit auf der Wohngruppe“ gesprochen werden konnte, der seinen Computer praktisch ausschliesslich für den Betrieb einer bewilligten Interessengemeinschaft mit legitimen Zielen verwendet, und dem dann ausgerechnet dieser Computer weggenommen wird… …dann ist das meiner Meinung nach jenseits jeglicher Verhältnismässigkeit und auch jenseits jeglichen Rechtsgefühls!
Aus diesem Grunde ist es mir nicht möglich, dieses Bulletin ordentlich fertig zu stellen – die mir am vergangenen Mittwoch gewährte „Gnadenfrist“ dauert nur bis Montag und es ist nun schon Freitag. Das Wochenende wird noch benötigt, um alles auszudrucken, zu falten, zu heften, zu verpacken, zu adressieren und zum Versand Montag früh bereit zu stellen. Einige Rubriken hierin werden deshalb unvollständig sein und auf diverse geplante Mitteilungen und Beiträge muss ich aus Zeitnot leider verzichten.

JURISTENFUTTER
– Der EMRGa – der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof, bzw.
–  Der EGMRa – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
–   Die EMRKb – die Europäische Menschenrechtskonvention
a Die unterschiedlichen Bezeichnungen haben mit unterschiedlichen Übersetzungen aus der Englischen bzw. Französischen Originalfassung zu tun.
b Aus der Konvention entstand der EMRG, bzw., EGMR
Häufig schon bekam ich von Teilnehmern unserer IG und von anderen Seiten etwa zu hören:
„Die Verwahrung auf unbestimmte Zeit (oder deren Vollzugsform) verstösst doch gegen die Menschenrechte!“ und oft dazu: „Warum verklagst du die Schweiz denn nicht einfach beim Menschenrechtsgericht?“
Es wird denn auch meist auf das Urteil des EMRG gegen Deutschland vom 17.12.2009 einerseits1, und auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 andererseits2 verwiesen.
Die erwähnten ‚Deutschlandurteile’
1 Der EMRG hatte in seinem Urteil vom 17.12.2009 einem in Deutschland Verwahr-ten recht gegeben und seine Freilassung sowie eine Entschädigung für ihn gefordert. Der Mann hatte, nach vergeblichem jahre-langem Kampf durch alle Instanzen bis zum deutschen Bundesverfassungsgericht, im Mai 2004 den EMRG in Strassburg angerufen, weil er über die Zeit einer in Deutschland bislang auf maximal 10 Jahre beschränkten Verwahrung inhaftiert blieb, und zwar nachdem in Deutschland 1998 das Verwahrungs-gesetz auf unbegrenzt abgeändert worden war. Da dieser Kläger (wie in D etwa 70 weitere) noch unter dem alten Gesetz verwahrt worden war, machte er zu Recht geltend, dass für ihn das neue Gesetz nicht angewendet hätte werden dürfen.
2 Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in der Folge am 4. Mai 2011 aufgrund einer Klage von 4 Sicherheitsverwahrten ein Urteil erlassen, welches sämtlichen vor Inkrafttreten des neuen Verwahrungsgesetzes Verurteilten und danach weiterhin Verwahr-ten zugute kam. Konkret bekamen nun die zuständigen Behörden Zeit bis 31.12.2011, um alle in Deutschland vor der Gesetzesänderung von 1998 Verwahrten zu überprüfen und ggf. freizulassen. Aber auch nach dem neuen Deutschen Verwahrungsgesetz Verwahrte müssen bis spätestens 31. Mai 2013 umfassend individuell auf ihre Gefährlichkeit hin geprüft werden.
Die Situation in der Schweiz
Ich möchte nun versuchen, aufzuzeigen, dass die Sache für uns hier in der Schweiz leider so einfach nicht ist und weshalb die obgenannten Deutschland-Urteile nicht 1 zu 1 auf die Schweiz übertragbar sind.
Im Unterschied zu Deutschland war in der Schweiz die Verwahrung vom Gesetz her nie zeitlich begrenzt – weder im alten Strafgesetzbuch, noch in den neuen ent-sprechenden Artikeln. Einzig die Anwen-dung ist heute extrem härter als vor etwa 15 bis 20 Jahren.
Auch gibt es in der Schweiz kein Verfassungsgericht.

Der Gang nach Strassburg
Nach dem Bundesgericht kann grundsätzlich der EMRG angerufen werden. Es scheint mirnotwendig, Erläuterungen anzustellen zu den einzelnen Artikeln der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (so lautet der Titel über den allgemein als ‚europäisches Menschenrechts-gesetz’ bekannten Artikeln). Ich bin natürlich kein Jurist und schon gar kein EMRK-Spezialist, habe mich aber in der Vergangenheit sehr intensiv damit befasst.
1. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte ist von der Schweiz ratifiziert worden (Ratifizierungsurkunde hinterlegt am 28. November 1974).
2. Niemand kann einfach ‚aus dem Stand heraus’ den EMRG anrufen. Dazu müssen erst einige Grundbedingungen erfüllt sein. Ist auch nur eine dieser Grundbedingungen nicht erfüllt, wird eine Klage gar nicht erst angenommen. Dazu später mehr.
3. Der EMRG ist nach wie vor überlastet. Alleine aus der Schweiz warten derzeit hunderte Klagen auf deren Beurteilung. Ein Verfahren vor dem EMRG dürfte heute mindestens um die 5 bis 6 Jahre dauern.
3. Die einzelnen EMRK-Artikel sind alles andere als etwa messerscharf klar. Besonders wichtig sind für uns die folgenden Artikel:
Einige wichtige Artikel im Wortlaut

EMRK-Artikel 3: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder ernied-rigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. (…)“
Die sogenannte ‚weisse Folter’ (Ungewissheit über die Haftdauer etc.) ist kaum beweisbar. Es fehlt nicht nur an entsprechenden physisch feststellbaren oder ursächlich zuzuordnenden Merkmalen, sondern leider nach wie vor auch am politischen Willen, so-che Leiden überhaupt als Folter anzuerkennen. Hier gilt es vor allem, eine Sensibilisi-rung, letztlich vor allem der Gerichtsorgane bis hin zum EMRG, hierfür zu bewirken. Dies kann mittels Öffentlichkeitsarbeit angestrebt werden. Dringend ist auch die Gewinnung von kritischen Experten, welche dies mittels empirischen Untersuchungen erfassen und in Berichten darlegen und bekräftigen könnten.

EMRK-Artikel 4: „Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit“
Dieser Artikel wird u. a. durch folgenden Zusatz eingeschränkt:
„3) Nicht als Zwangsoder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt:
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen (…) worden ist. (…)“
Zeitlicheoder Altersbegrenzungen fehlen hier, wie auch im erwähnten Artikel 5:

EMRK-Artikel 5: „Recht auf Freiheit und Sicherheit
1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
a) rechtmässiger Freiheitsentzug nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht; (…)“
Die „gesetzlich vorgeschriebene Weise“ sagt an und für sich auch, dass jeder Vertragsstaat frei ist darin, seine Gesetze so zu gestalten wie er, bzw. wie dessen Souverän es will. So ist beispielsweise nach dem EMRK auch die Todesstrafe erlaubt, wenn sie gesetzlich verankert wurde:
in Artikel 2 EMRK („Recht auf Leben“) steht u. a.: „…Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe vorgesehen ist.“

EMRK-Artikel 6: „Recht auf ein faires Verfahren
1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über (…) eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. (…)“
Was eine angemessene Frist ist, bestimmen die Gesetzgeber der einzelnen Länder. Diverse Nachbarländer kennen eine fixe zeitliche Obergrenze bis zur Anklageerhebung, die Schweiz nicht – hier gelten nicht selten auch mehrere Jahre Untersuchungshaft noch als „angemessen“. In Italien liegt beispielsweise die gesetzliche Obergrenze bei 6 Monaten Untersuchungshaft.

EMRK-Artikel 7: „Keine Strafe ohne Gesetz
1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden. (…)“
Unter „angedrohte Strafe“ ist die laut dem jeweiligen Strafgesetzartikel mögliche Höchststrafe gemeint und nicht etwa die ta-sächlich kassierte Strafe.
Ein fiktives Beispiel:
Herr A begeht 1999 ein Delikt nach Artikel XY. Die Höchststrafe laut Gesetz betrug hierfür, sagen wir, 5 Jahre. Bestraft wurden solche Delikte damals seit Jahr und Tag meistens mit einer bedingten Strafe oder im schlimmsten Falle mit, sagen wir, etwa zwei Jahren. Herr A rechnete also trotz der im Gesetz verankerten möglichen Höchststrafe von 5 Jahren mit einem viel milderen Urteil, falls er überführt würde.
Herr A wird überführt und noch während er auf seinen Prozess wartet, wird im Jahr 2000 von Medien und gewissen Politikern öffentlich plötzlich eine härtere Gangart bei Straftaten gegen Art. XY gefordert. Irgendein anderer solcher Fall hat inzwischen die Gemüter besonders erhitzt. Quasi über Nacht werden nun Delikte gegen Art. XY massiv härter bestraft. Dies trifft nun auch unseren Herrn A; er kassiert, statt einer bedingten Strafe, gleich 4 Jahre Knast.
Kann nun Herr A (nachdem er vergeblich bis zum Bundesgericht dagegen geklagt hat) darauf hoffen, vor dem EMRG die Schweiz zu verklagen? Er hatte ja aufgrund der langjährigen Praxis nicht mit einer derart hohen Strafe rechnen müssen und die veränderte Stimmung hatte er auch nicht voraussehen können!
Kann er wohl nicht, denn gegen ihn wurde ja eben keine schwerere als die zur Zeit der Begehung „angedrohte“ Strafe verhängt. Die angedrohte Strafe betrug schon damals max. 5 Jahre und innerhalb dieses Rahmens ist der Vertragstaat eben frei in seiner Gerichtspraxis. Kein EMRK-Gesetz verbietet solche drastischen Praxisänderungen über Nacht.
Noch ein Beispiel, auch fiktiv, aber sehr realistisch; sehr viel schlimmer ist es nämlich bei der Verwahrung:
Herr B wird 1994 eines gewaltfreien Sexualdeliktes beschuldigt. Verwahrung gab es damals schon, allerdings wurde diese damals selten ausgesprochen und wenn, dann konnte der Verwahrte meist sogar damit rechnen, wieder frei zu kommen, lange bevor er seine Haftstrafe verbüsst hat. Nach damaligem Wis-sensstand konnte Herr B, im Falle einer Verurteilung, also damit rechnen, spätestens innerhalb von 1 bis 2 Jahren wieder frei zu sein.
Noch während Herr B in Untersuchungshaft sass, geschah der Sexualmord am Zollikerberg durch einen verwahrten Gefangenen auf Urlaub. Grosse öffentliche Empörung und der Ruf nach härterem Durchgreifen bei Sexualdelikten. Der Fall des Herrn B zieht sich jahrelang dahin. Erst 1998 kommt er vor G-richt. Er kassiert dann zwar ‚nur’ drei Jahre, wird aber zusätzlich nach dem damaligen Artikel 43.1.2 verwahrt. Dies, nachdem er durch einen Gerichtspsychiater als „psychisch gestört“ und „rückfallgefährdet“ bezeichnet wird, denn dies ist für die Verwahrung Voraussetzung. Da Herr B nicht geständig ist, wird er ausserdem als „untherapierbar“ gebrandmarkt. Nach der Gesetzesänderung 2007 wird seine Verwahrung überprüft. Da er ja als nicht therapierbar gilt, wird er nach dem neuen Artikel 64 verwahrt.
Obwohl Herr B nun schon seit 14 Jahren in Haft sitzt, darf die Schweiz ihn weiterhin auf unbestimmte Zeit im Knast schmoren lassen. Ganz egal, dass zur Zeit der Tat nach Gerichtspraxis eine bedingte Strafe oder höchstens etwa zwei Jahre zu erwarten waren, und auch egal, dass die nach Gesetz angedrohte Höchststrafe lediglich 5 Jahre betrug.
Auch Herr B kann nicht auf den EMRG hoffen. Denn eine Verwahrung sei lediglich eine Sicherheitsmassnahme, und keine Strafe, rechtfertigt sich die Schweiz und „bestraft“ sei er ja nur mit 3 Jahren Zuchthaus geworden. Und bisher hat der EMRG dies gestützt. Denn das schweizerische Strafgesetz erlaubt den Vollzug der Verwahrung auch in einer Strafanstalt. Dass Herr B dort genau gleich behandelt wurde in all den Jahren wie jeder Strafgefangene, oder, wie bei Sexualdelikten häufig der Fall, sogar noch schlechter, ist der Schweizer Justiz egal.
Nun hat ja unlängst der EMRG Deutschland auch gerade deswegen gerügt, weil auch dort Verwahrte in gewöhnlichen Strafanstalten schmorten. Dies allerdings wird mit Sicherheit auch auf die Schweiz Auswirkungen haben. So wird denn auch hierzulande schon intensiv über entsprechende Verbesserungen für Verwahrte nachgedacht. Man kann davon ausgehen, dass die Schweiz bemüht sein wird, möglichst EMRK-konforme Zustände zu schaffen, noch ehe derartige Kl-gen in Strassburg dereinst zur Verhandlung kommen – man erinnere sich: die Wartefris-ten dort sind sehr lange!

Die Hürden für einen Gang zum EMRG sind hoch. Zusammengefasst die wichtigsten Auszüge aus dem „Merkblatt für Personen, die sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden wollen“:
Der Kläger muss „persönlich und unmittelbar das Opfer einer Verletzung eines oder mehrerer der EMRK-Grundrechte … geworden“ sein.
Der EMRG ist „kein Berufungsgericht gegenüber den nationalen Behörden und kann deren Entscheidungen weder aufheben noch abändern“.
Der EMRG kann nur angerufen werden „nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel“ und „nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit dem Tag der letzten endgültigen Entscheidung“.
„Die innerstaatlichen Verfahrensregeln“ müssen ausnahmslos „beachtet“ worden sein, sonst kann sich der EMRG nicht mit einer Klage befassen.
„Mehr als 90% der vom Gerichtshof un-tersuchten Beschwerden (sind) wegen Nichtbeachtung einer oder mehrerer der Zulassungsvoraussetzungen zurückge-wiesen worden“.
„Die Amtssprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch“. Es kann zwar auch Deutsch geschrieben werden und zu Beginn des Verfahrens wird der Gerichtshof in der Regel auch in dieser Sprache antworten. Später im Verlauf des Verfa-rens wird „der Schriftverkehr (…) ausschliesslich auf Englisch oder Franzö-sisch geführt“.
„Die Kanzlei des Gerichtshofs kann (…) weder Informationen über die Rechtslage in dem (beklagten) Staat geben, noch Hinweise zur Anwendung und Auslegung innerstaatlichen Rechts erteilen“.
Der Gerichtshof gewährt keine Verfahrenshilfe, um (…) die Finanzierung eines Anwalts zur Einbringung einer Beschwerde zu ermöglichen.

Das Thema Menschenrechte habe ich schon oft und schon lange mit diversen Anwälten diskutiert. Früher hauptsächlich bezüglich meinem Verfahren, seit der Gründung unserer IG mehrfach auch bezüglich dem Thema Verwahrung und Massnahmen generell.
Unsere Teilnehmer wurden kürzlich darüber informiert, dass es eine Interessensbekundung gibt durch einen hoch qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwalt; also eine voraussichtliche Bereitschaft, unter Umständen Mandate für eine gewisse Anzahl Verwahrte anzunehmen. Dabei ginge es um eine grundsätzliche Infragestellung der heutigen Verwahrungspraxis. Viele von uns bleiben ohne Perspektiven jahre, teils jahrzehntelang verwahrt und gelten einfach fortlaufend und weiterhin als „gefährlich“. Ob es tatsächlich so ist, weiss aber dabei in vielen Fällen in Tat und Wahrheit kein Mensch auch nur annähernd. Das Argument, es hätte keine Therapie stattgefunden, wird oft allzu leichtfertig angewendet, ohne dabei zu bedenken, dass vielleicht (noch) gar keine Therapie angeboten wurde, weil es an den Kapazitäten fehlt, weil gar keine zu therapierende Störung festgestellt worden war, oder weil zum Beispiel der Gefangene seine Unschuld beteuert und so gar keine Chance bekommt, in einer Therapie sein Innerstes zu offenbaren, da sich niemand die Mühe macht, seine Glaubwürdigkeit ernsthaft zu ergründen.
Wie die meisten von uns wissen, scheint weder der PPD besonders daran interessiert, einen Verwahrten als ungefährlich zu beurteilen, noch sind die Vollzugsbehörden bereit, irgendwelche Verantwortung zu übernehmen. Beide haben sie Angst vor Rückfällen, welche sie beide nicht wirklich ausschliessen können, mit oder ohne Therapie. Die „NullLösung“ hat längst Einzug gehalten und dafür nehmen Alle in Kauf, 4 von 5 gemäss Gutachten als angeblich ‚rückfallgefährlich’ Beurteilte weiter zu verwahren, obwohl nur einer es tatsächlich ist. Dies jedenfalls die übereinstimmende Aussage von diversen Grossraumstudien, welche eigentlich schon seit vielen Jahren bekannt wären, aber erst seit Kurzem an die Öffentlichkeit dringen.
Und bei den jährlich vorgeschriebenen Überprüfungen stützt man sich, wenn überhaupt, sehr oft auf Gutachten, welche vor vielen Jahren erstellt worden sind.
Wir von der IG „Fair-wahrt?“ sind mit dem besagten Anwalt der Meinung, dass – bei richtiger Vorgehensweise von Anfang an – durchaus Chancen auf Erfolg spätestens vor dem EMRG in Strassburg bestehen. Das wichtigste Ziel der wohl meisten Verwahrten ist die Aussicht auf eine Entlassung eines Tages, eben eine echte Perspektive; das haben auch die Umfrageergebnisse deutlich gezeigt. Für dieses Ziel zu kämpfen ist also an sich noch wichtiger als für Verbesserungen der Haftbedingungen. Dennoch wollen wir natürlich weiterhin ebenso dringlich auch darauf pochen.

INTERNE INFORMATIONEN 
Bisher:

Spenden: Aus den Postkonto-Auszügen Dezember 2011 bis Mitte März 2012, und dem ersten Bankauszug, also ab Aufnahme der Geschäfte durch unseren neuen Förderverein (siehe weiter unten), d. h. ab Mitte März bis Ende April 2012, gingen folgende Spendeneingänge hervor:
im Dezember 2011: 50.-von einem Gönner(Dr.F. in Basel)
81.33 von einem Gönner (Pater H. in Österr.) 100.- von einem IG-Repräsentanten 100.- von eine rGönnerin 200.- von einer Gönnerin
Im Januar 2012: 200.- von einer Gönnerin („Uriella“) 50.- von einem Teilnehmer
100.- von einem Gönner
Im Februar 2012: Fr. 14.82 von einem Gönner in Deutschland
Ab 1. bis 13. März 2012: Fr. 100.von einem Gönner in Spanien Fr. 14.83 von einem Gönner in Deutschland [Überweisung des bisherigen Spendensaldos auf das Konto des neuen Fördervereins (FV)]
Ab 14. März 2012 bis 30. April 2012: 100.-von einem Vorstandsmitglied des FV 500.-von der Präsidentin des FV u.Ehemann
50.- von einer Gönnerin 150.- von einer Mitgründerin der „IG-FFP“
20.- von einem Teilnehmer 300.- von einer Gönnerin
Wir danken den Spendern und Spenderinnen hiermit ganz herzlich! Ihre Spenden werden respektund verantwortungsvoll eingesetzt!

Anlässlich der Überweisung des Saldos vom uns bislang zur Verfügung ge- stellten Postcheckkonto auf das Konto des neu gegründeten FV wurden erst- 
mals Rechnungen über Unkosten beglichen. Das war eine Rechnung für personifizierte Briefmarken von insgesamt Fr. 2’130.40 und eine solche für Fr. 375.- für Druckerzubehör. Weitere Rechnungen in der Höhe von insgesamt ca. Fr. 1’200.- sind ausstehend, bei einem momentanen Saldo von Fr. 2’255.11 (Stand Ende April). Ich selber habe bislang einen erheblichen Teil der Unkosten aus eigener Tasche bezahlt. Davon habe ich bislang noch nichts in Rechnung gestellt. Solange mir dies möglich ist, werde ich damit noch zuwarten, in der Hoffnung auf weiteren Spendenfluss.
Der Rechtsanwalt aus Zürich, von welchem in vergangenen Bulletins mehrfach die Rede war, ist schon verschiedentlich tätig geworden. Schon erwähnt wurde sein Engagement in Sachen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Tod unseres Mitgründers A. H. Bislang wurden alle Vorwürfe zurückgewiesen und eine unabhängige oder überhaupt eine Untersuchung wurde durchwegs abgelehnt. Hier ist das letzte Wort allerdings noch lange nicht geschrieben.
Auch seine Bemühungen in Sachen Befreiung von der Arbeitspflicht für pensionierte Verwahrte sind noch am Laufen, nachdem die erste Instanz erwartungsgemäss rundweg ablehnte. Das Verfahren ist jetzt bei der Justizdirektion Zürich hängig. (siehe aber auch Seite 4 hierin!)
Weiter hat er beantragt, dass langjährige Gefangenen Ferien von der Arbeitspflicht zugestanden werde. Auch hier ist noch alles offen. Weitere Hilfestellungen sind in der Pipeline.
Allfällige individuelle Vertretungsanfragen sind an ihn direkt zu richten: Adresse:
Herr lic. iur. Bernard Rambert
Zweierstr. 129, Postfach 8612, 8036 Zürich Telefon: 043-322 20 30.

Homepage: (www.fair-wahrt.ch / www.verwahrung.ch)
Statistik seit dem letzten Bulletin (Dez. 11):
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Dez.11 396’054 1’372 14’445 27’719
Jan.12  377’965 1’710 14’258 25’967
Feb.12  291’473 1’103 8’964 18’546
Mar.12  653’831 2’494 25’505 40’514
Apr. 12 465’883 2’543 17’318 27’131
Teilnehmer/Gönner: Nach heutigem Stand (17.05.2012) zählt unsere Interessengemeinschaft 33 Gönner und Gönnerinnen und 36 Teilnehmende (Verwahrte/Massnahmegefangene), total also 69 Personen.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung und Euer Vertrauen!

Die „Blogistik“
In dieser Rubrik werden für Teilnehmer ohne Webzugang Auszüge aus unserem Webseite-Blog und Kommentare unseres Webmasters „Fuchur“ veröffentlicht.
Wir können hier leider nicht die gesamten Blog-Artikel und -Kommentare wiedergeben. Eine Auswahl:

Auch Verwahrte sind Menschen, Auch für sie gelten Menschenrechte!
FUCHUR im Fair-wahrt-Aktuell 12.04.2012
„Ja, aber…“ Höre ich all jene sagen, die sich noch nie Gedanken gemacht haben, was Sinn und Zweck von „Verwahrung“ ist – und schon gar nicht, was es für den Einzelnen bedeutet und wie „gerecht“ (also nach Menschenrecht) diese durchgeführt wird.
Doktor hinter Gittern – die aussergewöhnliche Arztpraxis im „Pöschwies“
Dr. P.Z. im Fair-wahrt-Kommentar 27.03.2012: „Dümmlicher Report. Suggeriert, es werde für Gefangene und Verwahrte mehr getan auf medizinischem Gebiet als für Normalsterbliche…“
M.M. im Fair-wahrt-Kommentar 27.03.2012: „Mein Mann ist in Pöschwies inhaftiert unschuldig – und berichtet mir über alles. Seine Wirbelsäulenverletzung wird und wurde nie richtig behandelt…“
Berichte aus der Pöschwies im Februar 12
Prof. Dr. A. L. im Fair-wahrt-Kommentar 18.03.2012
„Höchsten Respekt aus den Niederlanden für Ihre tapfere Arbeit. Sie sind nicht allein! Wir sind in Gedanken bei Ihnen. Viel Erfolg und vor allem Kraft gewünscht…!“
Querulanten – präventiv wegsperren?
FUCHUR in FUCHURS Kolumne 28.01.2012
Der 47jährige Thomas Ruben (bis Januar dieses Jahres in der JVA Pöschwies inhaftiert) sei Zürichs bekanntester Querulant und wäre beinahe für unbestimmte Zeit weggesperrt worden. Er hatte am 1. August mit Platzpatronen in die Luft geschossen und sich auch schon mal als Polizist ausgegeben und Drogendealer ‚dingfest’ gemacht. Verletzt hatte er niemanden. Dr. Urbaniok wollte ihn verwahren! Die Justiz entschied – für einmal – anders. Er ist heute frei. Er hat umgehend der Schweiz, in der er viele Jahre lebte und unsere Sprache erlernte, den Rücken gekehrt und ist in seine Heimat in Kalifornien zurückgekehrt.

MEDIEN
Dr. M. Gmür in Schweiz5 „TimeToDo“

Am 27.04.2012 strahlte das Schweizer Online-Fernsehen Schweiz5 im Sendemodul von “TimeToDo” unter einem der regelmässigen Freitagsthemen „Recht und Unrecht“ ein ausführliches Gespräch aus mit Dr. Mario Gmür, dem bekannten Schweizer Gerichtspsychiater, Dozenten und Aotoren. Bulletin-LeserInnen und BesucherInnen unserer Homepage kennen Dr. Gmür schon aus seinen PPDkritischen Äusserungen in anderen Medien (siehe Bulletins 4+5). Hier nun einige bemerkenswerte Auszüge aus der genannten TV-Sendung:
Aus: „Recht und Unrecht“ (TimeToDo)
Norbert Brakenwagen: In (diversen Zeitungs)Artikeln kritisieren Sie eine Art von Beurteilung, die heute vorgenommen wird…
Dr. Mario Gmür: …Was ich kritisiert habe, ist (…) dass der Mensch eigentlich nur noch als Seele angeschaut wird, die vermessbar ist. Und das erinnert so ein bisschen an alte Zeiten, wo man so quasi den erbbiologischen Delinquenten bestimmte, und gewisse Psychiater (…) propagieren auch diese Messmethoden, auch vor allem für die Prognose. Das heisst der Mensch wird dann eigentlich nur noch so als Merkmalbündel aufgefasst das man vermessen kann, und es wird dann der zukünftige Verbrecher nach Punkten bestimmt. (…) zum Beispiel in diesem FOTRES. ‚Der hat soundso viele Punkte, also ist er gefährlich’. Und das ist äusserst problematisch.
N.B: (…) Man darf auch nie die Menschlichkeit ausser Acht lassen, ich finde es muss ja auch im Gericht unser oberstes Prinzip sein.
Sonst setzen wir uns auf die gleiche Stufe; (…) Also, das sollen wir uns auch im Gericht immer wieder durch den Kopf gehen lassen.
Dr. Gmür: …(Der Richter) ist auch nur ein Mensch, und Menschen können sich irren, und aus diesem Grunde sind solche definitive und zu langfristige Entscheide, wie zum Beispiel auch die lebenslange Verwahrung, eigentlich nicht nur eine Unmenschlichkeit, sondern es widerspricht jeglichem Prinzip der Aufklärung!
N.B: Jetzt haben wir ja im Vorfeld uns ein bisschen unterhalten und sind dann auf den Punkt gekommen, dass natürlich die Medien und die öffentliche Meinung da eigentlich ja unglaublich viel mit anschüren. (…) Beeinflusst das das Gericht und die Psychiatrie?
Dr. Gmür: Ja ich glaube. Ich glaube es ist tatsächlich so, dass (…) massenpsychologische Phänomene werden eigentlich geschürt. Und die Richter werden unter Druck gesetzt, meines Erachtens auch durch solche Psychiater die ich kritisiere. Die sagen: „Wir können ein Verbrechen verhindern, wir können die Kriminalität irgendwie auf Null herunterschrauben, wenn wir nur den richtigen Test anwenden und so weiter“, und ich meine das ist ein Unsinn. (…) Und die Richter stehen unter Druck; sie sind ja schliesslich auf ihre Wiederwahl angewiesen. Sie sind in diesem Sinne auch nicht unabhängig; ihr Name steht heute oft auch in der Zeitung. Und dann haben sie die Tendenz die Verantwortung zu delegieren an die Psychiater. Und der Psychiater wird dann der Richter in Weiss. Und das ist auch eine Verluderung des Rechtsstaates, wenn das in diese Richtung geht. (…) Aber ich würde sagen, das rechtfertigt meines Erachtens nicht, dass man von rechtsstaatlichen Prinzipien und Maximen und von medizinethischen Standards Distanz nimmt. (…)
N.B: Im Kanton Zürich haben wir uns ein paar Zahlen mal angeschaut; da waren es mal 30 (Verwahrte), plötzlich ein paar Jahre später sind’s 200. (…) Haben wir plötzlich mehr Verrückte oder so was? (lacht) Das würde ja noch naheliegen.
Dr. MG: (…) Wir haben tatsächlich eine Zunahme der Verwahrten und ich glaube es wird auch einmal zu einem ganz grossen Problem kommen im Strafvollzug, nämlich zu einem Ansteigen des Aggressionspegels, der auch gefährlich werden kann. (…) Das muss man einfach bedenken. Und ich glaube der Grund ist aber nicht die Zunahme der Verbrechen die wir mehr haben, sondern dass die Ideologie sich verändert hat. Die Psychiatrie hat eben einen Beitrag dazu geliefert, also diese modernen Psychiater die ich sehr in Zweifel ziehe. (…) Wir haben also eine ‚Versenkungsideologie’, die wieder eingerissen hat. Und das Zweite ist die Angst, das Angstklima und das Drohklima auf Seiten der Öffentlichkeit. Also wenn ein Psychiater jemanden freilässt oder das Gericht jemanden freilässt, und es hat sich als falsch erwiesen, dann entsteht fast eine Pogromstimmung gegen diese Verantwortlichen. In der umgekehrten Richtung kann man es zurzeit ja nicht nachweisen, wenn jemand zu Unrecht inhaftiert ist…
Und wir müssen einfach wissen; wir dürfen nicht eine radikale Gesellschaft sein, wir dürfen nicht extremistisch sein, sondern wir müssen den Mittelweg beschreiten und das Prinzip Hoffnung aufrechterhalten. Und Perfektionismus ist auf diesem Gebiet nicht möglich,ausser man lässt es zu, dass wir eine totalitäre Gesellschaft werden, mit einer totalitären Psychiatrie, das geht zur Zeit ein bisschen in diese Richtung.
N.B: Da wäre doch gerade meine nächste Frage angesetzt, bedeutet das, dass die Psychiatrie oder die Psychiater plötzlich eine ganz andere Machtstellung einnehmen in diesem juristischen Thema, und, wie weit werden da plötzlich ethische Grundlagen ausser Acht gelassen?
Dr. Gmür: Ja, ich würde sagen. Also ich stelle fest: bei der Psychiatrie innerhalb der Justiz ein Dominanzstreben, sozusagen, ein Machtstreben; ich würde fast sagen, ein Cäsarenwahn von einzelnen Psychiatern, die ich nicht mit Namen nennen will hier, die meinen, sie seien eben wirklich die Götter in Weiss, die Richter in Weiss, und sie können bestimmen. Ich finde, das ist eine Entwicklung, die man in Frage stellen muss (…)
N.B: Das wirft doch ein grosses Problem auf. Denn, wie gesagt, wir haben ja das höchste Gut, neben dem Leben, ist die Freiheit des Menschen.
Dr. Gmür: Ja. (…) Ich habe (auch) sehr viele psychiatrische Patienten gesehen (…), die schmoren, Tage, Wochen, Monate, sogar jahrelang in Untersuchungshaft, in Einzelhaft. Ein Schizophrener; Sie müssen sich das mal vorstellen!
N.B: Ja, das verschlimmert es ja noch! 
Dr. Gmür: Oder auch in der Strafanstalt, (…) und das ist ja gegen die ärztliche Kunst; das müsste eigentlich angezeigt werden! Es geht nicht, dass ein Schizophrener mit Medikamenten abgefüllt wird und 24 Stunden in Untersuchungshaft verbringt, weil die Klinik ihn nicht will! Da finde ich, das muss thematisiert werden. Ich finde, es müssten auch Kommissionen eingesetzt werden, die das untersuchen. (…) Und wir haben eben heute oft die Tendenz, dass Kliniken schwierige Patienten nicht wollen. (…) Also, vereinfacht gesagt: es wird der Kriminelle nach Punkten bestimmt, also der zukünftige Verbrecher. Und diese Gattung, möchte ich fast sagen, von Psychiatern, die sozusagen aufgeboten werden um eine psychiatrisch belegbare Säuberungsaktion von Kriminellen in unserer Gesellschaft zu bewerkstelligen. Und das sehe ich eigentlich eher fragwürdig. Die Psychiatrie muss sich an ihre eigenen Prinzipien halten, an ihre eigenen medizinethischen, psychiatrieethischen Qualitätsstandards und darf sich nicht von der Politik oder von der Justiz vorschreiben lassen.
(Moderator zitiert Neue Zürcher Zeitung vom 24. November 2011):
„Den wahnwitzigsten Ausdruck findet solche Messund Zahlengläubigkeit in dem vom Züricher Forensiker Frank Urbaniok mit Unterstützung einer Pfeffersprayfirma Piexon Hunderte von Faktoren umfassende Prognoseinstrument FOTRES, das die Rückfallwahrscheinlichkeit errechnet und es als obligate Grundlage für die Entscheidung über die Massnahmeindikation propagiert wird.“
Dr. Gmür: (…) Es kommt noch viel schlimmer in der Zukunft. Wissen Sie, heute mit dem Fortschritt in der Genetik und der Hirnforschung (…) wird jetzt auch auf diesem Wege wieder angeschlossen an die erbbiologische Vergangenheit, wo man den Schädel vermessen hatte und den Verbrecher bestimmt hatte. Und heute passiert das wissenschaftlich hochkarätig. Und es ist eine Frage des Persönlichkeitsschutzes auch, des Schutzes der Intimsphäre und muss ganz sicher auch in den nächsten Jahren zu einem Hauptthema der Politik werden.
Das komplette Transkript der Sendung (23 Seiten in Broschürenform) kann bei uns bestellt werden.

Verwahrung in Deutschland
ZDF-Zoom vom 3. Mai 2012

Auszüge aus der Sendung:
Moderator: „Hätte das Wohnheim für Sicherheitsverwahrte nicht mit den Anwohnern besprochen werden müssen?“ Das will ich vom zuständigen Sicherheitsrat Ralph Kleindieg wissen.
R. Kleindieg: „Wir müssen mit der Situation jetzt umgehen, wir haben auch damit gerechnet, dass es Proteste gegen diese Entscheidung einer Unterbringung geben wird. Aber es gab keine Alternative dazu, eine Unterbringung auf unserem Stadtgebiet vorzunehmen.
Und die Vorteile einer gemeinsamen Unterbringung sind grösser als eine Unterbringung einzeln, die dann auch weniger Betreuung, unter Umständen auch weniger Sicherheit bieten würde.“
(…)
Moderator: Die Behörden wirken überfordert. Kamen die Freilassungen wirklich so überraschend? „Absolut nicht!“, sagt mir der Jurist und Psychologe, Dr. Michael Angst. Er beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Sicherungsverwahrung. Die Urteile und damit auch die Freilassungen waren völlig absehbar, sagt er. Immer wieder hatten Rechtsexperten die Gesetzgeber gewarnt.
M. Angst: „Es ist ja nicht, dass da irgendwelche durchgeknallten Richter in Strassburg sich da über die wunderbare Rechtssprechung in Deutschland hinweggesetzt haben, sondern dass sie mal deutlich gemacht haben, dass Deutschland in den vergangenen 13 Jahren massivst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hat. Und das muss man sich dabei immer klar machen, dass wir uns eigentlich schämen müssen, dass wir überhaupt bereit waren, solche Gesetze einzuführen.“
Moderator: „Warum waren wir bereit?“
M. Angst: „Weil die Politik sich die Aufgabe gesetzt hat, der Bevölkerung vorzugaukeln, dass man 100%ige Sicherheit gewähre, und dafür war jedes Mittel recht. ‚Wegsperren für immer’ und das kam gut an bei der Bevölkerung. Und das wird von den Medien gefördert, und es werden entsprechende Ängste geschürt bis auch in der Bevölkerung das angekommen ist: ‚die Sexualstraftäter sind unser grösstes Problem’.“
Moderator: Dabei hat Michael Alex in einer Grossraumstudie herausgefunden, dass Gutachter sich auch täuschen können. Sie hatten Häftlinge als besonders gefährlich eingestuft. Aber nur ein Bruchteil der Häftlinge wurde nach ihrer Freilassung wieder wegen Gewaltoder Sexualdelikte auffällig. Der grösste Teil der Prognosen sei also falsch gewesen.
Moderator: „Das heisst?“
M. Angst: „Dass die Gutachter sich in sehr vielen dieser Fälle täuschen. Dass also die Gefahr, dass man jemanden für gefährlich hält, obwohl er nicht gefährlich ist, viel grösser ist als die umgekehrte Gefahr, dass man jemanden für ungefährlich hält und sich dann aber doch eine Gefährlichkeit ergibt.“
Moderator: Dass Gutachter-Prognosen nicht immer leicht nachzuvollziehen sind, zeigt der Fall in Augsburg: Beim Prozess vor 10 Jahren wurde Michael W. für psychisch nicht gestört eingestuft. Jetzt behaupten Gutachter genau das Gegenteil. Der Mörder von Romana Gilgs Tochter sei psychisch gestört. Denn nur dann kann er nachträglich in Sicherheitsverwahrung kommen. In den 10 Jahren, die er in Haft sass, wurde er nur zwei Jahre therapiert. Viel zu wenig, sagt Vanessas Mutter.
R. Gilgs: „Es geht hier nicht um juristische Feinheiten, die nützen weder mir noch dem Täter etwas. Es geht darum, wie lang er mit seinen Fähigkeiten, die er hat, so umzugehen weiss, dass er keine Gefahr mehr ausgeht, und da hat jeder ein Recht auf psychische Hilfestellung, ob er krank ist, bloss auffällig ist oder ernsthaft gestört. In dem Moment wo er ein schwerer Straftäter ist, kommt er mit den Regeln unserer Gesellschaft nicht klar und muss psychisch, psychologisch, therapeutisch, sozialtherapeutisch etwas dazulernen, um mit seinen Mitmenschen und seiner Frustration und seiner Aggression zu leben, ohne andere zu gefährden!“ (…)
Moderator: (…) in Holland (hat man) schon vor 12 Jahren (…) eine spezielle Einrichtung für untherapierbare Straftäter geschaffen. ‚Veltzicht’ ist eine staatliche Klinik für psychisch kranke Straftäter. Hochgesichert. Mit Elektrozäunen und Wassergräben. Doch auf dem 40 Ha grossen Klinikgelände gibt es auch eine Abteilung, in der es nicht mehr um klinische Behandlung geht. Die sogenannte ‚LongStay’-Abteilung. Dr. Tom Lehnen ist therapeutischer Leiter der Station. (…)
T. Lehnen: „Was wir versuchen, ist so optimal wie möglich zu leben, innerhalb der Möglichkeiten, die es gibt. Und das Schönste unseres Systems ist, dass Leute mit einer Störung nicht im Gefängnis sitzen, wie das bei Euch ist.“
Moderator: 6 von 40 Patienten wohnen sogar in (…) Bungalows. Es sollen noch mehr werden. Doch auch in Holland ist es nicht leicht, Geld zu bekommen für Sexualstraftäter, sagt Tom Lehnen. Auch wenn die ‚Long-Stay’Bewohner den Staat eigentlich weniger kosten als andere Psychiatriepatienten.
„Können Sie denn der Bevölkerung vermitteln, dass Sie Menschen, die Straftaten begangen haben, die noch als gefährlich gelten, die auf so luxuriöse Weise unterbringen?“
T. Lehnen: „Das Teure in diesem Fachbereich ist das Personal. Aber das Personal gibt es hier schon. Und die Leute, die hier wohnen, machen das selber, kochen selber, machen sauber und sorgen für sich selber, und das ist relativ billig.“
Moderator: Das holländische Modell stösst nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil auch auf Interesse in Deutschland. Denn bis zum 31. Mai 2013 sollen die Gesetze zur Sicherheitsverwahrung neu geschrieben werden. Auch neue Therapieund Unterbringungskonzepte müssen entwickelt werden. Die Politik muss jetzt nachholen, was sie all die Jahre versäumt hat.
Und die Richter in Augsburg? Sie stehen vor einer schwierigen Aufgabe. Sie sollen jetzt entscheiden, ob eine Sicherheitsverwahrung für Vanessa Gilgs Mörder noch verfassungsgemäss ist. Im Sommer soll das Urteil verkündet werden.
„Was passiert wenn er freigelassen wird(…)?“
R. Gilgs: (Mutter der ermordeten V. Gilgs) „Dann kann ich nur beten, dass er, irgendwie, dass Gott sich seiner annimmt und dass er irgendwie versteht, dass er die Verantwortung für sein Leben hat und dass er an sich arbeiten muss und sich das einfach unter keinen Umständen wiederholen soll.“
Moderator: „Hat er noch ein Recht auf ein Leben?“
R. Gilgs: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben.“
Moderator: „Auch der?“ R. Gilgs: „Auch der.“
Das komplette Transkript der Sendung (4 Seiten in Broschürenform) kann bei uns bestellt werden.

Monster und Bestien
Mathias Ninck*, „Magazin“-Redaktor, schrieb im Tages Anzeiger vom 5. März 2012 unter obigem Titel folgenden Artikel:
Die Wiederholungstat des Verwahrten M. W. in Basel, vergangene Woche vom „Blick“ publik gemacht, wühlt auf. Kein Mensch, der diese Tat nicht zutiefst bedauert. Die Wut auf den Täter ist nachvollziehbar. M. W. muss zur Rechenschaft gezogen werden, nur so wird das entstandene Sühnebedürfnis ein Stück weit befriedigt. Auch die Frage erlaubt, ob es Fehler im System gibt und wer allenfalls dafür verantwortlich ist.Gefährlich ist es aber, wie jetzt die Gefühle geschürt werden, um Politik zu machen. Politik für ein totalitäres Justizsystem, das mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat. Der „Blick“ titelt Seite 1: „Skandal: Verwahrt aber frei!“ Und darunter: „Weitere fünf Verwahrte laufen draussen frei herum!“ Im Subtext heisst das: Es ist ein Skandal, dass Verwahrte überhaupt je wieder in Freiheit kommen. Diese Meinung ist populär. Wer sie vertritt, tut dies ohne Risiko. In den Augen sehr vieler Menschen sind verwahrte Straftäter „Sexmonster“, die, kaum sind sie frei, eine Frau anfallen.
Die Verwahrten, etwa 200 in der Schweiz, werden heute dämonisiert. Man sieht in ihnen Monster und Bestien, jedenfalls keine richtigen Menschen. Es wird die Haltung propagiert: Weg mit Ihnen! Und das mit gutem Gewissen. Wer sich der Haltung widersetzt, wird mit Hilfe von Medienkampagnen fertig gemacht. Richter, Psychiater, Gefängnisdirektoren können ein Lied davon singen.
Die totalitäre Haltung steht im Widerspruch zu unserer liberalen Gesellschaftsordnung, der wir den sozialen Frieden im Land verdanken. Soll einer, der wie M. W. über 20 Frauen vergewaltigt hat, keine Menschenrechte mehr haben? Doch! Selbst ein schwer gestörter Mann, der bestialisches getan hat, muss eine rechtstaatliche, korrekte Behandlung erwarten dürfen.
Warum? Eine Antwort lautet: Weil Menschen sich ändern können. Es gibt Straftäter mit schwersten Delikten, die sich wieder in die Gesellschaft einfügen und ein normales Leben führen. Das ist keine Behauptung, sondern ein Fakt. Und zwar ein vielfach belegter. Deshalb man in unserem Justizsystem ein aufwändiges Verfahren etabliert, um in regelmässigen Abständen zu prüfen, ob sich ein Straftäter allenfalls geändert hat, ob man ihm einen Vertrauensvorschuss gewähren könnte.
An dem Verfahren wirken Psychiater mit, Mitarbeiter der Justizvollzugs, Fachkommissionen, Richter. Sie alle sind angesichts des gesellschaftlichen Grundstimmung sehr vorsichtig und geben im Zweifelsfall keine Chance mehr, und wenn sie es doch einmal tun, dann langsam und in kleinen Schritten und bei starker Überwachung: Der Straftäter soll sich bewähren. Tut er dies über all die Jahre hinweg, die solche Vollzugslockerungen dauern, kommt er vielleicht in Halbfreiheit und in ein Arbeitsexternat. So war das auch beim jetzt rückfälligen Verwahrten aus Basel.
Ihn in Halbfreiheit zu lassen war aus damaliger Sicht richtig, es ist aus heutiger Sicht falsch. Wie ist ein solcher Widerspruch möglich? An dieser Frage scheitern zurzeit viele. Es gibt zwei Antworten. Zum einen existiert keine absolute Sicherheit, schon gar nicht bei der Beurteilung von Menschen. Psychiatrische Gutachten sind nie mehr als Annäherungen. Zweitens: Richtersprüche sind nie mehr als Beurteilungen von Beweismitteln, sie sind keine absolute Wahrheit. Es gehört zum Rechtsstaat, dass Fehlurteile möglich sind.
Das ist natürlich beunruhigend, aber es gibt keine Alternative. Der Rechtsstatt ist der Kern unseres Systems. Unser Rechtsstaat ist in einem demokratischen Prozess ausgehandelt worden, die Spielregeln sorgen dafür, dass Täter sich gegen Beschuldigungen wehren können, dass nicht Vermut ungen zählen, sondern Beweise, und dass Angeklagte nach ihrem Verschulden bestraft werden, nicht nach Ihrer Tat.
Das alles setzt voraus, dass man von unmittelbarem Rachebedürfnis des Opfers ein wenig abrückt und die Tat in ihrem Zusammenhang betrachtet. Dazu gehört auch, dassman Untersuchungen anstellt zur Gefährlichkeit eines Täters. Es ist eine grosse, schwierige, fehlerträchtige Arbeit. Zivilisierte Gesellschaften übertragen sie Richtern.
* Der Autor befasst sich seit Jahren mit der Problematik der Verwahrung. 2009 kritisierte er die Luzerner Behörden, weil sie dem Verwahrten M. W., 17 Jahre nach der letzten Tat Vollzugslockerungen verweigerten – obwohl zwei Gutachter und die Fachkommission zur Überprüfung gemeingefährlicher Täter solche empfohlen hatten. Das Luzerner Verwaltungsgericht ordnete später Vollzugslockerungen an.

«Die Justiz kuschelt nicht»
Interview mit Bundesrichter Hans Wiprächtiger

«alle haben derart ‚Schiss’, einen Verwahrten zu entlassen, dass die Situation in verschiedenen Fällen unhaltbar geworden ist» Hans Wiprächtiger war «ein Bundesrichter zum Anfassen», was ihm nicht nur Lob einbrachte. Nun geht
er nach 22 Jahren in Pension – und plädiert für Augenmass im Strafrecht. (Interview: Vera Bueller)
Beobachter: Ihnen ist immer wieder vorgeworfen worden, sie verträten eine Kuscheljustiz mit zu milden Strafen. Haben Sie…? Hans Wiprächtiger: Vorerst einmal: Der Begriff «Kuscheljustiz» ist zwar sehr prägnant und in allen Köpfen. Aber er stimmt einfach nicht. Die Justiz kuschelt nicht. Dass ich immer für ein gerechtes Strafrecht eingestanden bin, ist korrekt
Das Volk empfindet das oft anders. Etwa wenn es um Urteile im Zusammenhang mit Rasern oder Schlägern geht und das Gericht zu viel Verständnis für die Täter zeigt. Auf den ersten Blick mag es seltsam erscheinen, wenn solche Täter beispielsweise nur eine bedingte Strafe bekommen. Immerhin werden 80 bis 90 Prozent aller Urteile bedingt ausgesprochen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dabei viel zu wenig bedacht, dass die bedingten Strafen eine wichtige Funktion erfüllen.
Was bedenkt denn die Öffentlichkeit zu wenig?
Für mich ist bei der Bestrafung die Resozialisierung der Hauptzweck. Die Warnwirkung einer bedingten Strafe gross. Wir geben den Tätern damit eine neue Chance, die auch in den meisten Fällen genutzt wird. Dies trägt zur Sicherheit aller bei und führt letztlich zu weniger Kriminalität! Zu erwähnen ist zudem, dass wir trotz einem liberalen Strafrecht verglichen mit
Europa und vor allem mit den USA in der Schweiz eine sehr kleine Kriminalitätsrate haben.
Dennoch glauben viele, dass die Kriminalität hierzulande steigt. Wie erklären Sie sich das? Primär mit tendenziösen Berichterstattungen in den Medien und einer Instrumentalisierung des Strafrechts durch gewisse rechtsbürgerliche Politiker.
Instrumentalisierung durch die Politiker?
Ja, die fetten Schlagzeilen über Verbrechen geben den Politikern die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern und so noch härtere Gesetze zu fordern. Damit befriedigen sie ein angebliches Grundbedürfnis im Menschen, nämlich dem nach Vergeltung und Bestrafung. Positive Meldungen und Statistiken haben es da schwer.
An welche positiven Meldungen denken Sie?
Im November hat beispielsweise das Bundesamt für Statistik bekannt gegeben, dass die Kriminalitätsrate in der Schweiz rückläufig ist und mit dem neuen Strafrecht die Rückfälle insgesamt abgenommen haben. Diese äusserst erfreuliche Nachricht wäre es wert gewesen, medial besonders aufbereitet zu werden, was ich vermisst habe. Aber wenn etwas Negatives passiert, sind die Medien sofort zur Stelle und bauschen dies auf. Dann wird auch noch Rechtsprofessor Martin Killias zitiert mit seiner Haltung, die den Er-kenntnissen aller anderen profilierten Kriminologen entgegensteht.
Martin Killias ist wie Sie Sozialdemokrat. Andere Parteigenossen wie Nationalrat Daniel Jositsch und alt Bundesrat Moritz Leuenberger fordern ebenfalls eine härtere Justiz – Stichwort «Nulltoleranz».
Das stimmt. Es gibt in meiner Partei leider einige wenige, welche die Realität nicht wahrnehmen. Es gibt bei uns aber auch viele andere Stimmen. Ich stehe da überhaupt nicht alleine da!
Wie sieht es diesbezüglich im Bundesgericht aus? Sind Sie mit Ihrer Meinung im meist 5köpfigen Gremium oft unterlegen? Ich habe mich im grossen Teil meiner Amtszeit mit meiner liberalen Politik oft durchsetzen können. Aber natürlich gibt es per se Unterschiede in der Grundhaltung der einzelnen Richter, die dann ihren Ausdruck in einer unterschiedlichen Rechtsprechung finden. In der heutigen Zusammensetzung der Abteilung ist die Zusammenarbeit schwieriger geworden.
Ist Rechtsprechung also immer auch Politik?
Selbstverständlich. Das ist auch richtig so. Es braucht Richter mit einer gesellschaftspolitischen Überzeugung und nicht solche mit einer Wischiwaschi-Haltung. Doch aufgepasst: Ich spreche nicht von Parteipolitik. Es ist fatal, wenn sich Richter in der Pflicht ihrer Partei fühlen oder mit dem Parteibuch in der Hand Recht sprechen.
Folglich fallen Urteile je nach gesellschaftspolitischer Haltung der Richter so oder anders aus? Dies ist insofern richtig, als Richter von äusseren Faktoren geprägt sind, je nachdem, ob sie alt oder jung sind, ob sie in einem Arbeitermilieu oder auf dem Zürichberg aufgewachsen sind und so weiter. Sie müssen sich aber dessen bewusst sein und sich immer wieder hinterfragen. Sie dürfen nicht befangen sein. Zumal der Ermessenspielraum bei der Rechtsauslegung und der Urteilsfindung in gewissen Bereichen gross ist.
Für den Täter, der als Folge einer ungünstigen Zusammensetzung des Gerichts verwahrt wird, ist das ein schwacher Trost. Stimmt, begründen kann man jedes Urteil. Aber immerhin hat ja Ermessen pflichtgemäss und
nach nachvollziehbaren Kriterien zu erfolgen. Es darf nicht in Willkür ausarten. Aber je nach Beurteilung kann es einen Freispruch oder vielleicht 20 Jahre geben. Klar, das ist schwer vermittelbar.
Wie gehen Sie damit um? Haben Sie sich als Richter auch schon geirrt? Wir hatten unlängst einen Fall einer Drogenprostituierten zu beurteilen, die ihrem Freier für 50 Franken quasi freie Hand gab, um mit ihr «alles» machen zu dürfen. Dieser ging dann allerdings zu weit, schleppte sie in einen Keller und folterte sie. Ich war zuerst nach dem Studium der Akten der Meinung, dass man den Mann nicht verurteilen könne. Ich habe dann aber in der Verhandlung meine Ansicht geändert und bin wie zwei andere Kollegen zu einem Schuldspruch gekommen. Der Entscheid fiel wegen mir 3:2 aus. Es trat der seltene Fall ein, dass ich in der öffentlichen Verhandlung meine Meinung geändert habe.
Im Fall des Nacktwander-Verbots in Appenzell blieben Sie in der Minderheit. Sie sind also fürs Nacktwandern? (lacht) Nun, das nicht gerade. Aber ich finde, es ging hier um eine Bagatelle, eine harmlose Extravaganz, für die das Strafrecht nicht zuständig ist. Dennoch hat unser Gericht zu dem Fall 24 Seiten verfasst!
Wenn das eidgenössische Parlament Gesetze verabschiedet, die der Verfassung widersprechen, müssen Sie diese dennoch anwenden. Braucht die Schweiz ein Verfassungsgericht?
Ja, das wäre richtig. Es ist ein Unding, dass wir zwar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg folgen müssen, wenn dieser entscheidet, dass ein Schweizer Urteil menschenrechtswidrig ist, dann aber innerstaatlich andere Regeln gelten . Darum bin ich für die Verfassungsgerichtsbarkeit, die es in sämtlichen Kantonen ja seit jeher schon gibt. Aber das wird kaum je Realität. Zu beachten ist allerdings, dass wir schon jetzt Urteile auf ihre Verfassungsmässigkeit prüfen. Es ist dann aber am Parlament, das Gesetz anzupassen.
Sie haben den Europäischen Gerichtshof angesprochen. Bei der Frage der Verwahrung könnte dieser dereinst eine Rolle spielen, weil Verwahrte in der Schweiz de facto le-benslänglich verwahrt bleiben. Widerspricht das nicht den Menschenrechten? Eindeutig!
Würden Sie sich freuen, wenn ein Verwahrter sein Urteil nach Strassburg weiter ziehen würde?
Ich fände das sinnvoll. Ich kann mir Konstellationen vorstellen, bei denen dies der Fall ist, vor allem im Zusammenhang mit einer nachträglichen Verwahrung oder mit der Entlassung aus einer Verwahrung. Seit einigen Jahren haben einfach alle derart «Schiss», einen Verwahrten zu entlassen, dass die Situation in verschiedenen Fällen unhaltbar geworden ist. Ich spreche hier in erster Linie Justizdirektionen an, die zuständig sind, aber natürlich auch Gutachter und Gerichte. Anderseits gibt es aber auch Verwahrte, die man wirklich nicht mehr rauslassen darf.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Ich denke an D. L., der die Wahnvorstellung hat, in einen schönen weissen Bauch stechen zu müssen. 1985 hat er eine junge Prostituierte so getötet. Seither wurden immer wieder Gutachten über ihn erstellt und er hat keinerlei Fortschritt gemacht. Er ist in der Verwahrung ein «lieber Siech», aber rauslassen darf man den nicht!
Und wie sieht es mit den zu Unrecht verwahrten aus? Davon gibt es leider auch einige. In meinem letzten Urteil während meiner Amtszeit ging es um einen solchen Fall: Ein Alkoholiker und Schläger, der wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verstiess, , wurde 2002 als Gewohnheitsverbrecher verwahrt. Nach neuem Recht wäre das nicht mehr zulässig, weil kein Anlassdelikt gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB begangen worden ist. . Die Zürcher Justiz hatte sich einfach über ein Gutachten hinweggesetzt, das die Entlassung des Verwahrten empfahl, weil keine Gefahr schwerer Delikte bestand.
Folglich haben Sie das korrigiert?
Ja. Aber natürlich muss er in Freiheit engmaschig betreut werden. Dass unsere Abteilung hier einen Verwahrten rausholen konnte, ist für mich ein schöner Abschluss meiner Tätigkeit als Bundesrichter.
Gutachten, aber auch Behörden und Kommissionen spielen für die Urteilsfindung eine immer wichtigere Rolle. Inwieweit ist ein Richter mit seinen Entscheidungen noch frei? Es ist zugegeben schwierig, Gutachten infrage zu stellen. Aber wir müssen diese auch überprüfen und sie gegebenenfalls als willkürlich oder falsch zurückweisen können. Die Herren in Weiss sind für uns nicht die Götter in Weiss! Dies gilt insbesondere auch für aussagepsychologische Gutachten. Das sind mitunter die schwierigsten Fälle.
Konkret wann?
Wenn Sie z.B. in einem Scheidungsfall ein vierjähriges Kind vor sich haben und das redet vom «Schnäbi», das der Vater während des gemeinsamen Bades berührt habe, und so weiter. Stimmt das? Und wenn ja: Wie muss man das einschätzen? In unserer Generation hiess es immer, die Väter müssten endlich auch netter und zärtlicher mit ihren Kindern umgehen. Darum sind diese Fälle unendlich schwierig zu beurteilen – trotz den Gutachten. Generell hat sich einerseits die Situation bei den Gutachten in letzter Zeit jedoch verbessert, es sind junge, gut ausgebildete und forensisch sensibilisierte Gutachter nachgekommen, die den Anforderungen von uns Juristen genügen. Es dauert auch nicht mehr zwei drei Jahre, bis ein Gutachten vorliegt. Andererseits wurden die Richter vermehrt geschult, damit sie die Gutachten besser verstehen und auch hinterfragen.
Inwieweit spielt der Zeitgeist bei den Gutachtern und in der Justiz eine Rolle? Wie haben Sie das im Laufe Ihrer 22 Jahre am Bundesgericht erlebt?
Eine repressivere Haltung, wie sie generell heute erkennbar ist, lässt sich auch bei den Gutachtern feststellen. Das ist meines Erachtens fatal. Gutachter haben ebenso wie Richter Fälle möglichst objektiv anzugehen. Und Gutachter haben ihr Fachwissen zum Tragen zu bringen, das ausschliesslich medizinischer Natur ist, und sich nicht von rechtspolitischen Überlegungen leiten zu lassen. Das war früher anders.
Welche persönliche Voraussetzung braucht es fürs Richteramt? Ein Richter muss neben fachlicher Kompetenz Objektivität, Sozialkompetenz, Mut und Unab-hängigkeit besitzen. Er muss im direkten Kontakt Sie müssen nun aus Altersgründen zurück mit den Leuten vor Gericht vor allem auch ein treten. Gibt es eine Art Vermächtnis, das Sie
einfühlsamer Mensch bleiben und darf nicht die starre Maske der Macht aufsetzen. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die Leute eher Furcht haben, ihm gegenüber zu treten – so wie wenn sie zum Zahnarzt müssen. Diese Angst muss man den Leuten nehmen und ihnen richtig zuhören. Sie müssen sich ernst genommen fühlen. Damit erhöht man die Akzeptanz unserer Urteile und trägt im Strafrecht etwa auch zur Resozialisierung des Täters bei.
hinterlassen?
Mein grosses Anliegen ist, dass wir unser liberales Strafrecht behalten und die Strafe nur als letztes Mittel einsetzen. Dauerndes Strafen wertet das Strafrecht ab.
Hans Wiprächtiger, 68, ist SP-Mitglied, war seit 1989 Bundesrichter und kämpfte für ein liberales Strafund Strafprozessrecht. Wiprächtiger hat über 60 Fachpublikationen veröffentlicht, so asl Herausgeber und Autor von Kommentaren zum Strafgesetzbuch, zum Bundesgerichtsgesetz und zur Strafprozessordnung

BRIEFZITATE
Eine aus aktuellen Gründen stark reduzierte Auswahl:

Dr. Mario Gmür: „Vielen Dank für die Zusendung der Auswertungen. Ich habe am letzten Freitag ein einstündiges Interview im Fernsehen Schweiz5 gegeben über das Thema Forensische Psychiatrie“ (siehe Auszüge davon hierin ab Seite 12!
Herr P.A. in Spanien (per Mail): „…Ich möchte Gönner sein, finde eure Arbeit bitter nötig und werde gleich nochmals 100 Franken spenden.“ Antwort von Fuchur: „…Ich habe dieses Mail an Beat weitergeleitet, da er keinen Zugang zum Internet hat…“ Rückantwort von Herrn P.A. in Spanien: „…ich dachte Internet sei heutzutage ein Menschenrecht?!“
Europäisches Komitee zur Verhinderung von Folter (…) CPT in Strassburg: „Wir bedanken uns für das Zusenden der Ergebnisse der von Ihnen (…) durchgeführten Umfrage unter Sicherheitsverwahrten. Diese Information kann sehr hilfreich sein für unsere Arbeit zu den Haftbedingungen in der Schweiz.“
Kleiner Auszug aus unserer Antwort darauf:
„Das Hauptproblem der Verwahrten und Massnahmegefangenen auf unbestimmte Zeit
in der Schweiz liegt einerseits in allzu schwammigen (Willkür erleichternden!) Gesetzen und andererseits in einer immer stärkeren Beeinflussung der forensischpsychiatrischen Gutachten und der entsprechenden Urteile und Überprüfungsentscheide durch politischen und medialen Druck. (…) Gebotene Differenzierung und das Verhältnismässigkeitsprinzip leiden alarmierend darunter.“
Frau Dr. G.M. in Deutschland: „…möchte Ihnen sagen, dass ich hoffe, dass Sie sich nicht entmutigen lassen. (…) Die Sicherheitsverwahrung (ist), so wie sie zurzeit vollzogen wird, ein groteskes und menschenunwürdiges Exempel menschlicher Unvernunft und leider auch Niedrigkeit. Sobald man mit Richtern und sonstigen Akademikern spricht, sind alle der Ansicht, es müsse etwas verändert werden am Strafvollzug – ich denke und glaube, dass sich die Vernunft durchsetzen wird.“