Bulletin 4

October 6, 2011

AUFRUF! Umfrage
Diesem Bulletin liegt eine wichtige Umfrage bei !
Wir erhielten kĂĽrzlich Post mit dem Aufdruck: „Schweizerische Eidgenossenschaft“; die Antwort der Nationalen Kommission zur VerhĂĽtung von Folter (NKVF).
Wir hatten mehrmals seit Beginn neben Amnesty International und anderen Organisationen auch die seit dem 01.01.2010 tätige NKVF angeschrieben. In ihrer Antwort, lässt uns die Kommission wissen, dass „die aktive Partition in Sachen Menschenrechte“ für die NKVF „von grosser Bedeutung“ sei und sie „für konkrete Hinweise und Informationen stets dankbar“ sei.
Im Oberwallis, so erfuhr man erst vor wenigen Tagen in den Nachrichten, muss nach NKVF-Intervention das einzige dortige, erst ca. 25-jährige Gefängnis aufgrund menschenrechtlich relevanter Mängel geschlossen werden. Auch wenn die Öffentlichkeit selten von ihr hört; sie ist offenbar nicht tatenlos, die NKVF.
Nach Erhalt ihres Briefes möchte die IG „Fair-wahrt?“ die NKVF nun beim Wort nehmen. Wir haben deshalb einen kleinen Fragenkatalog (24 Fragen) erstellt und senden ihn jetzt in Form eines übersichtlichen kleinen Heftchens allen an unserer IG teilnehmenden und auch anderen Verwahrten zu. Gleichzeitig schreiben wir alle in Frage kommenden deutschschweizerischen Anstalten an mit der Bitte, den bei ihnen einsitzenden Verwahrten die Umfrage auch dann auszuhändigen, wenn sie (noch) nicht bei unserer IG dabei sind. UNBEDINGT MITMACHEN! Je höher die Zahl der Einsendungen, desto gewichtiger unsere Informationen! Einfacher geht’s nicht: das Zutreffende ankreuzen, auf Wunsch eigene Bemerkungen anfügen, fertig. Dauert bloss ein paar Minuten! Die Angaben bleiben anonym, es wird darin kein Name eingetragen und das Heftchen kann in einem ebenfalls beiliegenden vorbereiteten Antwortcouvert verschlossen abgesandt werden!
Aussen auf dem (verschlossenen) Umschlag muss der Name vermerkt werden. Die Empfängerin, die Leitung des Sozialdienstes der JVA Pöschwies verbürgt sich dafür, dass lediglich die vorgeschriebene Kontrolle wie üblich vorgenommen wird, dass niemand sonst die Identität der Absender erfährt und dass die Umfrageantworten ohne Identifizierung der Absender unverzüglich an den Schreiber weitergeleitet werden. Da der Umschlag an die Leitung des Sozialdienstes der Pöschwies adressiert ist, handelt es sich um amtliche Posr, die verschlossen abgegeben werden darf –ES IST IHR RECHT, BESTEHEN SIE DARAUF! Sollte Ihnen dies verwehrt werden, dann beschweren Sie sich dagegen (in verschlossenem Couvert), am besten direkt an die Nationale Kommission zur Verhütung von Folte NKVF (Adresse im Begleitbrief)!
Die Ergebnisse der eingegangenen Antworten werden an die Nationale Kommission zur VerhĂĽtung von Folter weitergeleitet.

NEHMT ALLE* AN DIESER UMFRAGE TEIL! – VEREINT WERDEN WIR GEHÖRT!
* gilt fĂĽr Verwahrte, eh. Verwahrte, Massnahme-Gefangene mit ungewissem Ende. Egal, ob bei uns dabei oder nicht!

Meine Meinung
Unser Bulletin kommt erstmals in Broschürenform daher. Das wurde nun möglich, da ich kürzlich – dank einer Sondererlaubnis der Direktion – meinen neuen Farblaserdrucker erhielt und dann auch in Betrieb nehmen konnte. Künftig werden damit auch die Druckkosten günstiger als bisher.
Seit gut vier Monaten arbeite ich nun für unsere IG. Ich bin auch nur ein Laie, gebe aber mein Bestes. Ohne die aufopfernde Hilfe von Freunden und Freundinnen ‚draussen’ wären wir noch weit von dem entfernt, was wir bisher erreicht haben: trotz viel ‚Gegenwind’ steigende Zahl von Teilnehmenden und GönnerInnen, wertvolle Hilfsangebote angesehener Fachleute; wir wachsen langsam aber sicher zu einer Gemeinschaft, auf die man wird hören müssen!
Leider steht es in letzter Zeit um meine Gesundheit nicht zum Besten. Aber ich kämpfe weiter, so gut es geht. Ich kämpfe ja auch für mich, aber eben genauso auch für euch Mitverwahrte! Dennoch treten einzelne Mitgründer frustriert zurück und ich bekomme dann von unterschiedlichen Seiten dasselbe zu hören: Massiver Druck durch gewisse (oder ungewisse) Mitgefangene, angeblich z.T. auch Verwahrte („Was gisch dich mit däm Typ ab? Wäisch nid was das für Äine isch?“). Aber wenn’s ‚nur’ das wäre; übelste, haltlose Unterstellungen obendrauf. Hintenherum, mit allzu klaren Zielen. Da hört die Toleranz auf!
All jene, die Mühe bekunden mit unserer Initiative, und mit mir, angeblich weil sie das über mich hörten oder jenes in der Zeitung lasen frage ich darum nun: „Worum geht es? Geht es denn um mich, diesen ‚Typ’, der das tut, was schon längst getan
werden müsste? Oder geht es um eine Sache, bei welcher wir alle dann viel eher eine reelle Chance haben, gehört zu werden, wenn wir gemeinsam unsere Stimme erheben?!“
Blicken wir doch den Tatsachen ins Auge: was erreichen wir heutzutage noch als Einzelkämpfer, jeder für sich? Immer wieder Versprechungen, die niemand mehr ernst nehmen kann, wenn doch auch jene, welche tatsächlich mal eine Chance auf Urlaub bekommen, bei der nächstbesten BLICK-Schlagzeile über irgendwen gleich wieder auf Feld eins zurück müssen, jahrelang gesperrt bleiben, obwohl sie sich selber bei Ausgängen oder Urlauben nicht das Geringste zuschulden kommen liessen?
Ich meine, die Zeit ist längst reif, dass wir uns gemeinsam erheben und endlich von uns hören lassen! Und ich weiss keinen klügeren, effizienteren Weg, als über eine solche Interessengemeinschaft, wie wir sie nun darstellen.
Wenn ich auf all das, was mir zu Ohren kommt über diesen und jenen und den Einen und den Anderen, hören und meine Meinung und mein Handeln danach richten wollte, dann hätte ich wohl gar nie ein solches Projekt wie unsere IG in Betracht ziehen können! Unserer Sache zugute: lasst uns über unseren Schatten springen und zusammenhalten, ungeachtet von Gerüchten, BLICK-Storys, Vorurteilen, Projektionen, Eifersucht. Und von Selbstüberschätzungen! Wir wollen Fairness? Beweisen wir sie dann aber auch unter uns selbst!
Herzliche GrĂĽsse allen, und guten Mut! Beat

Interne Informationen

Bisher:
Teilnehmerwerbung: Mitte August erhielten wir die Erlaubnis, in den verschiedenen Wohngruppen und Abteilungen hier in der JVA Pöschwies ein Werbeplakat aushängen zu lassen. UnverzĂĽglich verschickten wir per interne Post das entsprechende Material (selber dĂĽrfen wir die anderen Abteilungen und Wohngruppen nicht aufsuchen).
Die ‚Buschtrommeln’ vermeldeten indes, dass in den meisten Wohngruppen die Anschläge zwar ausgehängt, jedoch recht rasch von Unbekannten wieder heruntergerissen worden seien. Dagegen können wir natürlich wenig tun; es wäre Sache der jeweiligen Gruppenleitungen, Abhilfe zu schaffen. In der Abteilung FPA (Forensisch Psychiatrische Abteilung) hingegen sei, trotz Bewilligung der Direktion, bisher gar nichts über unsere IG bekannt gemacht worden.
Nach Erhalt der Bewilligung für die Pöschwies, haben wir dann sofort auch die Leitungen von 17 weiteren Anstalten in der deutschen Schweiz und eine im Kanton Tessin mit dem gleichen Anliegen angeschrieben und das entsprechende Material beigelegt.
Es dauerte eine Weile, bis die ersten Antworten eintrafen. Bis heute kam von der JVA Lenzburg, von der Strafanstalt Thorberg, von ‚La Stampa’ im Tessin und von ‚St. Johannsen’ in Le Landeron je eine Antwort; Mindestens in weiteren vier Anstalten wird demgemäss unser Werbeplakat für die Gefangenen sichtbar ausgehängt (Vom Thorberg und von St. Johannsen wurden noch mehr Aushänge und Infomaterial angefordert).
Spenden: Aus den letzten beiden PCK-AuszĂĽgen gingen folgende neuen Spendeneingänge hervor: im Monat August:
Fr. 414.35 von einer Gönnerin im Ausland (!) Fr. 100.von der Verlobten eines Teilnehmers Fr. 70.von der Ehefrau eines Teilnehmers
Im Monat September: Fr. 400.vom Schweizerischen Verein für Gefängnisseelsorge in Luzern (auf Initiative der Vorstandsmitglieder Pfarrer Graf und Pastor Stüfen, Seelsorger Pöschwies).
Wir danken den Spendern und Spenderinnen hiermit ganz herzlich!
Da wir dennoch weiterhin tiefrote Zahlen schreiben bitten wir weiterhin um UnterstĂĽtzung. Jeder Franken hilft! (Postcheckkonto-Nr. am Ende des Bulletins)
Der Rechtsanwalt aus Zürich von welchem im Bulletin 3 die Rede war, hat dem Schreiber inzwischen einen ersten Besuch abgestattet. Die Zeit war kurz, konnte aber gut genutzt werden und das Resultat ist höchst erfreulich, vor allem auch angesichts (noch) nicht vorhandener Mittel für allfällige Honorarkosten! Der Schreiber erhielt dennoch von dem Anwalt eine definitive Zusage, uns nicht nur mit Rat, sondern zu gegebener Zeit auch mit Tat zu unterstützen, selbst wenn wir zunächst noch keine Gewähr für sein Honorar bieten können. Zweifellos ein sehr wichtiger Etappenerfolg für unsere IG! Ein nächster Besuch, bei dem möglichst schon ein erster konkreter Aktionsplan ausgearbeitet werden soll, ist vorgesehen.
Wir von der IG „Fair-wahrt?“ möchten diesem Juristen – und ich darf hier gewiss im Namen aller Teilnehmenden sprechen – schon jetzt dafür danken!
Homepage: (www.verwahrung.ch)
Statistik August: Visits: 472
Hits: 6’600
Bulletin 4 5
Statistik September: Visits: 494
Hits: 7’274
Facebook: Nun sind wir auch im ‚Facebook’ vertreten! „Fuchur“ hat mit unserem Einverständnis Mitte August auf Facebook in eigener Regie unter dem Namen: „Fair-wahrt“ ein Konto eröffnet. Nach ersten RĂĽckmeldungen scheinen sich dort inzwischen schon recht Viele, auch einige namhafte Organisationen eingetragen zu haben. Der Schreiber ist gespannt auf mehr Infos dazu!
Diskussions-Blog: Wir möchten hier vor allem unsere Gönnerinnen und Gönner, aber auch andere Interessierte ausserhalb von Gefängnismauern dazu ermuntern, sich nach Möglichkeit mit eigenen Beiträgen, Meinungen, Anfragen, nĂĽtzlichen Informationen oder auch ‚nur’ Solidaritätsbekundungen in unseren Blog einzuschalten! Rufen Sie unsere Homepage auf (www.verwahrung.ch) und gehen Sie auf die Blog-Seite! (Siehe auch weiter unten: „Die Blogistik“)
vom 6. Oktober 2011
Teilnehmer/Gönner: Wir wachsen langsam aber sicher: Nach heutigem Stand (26.09.) zählt unsere Interessengemeinschaft 22 Gönner und Gönnerinnen und 23 Teilnehmende (Verwahrte), total also 45 Personen.
Mitberücksichtigt dabei sind aber auch drei weitere Austritte von Teilnehmern in dieser Abteilung, was wir natürlich sehr bedauern. Auch wenn, oder gerade weil dies für uns völlig überraschend kam, gibt es Gründe für die Vermutung, dass auch diese ihren Entscheid nicht unbeeinflusst von dritter Seite gefällt haben.
Selbstverständlich aber gilt auch für sie: wir respektieren ihren Entscheid und wünschen ihnen für ihre weitere Zukunft viel Kraft und Geduld.
Nationale Kommission zur VerhĂĽtung von Folter: Die verwahrten Teilnehmer unserer IG erhalten zusammen mit diesem Bulletin ein kleines Heftchen: „Umfrage unter Sicherheitsverwahrten“ (siehe Begleitbrief). Beachten Sie bitte unseren Aufruf auf der Titelseite!

EXTERNE REAKTIONEN
Berührende Zeilen aus einem Mail an uns von der Gefährtin eines Verwahrten!
„ (…) Ich bin tief beeindruckt mit welch aufrichtigem Engagement, mit wie viel Sachverstand und zwischenmenschlicher Kompetenz und Reife der GrĂĽnder und seine Kollegen die Interessengemeinschaft ins Leben gerufen haben und sie leiten und organisieren. Vom ersten Moment an ist die IG fĂĽr uns als Betroffene (bei so viel Perspektivlosigkeit) ein echter „Stern am Himmel“, eine riesengrosse Motivation, eine stärkende Gemeinschaft von Gleichgesinnten auch wenn man sich nicht unbedingt persönlich kennt ein echter Aufsteller! Darum unterstĂĽtzen wir die Arbeit des GrĂĽnders und aller Beteiligten mit ganzer Ăśberzeugung und so gut wir können.
Wir wünschen ihm und dem Kernteam der IG „Fair-wahrt?“ von Herzen weiterhin viel, viel Motivation, Kraft und Durchhaltewillen. Widerstände werden kommen – sie sind schon da wie wir gelesen haben. Doch trotz allem: Weitermachen, sich nicht einschüchtern lassen und für Gerechtigkeit und Menschenwürde einstehen, das ist unser Wunsch für Sie alle, und auch unsere persönliche Vision! (..) “
(Auszüge abgedruckt mit freundlicher Erlaubnis der Schreiberin) Wir danken der Schreiberin von Herzen für die ermutigenden Worte! Möge deren Kraft auf alle Verwahrten wirken!

Die „Blogistik“:
In dieser Rubrik werden für Teilnehmer ohne Webzugang Auszüge aus unserem Website-Blog und Kommentare unseres Webmasters „Fuchur“ veröffentlicht.
Leider fällt diese Rubrik diesmal weg – wir bitten um Entschuldigung. Das hat einmal mit der vergangenen Ferienzeit zu tun, welche auch unser treuer und engagierter ‚Fuchur’, der Betreiber unserer HP verdienterweise für sich nutzte. Dann gab es eine bedauerliche technische Panne mit dem Blog im Homepageprogramm. Eventuell muss der Blog oder gar die ganze Homepage nun neu überarbeitet werden. Dennoch dürften nach jüngsten Meldungen die Probleme in Kürze behoben und auch der Blog, vielleicht neu dargestellt, bald wieder zur Nutzung offen sein.

Erfreuliches…,
Günstigere Druckerpatronen: Bis vor Kurzem war der Schreiber beim Drucken gänzlich auf den zum Miet-PC gehörenden Mietdrucker angewiesen. Die Druckerpatronen musste er die ersten zwei Monate vom knappen verfügbaren Teil seines Pekuliums erstehen und war gezwungen, sie von der PC-Gruppe zu kaufen (was jeweils auch viel Geduld erforderte!). Die sieben Milligramm Tinte enthaltenen Patronen reichten für gerade einmal um die 80 bis 100 Seiten und kosteten 25 Franken das Stück.
Von einem Händler draussen erfuhr er dann, dass bei diesem dieselben Originalpatronen um mehr als einen Drittel günstiger zu haben wären. Auch wären für nur wenige Franken mehr sogenannte XL-Patronen mit bis zu dreimal so viel Tinte erhältlich. Die PCVerantwortlichen der Pöschwies boten diese indes nicht an und lehnten ein Gesuch, solche künftig anzubieten, ab.
Auf unsere Intervention bei der Direktion hin erhielt der Schreiber nun
die Zusicherung, dass zum Einen künftig bei Bedarf auch XL-Patronen für die Mietdrucker bei der PC-Gruppe bestellt werden könnten, was vor allem bei Vieldruckern eine erhebliche Einsparung bedeuten wird. Zum Anderen wurde eine Preisreduktion für in der Anstalt angebotene Druckertinte in Aussicht gestellt. Danke schon mal!
Günstigeres Kopieren: Seit der Schreiber im Rahmen seiner Tätigkeit für die IG recht häufig und viel zu kopieren hat, wurde ihm insofern entgegen gekommen, dass er, wenn er zweiseitig kopiert und sein eigenes Kopierpapier verwendet, nicht mehr pro Kopie 10, sondern nur noch 5 Rappen bezahlen muss. Wir danken sehr für dieses Entgegenkommen!

…ĂĽber weniger Erfreuliches…
Nachtrag zur Busse wegen „Rechtsgeschäft: (siehe Bulletin 3 unter dieser Rubrik) Inzwischen erhielt der Schreiber von der Justizdirektion die – erwartete – Abweisung seines Rekurses. Aussergewöhnlich ist dabei die Verfügung, wonach die Gerichtskosten nicht ‚nur’ dem (mittellosen) Rekurrenten auferlegt werden, sondern gleich noch verfügt wurde, dass es ihm zumutbar sei, sie – nötigenfalls in Raten – von seinem Gefangenenpekulium zu begleichen. Ohne dies wäre ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht nun vielleicht unverhältnismässig erschienen, aber nach dieser offensichtlichen ‚Retourkutsche’ bleibt dem Schreiber wohl nichts anderes übrig. Fortsetzung folgt!

Unsere IG: Alles ‚Blödsinn’, oder was? Schon oft musste sich der Schreiber von einzelnen Mitverwahrten anhören, dass das alles doch völlig unnötig und nutzlos sei, was er da alles an „Papierkram“ zusammenschreibe, „verlorene Zeit“, „alles Blödsinn“ und so weiter. Man bräuchte ja „einfach eine Klage nach Strassburg an die Menschenrechtskommission zu schicken und dann müssen auch in der Schweiz die Verwahrten alle entlassen werden“.
So einfach wär’s also? Der Schreiber rät diesen Kollegen dazu, sich einmal kundig zu machen über die diversen Voraussetzungen für die Annahme einer Klage in Strassburg. Wir wollen doch lieber im Voraus sicherstellen, dass diese erfüllt sind!

…bis zu (noch) Inakzeptablem:
Schreibverbot: (Verbot der Hilfe durch Schreiben z. B. von Rechtsmitteleingaben etc. durch Gefangene für Mitgefangene welche dies nicht selber können siehe Bulletin 3) Nach wie vor als ungelöst betrachten wir insbesondere dieses Problem. Der Anwalt eines der IG-Gründer hat sich der Sache angenommen. Er schrieb dem Chef Vollzug
in der Pöschwies, dem Psychiater Dr. med. Noll, dass diese Anordnung seiner Auffassung nach „gegen diverse Normen der Rechtssprechung (von der Hausordnung, über kantonales Recht bis hin zur EMRK)“ verstosse. Er wird uns auf dem Laufenden halten und wir werden zu gegebener Zeit weiter darüber berichten. (Siehe auch hier folgend)
Nachtrag hierzu:
Kürzlich war dies auch Thema in einem Folgeartikel im Tages Anzeiger. In einem Artikel über einen PöschwiesInsassen wurde auch das hierin erwähnte ‚Schreibverbot’ thematisiert. Hier der betreffende Wortlaut:
„In einem Schreiben vom 2. August teilte die Anstaltsleitung allen Gefangenen unter Androhung von Disziplinarmassnahmen mit: «Das Übernehmen von Schreibarbeiten für andere Gefangene wird künftig nicht mehr toleriert.» Zwar kann die Anstaltsleitung Ausnahmen gestatten. Laut Vollzugschef Thomas Noll könnten durch gegenseitige Beschwerdeschriften aber «Abhängigkeiten entstehen». Wird eine Beschwerde abgewiesen, werden dem Rekursführer Kosten auferlegt. «Es kann zu Problemen führen, wenn sich der Häftling, in dessen Namen der Rekurs verfasst wurde, durch den Schreibenden nicht richtig vertreten fühlt», sagt Noll. Ein Häftling könne Hilfe von Betreuern in Anspruch nehmen oder Antrag auf unentgeltliche Rechtshilfe stellen – Letzteres jedoch nur, wenn er mittellos und die Beschwerde nicht offensichtlich aussichtslos sei.
Strafverteidiger Matthias Brunner, der mehrere Pöschwies-Insassen vertritt, bezweifelt die Rechtmässigkeit des Verbots: «Es ist absurd, von einem Insassen zu verlangen, er solle sich beim Verfassen einer Beschwerde gegen die Anstalt ausgerechnet an einen Anstaltsmitarbeiter wenden.» Das Gesetz verlange einen Strafvollzug, der «den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenwirkt». Damit sei auch die Erhaltung sozialer Kompetenzen gemeint, «und dazu gehört zum Beispiel die Hilfestellung an unbeholfene Mithäftlinge», sagt Brunner.“
Mir persönlich wurde auf Nachfrage in der Tat vom Leiter dieser Abteilung (ASP) angeboten, dass sich ein Gefangner, der nicht selber schreiben könne, zwecks Schreiben einer Beschwerde an einen der Aufseher wenden könne. Ich kann mich nicht erinnern, in meinen knapp 19 Jahren Haft einen Aufseher gesehen zu haben, der für einen Gefangenen irgendein amtliches Schreiben, geschweige denn eine Beschwerde gegen die Pöschwies oder einen Aufseher verfasst hätte. Es wäre denn wohl auch interessant zu sehen, wie eine so entstandene Beschwerde lauten würde.
Natürlich nicht nur weil ich selber und ein weiterer Gründungsteilnehmer unserer IG betroffen sind (siehe Bulletin Nr. 3), sondern weil wir von der IG dies als einen nicht leicht zu nehmenden Eingriff in die Rechte unserer Teilnehmer und der Pöschwies-Gefangenen generell betrachten. Wir werden dies sowohl beim nächsten Besuch unseres Anwalts als auch schriftlich gegenüber der NKVF zum Thema machen.

Unterschlagung von Briefpost? (siehe Bulletin 3 unter dieser Rubrik) Der Fall des Verwahrten in der Abteilung FPA (Forensisch Psychiatrischen Abteilung) ist inzwischen ‚gelöst’: der betroffene Gefangene (der inzwischen in eine andere Anstalt verlegt wurde) hat ĂĽber gemeinsame Bekannte draussen mitteilen lassen, das er letztlich in den Besitz der ihm von uns Anfang Juni (!) dieses Jahres per interne Post geschickten IG-Unterlagen gekommen ist. Allerdings auch erst, nachdem er vom Schreiber mĂĽndlich von der Sendung erfuhr und sich in der Folge beschwert hatte.
Damit bleibt noch immer der Umstand, dass die Verantwortlichen in der FPA offenbar Mühe mit Post und mit Anliegen von Seiten unserer IG zu haben scheinen. Auf mein Ersuchen an die FPA-Leitung um eine Aussprache wurde bisher nicht reagiert. Wir bleiben dran, denn wir sind dezidiert der Ansicht, dass auch für die Gefangenen dieser Abteilung – im Rahmen der Hausordnung – das Recht auf freien Briefverkehr, auf Gewissensund Meinungsfreiheit gilt!

BEITRĂ„GE VON TEILNEHMERN
Fleissige BemĂĽhungen eines Verwahrten:
Ein Teilnehmer im Normalvollzug hier in der Pöschwies hat sich in der Vergangenheit sehr enthusiastisch und fleissig darum bemüht, unsere Ziele zu unterstützen. Unter anderem hat er nach seinen Angaben dabei auch eine Audienz mit Pöschwies-Direktor U. Graf erbeten und erhalten. Er bat diesen vor allem um die Ermöglichung von regelmässigen Treffen aller in der JVA Pöschwies lebenden Teilnehmern mit dem Betreiber der ‚Anlaufstelle’ in einem hierfür geeigneten Raum, ggf. unter Aufsicht.
Dieser Bitte soll Direktor Graf mit Verständnis begegnet sein und dem betreffenden Teilnehmer zunächst eine Folge-Audienz auf September in Aussicht gestellt haben.
Zudem hat er einen ihm bekannten Anwalt um dessen Hilfe für uns als IG gebeten. Hierzu erhielt er inzwischen von diesem eine abschlägige Antwort. Der Schreiber musste teilweise den
Enthusiasmus des betreffenden Teilnehmers ein wenig bremsen und ihn daran erinnern, dass ohne vorherige Absprache mit der ‚Anlaufstelle’ keine eigenmächtigen Handlungen im Namen der IG vorgenommen werden sollten, da wir nur dafür die Verantwortung übernehmen können, das wir auch wissen und mittragen.
Wie bestechend die mögliche Aussicht auf regelmässige Treffen auch ist; so ist dabei doch zu bedenken, dass wir auch Telnehmer in anderen schweizerischen Anstalten haben, welchen diese Möglichkeit verschlossen bliebe.
Denkbar wäre somit im Rahmen solcher Treffen bestenfalls eine Art ‚ThinkTank’, ein Workshop, in welchem Probleme und Ideen aufgeworfen und diskutiert, jedoch keine bindenden Entscheide getroffen werden könnten (Der Verlauf und die Resultate solcher (sonst müsste dann fairerweise mindestens zusammenfassend allen anderen Teilnehmern schweizweit Gelegenheit zur schriftlichen Mitsprache gewährt werden). Das würde erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen, was wiederum die Frage nach dem letztendlichen Nutzen unter dem Strich von solchen Treffen aufwirft. Ideen und Vorschläge kann jeder Teilnehmer auch schriftlich einbringen und sie werden mit Interesse aufgenommen, erwogen und u. U. auch umgesetzt. Die Freizeit des Betreibers der ‚Anlaufstelle’ wird indes von Anfang an schon praktisch vollständig mit Arbeiten für die IG genutzt (und er konnte bisher leider, bis auf anfangs noch gelegentliche Hilfe beim Falten und Verpacken von Massensendungen, auf keine aktive direkte Hilfe zählen).
Das letzte Wort ist diesbezüglich aber noch nicht gesprochen und wir wollen einstweilen mit Interesse den Ausgang der in Aussicht gestellten FolgeDirektionsaudienz mit dem erwähnten Teilnehmer abwarten. Auch wollen wir die Gelegenheit nutzen und dem Mann hier für sein mutiges und fleissiges Engagement unseren Dank aussprechen!

Und noch ein Beitrag, von einem ehemals verwahrten Teilnehmer:
Ein ehemals verwahrter Teilnehmer hat sich (ähnlich wie übrigens auch der im vorigen Abschnitt erwähnte Teilnehmer!) intensive Gedanken gemacht darüber, was seiner Ansicht nach im Grunde allen vorsorglich eingesperrten Gefangenen zustehen müsste: Er beschreibt auf mehreren A4-Seiten seine Vision von einer Art Verwahrten-Heim, mit viel Umschwung und allerlei Annehmlichkeiten des täglichen Lebens, wie sie Menschen in Freiheit weitgehend geniessen. Da fehlt es so ziemlich an nichts: Schulungscenter, Sportanlagen, Schwimmbad, Theater, verschiedenste Arbeitsmöglichkeiten, wie zum Beispiel eine Schreinerei, eine Druckerei etc. Auch eine Gärtnerei sollte es da geben und noch vieles mehr. Im Weiteren müsste es Gebäude haben für Wohngemeinschaften und solche für komplette Wohnungen, in welchen auf Wunsch auch Angehörige und Freunde oder Freundinnen von Verwahrten mit einziehen dürfen sollten (welche dann natürlich, im Gegensatz zu den Verwahrten, sich auch ausserhalb der Anlagen frei bewegen dürften).
Da das Gelände seiner Vision weitläufig wäre, müsste seiner Meinung nach auch eine kleine Bahn samt Depot für das Rollmaterial vorhanden sein („wo dann zum Beispiel auch Verwahrte würden arbeiten können, welche im freien Leben früher bei der Bahn beschäftigt waren“).
Wenn man bei der Lektüre dieses scheinbar durchaus ernst gemeinten schriftlichen Beitrags bis dahin noch nicht zum Schmunzeln angeregt worden ist, dann passiert einem dies ganz gewiss spätestens dann, wenn man zu der Stelle kommt, wo der Mann auf dem Gelände auch einen Flugplatz angelegt sehen möchte. Schliesslich, so seine im Grunde ja konsequente Logik, müssten Verwahrte die gleichen Möglichkeiten auch mal für Ferien haben, wie sie Menschen in Freiheit genössen. Das einzige Kriterium dürfe schliesslich sein, dass die Sicherheit der übrigen Gesellschaft gewährleistet sei, denn diese Gefangenen hätten ja allesamt die Strafe für begangene Verbrechen abgesessen und verbüsst. Und diese Sicherheit könne auch für solche Ferien für Verwahrte gewährleistet werden, schliesslich würden etwa in der Südsee ganze unbewohnte Inseln zum Kauf feilgeboten, wo dann mit entsprechendem Aufwand Verwahrte ohne Gefährdung der Gesellschaft ihren wohlverdienten Urlaub verbringen könnten.
Wer nun etwa ein irritiertes „Träum weiter!“ oder dergleichen ausruft, dem mag ja leicht zugestimmt werden. Doch noch mal: wir finden, dass der Mann damit eigentlich – wenn auch wohl ziemlich radikal – nur konsequent ist in seinen Gedankengängen. Wenn eine Gesellschaft nach dem Motto gehen will:
„lieber Acht zuviel einsperren als Zwei zuwenig“ *, wenn sie also, ungeachtet der unzähligen Gefahren, denen sie sich mehr oder weniger freiwillig im übrigen Alltag aussetzt, derartige Ansprüche an die Sicherheit stellt – und das tut sie ja offenbar –, so sollte sie auch bereit sein, diese präventiv eingesperrten Mitmenschen als Entschädigung für den Freiheitsentzug wenigstens in ihrer Gefangenschaft möglichst gut zu behandeln und auch die Kosten dafür zu tragen.
Auch diesem Teilnehmer möchten wir für seinen Beitrag danken. Ein ganz besonderes Danke verdient er aber nach Meinung des Schreibers für eine andere, wirklich grosse Leistung: Der früher verwahrte Mann, welcher es wahrlich alles andere als leicht hatte in seiner Jugend und dennoch nie gewalttätig wurde, lebt seit etlichen Jahrzehnten wieder in Freiheit und er ist bis heute (im schon recht hohen Alter) völlig frei von irgendwelchen Strafhandlungen, frei von Rückfällen geblieben! Damit hilft er unserer IG und allen ‚vorsorglich’ eingesperrten Menschen überall sehr eindrücklich, zu beweisen, dass auch Verwahrte eine zweite Chance verdient haben! Wir rufen: „BRAVO!“
(* in Anlehnung an die in unserem letzten Bulletin angesprochenen Resultate verschiedener Studien, wonach etwa 80% der Gefährlichkeitsgutachten sogenannte False-positives sind.)

Aktuelles

„Verbrechen, Schuld und Strafe“
Nachtrag: Unter diesem Titel berichteten wir in Bulletin 3 ĂĽber eine mehrmals wiederholte Sternstunde PhilosophieSendung auf SF1 mit dem Strafrechtler und Rechtsphilosophen Prof. Dr. Reinhard Merkel.
Inzwischen hat der Schreiber – welcher in den 80er Jahren über längere Zeit in Norddeutschland Kontakt mit einem Kollegen von Professor Merkel hatte – Letzterem einen Brief mit Unterlagen über unsere IG, mit den bisherigen Bulletins und mit der Bitte um Kontaktaufnahme gesandt. Geantwortet hat inzwischen (noch) nicht er selber, sondern von der Universität Rostock die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Juristischen Fakultät an der Universität Rostock (D). Ihren Brief haben wir kopiert und fügen ihn diesem Bulletin als Anhang bei.
Frau Dr. Merkel hat uns, nebst den im Brief erwähnten Informationen über eine Klausurtagung zum Thema „Wegschliessen für immer?“, auch das Manuskript ihres Beitrages für die Ausgabe 4/2011 der Fachzeitschrift „Recht und Psychiatrie“ vorab zur Verfügung gestellt und dem Schreiber freundlicherweise auch erlaubt, es zu kopieren und weiter zu geben.
Die beiden Dokumente sind allerdings zu umfangreich, um sie in grosser Anzahl zu kopieren und breitflächig zu versenden; zusammen mit dem erhöhten Porto würde dies das ohnehin stark strapazierte Budget des Schreibers endgültig sprengen. Er wird die Schriften aber auf konkreten Wunsch von verwahrten IG-Teilnehmern diesen gerne zusenden. Alle anderen verweisen wir auf unsere Homepage, wo auch diese Dokumente abrufbar sind.
Der erwähnte Beitrag für die Fachzeitschrift von Frau Merkel gewährt über 22 Seiten einen vertieften Einblick darin, wie es von Seiten der Europäischen Menschenrechtskommission gegen Deutschland und dort jüngst vom deutschen Bundesverfassungsgericht zu recht spektakulären Entscheiden zugunsten von Verwahrten und eines grundlegenden Überdenkens sowohl der Grundlagen als auch der Vollzugsbedingungen bei der Verwahrung kam. Der Beitrag zeigt aber auch eindrücklich auf, wie sehr viel komplizierter als vielfach angenommen die Gesetzesgrundlagen bezüglich Sicherheitsverwahrung sind und überdies wie wenig sie mit der Schweizer Gesetzgebung übereinstimmen, bzw. –stimmten. Insofern kann eben das erwähnte EMRGUrteil gegen Deutschland nicht einfach auf die Schweiz übertragen werden.
Während Deutschland früher eine 10jährige Höchstlänge für Verwahrung im Gesetz verankert hatte, diese Höchstlänge dann kurzerhand abschaffte und das neue Gesetz gleich auch auf alle schon Verwahrten anwenadte (was das EMRG-Urteil dann rügte), kennt und kannte die Schweiz nie eine klare, bindende Höchstlänge für eine Verwahrung.

Medien

Im August flĂĽchtete erneut ein Mann aus dem geschlossenen Massnahmevollzug: Diesmal gelang einem Mann die Flucht durch Ăśberwindung des Sicherheitszaunes in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Basel, sodass sich fĂĽr einmal die ĂĽblichen Rufe nach Urlaubsund Ausgangsstopp fĂĽr Verwahrte in Grenzen hielten. Wobei eine solche, nach dem letzten Fall im Kanton Neuenburg siehe Bulletin 3 – allem Anschein nach verhängte ‚Pauschalstrafe’ wohl ohnehin noch immer in Kraft sein dĂĽrfte.
Und wieder hat sich ein Flüchtiger Verwahrter ganz friedlich selber gestellt (er wurde gemäss Berichten von seinem Vater zwecks Aufgabe gleich zu einem Gefängnis begleitet).
Es scheint also auch in diesem Fall alles gut abgelaufen zu sein: keine Straftaten während der Flucht, zumindest in diesen Tagen in ‚Freiheit’ lieferte auch dieser verwahrte Mann demnach nicht den geringsten Beweis für seine angebliche „Gemeingefährlichkeit“!

Psychologenverbände abgeblitzt (TA vom 02.09.2011): „Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Psychologenverbänden und einer Privatperson gegen die Verordnung ĂĽber psychiatrische und psychologische Gutachten in Strafund Zivilverfahren abgewiesen. Mit ihrer Beschwerde wollten die Kläger im Wesentlichen erreichen, dass auch nicht ärztliche Psychotherapeuten derartige Gutachten erstellen dĂĽrfen. (…)“ Der komplette Artikel wurde uns von einem Teilnehmer aus dem Normalvollzug hier zugesandt – herzlichen Dank!

Fachkommission muss Anhörung durchfĂĽhren: Gemäss einem Bericht in der juristischen Fachzeitschrift „Plädoyer“ (vom Juni 2006!) urteilte das Kantonsgericht zugunsten eines BeschwerdefĂĽhrers, welchem aufgrund einer Empfehlung der interkantonalen Fachkommission der Erlass des letzten Drittels seiner 5jährigen Strafe abgelehnt worden war. Das Kantonsgericht fand, dass die Fachkommission das Gesuch nicht ohne eine Anhörung des Gesuchsstellers hätte zur Ablehnung empfehlen dĂĽrfen.
Es stellt sich nun gewiss die Frage, inwieweit dieser Gerichtsentscheid Präzedenzwirkung hat insbesondere auch auf Fälle von Verwahrungsüberprüfungen (und auf andere Fachkommissionen!). Angesichts des Alters dieses Entscheides und heutigem Kenntnisstand zumindest des Schreibers ist zu befürchten, dass das zitierte Urteil offenbar für andere Fälle (noch) wenig oder nichts bewirkt hat.
Der komplette, hier zusammengefasste Bericht wurde uns von einem Teilnehmer aus der Anstalt Lenzburg zugesandt – herzlichen Dank!

Prof. Dr. GmĂĽr vs. Dr. Urbaniok, FOTRES und Co… laut einem Artikel der Sonntags-Zeitung vom 25.09. fährt die Kapazität unter den Gerichtsgutachtern, Mario GmĂĽr, jetzt schweres GeschĂĽtz auf gegen den Chef des ZĂĽricher PPD, Dr. Urbaniok und kritisiert sehr scharf dessen Methoden.
Seine Kritik an den Methoden des PPD-Chefs ist vernichtend: Psychiatrieethische Standards würden «krass missachtet». Die Diagnostik werde als Basis «für eine kriminalhygienische Säuberungsaktion benutzt». In den Therapien mit Häftlingen gebe es «Drohungen, Herabsetzungen, Beleidigungen, Drangsalierung, zermürbende, an Gehirnwäsche grenzende Stereotypien». Patienten und Angehörige schwiegen «aus Angst vor Repressalien». Der Weg führe in ein «rechtsstaatliches Debakel». Gmür können nicht erfüllt werden.» Er verweist warnt davor, dass die Behandlung bei auf Belege für seine massiven Vorwürfe, den Straftätern «meistens Verbitterung, hält sich dabei aber aus Gründen des Hassund Rachegefühle hervorruft, die Persönlichkeitsschutzes bedeckt.
sich in neuem deliktischem Verhalten entladen können». Weiter: «Die extremen Erwartungen des Mannes und der Frau von der Strasse an die Sicherheit
Auf unserer Homepage gibt es einen Link zum kompletten Artikel und zu den interessanten Leserreaktionen (wo u. a. auch ‚unser’ ,Fuchur’ zu Worte kommt).